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Wochenblatt VG Montabaur

Die Planunterlagen liegen aus

vom 08.04. bis 08.05.2002 einschließlich

bei der

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Konrad-Adenauer-Platz 8 56410 Montabaur Dienstzimmer Nr.: 214

Dienstzeiten: Mo. Di, Mi: 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr; Do: 8.00 - 12.30 und 14.00 - 18.00 Uhr; Fr: 8.00 -12.00 Uhr

3. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der o.g. Auslegungsfrist schriftlich oder zur Nie­derschrift Einwendungen erheben.

Diese Einwendungen müssen also bis spätestens 22.05.2002 ein­schließlich entweder bei der unter 2. genannten Behörde oder bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstr. 3 - 5, 56068 Koblenz, erhoben werden.

Das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden ist maßgebend. Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausge­schlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

4. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, in einem Termin erörtert.

Dieser Erörterungstermin wird mindestens 1 Woche vorher ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejeni­gen. die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungs­termin benachrichtigt.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn im Erörterungster­min verhandelt werden.

5. Bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellun­gen

- können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erör­terungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden,

- kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen auch durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

6. Die Einwendungen werden dem Antragsteller und den beteiligten Behör­den, die in ihrem Aufgabenbereich berührt werden, bekanntgegeben.

Der Einwendungsführer kann verlangen, dass Name und Anschrift vor der o.g. Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Zulassungsverfahrens nicht erfor­derlich sind.

Montabaur, 21.03.2002

J. Klaeser, Techn. Werkleiter

Bekanntmachung

Zum Zwecke der Entziehung von Grundeigentum für den Ausbau der Umgehung Neuhäusel - B 49 - in der Gemarkung Simmern zugunsten der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) hat der Lan­desbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz, Straßen- und Ver­kehrsamt Koblenz, Emil-Schüller-Str. 12, 56068 Koblenz den Antrag auf Durchführung eines Enteignungsverfahrens mit Festset­zung der Entschädigung gestellt.

Verfahrensgrundlage ist:

§ 19 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG), in der Fassung vom 19.04.1994 (BGBl. S. 854), zuletzt geändert durch Art. 13 des Gesetzes vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950),

in Verbindung mit den §§ 11 und 31 des Landesenteignungsgesetzes (LEnteigG) vom 22.04.1966 (GVBI. S. 103), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 04.12.2001 (GVBI. S. 285).

Gleichzeitig wurde die vorzeitige Besitzeinweisung in die für die Maß­nahme benötigte Grundstücksfläche beantragt (§ 38 LEnteigG in Verbin­dung mit § 18 f FStrG.

Von der Maßnahme ist folgendes Grundeigentum betroffen:

Grundbuch

und

Gemarkung

Grundbuch

Flur

Flurstück-Nr.

Große in m !

Inanspruch­nahme in m 2

Band

Blatt

i

1. Simmern

24

873

16

20 ! 3.285

750

2. Simmern

24

873

16

22 1.935

1.080

1

t

3. Simmern

1171

16

21

1.421

380

4. Simmern

726

15

2

v 33.991

16.060

und

vorübergehend

1.720

5. Simmern

1170

16

18

2.657

1.100

und

vorübergehend

560

Nr -13/200*>

Eigentümer: Zu 1. - 2.: Eheleute Hans Josef und Marie-Luise Läv'ITT^w lind ^ bacher Str. 21,56335 Neuhäusel, zu je 1/2 Anteil in Erbenqemein^k mrfdef 0 ^

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Zu 3.: a) Helga Piechotta, Unter dem Dorf 36, 56335 Neuhäusel b) Lothar Arnold, Ringstr. 41,56191 Weitersburg in Erbengemeinsch ft a Land Rheinland-Pfalz (Landesforstverwaltung)

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Zu 5.: Ortsgemeinde Urbar Den Termin zur sowie den Termin

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mündlichen Verhandlung über den Enteiqnuna^nt« , i zur mündlichen Verhandlung zur Erörterung der mitH 9 ^9 derKar

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vorzeitigen Besitzeinweisung zusammenhängenden Fragen hah«* d ^ anberaumt auf Dienstag, 23.04.2002,10.00 Uhr im Sitzungssaal au < ig des ^ e - bau -, 1. Stock, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montaha^K«: heid na

Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur. Uder Baule

Die in dem Verfahren unmittelbar Beteiligten haben zu diesem Termi -en in der S< eine besondere Ladung erhalten.

Alle Beteiligten, deren rechtliches Interesse berührt wird, werden hiermit -derBaulci: gemäß § 31 Abs. 4 LEnteigG aufgefordert, ihre Rechte spätestens in derfVahlen zunr mündlichen Verhandlung wahrzunehmen. r ; rSV0 | U me

Es wird darauf hingewiesen, dass auch beim Nichterscheinen der Betei "dl. 080.01 ligten über den Enteignungsantrag und andere im Verfahren zu erlediqeröS iif agsven Anträge entschieden werden kann. Nach § 68 VerwaltungsverfahrendKesam24J setz (VwVfG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 21.09.1998 (BGBl. IS 3(Mi ist der Verhandlungstermin grundsätzlich nicht öffentlich.

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56068 Koblenz, 18.0302 Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Im Auftrag Sigrid Wirz-Ries

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Die Verwaltung informiert

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Öffnungszeiten der Verwaltung Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur oder Post­fach 1262, 56402 Montabaur

Montag bis Freitag.08.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag auch.16.00 bis 18.00 Uhr

Zentrale Tel.-Nr.02602/126-0

des Bürgerbüros

Montag bis Mittwoch.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehe®?* Verkef

jsctifinkenland bachgemeir jjeid, Nenters cetgemeindt Sacttiöhen Bindigkeit: rijvon Unfa .len Verhalte sind insbe Jafahrenstelle gjber, abenc

Donnerstag.8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend

Freitag.8.00 bis 12.00 Uhr

Tel.-Nr.02602/126-123

für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)

Montag bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr

und .14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr

Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr

Zimmer 220, Tel.-Nr.02602/126-192

Zimmer 221, Tel.-Nr.02602/126-191

Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten

Montag bis Freitag.8.00 bis 11.30 Uhr

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Tel.-Nr.02602/126-3324, >äen Verbrauc

oder nach Vereinbarung E-Mail-Adresse: lnfo@Montabaur.de Internetadresse: http://www.montabaur.de

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VERLAG

WITTICH

IMPRESSUM:

Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekannt chungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindei nung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils gel­tenden Fassungen, erscheint wöchentlich.

Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 56195 Höhr- Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911 - 0.

unters sie Rheinla achtelefoni* wgieberate 18.00 'fcerwaltunc 26-199. *

Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de

ANZEIGEN-eMail: an 2 eiqen@wittich-hoehr.de

Redaktions-eMail: montabaur@yyittirh-hoehr.de

Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, der Bür­germeister.Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter Eudenba®? unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschrift des Verlages. f.

Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostend zugestellt; im Einzelversand durch den Verlag 0,60 Euro zzgl. Versandkostergp

Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfasse gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die Verbandsgemeinde ei gereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieae, der auch verantwortlich ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom ver g gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für p > genveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Gesc bedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Storung Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag. .

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