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.VG Montabaur
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Nr. 12/2002
nmer-Nr.2i,
bis 16.00 bis 18.00 bis 12.00
beabsichtigt, im Bereich der “städtebaulichen Ent- '• « rE-Bahnhof Montabaur” Gewässerausbauarbei-
•?' Erstellung einer ca. 4.700 qm großen Wasserfläche und die Aufhebung von zwei Vorflutgräben im Bebauung in der Aubachaue unterhalb des ICE-
Csi» heübe,sich,skarle) -
Abarabungen hergestellt werden und wird durch ober- | Thpndes Grundwasser und die Einleitung des Ober- ? M °ntabaii^® r .narenzenden befestigten Flächen gespeist. Bis auf len folgeni^ en s Hoc hwasserfall besteht keine direkte Verbindung
00-16.00 ur «s 11 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalte i-, JKLsgesetz - WHG) vom 18.11.1996 (BGBl. I S. 1696), ” 3 -00*iijg Ges etz vom 27.12.2000 (BGBl. I S. 2048) i.V.m.
■j 114 ff des Wassergesetzes für das Land Rheinland- F'Lsetz - LWG) vom 14.12.1990 (GVBI. S. 11), zuletzt prSkel 59 des Gesetzes vom 06.02.2001 (GVBI. S. 35) riw« des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes Neufassung vom 21.09.1998 (BGBl. IS. 3050), die Durch- ' förmlichen Planfeststellungsverfahrens erforderlich.
«Art und Umfang des beantragten Vorhabens kann den ^unterlagen (Erläuterungen, Zeichnungen, Pläne) ent- % die jm Zeitraum vom 25.03.2002 bis zum 24.04.2002 ^anns Einsichtnahme ausgelegt werden: ■Ssgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer-Nr. 214, zu aD ienstzeiten:
und den piT . 8.00 -12.30 Uhr
.14.00-16.00 Uhr
.8.00-12.30 Uhr
.14.00-18.00 Uhr
.8.00-12.00 Uhr
stung des Westerwald-Kreises, 56410 Montabaur, Peter- sjl ZimmerNr. N152/N153, zu den folgenden Dienstzeiten:
t'-",nerstag.7.30 - 12.00 Uhr
.13.00-16.00 Uhr
.7.30-13.00 Uhr
gen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis fdinach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis spätestens zum ^Einwendungen gegen das Vorhaben erheben. Die Einwen- rdschriftlich oder zur Niederschrift bei den o.a. Behörden zu
den, kann »ätester • Die Eij Behöi
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hechten Eingang der Einwendungen ist das Datum des Ein- perwähnten Behörden maßgebend.
f Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausge- iJenichtauf privatrechtlichen Titeln beruhen.
[liäjfder Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen pgegen den Plan und die Stellungnahmen der Behörden lidemTrägerdes Vorhabens, den Behörden und den Per- Pdie Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben haben. f:=s Vorhabens, die jeweiligen Behörden und die Personen, pgen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin hi Beim Ausbleiben eines Beteiligten zu dem Erörterungs- sauchohne ihn verhandelt werden. üüOvorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellungen Marionen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erör- ’idurch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden,
j'e'iung der Entscheidungen über die Einwendungen durch ^äcntmaehung ersetzt werden.
i.V. Dr. Helmut Stadtfeld
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I69 Mit-
• Er hat fordnung für die jtzt.j lätz für für die ■i steten» i Ehren seinen fassen:
, ie eines verkaufsoffenen Sonntags in 56410 Monta- Westerwälder Aktivtage/Frühlingserwachen am
j 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluß vom 28. i.f (BGBl. I S. 875) in der zur Zeit geltenden Fassung, in ,■ J3Nr.3der Landesverordnung über die Zuständigkeiten Arbeit 5 - und des technischen Gefahrenschutzes vom •S- 379), wird für die Stadt Montabaur folgende Rechts-
itabaur
läußler
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^stellen in der Stadt Montabaur dürfen aus Anlass der l^^Erühling^rwäehen 2002 am 24. März 2002 in p hr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
V'! , brauch gemacht, müssen die betreffenden Verkaufs- l;!^ 1 23.03.2002 (dem verkaufsoffenen Sonntag voraus- | ‘ 9) ab 14.00 Uhr geschlossen werden.
r^invBrkäufsoffenen Sonntag Arbeitnehmer länger als drei plf' s ! n d diese an einem Werktag derselben Woche ab feia * ^izustellen. Statt an einem Nachmittag darf die \ «9 - oder Montagvormittag bis 14.00 Uhr gewährt wer-
2U denen die Verkaufsstelle geschlossen sein 8lt den Arbeitnehmern nicht gewährt werden.
werden 611 ^ 0 * 16 ’ werdende un(d stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt
§3
Bf«;r'hämi t , 9eber J 1aben ein Verzei chnis über Namen, Geburtsdaten, mp, , in H und -dauer der am Sonntag beschäftigten Arbeitneh-
uber die diesen gewährte Ersatzfreizeit zu führen.
§4
S£ bdrUCk , dieser Verordn ung ist an geeigneter Stelle in der Verkaufsstelle auszulegen oder auszuhändigen § 5
Zuwid erhand i U n9en g e g en die §§ 1? 2 Abs. 1 und 2, 3 und 4 dieser Ver- h ^ we ^den als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Ladenschlußgesetz
in«« ^ et u Zuwiderhandlun 9 en 9 e 9 en das Beschäftigungsverbot für Jugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 jugendarbehsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965) in der zur
lorNkf^iT 611 ^ assun 9 geahndet. Die Beschäftigung werdender und stillender Mutter am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Mutterschutz- gesetzes in der Fassung vom 18.04.1968 (BGBl. I S. 315) in der zur Zeit geltenden Fassung als Ordnungswidrigkeit verfolgt.
§ 6
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. 56410 Montabaur, 08.03.2002 E. Schaaf, Bürgermeister
Verkehrsregelung für den Montabaurer Aktivtag/Frühlingserwachen 2002 von Samstag, 23.03.02 bis Sonntag 24.03.02
Für den Montabaurer Aktivtag / Frühlingserwachen 2002 muss die Bahnhofstraße (ab Hotel zur Post bis Kleiner Markt) am Sonntag, 24.03.2002 ab 6.00 Uhr, für den Fahrzeugverkehr gesperrt werden.
Die Anlieger der Bahnhofstraße werden gebeten, ihre Fahrzeuge, soweit sie in dieser Zeit benötigt werden, außerhalb der Sperrstrecke abzustellen.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer, sich auf die geänderte Verkehrssituation einzustellen.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Ordnungsamt -
Friedhof der Stadt Montabaur
Wir bitten die Angehörigen der Grabstätte Hans und Ottilie Feigel sich bei der Friedhofsverwaltung Montabaur (Telefon 02602/126197) zu melden.
Verbandsgemeinde Montabaur Friedhofsamt
Stadt Montabaur
Die Stadt Montabaur/Westerwaldkreis sucht zum 1.8.2002 eine Revierleiterin/einen Revierleiter.
Der Waldbesitz der Stadt Montabaur liegt auf der Ostabdachung der Montabaurer Höhe und im Gelbachtal.
Das Revier ist übenwiegend arrondiert mit einer Gesamtbetriebsfläche von 1.337 ha Stadtwald und 25 ha Kleinprivatwald. Der jährliche Holzeinschlag beträgt ca. 6.500 fm. Die Baumarten verteilen sich auf 56 % Laubholz und 44 % Nadelholz. Neben der naturnahen Waldbewirtschaftung und Durchführung des gesamten forstlichen Betriebsdienstes mit eigenem Personal, sind vielfältige Erholungseinrichtungen zu betreuen. Das Revier liegt überwiegend in der Kemzone des Naturparks Nassau und im Kembereich des Rotwildrings „Montabaurer Höhe”. Die Jagd ist teils verpachtet, teils wird sie in Eigenregie bewirtschaftet. Die Jagdleitung der Regiejagdfläche gehört zu den Aufgaben der Revierleitung. Das ist Ihr Profil:
Abgeschlossene Laufbahnprüfung für den gehobenen Forstdienst
Fundierte Kenntnisse im Bereich des Waldbaus, der Waldökologie und der forstlichen Arbeitslehre Gute betriebswirtschaftliche Kenntnisse Gute EDV-Kenntnisse (insbes. in den einschl. EDV-Verfahren der Forstverwaltung)
Eigeninitiative, Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen sowie teamorientiertes selbständiges Arbeiten Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Gemeindevertretern und in der Öffentlichkeitsarbeit
Bereitschaft, den Wohnsitz in Montabaur oder näherer Umgebung zu nehmen Das bieten wir Ihnen:
Einen zukunftsorientierten Arbeitsplatz Aufstiegsmöglichkeiten bis BesGr. A 13 BBesG Die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen Aussagekräftige Bewerbungen mit Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisablichtungen und Tätigkeitsnachweisen werden bis 30. April 2002 erbeten an die
Verbandsgemeinde Montabaur Konrad-Adenauer-Platz 8 56410 Montabaur
Auskünfte erteilt: Guido Göbel (Tel.: 02602/126.334, E-Mail: ggo- ebel @ montabaur.de)

