Wochenblatt VG Montabaur
III.
Genehmigung der Haushaltssatzung a „ f
Der in § 2 Nr. 1 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2002 aut 3.395.000,— € festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite wird 9 ef ^ a ^ Abs 3 Nr 2 und 103 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Undesgesetz vom 06 02 2001 (GVBI. S. 29) aufsichtsbehördlich genehmigt. Die Gen ® h ™ qunq wird im Wege der strengen Ausnahmeregelung nach Nr. 4.1.4 zittern 1 2 und 3 der VV zu § 103 GemO erteilt und mit der Auflage verbunden, in den Finanzplanungsjahren 2003 und 2004 - wie eingeplant Sondertilgungen von insgesamt 1.130.000,— € vorzunehmen. Die Einzelgenehmigung gemäß § 102 Abs. 4 Nr. 2 GemO behalten wir uns vor.
Montabaur. 15.05.2002 lm A h uftr l 9e .
Kreisverwaltung Schw,ckert
des Westerwaldkreises Abt./Az. 2-20/029/901-10
IV.
Öffentliche Auslegung
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 10.06.2002 -19.06.2002 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur. Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Montabaur. 28.05.2002 (S.) Dr. Possel-Dölken
Stadt Montabaur Stadtbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
2 .
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).
Friedhof Montabaur
Wir bitten die Angehörigen der Grabstätte Hedwig Feid, verstorben am 19.11.1981, sich dringend bei der Friedhofsverwaltung Montabaur, Tel.: 02602/126.197 zu melden.
Verkehrsbeeinträchtigungen in der Eschelbacher Straße
ln der 23. Kalenderwoche wird mit dem Bau des Kreisverkehrsplatzes in der Eschelbacher Straße/ Einmündungsbereich Westtangente (L 327) begonnen; die Bauarbeiten werden voraussichtlich bis September dauern. Nach Mitteilung der bauausführenden Firma wird der Kreisel in mehreren Bauphasen hergestellt, die einzelnen Bauabschnitte und die Verkehrsabwicklung sind nur mit Ampelregelung möglich.
Während der Ferienzeit muss zudem die Eschelbacher Straße zwischen der o.g. Baustelle und der Einmündung Werkstraße wegen Kanalbauarbeiten voll gesperrt werden.
Wegen der umfangreichen Baumaßnahmen und der Ampelregelung muss mit Verkehrsbeeinträchtigungen gerechnet werden.
Die Anliegerzufahrt zur Eschelbacher Straße wird im Rahmen der technischen Möglichkeiten aufrecht erhalten.
Der Rad-/Fußweg von Eschelbach zum Schulzentrum und zurück wird vor der Baustelle über den Fußweg und die Straße “In der Trabenau” umgeleitet, die sichere Überquerung der L 327 ist durch die Ampelregelung gewährleistet, die vor der Einmündung der Umleitungsstrecke beginnt. Der Rad-/Fußweg zwischen der Dualen Oberschule und der Eschelbacher Straße wird für die Dauer der Bauzeit gesperrt, die Fußqän- ger werden gebeten, über die Humboldtstraße, Humbachstraße und den Furstenweg zu gehen.
Wir bitte alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis und um Beachtung der sich ändernden Verkehrssituationen und -regelungen. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur örtliche Ordnungsbehörde
Gebrauch von motorbetriebenen Rasenmähern Gartenmaschinen und Arbeitsgeräten ’
Aufgrund leider wieder vermehrt eingehender Beschwerden sehen wir uns zum wiederholten Male veranlasst, auf folgende Bestimmungen des Lam desimmissionsschutzgesetzes hinzuweisen:
Motorbetriebene Rasenmäher - insbesondere solche mit Verbrennunas-
^<^ZS22i£L 1M ühr bls 1300 Uhr u " d von 15 00
b5rie 9 blw C er t den RaSenmäher ’ ^ mit ^scharmen Elektromotoren
Die v. g. Beschränkungen gelten sinngemälTföTir' Garten genutzten motorbetriebenen Maschinen unrir' Lärmerzeugende Arbeitsgeräte und Werkzeuno h-J 361 ® 6 ' Zeiten von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 19.001^-^
. . - -----. w w ,,, viiiu vun 19 00 l iu l, ^8
Privatpersonen nur dann betrieben werden wenn« Jl f r öls O7.oo durch nicht erheblich belästigt werden. ’ n ander e Person!
Von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sind alle Betätigungen Störung der Nachtruhe führen können. y
Wir bitten um Beachtung. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - örtliche Ordnungsbehörde-
Sperrung von Sportplätzen im Bereich der Stadt Montabaur
Die Stadt Montabaur ist bestrebt, den Nutzern derstäritk h Plätze eine möglichst optimale Rasenspielfläche anzuhiI?-, S| sind jährlich, dringend erforderliche RasenpfleqemSS? wendig. Die Stadt Montabaur sperrt für den Spiel-und ( 2 ?® die folgenden Rasenflächen: ™ n 9
Mons-Tabor-Stadion
17. Juni 2002 bis 14. Juli 2002 Sportplatz Eschelbach 24. Juni 2002 bis 14. Juli 2002
Sollten witterungsbedingt längere Sperrzeiten notwendig -e behält sich die Stadt vor, diese Sperrzeiten jederzeit für die P ! l maßnahme notwendige Dauer zu verlängern.
Wir weisen daraufhin, dass, sobald der Platzwart durch Aufstellen« Schildes “Rasenplatz für Fußballspiele gesperrt” jegliches Fd balispielen und die Nutzung des Rasenspielfeldes im Namefii Stadt Montabaur, unabhängig davon, welche Sportschuhegetr| werden, untersagt ist. 1
Wir bitten Sie deshalb die Sperrung der Rasenfläche eir Danke. Stadt Montabaur, FB 2 -Sportstätten-, Markus Gilles,| 02602/126-320; Email: Mgilles@montabaur.de
Deutscher Hausfrauenbund,
Ortsverband Montabaur
Am Dienstag, 11.06.2002, findet eine Wanderung rund umdenWj see statt. Einkehr im Hofcafe auf dem Dappricher Hof. Gäste sind] lieh willkommen.
Abfahrt: 14.45 Uhr ab Bus Schneider, Kalbswiese, Montabaur. Anmeldung bei Inge Kirchhoff, Tel.: 90149, oder Inge Fetz,Tel.:51j
MGV Mendelssohn Bartholdy 1855 e.V. Montabj
“Erfolge gegen Rückenwind”
Nach den beim Chorwettbewerb in Eschhofen erzielten guten Er; sen, bereiten sich die Sänger jetzt auf die weiteren Auftritte die; res vor: Montag, 10.06.2002, 20.30 Uhr Chorprobe Samstag, 15.06.2002, 18.30 Uhr Abfahrt zum Freundschaftssii Weißenthurm
Am Gesang interessierte Männer sind uns immer willkommen!
Arbeiterwohlfahrt Montabaur
Am Dienstag, 25.06.2002, findet eine Tagesfahrt in die 2000Jani
UVG!
Rassegeflügelzuchtverein Horressen und Umgebung, gegr. 1962 ^
Unsere Monatsversammlung findet am Ufenstag, ■ s t a tt. D Uhr im Vereinslokal “Zum Dorfbrunnen” in Ni®“®'’ herzlich eingeladen. Gäste sind wie immer willkom
Westerwald-Verein e.V.
Zweigverein Montabaur 1888 e.V.
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Kaiserstadt Speyer statt. Im Kaiserdom zu Speyer findet ei j statt. Der Dom ist in die Liste der UNESCO-Weltkulturgute Jf men. Sehenswert in Speyer ist eines der höchsten und d l Stadttore Deutschlands (55 m). Am Vormittag besuchen ^ sehen Weinort Rhodt an der südlichen Weinstraße. In Rn J besichtigung mit anschließendem Mittagessen gepian ■ j beitrag für Fahrt, Domführung und Ortsbesichtigung1 Euro. Anmeldungen an Lothar Elsner, Tel. 02602/161 Abfahrtszeiten: Montabaur/Arbeitsamt, 7.30 Uhr; Monta au Uhr; Eigendorf, 7.40 Uhr; Horressen, 7.45 Uhr
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Hauptnaturschutzwart Dr. Georg Geißle^statt. J^gJ^de, Gä$j|
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Montabaur, 16.00 Uhr, Dauer der Wanderung c.| )l herzlich willkommen, Teilnahme nicht nur für M g Der Westerwald-Verein Montabaur wandert am Son 19 _’ zu m Hai“ Buttenweg - Neuhäusel - Immendorf - ^^® nbr TrP ff DU nkt: 9.2°f hof Koblenz. Der Wanderführer ist Dieter Klinz. Tel - 026 „ Sparkasse Montabaur. Bitte anmelden bei u. lnH herzlich «i 1 "" 1 oder O. Böcklina. Tel. 0171/3840312, Gaste sind herz

