Einzelbild herunterladen

Montabaur

Wochenblatt

-rfff'.nu

Öffentliche Bekanntmachung

V. Änderung des BebauungsplanesVerlängerte Südstraße der Stadt Montabaur

lUivitater

hier: Veröffentlichung des Anderungsbe- schlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Bauge­setzbuches (BauGB)

Ja# 5 ersehen we »i° l( kleine

£

jenen A des Beb

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 28.05.2002 den Beschluss gefasst, ein Ver­fahren zur V. Änderung des Bebauungsplanes Verlängerte Südstraße einzuleiten.

Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

Montabaur, 10.06.2002

Dr. Possel-Dölken Stadtbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

II. Änderung des BebauungsplanesWestlich der Tonnerrestraße der Stadt Montabaur

hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 28.05.2002 die II. Änderung des BebauungsplanesWestlich derTonnerrestraße beschlos­sen (siehe vorstehende Veröffentlichung).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Durchführung einer Umweltver­träglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.

Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 24.06.2002 - 26.07.2002 (einschließlich) bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer- Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, diens­tags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, don­nerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Montabaur, 10.06.2002 Dr. Possei - Dölken

Stadtbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

V. Änderung des BebauungsplanesVerlänM^ Südstraße der Stadt Montabaur ^

äh Eigen jsich, der jüveibuni itraße s

tf

2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 28.05 20 fl$il : ußgä Beschluss gefasst, den BebauungsplanVerlängerte SüdibBseM |T,ve ändern. Außerdem wurde beschlossen, gemäß § 13 BauGB aufdSten usw. gezogene Bürgerbeteiligung zu verzichten und den Entwurf zur VÄief Siche rung des BebauungsplanesVerlängerte Südstraße öffentlicli oBedürfnii gen. Die Planunterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in* .,« 1 ,, vom 24.06.2002 bis 26.07.2002 (einschließlich) bei der 5 meindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, KnnrarlJfc "r'l Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (monta® fSL tags und mittwochs vom 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00Ul nerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitag , ere 8.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. * PQ®"

Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsger jJ waltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift werden. *

Der Planbereich ergibt sich aus der vorstehend abgedrucktenl Montabaur, 10.06.2002 Dr.Poss

Stadtbün

«Nutzung feOrtskerns isteuernd zi indes vorl

timiert w (der Frakti

Öffentliche Bekanntmachung

IV. Änderung des BebauungsplanesChristches Weiher der Stadt Montabaur

hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 28.05.2002 den Beschluss gefasst, den Entwurf zur IV. Änderung des Bebauungspli stches Weiher' öffentlich auszulegen. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.

Die Planunterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 24.06.2002 bis 26.07.2002 (einschließlich) bei der Verband!

Verwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstagsundkdes Beb wochs vom 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 8.00 bis 12.30Lg S| zur Einsichtnahme öffentlich aus. Anregungen können wahrend dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich °^® r MKEnlwicklui

ifein erhebti iMmmun der Stadtrat jemäß derr Planenh und textli iungera

lieh zur Niederschrift vorgebracht werden. Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

Montabaur, 10.06.2002 Qr. Possel-Dölken, Stadtbüi

T

ITT

'] m

M-M

W*

' **

w

m-M

W

W

Kar * ,

W

Mmi

ijr**'

y

m

Tür

aa*

' r»

m

1 r*

IS

' w

IW j

«V

tst

vM

»fr

Ml

w*

VM

*i

)

r*

im

PH

-z-paf

i itfibesonde pichen un »baubar ** Der Sta lane$W< lerungser )«n betrei

I

i für Siel ^sne Bürg

ung roeverwal

Hebeauftr «eher Bel Wes Be ^splan( ihre 19 c ändert Junddiei

Jtningsent «, di WndEim wieigung

tübi

iS

Wen

ung