Wochenblatt VG Montabaur
Die Planunterlagen liegen aus
vom 08.04. bis 08.05.2002 einschließlich
bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Konrad-Adenauer-Platz 8 56410 Montabaur Dienstzimmer Nr.: 214
Dienstzeiten: Mo. Di, Mi: 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr; Do: 8.00 - 12.30 und 14.00 - 18.00 Uhr; Fr: 8.00 -12.00 Uhr
3. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der o.g. Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen erheben.
Diese Einwendungen müssen also bis spätestens 22.05.2002 einschließlich entweder bei der unter 2. genannten Behörde oder bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstr. 3 - 5, 56068 Koblenz, erhoben werden.
Das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden ist maßgebend. Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
4. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, in einem Termin erörtert.
Dieser Erörterungstermin wird mindestens 1 Woche vorher ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen. die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn im Erörterungstermin verhandelt werden.
5. Bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellungen
- können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden,
- kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen auch durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
6. Die Einwendungen werden dem Antragsteller und den beteiligten Behörden, die in ihrem Aufgabenbereich berührt werden, bekanntgegeben.
Der Einwendungsführer kann verlangen, dass Name und Anschrift vor der o.g. Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Zulassungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Montabaur, 21.03.2002
J. Klaeser, Techn. Werkleiter
Bekanntmachung
Zum Zwecke der Entziehung von Grundeigentum für den Ausbau der Umgehung Neuhäusel - B 49 - in der Gemarkung Simmern zugunsten der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) hat der Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz, Straßen- und Verkehrsamt Koblenz, Emil-Schüller-Str. 12, 56068 Koblenz den Antrag auf Durchführung eines Enteignungsverfahrens mit Festsetzung der Entschädigung gestellt.
Verfahrensgrundlage ist:
§ 19 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG), in der Fassung vom 19.04.1994 (BGBl. S. 854), zuletzt geändert durch Art. 13 des Gesetzes vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950),
in Verbindung mit den §§ 11 und 31 des Landesenteignungsgesetzes (LEnteigG) vom 22.04.1966 (GVBI. S. 103), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 04.12.2001 (GVBI. S. 285).
Gleichzeitig wurde die vorzeitige Besitzeinweisung in die für die Maßnahme benötigte Grundstücksfläche beantragt (§ 38 LEnteigG in Verbindung mit § 18 f FStrG.
Von der Maßnahme ist folgendes Grundeigentum betroffen:
—
Grundbuch
und
Gemarkung
Grundbuch
Flur
Flurstück-Nr.
Große in m !
Inanspruchnahme in m 2
Band
Blatt
i
1. Simmern
24
873
16
20 ! 3.285
750
2. Simmern
24
873
16
22 1.935
1.080
1
t
3. Simmern
1171
16
21
1.421
380
4. Simmern
726
15
2
v 33.991
16.060
und
vorübergehend
1.720
5. Simmern
1170
16
18
2.657
1.100
und
vorübergehend
560
Nr -13/200*>
Eigentümer: Zu 1. - 2.: Eheleute Hans Josef und Marie-Luise Läv'ITT^’w lind ^ bacher Str. 21,56335 Neuhäusel, zu je 1/2 Anteil in Erbenqemein^k mrfdef 0 ^
7i i Q • Uial/-io Dior'hntta I Intor Horn Hnrf Qß ßßooc ki _■_ .. '•Qft i* .„j« Mfl
Zu 3.: a) Helga Piechotta, Unter dem Dorf 36, 56335 Neuhäusel b) Lothar Arnold, Ringstr. 41,56191 Weitersburg in Erbengemeinsch ft a ■ Land Rheinland-Pfalz (Landesforstverwaltung)
f
ieinde Mo
A,
20.03-
Zu 4.
Zu 5.: Ortsgemeinde Urbar Den Termin zur sowie den Termin
UterEdmu
! der öffe At
mündlichen Verhandlung über den Enteiqnuna^nt« , i zur mündlichen Verhandlung zur Erörterung der mitH 9 ^9 derKar
tToinvA/oicunn 7iicammonhänncinHon r-___ . j, a *h
vorzeitigen Besitzeinweisung zusammenhängenden Fragen hah«* d ^ anberaumt auf Dienstag, 23.04.2002,10.00 Uhr im Sitzungssaal au < ig des ^ e - bau -, 1. Stock, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montaha^K«: heid na
Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur. Uder Baule
Die in dem Verfahren unmittelbar Beteiligten haben zu diesem Termi -en in der S< eine besondere Ladung erhalten.
Alle Beteiligten, deren rechtliches Interesse berührt wird, werden hiermit -derBaulci: gemäß § 31 Abs. 4 LEnteigG aufgefordert, ihre Rechte spätestens in derfVahlen zunr mündlichen Verhandlung wahrzunehmen. r ; rSV0 | U me
Es wird darauf hingewiesen, dass auch beim Nichterscheinen der Betei "dl. 080.01 ligten über den Enteignungsantrag und andere im Verfahren zu erlediqeröS iif agsven Anträge entschieden werden kann. Nach § 68 VerwaltungsverfahrendKesam24J setz (VwVfG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 21.09.1998 (BGBl. IS 3(Mi ist der Verhandlungstermin grundsätzlich nicht öffentlich.
441-02-11-01/02
56068 Koblenz, 18.0302 Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Im Auftrag Sigrid Wirz-Ries
jtwindigk<
Verband
■iienden \
(S.) Beglaubigt^- «ttontabaur
Michael
Reg. Amtmann^<
&
“Die Verwaltung informiert”
-schäften zu riabaur (ein ..■Aacligemeir jrf(Eitelbori
TI- '-- J
Öffnungszeiten der Verwaltung Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur oder Postfach 1262, 56402 Montabaur
Montag bis Freitag.08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag auch.16.00 bis 18.00 Uhr
Zentrale Tel.-Nr.02602/126-0
des Bürgerbüros
Montag bis Mittwoch.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehe®?* Verkef
jsctifinkenland bachgemeir jjeid, Nenters cetgemeindt Sacttiöhen Bindigkeit: rijvon Unfa .■len Verhalte sind insbe Jafahrenstelle gjber, abenc
Donnerstag.8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend
Freitag.8.00 bis 12.00 Uhr
Tel.-Nr.02602/126-123
für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)
Montag bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr
und .14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr
Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr
Zimmer 220, Tel.-Nr.02602/126-192
Zimmer 221, Tel.-Nr.02602/126-191
Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten
Montag bis Freitag.8.00 bis 11.30 Uhr
aältnissen ädie Unfallu «emeinde I saut
Tel.-Nr.02602/126-3324, >äen Verbrauc
oder nach Vereinbarung E-Mail-Adresse: lnfo@Montabaur.de Internetadresse: http://www.montabaur.de
idit bei He
Jahren f rauch Heizur äug entpupf Selbst nein eine IV cechnung ger «äh so eint
-besser den ii AllichesAng« gleich versc
VERLAG
WITTICH
IMPRESSUM:
Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekannt chungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindei nung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils geltenden Fassungen, erscheint wöchentlich.
Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 56195 Höhr- Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911 - 0.
unters sie Rheinla ■achtelefoni* wgieberate 18.00 'fcerwaltunc ■26-199. *
Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de
ANZEIGEN-eMail: an 2 eiqen@wittich-hoehr.de
Redaktions-eMail: montabaur@yyittirh-hoehr.de
Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, der Bürgermeister.Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter Eudenba®? unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschrift des Verlages. f.
Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostend zugestellt; im Einzelversand durch den Verlag 0,60 Euro zzgl. Versandkostergp
Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfasse ■ gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die Verbandsgemeinde ei gereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieae, der auch verantwortlich ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom ver g gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für p > genveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Gesc bedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Storung Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag. .—
-I
liger Beil
36 Beiträge ’Aen nur no '»eist die La to. Wichtig % Zahluni ,s 3en Erwert Scherte kanr 62,08 El Überweisung '»sowie der Ze
Wand VdK
befahre
I*n,Fußab
JWrhi ■Verletzung«

