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Wochenblatt VG Montabaur

III.

Genehmigung der Haushaltssatzung a f

Der in § 2 Nr. 1 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2002 aut 3.395.000, festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite wird 9 ef ^ a ^ Abs 3 Nr 2 und 103 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Undesgesetz vom 06 02 2001 (GVBI. S. 29) aufsichtsbehördlich genehmigt. Die Gen ® h qunq wird im Wege der strengen Ausnahmeregelung nach Nr. 4.1.4 zit­tern 1 2 und 3 der VV zu § 103 GemO erteilt und mit der Auflage ver­bunden, in den Finanzplanungsjahren 2003 und 2004 - wie eingeplant Sondertilgungen von insgesamt 1.130.000, vorzunehmen. Die Ein­zelgenehmigung gemäß § 102 Abs. 4 Nr. 2 GemO behalten wir uns vor.

Montabaur. 15.05.2002 lm A h uftr l 9e .

Kreisverwaltung Schw,ckert

des Westerwaldkreises Abt./Az. 2-20/029/901-10

IV.

Öffentliche Auslegung

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 10.06.2002 -19.06.2002 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur. Finanzabteilung, Zim­mer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Ker­narbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffent­lich aus.

Montabaur. 28.05.2002 (S.) Dr. Possel-Dölken

Stadt Montabaur Stadtbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

2 .

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).

Friedhof Montabaur

Wir bitten die Angehörigen der Grabstätte Hedwig Feid, verstorben am 19.11.1981, sich dringend bei der Friedhofsverwaltung Montabaur, Tel.: 02602/126.197 zu melden.

Verkehrsbeeinträchtigungen in der Eschelbacher Straße

ln der 23. Kalenderwoche wird mit dem Bau des Kreisverkehrsplatzes in der Eschelbacher Straße/ Einmündungsbereich Westtangente (L 327) begonnen; die Bauarbeiten werden voraussichtlich bis September dau­ern. Nach Mitteilung der bauausführenden Firma wird der Kreisel in meh­reren Bauphasen hergestellt, die einzelnen Bauabschnitte und die Ver­kehrsabwicklung sind nur mit Ampelregelung möglich.

Während der Ferienzeit muss zudem die Eschelbacher Straße zwischen der o.g. Baustelle und der Einmündung Werkstraße wegen Kanalbauar­beiten voll gesperrt werden.

Wegen der umfangreichen Baumaßnahmen und der Ampelregelung muss mit Verkehrsbeeinträchtigungen gerechnet werden.

Die Anliegerzufahrt zur Eschelbacher Straße wird im Rahmen der tech­nischen Möglichkeiten aufrecht erhalten.

Der Rad-/Fußweg von Eschelbach zum Schulzentrum und zurück wird vor der Baustelle über den Fußweg und die StraßeIn der Trabenau umgeleitet, die sichere Überquerung der L 327 ist durch die Ampelrege­lung gewährleistet, die vor der Einmündung der Umleitungsstrecke beginnt. Der Rad-/Fußweg zwischen der Dualen Oberschule und der Eschelbacher Straße wird für die Dauer der Bauzeit gesperrt, die Fußqän- ger werden gebeten, über die Humboldtstraße, Humbachstraße und den Furstenweg zu gehen.

Wir bitte alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis und um Beachtung der sich ändernden Verkehrssituationen und -regelungen. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur örtliche Ordnungsbehörde

Gebrauch von motorbetriebenen Rasenmähern Gartenmaschinen und Arbeitsgeräten

Aufgrund leider wieder vermehrt eingehender Beschwerden sehen wir uns zum wiederholten Male veranlasst, auf folgende Bestimmungen des Lam desimmissionsschutzgesetzes hinzuweisen:

Motorbetriebene Rasenmäher - insbesondere solche mit Verbrennunas-

^<^ZS22i£L 1M ühr bls 1300 Uhr u " d von 15 00

b5rie 9 blw C er t den RaSenmäher ^ mit ^scharmen Elektromotoren

Die v. g. Beschränkungen gelten sinngemälTföTir' Garten genutzten motorbetriebenen Maschinen unrir' Lärmerzeugende Arbeitsgeräte und Werkzeuno h-J 361 ® 6 ' Zeiten von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 19.001^-^

. . - -----. w w ,,, viiiu vun 19 00 l iu l, ^8

Privatpersonen nur dann betrieben werden wenn« Jl f r öls O7.oo durch nicht erheblich belästigt werden. n ander e Person!

Von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sind alle Betätigungen Störung der Nachtruhe führen können. y

Wir bitten um Beachtung. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - örtliche Ordnungsbehörde-

Sperrung von Sportplätzen im Bereich der Stadt Montabaur

Die Stadt Montabaur ist bestrebt, den Nutzern derstäritk h Plätze eine möglichst optimale Rasenspielfläche anzuhiI?-, S| sind jährlich, dringend erforderliche RasenpfleqemSS? wendig. Die Stadt Montabaur sperrt für den Spiel-und ( 2 ?® die folgenden Rasenflächen: n 9

Mons-Tabor-Stadion

17. Juni 2002 bis 14. Juli 2002 Sportplatz Eschelbach 24. Juni 2002 bis 14. Juli 2002

Sollten witterungsbedingt längere Sperrzeiten notwendig -e behält sich die Stadt vor, diese Sperrzeiten jederzeit für die P ! l maßnahme notwendige Dauer zu verlängern.

Wir weisen daraufhin, dass, sobald der Platzwart durch Aufstellen« SchildesRasenplatz für Fußballspiele gesperrt jegliches Fd balispielen und die Nutzung des Rasenspielfeldes im Namefii Stadt Montabaur, unabhängig davon, welche Sportschuhegetr| werden, untersagt ist. 1

Wir bitten Sie deshalb die Sperrung der Rasenfläche eir Danke. Stadt Montabaur, FB 2 -Sportstätten-, Markus Gilles,| 02602/126-320; Email: Mgilles@montabaur.de

Deutscher Hausfrauenbund,

Ortsverband Montabaur

Am Dienstag, 11.06.2002, findet eine Wanderung rund umdenWj see statt. Einkehr im Hofcafe auf dem Dappricher Hof. Gäste sind] lieh willkommen.

Abfahrt: 14.45 Uhr ab Bus Schneider, Kalbswiese, Montabaur. Anmeldung bei Inge Kirchhoff, Tel.: 90149, oder Inge Fetz,Tel.:51j

MGV Mendelssohn Bartholdy 1855 e.V. Montabj

Erfolge gegen Rückenwind

Nach den beim Chorwettbewerb in Eschhofen erzielten guten Er; sen, bereiten sich die Sänger jetzt auf die weiteren Auftritte die; res vor: Montag, 10.06.2002, 20.30 Uhr Chorprobe Samstag, 15.06.2002, 18.30 Uhr Abfahrt zum Freundschaftssii Weißenthurm

Am Gesang interessierte Männer sind uns immer willkommen!

Arbeiterwohlfahrt Montabaur

Am Dienstag, 25.06.2002, findet eine Tagesfahrt in die 2000Jani

UVG!

Rassegeflügelzuchtverein Horressen und Umgebung, gegr. 1962 ^

Unsere Monatsversammlung findet am Ufenstag, s t a tt. D Uhr im VereinslokalZum Dorfbrunnen in Ni®®' herzlich eingeladen. Gäste sind wie immer willkom

Westerwald-Verein e.V.

Zweigverein Montabaur 1888 e.V.

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Kaiserstadt Speyer statt. Im Kaiserdom zu Speyer findet ei j statt. Der Dom ist in die Liste der UNESCO-Weltkulturgute Jf men. Sehenswert in Speyer ist eines der höchsten und d l Stadttore Deutschlands (55 m). Am Vormittag besuchen ^ sehen Weinort Rhodt an der südlichen Weinstraße. In Rn J besichtigung mit anschließendem Mittagessen gepian j beitrag für Fahrt, Domführung und Ortsbesichtigung1 Euro. Anmeldungen an Lothar Elsner, Tel. 02602/161 Abfahrtszeiten: Montabaur/Arbeitsamt, 7.30 Uhr; Monta au Uhr; Eigendorf, 7.40 Uhr; Horressen, 7.45 Uhr

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Hauptnaturschutzwart Dr. Georg Geißle^statt. J^gJ^de,$j|

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Montabaur, 16.00 Uhr, Dauer der Wanderung c.| )l herzlich willkommen, Teilnahme nicht nur für M g Der Westerwald-Verein Montabaur wandert am Son 19 _ zu m Hai Buttenweg - Neuhäusel - Immendorf - ^^® nbr TrP ff DU nkt: 9.2°f hof Koblenz. Der Wanderführer ist Dieter Klinz. Tel - 026 Sparkasse Montabaur. Bitte anmelden bei u. lnH herzlich «i 1 "" 1 oder O. Böcklina. Tel. 0171/3840312, Gaste sind herz