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Wochenblatt VG Montabaur

den Die Westerwälder Rucksackschule ist eine Einrichtung des Wester­wald-Vereins, die eine Wanderform lehrt und praktiziert, welche durch ganzheitliches Naturerleben und Naturbildung gleichermaßen charakte- risiert ist. Wahrnehmen mit allen Sinnen und dabei Arten und Biotoptypen der Natur am Wegesrand kennen lernen sind vorrangige Ziele unserer Naturerlebniswanderungen.

Vorkenntnisse sind für eine Teilnahme nicht erforderlich. Die Teilnehmer werden allerdings stellenweise dazu angeleitet, selbst aktiv eigene Beob­achtungen, Erkundungen und Erfahrungen in und mit der Natur zu machen. Die Mitnahme folgender Hilfsmittel ist zu empfehlen: Lupe, Fern­glas, Bestimmungsbuch, Sitzunterlage. Nichtmitglieder sind - wie immer - herzlich willkommen.

Mitgliederversammlung

der Rotwildhegegemeinschaft Süd

(Lahn-Ems-Gelbach)

Die Mitgliederversammlung der Rotwildhegegemeinschadt Süd findet am Freitag, 04.04.2002 um 18.00 Uhr, im GasthausBierhaus, 56377 Arz­bach statt. Tagesordung: 1. Begrüßung; 2. Wahlen; 3. Bestandsaufnah­me - Statistik 2001-2002; 4. Neue Statistik 2002-2003; 5. Rückblick Abschuss 2001-2002; 6. Abschussplan 2002-2003; 7. Biotoppflege; 8. Informationstag 2002; 9. Verschiedenes

Angelverein Herthasee 1967 e.V. Holzappel

Am 24.03.2002 beginnt dasAnangeln am Herthasee bei Holzappel ab 7.00 Uhr. Für das Anangeln hat der Verein den See mit einem guten Forel­lenbesatz ausgestattet. Es können jedoch auch Schleien, Karpfen und dergleichen gefangen werden. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Info: 06439/7146

DRK-Krankenhaus Diez

Das DRK-Krankenhaus Diez bietet nachfolgenden Kurs an:

Säuglingspflegekurs für werdende Eltern

Themen:

Körperpflege bei Neugeborenen Praktische Tipps rund ums Baden

Kurs: Donnerstag, 28.03.2002, von 19.00 Uhr bis 20.30 Uhr im Schulraum der Krankenpflegeschule.

Die Teilnahme ist kostenlos.

Referentin: Christine Exner - Kinderkrankenschwester.

Unfallopfer-Netz e.V.

Veranstaltung Recht

am 23.03.2002, 10.00 Uhr in Diez, HotelWilhelm-von-Nassau, Eintritt: 20 Euro (aktive Mitglieder), 40 Euro (sonstige)

10.00 bis 10.30 Uhr: Schleudertrauma Grad I - III, Einstufungsmerkmale

10.30 bis 11.00 Uhr: Befangenheit eines Gutachters

11.00 bis 12.00 Uhr: Unfallschwere - kausalitätsbestimmender Faktor?

(delta-V)

12.00 bis 13.00 Uhr: Beweisrecht und Beweiswürdigung 14.00 bis 15.00 Uhr: Rechtsbeugung 15.00 bis 16.00 Uhr: Urteilsanfechtung 16.00 Uhr: Möglichkeit, Fragen zu stellen, Fallbesprechungen Ärzte, Rechtsanwälte, Richter sind vom Eintrittsentgelt freigestellt. Hauptreferenten sind Carmen Schilb, 1. Vorstandsvorsitzende des Unfall­opfer-Netz e.V. sowie Herr Trieflinger, 1. VorstandsvorsitzenderVerein gegen Rechtsmissbrauch e.V.

Journalisten steht die Möglichkeit offen, Unfallopfer oder die Referenten zu interviewen.

Montabaur

Bekanntmachung

1. Die Stadt Montabaur beabsichtigt, im Zusammenhang mit den Straßen­bauarbeiten zur Herstellung der Westtangente im Bereich derStädte­baulichen Entwicklungsmaßnahme ICE-Bahnhof Montabaur, Gewäs­serausbauarbeiten durchzuführen.

Die Planung beinhaltet neben der teilweisen Verlegung eines Vorflutgra­bens im Bereich der Bahlsmühle, die Anschüttung der erforderlichen Straßendämme und die Herstellung eines Brückenbauwerkes über den Aubach. Hierfür ist gemäß § 31 des Gesetzes zur Ordnung des Wasser­haushaltes (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 18.11.1996 (BGBl. I S 1696), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.12.2000 (BGBl. I S. 20481

1. V.m. den §§ 72 ff. und 114 ff. des Wassergesetzes für das Land Rhein­land-Pfalz (Landeswassergesetz - LWG) vom 14.12.1990 (GVBI. S. 11) zuletzt geändert durch Artikel 59 des Gesetzes vom 06.02.2001 (GVBl' S. 35) sowie den §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bun­des (VwVfG) in der Neufassung vom 21.09.1998 (BGBl. I S. 3050) die Durchführung eines förmlichen Planfeststellungsverfahrens erforderlich

2. Näheres über Art und Umfang des beantragten Vorhabens kann den Antrags- und Planunterlagen (Erläuterungen, Zeichnungen, Pläne) ent-

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imen werden, die im Zeitraum vom 25.03.2002 bisz^T^*-* «rh folgt zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt werden- 24 ° 4 '^i!!t a h

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur 7im zu den folgenden Dienstzeiten: ' ^immer-

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Mo - Mi.8.00 bis 12.30 und von 14.00 bis 16 oo

Do . 8 00 bis 12 - 30 und von 14.00 bis 1800|

. . bis 12.00

der Kreisverwaltung ^des Westerwaldkreises, 5641 o Mon^4

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Peter-Altmeier-Platz 1, Zimmer Nr. N152 / N153 zu h 0 7 Dienstzeiten: 0| ^

Mo. - Do. Fr.

7.30 bis 12.00 und von 13.00-16 001 7-3O-13.00L

3. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden ka zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis späteste! 10.05.2002, Einwendungen gegen das Vorhaben erheben Die 11 düngen sind schriftlich oder zur Niederschrift bei den v. g Behörl

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erheben.

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Für den fristgerechten Eingang der Einwendungen ist das Datum deal gangs bei den erwähnten Behörden maßgebend. . S|

Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen schlossen, die nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen. )

4. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhll Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen der B& zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden und den sonen erörtert, die Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben 5

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Der Träger des Vorhabens, die jeweiligen Behörden und die Pea die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungs benachrichtigt. Beim Ausbleiben eines Beteiligten zu dem Erörtr termin kann auch ohne ihn verhandelt werden.

5. Bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zusteif

können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von! Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benaäS tigt werden, und

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kann die Zustellung der Entscheidungen über die Einwenf durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

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Am 23. Februar 2002 erstarb im Alter von 92 Jahren j

err Wilhelm Hätz.

Verstorbene war von 1953 bis 1969 Mit- glied des Rates der Stadt Montabaur. Er hat JJJ] sich stets sachlich und engagiert für die Belange der Stadt Montabaur eingesetzt.,

Rat und Verwaltung danken Herrn Ratz für seine kommunalpolitische Arbeit und für die zum Wohle der Stadt Montabaur geleisteten Dienste. Wir werden sein Andenken in Ehren halten. Unsere Anteilnahme gilt seinen Angehörigen.

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Montabaur, März 2002

Für die Stadt Montabaur Peter Häußler 1. Stadtbeigedrdni

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