Wochenblatt VG Montabaur
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Simmern vom 19.02.2002
Änderung der Gebührenordnung für das Haus Siebenborn in Simmern aufgrund der Währungsumstellung in Euro zum 01.01.2002
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Simmern stimmte dem Vorschlag der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur in der vorliegenden Fassung zu.
Erlass einer neuen Satzung über die Erhebung der Hundesteuer
Die Hundesteuersatzung wurde in der vorliegenden Form beschlossen und wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes öffentlich bekanntgemacht.
Änderung des Bebauungsplanes
“Im Altegarten”, Erweiterung “Saure Wiese”
Der Ortsgemeinderat stimmte dem vorgelegten Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes “Im Altegarten”, Erweiterung “Saure Wiese" in der Form zu, wie er dem Ortsgemeinderat in der Sitzung Vorgelegen hat.
Er beschloss gleichzeitig, den Bebauungsplanentwurf einschließlich der Begründung und der textlichen Festsetzungen für die Dauer von 2 Wochen öffentlich auszulegen. Anregungen können nur zu den geänderten/ergänzten Teilen des Entwurfes der Änderung des Bebauungsplanes vorgebracht werden. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, die Träger öffentlicher Belange von der erneuten Offenlage zu unterrichten.
Teilnahme am Wettbewerb “Unser Dorf soll schöner werden - Unser Dorf hat Zukunft” im Jahre 2002
Nach kurzer Erörterung beschloss der Ortsgemeinderat mehrheitlich, nicht am Wettbewerb teilzunehmen.
Öffnungszeiten für den Jugendraum
Der III. Ortsbeigeordnete Rainer Dämgen, als vom Bürgermeister zur Betreuung des Jugendraumes Beauftragter, erläuterte die Gründe für die Ausweitung der Öffnungszeiten.
Der Ortsgemeinderat stimmte dem Antrag zu und genehmigte folgende Öffnungszeiten:
Mittwoch.von 16.00 - 19.00 Uhr
(Jugendliche ab ca. 14 Jahren)
.von 19.00-22.00 Uhr
Donnerstag.von 18.00 - 22.00 Uhr
Freitag.von 19.00 - 24.00 Uhr
Samstag.von 18.00 - 24.00 Uhr
Sonntag.ab Nachmittag - 21.00 Uhr
Pfarrgemeinderat St. Rochus Simmern
Vater-Kind-Zelten
Entspannung und Abenteuer in einem. Auch in diesem Jahr lädt der Pfarrgemeinderat St. Rochus Simmern vom 30.05.2002 bis 01.06.2002 wieder zu einem Vater-Kind-Zelten ein. Diesmal geht es in die Vulkaneifel ins Jugend-Hüttendorf Manderscheid. In den drei Tagen wird für jeden etwas dabei sein: Ausflüge, Wandern, Ausruhen, Lagerfeuer, Spiele. Interessenten wenden sich bitte an Peter Steffens, Telefon 02620/2629 oder Wolfgang Schawo, Telefon 02620/1446. Informationen stehen auch unter http://www.pgr-simmern.de zur Verfügung.
SC Simmern 1946 e.V.
1. Mannschaft
Am Sonntag, 24.03.2002, fährt unsere Elf zum Auswärtsspiel nach Weißenthurm.
Spielbeginn ist um 14.30 Uhr gegen Osmania Weißenthurm I.
AH-Mannschaft
Am Samstag, 23.03.2002, trifft unsere AH auf eigenem Platz auf die AH von Arzheim. Spielbeginn ist um 16.00 Uhr.
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“BUCHFINKENLAND”
SPD-Ortsvereinsversammlung
Buchfinkenland/Gelbachhöhen
Die nächste Ortsvereinsversammlung findet am Mittwoch, 27.03.2002, um 19.30 Uhr im Gasthof “Grüner Baum” in Horbach statt. Alle Mitglieder und Interessenten sind herzlich eingeladen.
Irmgard Lücke, Horbach, Tel.: 06439/5279.
Einladung zu den Kinderkartagen
Zur Einstimmung auf Ostern laden wir die Kinder ab dem 1. Schuljahr und besonders die Kommunionkinder wieder herzlich zum Sinqen Beten Basteln und Spielen ins Pfarrheim ein.
Die Kinderkartage finden statt am Mittwoch, 27.03.2002 10 00 Uhr bis lo Donnerstag, 28.03.2002, 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag
29.03.2002, 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr mit Kreuzweg in der Kirche.
Malsachen, Schere, Kleber und ausgeblasene Eier mit Bei Rückfragen steht euch gerne Adelheid Odelga, Tel.: 7249, zur Verfügung.
Seniorennachmittag der Verbandsgemeinde Montabaur
Am 08.05.2002, 15.00 Uhr bis ca. 18.00 Uhr im Haus Mr> t M ontabaur. ns ' abor
Nähere Informationen über die Abfahrtszeiten und Haiw „ ■ von der Verbandsgemeinde Montabaur eingesetzten Bussi^®*^ 5609 eine Woche vor dem Veranstaltungstermin dem Worhenw i™ 8 '’ nommen werden. "öiatfent-
Die Eintrittskarten sind ab sofort bei den bekannten Senior j tern der jeweiligen Ortsgemeinde erhältlich. env ®
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Karten für den Bereich der Stadt Montabaur können auch bei ri bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Vera Erbse Zimmer' m 1 ,
2. Stock, Rathaus-Altbau, Tel.: 02602/126-323, erworben wert 2 Der Preis für die Veranstaltung beträgt 3,50 € und enthält . „Ap feegedeck mit Kuchen sowie den Bustransport von den Ort * meinden in die Stadt Montabaur und wieder zurück. ris 9 0 li
Karten Vorverkauf für den Bereich “Buchfinkenland”
bei folgendem Seniorenvertreter: Reinhard Lehmler Alte , 56412 Gackenbach, Tel.: 06439/7194. ’ noni - 7 ,
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Kath. Pfarramt St. Margaretha
Gesprächsabend in der Fastenzeit mit Pfarrer Thon
Herzliche Einladung zum dritten Gesprächsabend in der Fastenz Dienstag, 26.03.2002, um 19.30 Uhr ins Pfarrheim nach Holler ’ des Abends sind die Auferstehungsberichte.
Ostereierschießen
des Schützenvereins „St. Sebastian”
Am Ostermontag, 01.04.2002, findet wieder das traditionelle 0s! schießen des Schützenvereins „St. Sebastian” statt. Die Schütze? dazu die Freunde des Vereins und alle Buchfinken in das Schütz! „Auf der Dick” ganz herzlich ein. In der Zeit von 10.00 Uhr bis 18,ÖÖi kann jeder Besucher sich beim Schuss ins Schwarze üben. Seil ständlich gibt es für alle erfolgreichen Schützen auch wieder .l af in Form von Ostereiern. Der beste Tagesschütze, der in derzeit von 1j Uhr bis 16.00 Uhr am Ostereierschießen teilgenommen hat, erhält! Sonderpreis.
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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters i
freitags.von 19.00 bis 20.(
im Gemeindehaus, Im Wiesengrund 1 %
Telefon Gemeindehaus.06439]
Telefon Ortsbürgermeister (privat).06439/S
Parksituation im Halfterweg unbefriedigend
ln den letzten Tagen und Wochen haben mich verschiedene Klager Beschwerden - sowohl von den Fahrern der Abfallbeseitigung als_ von betroffenen Anliegern - erreicht. Klage geführt wird über das? verhalten verschiedener Anlieger im Halfterweg, insbesondere im ff zwischen der Neuen Hohl und dem neuen Baugebiet. So werdet zeuge leider sehr häufig so abgestellt und geparkt, dass ein ne Durchfahrtsverkehr insbesondere für größere Fahrzeuge und LKW 1 unmöglich ist. Auch werden Fahrzeuge häufig widerrechtlich auf demF gersteig oder vor gegenüberliegenden Grundstückseinfahrten abt 1 Es sollte eigentlich - im Sinne eines gut nachbarschaftlichen Verl ses und im Rahmen gegenseitiger Rücksichtnahme - selbstverstjfi sein, dass Fahrzeuge in erster Linie auf dem eigenen Grundstüclfll stellt werden. Dort stehen in der Regel ausreichende Stellflächen zuT fügung. Nur in Ausnahmefällen sollte das Parken auf der Fahrbah^ gen, dann aber bitte so, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer^ benachbarte Anlieger behindert werden. Ich darf in diesem Zusaf^ hang auf Folgendes aufmerksam machen:
- Schon § 1 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung gibt die Grui vor, dass jeder Verkehrsteilnehmer sich so zu verhalten hat, dass Anderer mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert belästigt wird. - Darüber hinaus ist in § 12 Absatz 3 der Straßei kehrsordnung klar geregelt, dass das Parken vor GrundstückseinM und -ausfahrten, auf schmalen Straßen (wie der Halfterweg es nun mal ist) auch ihnen gegenüber, unzulässig ist. - Das Parken auf dem ( weg wird entweder durch eine Parkflächenmarkierung oder durch aas kehrszeichen 315 der Straßenverkehrsordnung erlaubt. Beides ist imr terweg nicht gegeben, so dass ein Parken auf dem Gehweg nicht tet ist. Ich darf noch einmal an alle Anlieger appellieren, s ' c ' 1 ,m se eines vernünftigen Miteinanders und im Sinne gegenseitige / sichtnahme an diese Ge- und Verbote zu halten. Ich hoffe - es ^t r o erforderlich sein, durch die Ortspolizeibehörde entsprechende kc)^ vor Ort durchführen zu lassen. Im Rahmen dieser Kontrollen ’ es te Verkehrsordnungswidrigkeiten wären dann natürlich mit ein i warn- bzw. Bußgeld zu ahnden.
Hans-Ulrich Weidenfeller, Ortsbürgerm
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