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LvG Montabaur

Nr. 18/2002

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04 05 2002,13.00 Uhr gegen Elbert I in Horbach ' c Sam stag ' 052002t 13 .OO Uhr gegen Spvgg. Haider- jlnd: Samstag,

In Dessen 2 002 13.00 Uhr gegen JSG Steinefrenz I

Und: Samstag, U4 - ua-

.. nd ?002-17 30 Uhr gegen JSG Steinefrenz/W. in ^d: Freitag, OJ - UO -

Einigung 1920 Horbach e.V.

r!?n woctie tragen unsere Mannschaften folgende Spiele aus: iTTonn? 17 00 Uhr AH Horbach - AH Heilberscheid in Horbach j 05 052002 14.30 Uhr SG Horbach/Winden - SG Elbert/W. II in

|udorf

^bekannt gegeben, findet am 16. Juni 2002 unser alljährliches

pthmen möchten wir am Samstag, dem 15. Juni 2002 ein Stre- Tumier für alle Jugendlichen veranstalten. Hierzu sind natür- ft m r aktive Jugendspieler herzlich eingeladen, sondern auch Äspaß an einem solchen Turnier hat. il Interesse oder weitere Fragen hat, kann sich bis zum 10. Mai 2 a |e Daniel Stendebach melden (Tel.: 06439/901349 +

SSr spielen dann unsereAlten Herren gegen Ransbach-

ich

liluss an das Alte-Herren-Spiel geben unsere langjährigen Sports- E e Axel und Andre Stendebach sowie Thomas Richter ihr JEDSSPIEU!

Stet um 18.00 Uhr.

Gackenbach

; hores ein lienst ins ft

[chstunde des Ortsbürgermeisters

tags f ..von 19.00 bis 20.00 Uhr

"jeindehaus, Im Wiesengrund 1

ch e s"tere yjp Gemeindehaus.06439/1764

ifofTOrtsbürgermeister (privat).06439/900990

litgliederfef ist feiern»

02 ist es er,! . Alle uns n Bus in und Untefo n, ein groß biss amN i Rucksack« iten in derfi

Horbach

chstunde des Ortsbürgermeisters

.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Kleverwaltung .Telefon: 06439/7435

Jgermeister privat.Telefon: 06439/7404

(ObertMIpeber smitte): 8.23J estelle):8.r he): 8.501 dort): 9.000

mgen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt

tliche Bekanntmachung

?das U Jahr t 2002 ZUn ^ d6f ® rts 9 eme nc * e Horbach

wTl.04.2002

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lar?ri.pfp? de /f hat auf 9 rund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für MminiinuH 0 l |9 ende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Rininaonno u die Kreisver waltung Montabaur als Aufsichtsbehör- ; . um 23.04.2002 hiermit bekanntgemacht wird:

**Ttungshaushal t daS Haushaltsjahr 2002 wird im

ijünnahme auf.

wgabe auf.

jenshaushalt .

iinnahme auf

Wusgabe auf ..

Besetzt .

H

g 11 ^gesetzt:

,2 &Gesa?b5 de! Kr0dite 3Uf .32.000,-

bfungsermächtigungen auf. .-

389.000, 389.000

406.000 406.000,

1. Grundsteuer

a) für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A).269 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).317 v.H.

2. Gewerbesteuer.330 v.H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindege­bietes gehalten werden:

für den ersten Hund.20

für den zweiten Hund.61

für jeden weiteren Hund.102,

3.1 Die Hundesteuer beträgt für Kampfhunde, die innerhalb des Gemein­degebietes gehalten werden:

für jeden Hund. .750,

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Der in § 2 Nr. 1 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2002 auf 32.000, festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite wird gemäß §§ 95 Abs. 3 Nr. 2 und 103 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) genehmigt. Die Einzelgenehmigung gemäß § 103 Abs. 4 Nr. 2 GemO behalten wir uns nicht vor.

56410 Montabaur, 23.04.2002 Im Auftrag

Kreisverwaltung gez. Meckel

des Westenvaidkreises Abt. 2-20 Az. 029/901.10

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 06.05.2002 -17.05.2002 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zim­mer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Ker­narbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Montabaur, 24.04.2002 (S.) Wilhelmi

Ortsgemeindeverwaltung Horbach Ortsbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GennO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).

MGV Cacilia Horbach

Die Probe am Freitag, 03.05.2002, beginnt für alle Sänger um 17.45 Uhr

^rsäbe f0 gesetzt:

Jir die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr

Dienststunden der Gemeindeverwaltung

Kapellenstraße 5

donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Telefon Gemeindeverwaltung, Kapellenstr. 5.06439/901784

Fax.06439/901807

Telefon Ortsbürgermeister

(dienstlich und privat).06439/901784

Telefon Buchfinkenlandhalle.06439/6128

Vermietung

Buchfinkenlandhalle.H. Kesselheim

.06439/901876

Griilhütte.06439/7414

Terminabstimmung mit den Ortsvereinen

Nach Durchführung aller Jahreshauptversammlungen sind erfahrungs­gemäß einige neue Vereinstermine hinzugekommen oder Termine haben sich geändert. Zur Abstimmung und Bekanntgabe der Termine lade ich daher die Vereinsvertreter zu einer kurzen Besprechung für Donnerstag, 16.05.2002,19.30 Uhr ins Sitzungszimmer im Gemeindehaus herzlich ein.

Wilfried Noll, Ortsbürgermeister

Sportplatz ist zur Zeit nicht bespielbar

Die Arbeiten an unserem Sportplatz sind in vollem Gange. Neben dem Bodenaustausch an beiden Torräumen erfolgt hier auch eine Neueinsaat der Spielflächen Auf die Restflächen wird zusätzlich Sand aufgetragen. Diese Arbeiten und insbesondere die frisch eingesäten Flächen verhin­dern in den kommenden Wochen eine Bespielbarkeit des Platzes.

Ich bitte alle Nutzer, die Sperrung des Platzes bis Mitte August 2002 zu beachten.

Wilfried Noll, Ortsbürgermeister