Nr. 24/2002
((0 Montabaur
28.05.2002
„„nasplanes “Altstadt II” für den Bereich des »rfie 7 (ehemals Lidl-Markt)
7 wurde zuletzt als Einzelhandelsgeschäft von dem ; ' |a ter Lidl verwendet. Nach der Beendigung dieser ctPht die Immobilie bereits seit längerer Zeit leer.
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"»ntümer beabsichtigt nun, die Parzelle einer neuen -**9' 3 Geplant ist, das vorhandene Gebäude in seiner mit den bestehenden Außenmauern zu erhalten. Das Flockt und mit einer an die Umgebung angepassten ■k werden Auch die Firsthöhe soll sich in die Nachbar- ;55 " 6 Die Konzeption sieht des weiteren einen Nutzungs- ■'^ipineren Läden sowie Büros vor. Durch die Beibehal- Grundfläche und der vorgesehenen Dreigeschossige durch den Bebauungsplan vorgegebene überbauend- sowie die Geschossflächenzahl überschritten.
' ^ der Planung ist mithin nur nach einer entsprechenden
^Bebauungsplanes möglich.
S-et über die im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteili- %oen Anregungen und stimmte abschließend einstimmig Ü|s Bebauungsplanes "Altstadt II” und der Offenlage zu. ^Bebauungsplanes “Ortslage”, Montabaur-Elgendorf ^Elgendorf wurde bislang nicht überplant. Es handelt sich '•äh der geprägt ist durch die Baumbacher Straße - K 126 -»verbundene Verkehrsbelastung. An diese örtliche Haup- iängal ,beschließt sich links und rechts eine dichte Straßenfeger typischen Haus- und Hof-Bauweise an.
)emäß §3 »reicht teilweise bis unmittelbar an die Kreisstraße heran, 3 ä] noch kein durchgehender Fußgängerweg errichtet wer- ’8 05 20fl i Die Fußgänger werden daher gezwungen, die Fahrbahnsei- SüdsM ^ um verkehrssicher das Zentrum von Eigendorf mit Kir- Gßaufdüänusw. erreichen zu können. Dies entspricht nicht den urfzurV.J 4!Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und den damit ;ntlic|üi »Bedürfnissen der Bevölkerung.
luGBinfc ;!jt ? !i un g eines Bebauungsplanes sollen die planerischen •snfür den Bau eines einheitlichen, zumindest einseitigen äffen werden. Darüber hinaus sollten auch Rahmenbe- "^Wjlünftige Neu- oder Anbauvorhaben eingearbeitet werden. 2°'f i Iraondere durch die Ausweisung von überbaubaren Flächen ’ reia ®-'getragen werden, dass ein ausreichender Abstand zur . .. .^Straße eingehalten wird. Des Weiteren sollten Art und Maß ,s 9 ei |J|* ^Nutzung bestimmt werden, um somit auch die weitere Ent- iriftv 9P|i0rtskemsin Bezug auf die dort städtebaulich sinnvollen Nutend zu beeinflussen. Letztlich könnten die Aussagen und -sndesvorhandenen Dorferneuerungsprogramms - soweit es fHhtiich zulässig ist eingearbeitet und für alle Betroffenen Mied werden.
sder Fraktion BfM - “Bürger für Montabaur”, einen Bebau- ;»inerheblich reduzierteres Gebiet zu erstellen, fand im Stadt- Mirmung. Bei zwei Enthaltungen, Rest Ja-Stimmen, srStadtrat die Aufstellung des Bebauungsplanes “Ortslage - :?äB dem Vorschlag der Verwaltung. Der Auftrag zur Erar- 3Planentwurfs wurde an die Kreisplanungsstelle vergeben. Ljund textliche Festsetzungen werden von der Verbandsge- j«;‘jng erarbeitet.
® e * 3auun 9 s P' anes “Westlich der Tonnerrestraße” -•'jjplängebiet “Westlich der Tonnerrestraße” gehört zum ^taklungsmaßnahme “ICE-Bahnhof Montabaur”. Daraus ^besondere rechtliche Rahmenbedingungen für die Gestalten und zeichnerischen Festsetzungen hinsichtlich der •-'baubare Flächen, der Anordnung der Stellplätze sowie der Der Stadtrat beschloss einstimmig die II. Änderung des t es “Westlich der Tonnerrestraße” und stimmte dem vor- ' i- "gsentwurf zu.
betreffen u. a. die generelle Zulassung von Doppel- und rj,? ine Neufestlegung der überbaubaren Flächen sowie i ‘ mS tellplätze, Garagen und Einfriedungen.
I^e Bürgerbeteiligung wird in der Form durchgeführt, dass Tfänanderung einschließlich der textlichen Festsetzungen [ sj^dung für die Dauer eines Monats beim Bauamt der Ver- ■ erwaltung Montabaur eingesehen werden kann. Die Ver- gleichzeitig das Verfahren zur Beteiligung der ge einzuleiten.
Jauungsplanes “Chrlstches Weiher"
J2i a ioS ristches Weiher ” wurde in seiner ursprünglichen ^leÄnrio 7 recd tskräftig. Zwischenzeitlich wurde im August ^MHJc n ^ sverfahren abgeschlossen. Die Umlegung konn- Wä rschließun g sarb ei ten Ende 2000 beendet werden, ^ eit P un kt eine Bebauung der Grundstücke möglich war.
beinhaltet nunmehr Veränderungen in Bezug ^WFin'r 6 Uberbaubaren Eichen, die Flächen für Gara- ä%nq dUn9en sowie die äußere Gestaltung baulicher
^er die im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteili- Anregungen und stimmte abschließend dem Ent-
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"•dßrunn j' nr ?3 un 9 en und stimmte abschließend dem Ent- ^ y °es Bebauungsplanes “Christches Weiher” und der
V. Änderung des Bebauungsplanes “Verlängerte Südstraße”
nfh- ♦ baUUn ^ S ^ an ^ er längerte Südstraße” sieht an der westlichen Plan- g Dietsgrenze eine verdichtete Bauweise in Form einer Reihenhausbe- auung vor. Die einzelnen Hausgruppen werden einerseits durch eine aus anaespflegerischer Sicht zu erhaltene Grünfläche und andererseits durch die'Einhaltung zeichnerisch genau definierter Abstandsbereiche vonein- ander getrennt. Dadurch sollte die Entstehung von drei verschiedenen nausblocken mit jeweils drei bis vier Einheiten in offener Bauweise, d. h. die Lange der einzelnen Hausgruppen durfte 50 m nicht überschreiten, erreicht werden. Die Entwicklung eines durchgehenden Baubandes mit über 50 m Länge und eine damit einhergehende geschlossene Bauweise sollte vermieden werden.
Im Rahmen eines konkreten Bauantragsverfahrens wurde nunmehr festgestellt, dass im Umlegungsverfahren, die im Bebauungsplan ausgewiesene Abstandsfläche zwischen zwei Hausgruppen versehentlich nicht den jeweiligen Reihenhauseckplätzen zugeordnet wurde. Es entstand vielmehr eine eigenständig bebaubare Parzelle, die einem privaten Umlegungsbeteiligten als Bauplatz zugeteilt wurde. Es entstand mithin ein Grundstück, das nach den Vorgaben des Bebauungsplanes nicht bebaut werden kann.
Ziel der eingeleiteten Bebauungsplanänderung musste es daher sein, dem betroffenen Grundstückseigentümer eine Bebauung zu ermöglichen, da er als Ausgleich für seine ins Verfahren eingebrachte Flächen diesen Bereich zum Zwecke der Bebauung übereignet bekam. Der Vorgefundene Konflikt zwischen der Planung auf der einen und den Ansprüchen des Betroffenen auf der anderen Seite konnte nur durch eine Veränderung der bestehenden Baugrenzen aufgelöst werden.
Einstimmig beschloss der Stadtrat die IV. Änderung des Bebauungsplanes “Verlängerte Südstraße” und stimmte dem Änderungsentwurf sowie der Offenlage zu.
Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung wird verzichtet, da die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt.
Friedhof Montabaur
Wir bitten die Angehörigen der Grabstätte Erwin Grunenberg, verstorben am 03.02.1986, sich bei der Friedhofsverwaltung Montabaur, Tel. 02602/126197 zu melden.
Westerwald... Willkommen bei Freunden
Verkehrsregelung an den Veranstaltungstagen am 22. und 23.06.2002
Für die Veranstaltung Westerwald.... Willkommen bei Freunden, werden die Obere Kirchstraße von der Einmündung Joseph-Kehrein- Straße bis zur Elisabethenstraße, die Fußgängerzone, der Konrad- Adenauer-Platz und die Bahnhofstraße bis zum „Hotel zur Post” für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
Die Sperrung in der Bahnhofstraße beginnt am Samstag, 22.06.02 ab 6.00 Uhr. Für die Oberer Kirchstraße, die Fußgängerzone und den Konrad-Adenauer-Platz beginnt die Sperrung am Samstag, 22.06.02, 6.00 Uhr und endet nach Abschluß der Reinigungsarbeiten am Montag, 24.06.02 in den Morgenstunden.
Die Anwohner der betroffenen Straßen werden gebeten, ihr Fahrzeug außerhalb der gesperrten Straßen abzustellen, wenn sie es in dieser Zeit benötigen. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer und Anwohner, sich auf die geänderte Verkehrssituation einzustellen.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur örtliche Ordnungsverwaltung
Sperrung von Sportplätzen im Bereich der Stadt Montabaur
Die Stadt Montabaur ist bestrebt, den Nutzern der städtischen Sportplätze eine möglichst optimale Rasenspielfläche anzubieten. Deshalb sind jährlich dringend erforderliche Rasenpflegemaßnahmen notwendig. Die Stadt Montabaur sperrt für den Spiel- und Übungsbetrieb die folgenden Rasenflächen:
Mons-Tabor-Stadion 17. Juni 2002 bis 14. Juli 2002 Sportplatz Eschelbach 24. Juni 2002 bis 14. Juli 2002
Sollten witterungsbedingt längere Sperrzeiten notwendig werden, behält sich die Stadt vor, diese Sperrzeiten jederzeit für die Pflegemaßnahme notwendige Dauer zu verlängern.
Wir weisen darauf hin, dass, sobald der Platzwart durch Aufstellen des Schildes “Rasenplatz für Fußballspiele gesperrt” jegliches Fußballspielen und die Nutzung des Rasenspielfeldes im Namen der Stadt Montabaur, unabhängig davon, welche Sportschuhe getragen werden, untersagt ist. Wir bitten Sie deshalb, die Sperrung der Rasenfläche einzuhalten. Danke.
KG Heiterkeit 1889 Montabaur e.V.
Stammtisch
Am Donnerstag 20 06.2002 treffen wir uns um 20.11 Uhr in unserem Vereinslokal Zur ewigen Lampe” Kirchstraße, Montabaur zu unserem Stammtisch Zu diesem Treffen sind auch interessierte Personen, die sich engagieren wollen, recht herzlich eingeladen. Wir freuen uns über Ihre närrische Teilnahme.

