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j Montabaur

:13/ W55nstag^ 13.04.02, 14.00 Uhr gegen VfL ObertehMnFtelil. 1 den3®d tf Sarnste g i 13.04.02,15.00 Uhr gegen St. Katharinen II in St. 5 Samstag, 13.04.02,13.00 Uhr gegen JSG Ransbach-B. I in ; ^d' Samstag, 13.04.02, 13.00 Uhr gegen JSG Selters in Hor- Samstag, 13.04.02, 13.00 Uhr gegen SG Herschbach I in

Samstag, 13.04.02, 12.00 Uhr gegen JSG Niederahr I in

L*;hr .,.

,rfUSSBALL

^menden Woche tragen unsere Mannschaften folgende Spiele aus: ? ' 30032002 , 15.30 Uhr, AH Horbach - AH Höhr-Grenzhausen Spielbe-'l '

;; 14 . 04 . 2002 , 14.30 Uhr, SG Horbach/Winden - SC Dreikirchen

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21

Nr. 13/2002

MGV Cäcilia Horbach e.V.

Die Probe am Karfreitag, 29.03.2002, findet wie folgt statt: 18.00 Uhr Bäs­se, 18.45 Uhr Tenöre.

Zu den Aufbauarbeiten für die Ostergaudi treffen sich alle Bässe am Sams­tag, 30.03.2002, um 9.00 Uhr in der Halle.

Dienststunden der Gemeindeverwaltung Kapellenstraße 5

donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Telefon Gemeindeverwaltung, Kapellenstr. 5.06439/901784

Fax.06439/901807

iedei;um

1

distunde des Ortsbürgermeisters

J.von 19.00 bis 20.00 Uhr

. ' s behaus, Im Wiesengrund 1

^Gemeindehaus .06439/1764

5lvS#0^ r 9 ermeister <P rivat ).06439/900990

wiÄjifittspreise für Gackenbacher Bürger fKuBjfj|(j.iind Freizeitpark

lii- und Freizeitpark Gackenbach teilt mit, dass im Zuge der eVr fj Un,,^ die Eintrittspreise für Besucher aus der Ortsgemeinde 95 angepasst worden sind. Sie betragen zukünftig für Kinder

'iU5 Jahren 1,00 Euro und für Erwachsene 2,00 Euro.

'iidliclB Hans-Ulrich Weidenfeller, Ortsbürgermeister

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Si^-gefunden

ideein Schlüssel mit einem Schlüsselanhänger gefunden und bei *r sei® ) ä ¥3 eben - Der Verlierer kann diesen - gegen entsprechenden Eigen- ischall pchweis - bei mir abholen.

) AuS Hans-Ulrich Weidenfeller, Ortsbürgermeister

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Horbach

er mbv r " ;ls!unde des Ortsbürgermeisters

er bunt ^ a 9 s .von 18.00 bis 19.30 Uhr

n Mann Neverwaltung.Telefon: 06439/7435

s/germeister privat.Telefon: 06439/7404

lieh ein- werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt /57107, ^

Wiche Bekanntmachung

fächsle Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach findet am Don- 04.04.2002, um 19.30 Uhr im Stuhllager im Buchfinkenzentrum

tereier- [ ,,iscllule ) s *aH- Hierzu lade ich Sie höflich ein.

Sh»)

enhaus fliehe Sitzung

Einwohnerfragestunde

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemein- «es vom 05.02.2002 (öffentlicher Teil) naushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2002 wibau der alten Schule in Horbach Mtragsvergabe Außenanlage 'Auftragsvergabe Innentreppe

jr^ssangelegenheit; Antrag des Tierheimes Mons & Tabor auf '"hrung eines jährlichen Zuschusses iedenes

entliehe Sitzung

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemein- jates vom 05.02.2002 (nichtöffentlicher Teil)

r sonal-/Finanzangelegenheit

Äf sanoelefl9nhei,6n

Sitzung sind alle interessierten Einwohner/innen herz-

Schuss reichen r beste tereier-

nden

lenden

-eldkir- /vied in

ofen in

'^Horbi

a ch, 25.03.2002

Wilhelmi, Ortsbürgermeister

Telefon Ortsbürgermeister

(dienstlich und privat).06439/901784

Telefon Buchfinkenlandhalle.06439/6128

Vermietung

Buchfinkenlandhalle.H. Kesselheim

.06439/901876

Grillhütte.06439/7414

Öffentliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hübingen für das Jahr 2002

vom 19.03.2002

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehör­de vom 15.03.2002 hiermit bekannt gemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2002 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.323.000,

in der Ausgabe auf.323.000,

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.261.000,

in der Ausgabe auf.261.000,

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf.

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr

wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A).269 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).317 v.H.

2. Gewerbesteuer.330 v.H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeinde­gebietes gehalten werden:

für den ersten Hund.25,

für den zweiten Hund.38,

für jeden weiteren Hund.51,

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hübingen für das Haus­haltsjahr 2002 werden keine Bedenken erhoben.

56410 Montabaur, 15.03.2002 i. A. Meckel

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901.10 III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.04.2002 bis 12.04.2002 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zim­mer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Ker­narbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14 00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffent­lich aus.

Montabaur, 19.03.2002 Noll

Ortsgemeindeverwaltung Hübingen Ortsbürgermeister

S.

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1 die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder