f Nebenblatt VG Montabaur
^j^sausHug des MGV “Concordia” am 11.05.2002
Sriiir den Ausflug in die Eifel und an die Mosel sind noch Plätze frei. Wer ^sttefoeabsichtigt, mitzufahren, kann sich bei Franz Hommrich anmelden.
a2i Nichtmitglieder können mitfahren.
Beider Anmeldung wird ein Betrag von 5,00 € pro Teilnehmer als Anzah- -Jung erhoben. Der Restbetrag von ca. 12,00 bis 13,00 € wird vor Fahrtbeginn erhoben.
Nr. 14/2002
Großholbach
Freiwillige Feuerwehr Girod
"'Am Freitag, 05.04.2002, findet um 19.30 Uhr im Gemeindehaus unsere diesjährige Jahreshauptversammlung statt.
Die Tagesordnung sieht wie folgt aus: 1. Begrüßung; 2. Totengedenken; ... 3 Bekanntgabe der Tagesordnung; 4. Jahresbericht des Vorsitzenden; r 5 Jahresbericht des Wehrführers; 6. Jahresbericht des Jugendfeuer- ■ 5 wehrwartes; 7. Kassenbericht; 8. Entlastung des Kassierers und des Vor- ' Standes; 9 . Vorstandswahlen; 10. Wahl neuer Kassenprüfer; 11. Bei- ; tragserhöhung, bzw. -anpassung; 12. Planungen für 2002 und 2003; 13. Ve§chiedenes.
Wir,1)itten unsere Mitglieder um zahlreiches Erscheinen.
TuS Girod/Kleinholbach e.V.
Spiele am Wochenende:
1.|/lannschaft: spielfrei; 2. Mannschaft: Sonntag, 07.04.2002, um 14.30 Uhr in Heiligenroth gegen Görgeshausen
Jugendspielgemeinschaft
C-11 -Jugend: Mittwoch, 10.04.2002, um 18.00 Uhr in Ruppach-Goldhausen gegen JSG Herschbach/Sch.
dienstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt gegeben. Tel.: 02602/4157, Fax: 02602/917721, Bürgerhaus, Tel.: 02602/970867.
Heilberscheid
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
montags.von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus, Telefon und Fax: 06485/4455.
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Ortsgemeinde Heilberscheid über die Erhebung von Hundesteuer vom 25.03.2002
Alte Herren
Amteamstag, 06.04.2002, haben wir das erste Heimspiel gegen Westerburg.
IIBelbeginn ist um 16.00 Uhr. Platzaufbau durch Stahlhofen/Fein. Bei Verminderung bitte rechtzeitig abmelden.
Görgeshausen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dinstags.von 18.00 bis 19.00 Uhr
erungen werden durch Aushang am Rathaus bekannt gegeben, lefon:.06485/222
I
Nichtöffentliche Sitzung des Umlegungsausschusses der Gemeinde Görgeshausen
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO), des § 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Ermächtigung der Gemeinden zur Erhebung von Vergnügungssteuer und Hundesteuer und den §§ 2 und 5 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG), in den jeweils gültigen Fassungen, die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 • Steuergegenstand Entstehung der Steuer
(1) Steuergegenstand ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet.
(2) Die Steuer entsteht mit Beginn des Jahres, für das die Steuer festzusetzen ist.
§ 2 - Steuerschuldner, Haftung
(1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer einen Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat.
(2) Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer Gemeinde der Bundesrepublik bereits steuerlich erfasst ist. Die Steuerpflicht tritt in den Fällen des Satzes 1 erst ein, sobald die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder zum Änlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.
(3) Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
Am 10.04.2002, um 17.00 Uhr findet im Rathaus eine nichtöffentliche Sitzung des Umlegungsausschusses der Gemeinde Görgeshausen statt.
Die Tagesordnung umfaßt im Wesentlichen die Beratung über die Erörterungsergebnisse mit den Beteiligten, den Entwurf des Umlegungsplanes und den Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplanes “Auf den Gärten”.
meinderatsmitglieder, die dem Umlegungsausschuss nicht angehören, innen nach § 46 Abs. 4 Gemeindeordnung an der Sitzung des Umle- ungsausschusses als Zuhörer teilnehmen, sofern kein Aussch- ßungsgrund nach § 22 Gemeindeordnung vorliegt.
Wonneberger
Stellv. Vorsitzende des Umlegungsausschusses
Vereinsring Görgeshausen
Vfreinsring Kirmes 2002 Helfer für die Kirmes gesucht
Es werden noch Freiwillige für den Einsatz (Thekendienst etc.) während der Kirmestage benötigt. Meldet euch bitte bei P. Schwarz, Tel.: ®485/8780 oder G. Rörig, Tel.: 06485/18110.
Wir würden uns freuen, wenn sich noch einige Helfer melden würden, auch neue Gesichter bzw. neue Mitbürger sind herzlich willkommen. Hallenaufbau: Donnerstag, 11.04.2002, ab 18.00 Uhr.
_ llenabbau: Dienstag, 16.04.2002. Die Uhrzeit wird noch bekannt gegeben.
iKirmesgesellschaft Görgeshausen
Kirmesmontag
iDie Kirmesgesellschaft Görgeshausen lädt alle jung gebliebenen ■esmädchen und Kirmesburschen mit Kirmeshemd oder Kirmeshut r terzlich zum Tanz unter dem Kirmesbaum am Kirmesmontag, um 1 [Uhr ein.
§ 3 - Anzeigepflicht
(1) Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft. Bei der Anmeldung sind
- Rasse
- Geburtsdatum
- Herkunft und Anschaffungstag glaubhaft nachzuweisen.
(2) Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund, der abgeschafft wurde, abhanden gekommen oder eingegangen ist oder mit dem er wegzieht, innerhalb von 14 Tagen bei derVerbandsgemeindeverwaltung Montabaur abzumelden. Im Falle der Abgabe des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben. Falls der Erwerber in einer anderen Gemeinde wohnt oder der Halter in eine andere Gemeinde umzieht, wird diese unterrichtet.
(3) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung fort oder ergeben sich sonstige Änderungen in der Hundehaltung, so hat der Hundehalter dies binnen 14 Tagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur anzuzeigen.
§ 4 - Beginn und Ende der Steuerpflicht
(1) Die Steuerpflicht beginnt mit Anfang des auf die Aufnahme eines Hundes in einen Haushalt folgenden Monats, frühestens mit dem Monat, in dem er drei Monate alt wird.
(2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt. Kann der genaue Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats der Abmeldung.
(3) Bei Wohnortwechsel eines Hundehalters beginnt die Steuerpflicht entsprechend Absatz 1 und endet entsprechend Absatz 2 Satz 1.
§ 5 - Steuersatz
(1) Die Hundesteuersätze werden jährlich in der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde festgesetzt.

