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Wochenblatt VG Montabaur
Boden
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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
nach Vereinbarung.
.02602/8425
Vergrößerung des Gebiets der Ortsgemeinde Boden
Zwischen den Ortsgemeinden Bannberscheid und Boden sowie den ebenfalls betroffenen Verbandsgemeinden Wirges und Montabaur wurde am 16.04.2002 von allen beteiligten Kommunen ein Vertrag über die künftige Neuordnung der beiden Gemeindegebiete abgeschlossen.
Inhalt der Vereinbarung ist eine Vergrößerung des Gebietes der Ortsgemeinde Boden um rund 12 Hektar. Der Gemarkungsteil ..Zwischen den Straßen”, der sich zwischen der Bundesstraße 255 neu und der Bundesstraße B 255 alt befindet, soll in den Bereich der Gemeinde Boden eingegliedert werden. Beide Ortsgemeinderäte stimmten dem Übereinkommen einstimmig zu. Boden zahlt für die Umgemarkung in drei Raten insgesamt 650.000,— € an Bannberscheid sowie die Verbandsgemeinde Wirges. Von dieser Gemarkungsübertragung bleiben allerdings die privatrechtlichen Eigentumsverhältnisse an den betroffenen Grundstücken unberührt. Boden erhält lediglich das Eigentum an den vorhandenen Wegen und Gräben.
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Zufriedene Gesichter bei der Vertragsunterzeichnung - (v.l.n.r.) die Bürgermeister Michael Ortseifen (Verbandsgemeinde Wirges), Ortsbürgermeister Wendelin Quirmbach (Ortsgemeinde Bannberscheid) und Rudolf Eulberg (Ortsgemeinde Boden) sowie Bürgermeister Edmund Schaaf (Verbandsgemeinde Montabaur).
Durch diese Gebietsänderung wurden die langfristigen Möglichkeiten der Gemeinde Boden zur Entwicklung weiterer Wohnbauflächen erheblich verbessert. Aufgrund verschiedenster Vorbelastungen durch Bergbau, überörtliche Verkehrswege und der geringen Größe der Gemarkung stehen für weitere Baugebietsausweisungen nur die Bereiche südlich der Ortslage zur Verfügung. Hinzu kommt, dass der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wirges dort die Ausweisung eines Gewerbegebietes vorsah.
Dieses Gewerbegebiet hätte zusätzlichen Schwerlastverkehr in den Ortskern von Boden gebracht, weil der gesamte Verkehr aus Richtung Rennerod nur über die alte B 255 abzuwickeln wäre.
Diese für Boden nachteilige Entwicklung wird durch die Umgemarkung verhindert. Hinzu kommt, dass der fragliche Gemarkungsteil durch die Bundesstraße 255 neu völlig vom übrigen Gebiet der Gemeinde Bannberscheid abgeschnitten wurde und sich tatsächlich als Teil von Boden darstellt.
Die einvernehmliche Lösung des Problems bringt somit für alle beteiligten Kommunen nur Vorteile mit sich. a
Nach der Durchführung der Schlussvermessung der B 255 neu sowie der durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Auf- üitfdamr^K W ft Ö ^ Entscheidun 9 im Staatsanzeiger veröffentlicht und
Heiligenroth
Sprechstunden des Ortsburgermeisters
dienstaas.
und y .von 17.00 bis 19.30
.nach Vereinbarung
Tel.: 02602/16606, Fax: 02602/917396
Bekanntmachung des Tages derWÄhi des Ortsbürgermeisters/der OrtsbürnL der Ortsgemeinde Heiligenroth germ eiste und Bekanntmachung über die Einr^u von Wahlvorschlägen für die Wahl 6 Chl des Ortsbürgermeisters/der Ortsbüra der Ortsgemeinde Heiligenroth a
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Am Sonntag, dem 22. September 2002, findet die w a w„ meisters/der Ortsburgermeisterin der Ortsgemeinrle' t 0 *! Eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird am ber 2002. durchgeführt. Aufgrund des 6 62 de«? Knm a9,tlei1,, i (KWG) und des § 74 Abs. , 9 de, ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschläqen für *2w[■ bürgermeisters/der Ortsbürgermeisterin auf aie Wahldei
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Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikel „ * gesetzes, von Wählergruppen und von Einzelbewerbern 1 den. Parteien und Wählergruppen können auch einen S* Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlichomi ter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlbered glieder oder Vertreter der Gemeinde, Wahlvorschläge nichti schaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammluna zLi Wahlberechtigten der Gemeinde einzuladen sind, in geheime^ mung aufzustellen. Ein gemeinsamer Bewerber kann auch in® Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahlberechft gliedern/Anhängern oder Delegierten der beteiligten Parteien: ergruppen gewählt werden.
Eine Partei, die unter § 16 Abs. 4 KWG fällt, muss spätestens aml vor der Wahl, das ist am Dienstag, 06. August 2002, bis 18.0011 Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 14-16,5611 Ems, die Teilnahme an der Wahl mit dem Nachweis der Eigens Partei im Sinne des Parteiengesetzes anzeigen. Dies entfällt,! entsprechende Bestätigung zur Wahl der derzeitigen Vertretung^ schaff eingereicht worden war.
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Wahlvorschläge müssen von mindestens 30 Wahlberechtigtendesl gebiets, die den Wahlvorschlag unterstützen, unterschriebenseinf Stützungsunterschriften), soweit die Wahlvorschläge nichtnach§| 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Die Unt durch die Bewerber selbst ist unzulässig. Die Wahlberechtigten^ jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterschreiben.
Die Wahlvorschlagsträger sind für die Beibringung einer austeic Zahl gültiger Unterstützungsunterschriften ausschließlich selbst wörtlich. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können] Stützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.
IV.
Der vollständig Unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit den erforde Anlagen möglichst frühzeitig bei der Ortsgemeindeverwaltung roth, Ortsbürgermeister Paul-Günter Zerfas, Breslauer Straße22, Heiligenroth oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabail rad-Adenauer-Platz 8, Wahlamt (Zi.-Nr. 231), 56410 Montabaur)
reicht werden. Die Einreichungsfrist läuft am 41. Tag vorderwani«
ist am Montag, dem 12. August 2002,18.00 Uhr.
V.
Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Bewerbers, Zustimmungserklärung des Bewerber 5 undbes der Wählbarkeit des Bewerbers sowie amtliche Formblätter^ Stützungsunterschriften sind bei der Verbandsgemeindeve , tabaur erhältlich.
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