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Nr. 24/2002
Boden
des Ortsbürgermeisters
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, 07 . 2002 , findet um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemein- ■‘.äüfoth eine Jagdgenossenschaftsversammlung statt.
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Paul-Günter Zerfas und Rudolf Eulbero Ortsburgermeister und Notjagdvorstand ■iflHeifnahmeberechtigt sind alle Grundstückseigentümer :^e nicht bebaut oder eingezäunt sind. Bei Grundstücken’ -Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen ; ausgeübt werden. Jede Jagdgenossin oder jeder Jaqd ; ; ; : +i durch den Ehegatten, durch eine Verwandte odereinen . ■gerader Linie, durch eine ständig von der oder dem Ver Jtfigte Person, durch eine derselben Jagdgenossenschaft .,irrige Jagdgenossin oder einen derselben Jagdqenos- . •-rgen volljährigen Jagdgenossen auf Grund schriftlicher :"?!sn lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Jaad- Jagdgenosse in seiner Person vereinigen Die Jaad •ienzu Beginn der Genossenschaftsversammlunq ihre ein Mretene (bejagbare) Grundfläche bekanntzugeben
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3 15.06.2002, findet im Jugendraum Boden (Ahrbachhalle) jrein Dart-Turnier statt. Teilnehmen kann jeder zwischen 13
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■?i winken tolle Sachpreise.
bei Thomas Kilian, Boden, Telefon 0175/5962584.
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Ihr, gesonderte Einladungen werden noch verteilt.
Heiligenroth
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Wen des Ortsbürgermeisters
.von 17.00 bis 19.30
.IIIIII.nach Vereinbarung
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[über die Sitzung des Ortsgemeinderates u vom 21.05.2002
len Bau eines naturnahen Kinderspielplatzes
flnlormationen zu den vorliegenden Angeboten. WHaushaltssatzung 2002 verabschiedet ?5n Sitzung des Ortsgemeinderates stand die ® erat ^L L Z Silber den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2uuz an. Jigemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung rnü ■seinenPlanentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nacn Ä Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine zu "i-shaltsplan und der Haushaltssatzung.
•‘Satzung 2002, die die summarische Zusammenfassung e ^‘es darstellt, enthält folgende Festsetzungen:
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f'Steuern werden für das Haushaltsjahr 2002 wie folgt fest
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Rückblick 2001
Die Jahresrechnung 2001 ist wegen der Euro-Umstellung erstellt. Als Ergebnis gilt es festzuhalten, dass eine zunächst vorgesehene Neuverschuldung in Höhe von 135.000,00 DM - 69.024,40 € auf Grund der kurzfristig eingetretenen positiven Veränderung bei der Gewerbesteuer in 2002 nicht eintreten wird.
Weiterhin ist die Aussage zu treffen, dass die Ortsgemeinde über keine Rücklagenmittel verfügt. Die Gesamtverschuldung, die zum 31.12.2001 auszuweisen ist, beläuft sich auf 504.213,82 DM - 257.800,43 €. Eine sich hieraus ergebende Pro-Kopf-Verschuldung von 361,96 DM liegt deutlich unter einem vergleichbaren Landesdurchschnitt von 622,00 DM. Zusammenfassend darf also festgestellt werden, dass die Ausgangsposition für die Aufstellung des Etats 2002 günstiger ist, als dies noch nach den Zahlen des Haushaltes 2001 zu erwarten war.
Haushalt 2002
Das enorme Gesamtvolumen beläuft sich auf 3.463.000,00 € (6.773.039,00 DM). Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 2.533.000,00 € (4.954.117,00 DM) und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 930.000,00 € (1.818.922,00 DM).
Da zur Finanzierung der anstehenden Investitionen keine Kredite benötigt werden und auch keine Verpflichtungsermächtigungen zu veranschlagen sind, erübrigt sich eine Festsetzung in der Haushaltssatzung. Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 1.334.000,00 € um 1.199.000,00 € auf nunmehr 2.533.000,00 €. Ursache dieses enormen Anstieges sind erhebliche Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer.
Einnahmen
Für die Ortsgemeinde Heiligenroth bildet das Steueraufkommen im Unterabschnitt “Steuern, allgem. Zuweisungen und allgem. Umlagen” das wichtigste Einnahmenpotential des Verwaltungshaushaltes. Der prozentuale Anteil an den Gesamteinnahmen beläuft sich auf 88,77 v.H. (Vorjahr: 77,43 v.H.).
Die weiteren Einnahmen der Ortsgemeinde erwartet man aus folgenden Bereichen:
2001
2002
Erstattungen, Zuweisungen
9,78 v.H.
5,31 v.H.
Gebühren
2,54 v.H.
1,41 v.H.
Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und sonst. Verwaltungs- und Betriebseinnahmen
5,22 v.H.
2,47 v.H.
Sonstige Finanzeinnahmen (Konzessionsabgaben, Zinsen)
3,72 v.H.
2,04 v.H.
Zuführung vom Vermögenshaushalt
1,31 v.H.
— v.H.
Im Gegensatz zum Vorjahr wird keine Zuführung vom Vermögenshaushalt benötigt, um den Verwaltungshaushalt auszugleichen.
Ausgaben
Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vorgaben und berücksichtigen Wünsche der Ortsgemeinde.
Nachfolgend soll verdeutlicht werden, wie sich die Ausgaben, nach Ausgabenbereichen gegliedert, gegenüber dem Vorjahr verändern und welchen prozentualen Anteil sie an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben.
Prozentanteil 2002
1. Personalausgaben.12,17 v.H. (Vorjahr 22,78 v.H.)
2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben.7,83 v.H. (Vorjahr 16,80 v.H.)
3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder
ähnliche Einrichtungen.0,12 v.H. (Vorjahr 0,24 v.H.)
4. Umlagen.44,20 v.H. (Vorjahr 58,09 v.H.)
5. Zinsausgaben.0,50 v.H. (Vorjahr 1,02 v.H.)
6. Zuführung zum Vermögenshaushalt.35,18 v.H. (Vorjahr 1,07 v.H.)
Die freie Finanzspitze der Ortsgemeinde Heiligenroth errechnet sich unter Beachtung der ordentlichen Tilgungsleistungen mit einem Überschuss von 876.000,00 €.
Vermögenshaushalt
Das vom Ortsgemeinderat am 15.05.2001 beschlossene Investitionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Vorhaben bestimmen das Volumen.
Nach den Vorgaben des Programms sind demnach für folgende Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen und Ausgaben entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen:
1. Bauausgaben Feuerwehrgerätehaus.8.500,00 €
2. Bau eines naturnahen Kinderspielplatzes.64.000,00 €
3. Bau einer Zaunanlage am Kindergarten.511,00 €
4. Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen .5.113,00 €
5. Gehwegeausbau Limburger Straße.31.000,00 €
6. Erschließung “Am hohlen Weg/Auf der Schlaf einschließlich
Straßenoberflächenentwässerungsanteil.63.176,00 €
7. Ausbau Schlatweg.250,00 €
8. Erschließung “Illbach” (Grunderwerb und Bauausgaben).206.000,00 €
9. Zuweisungsbetrag an den Kreis für die Verlegung der
K 103/ Nordumgehung - Restbetrag -.40.904,00 €
10 .Zuweisungsbetrag an die Verbandsgemeinde - Rückzahlung eines Teilbetrages zur Finanzierung des Industriegebietes “Illbach” - .416.000,00 € 11 .Wegebau auf dem Friedhof.1.065,00 €

