LvG Montabaur
Nr. 18/2002
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04 05 2002,13.00 Uhr gegen Elbert I in Horbach ' c Sam stag ' • 052002t 13 .OO Uhr gegen Spvgg. Haider- j’lnd: Samstag, •
In Dessen 2 002 13.00 Uhr gegen JSG Steinefrenz I
Und: Samstag, U4 - ua-
.. nd ?002-17 30 Uhr gegen JSG Steinefrenz/W. in ^d: Freitag, OJ - UO - ’
Einigung 1920 Horbach e.V.
r!?n woctie tragen unsere Mannschaften folgende Spiele aus: iTTonn? 17 00 Uhr AH Horbach - AH Heilberscheid in Horbach j 05 052002 14.30 Uhr SG Horbach/Winden - SG Elbert/W. II in
|udorf
^bekannt gegeben, findet am 16. Juni 2002 unser alljährliches
pthmen möchten wir am Samstag, dem 15. Juni 2002 ein Stre- Tumier für alle Jugendlichen veranstalten. Hierzu sind natür- ■ ft m r aktive Jugendspieler herzlich eingeladen, sondern auch Äspaß an einem solchen Turnier hat. il’ Interesse oder weitere Fragen hat, kann sich bis zum 10. Mai ■ 2 a |e Daniel Stendebach melden (Tel.: 06439/901349 +
SSr spielen dann unsere “Alten Herren” gegen Ransbach-
ich
liluss an das Alte-Herren-Spiel geben unsere langjährigen Sports- E e „ Axel und Andre Stendebach sowie Thomas Richter ihr JEDSSPIEU!
Stet um 18.00 Uhr.
Gackenbach
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[chstunde des Ortsbürgermeisters
tags f ..von 19.00 bis 20.00 Uhr
"jeindehaus, Im Wiesengrund 1
ch e s"tere yjp™ Gemeindehaus.06439/1764
ifofTOrtsbürgermeister (privat).06439/900990
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Horbach
chstunde des Ortsbürgermeisters
.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Kleverwaltung .Telefon: 06439/7435
Jgermeister privat.Telefon: 06439/7404
(ObertMIpeber smitte): 8.23J estelle):8.r he): 8.501 dort): 9.000
mgen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt
tliche Bekanntmachung
?das U Jahr t 2002 ZUn ^ d6f ® rts 9 eme ‘ nc * e Horbach
■wTl.04.2002
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lar?ri.pfp? de /f hat auf 9 rund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für MminiinuH 0 l |9 ende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Rininaonno u die Kreisver waltung Montabaur als Aufsichtsbehör- ; . um 23.04.2002 hiermit bekanntgemacht wird:
**Ttungshaushal t daS Haushaltsjahr 2002 wird im
ijünnahme auf.
wgabe auf.
jenshaushalt .
iinnahme auf
Wusgabe auf ..
Besetzt .
H
’g 11 ^gesetzt:
,2 &Gesa?b5 de! Kr0dite 3Uf .32.000,- €
bfungsermächtigungen auf. .-
389.000,— € 389.000 — €
406.000 — € 406.000,— €
1. Grundsteuer
a) für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A).269 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).317 v.H.
2. Gewerbesteuer.330 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.20 — €
für den zweiten Hund.61€
für jeden weiteren Hund.102,— €
3.1 Die Hundesteuer beträgt für Kampfhunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für jeden Hund. .750,— €
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Der in § 2 Nr. 1 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2002 auf 32.000,— € festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite wird gemäß §§ 95 Abs. 3 Nr. 2 und 103 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) genehmigt. Die Einzelgenehmigung gemäß § 103 Abs. 4 Nr. 2 GemO behalten wir uns nicht vor.
56410 Montabaur, 23.04.2002 Im Auftrag
Kreisverwaltung gez. Meckel
des Westenvaidkreises Abt. 2-20 Az. 029/901.10
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 06.05.2002 -17.05.2002 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Montabaur, 24.04.2002 (S.) Wilhelmi
Ortsgemeindeverwaltung Horbach Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GennO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).
MGV Cacilia Horbach
Die Probe am Freitag, 03.05.2002, beginnt für alle Sänger um 17.45 Uhr
^rsäbe f0 gesetzt:
Jir die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr
Dienststunden der Gemeindeverwaltung
Kapellenstraße 5
donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
Telefon Gemeindeverwaltung, Kapellenstr. 5.06439/901784
Fax.06439/901807
Telefon Ortsbürgermeister
(dienstlich und privat).06439/901784
Telefon Buchfinkenlandhalle.06439/6128
Vermietung
Buchfinkenlandhalle.H. Kesselheim
.06439/901876
Griilhütte.06439/7414
Terminabstimmung mit den Ortsvereinen
Nach Durchführung aller Jahreshauptversammlungen sind erfahrungsgemäß einige neue Vereinstermine hinzugekommen oder Termine haben sich geändert. Zur Abstimmung und Bekanntgabe der Termine lade ich daher die Vereinsvertreter zu einer kurzen Besprechung für Donnerstag, 16.05.2002,19.30 Uhr ins Sitzungszimmer im Gemeindehaus herzlich ein.
Wilfried Noll, Ortsbürgermeister
Sportplatz ist zur Zeit nicht bespielbar
Die Arbeiten an unserem Sportplatz sind in vollem Gange. Neben dem Bodenaustausch an beiden Torräumen erfolgt hier auch eine Neueinsaat der Spielflächen Auf die Restflächen wird zusätzlich Sand aufgetragen. Diese Arbeiten und insbesondere die frisch eingesäten Flächen verhindern in den kommenden Wochen eine Bespielbarkeit des Platzes.
Ich bitte alle Nutzer, die Sperrung des Platzes bis Mitte August 2002 zu beachten.
Wilfried Noll, Ortsbürgermeister

