Wochenblatt VG Montabaur
Senioren-Theater-Nachmittag
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
im Namen der Ortsgemeinde Großholbach lade ich sehr herzlich ein zum Seniorennachmittag, am Sonntag, 17.03.2001, um 14.00 UhrBu[9f haus mit dem Hohenloher Figurentheater und dem Figurenspiel vom Doktor Johannes Faust.
Das Hohenloher Figurentheater ist ein T ourneetheater mit 150 Jahren Puppenspielfamilien-Tradition und bietet Ihnen Figurentheater für Erwachsene auf höchstem Niveau. Gespielt wird mit bis zu einem I Meter großen Stabfiguren. Das Figurenspiel nach einer historischen Überlieferung aus dem 15. Jahrhundert wird vorgetragen von Johanna und Harald Sperlich aus Herschbach bei Selters. Die Presse berichtet über die Faust-Aufführung: „ Ein . Höhepunkt für
Jung und Alt... Die opulent ausgestatteten Bühnenbilder, Kostüme und Figuren waren allein schon sehenswert. Aber die stimmlichen und schauspielerischen Qualitäten.
_ mit denen zwei (!) Darsteller einem
ganzen Dutzend unterschiedlichen Gestalten Leben einhauchten, waren eine Klasse für sich. Kurz: Die Aufführung war ein Augen- und Ohrenschmaus.” Alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, sind gern gesehene Gäste bei Kaffee und Kuchen. Das gilt aber auch für “jüngere Semester”, die auf das Figurentheater neugierig sind. Anmeldungen richten Sie bitte an mich unter der Telefonnummer 5872 (nach 15.00 Uhr). Mitbürgerinnen und Mitbürger, die gerne einen Kuchen spenden möchten und denen ich bereits jetzt herzlich danke, melden sich bitte gleichfalls unter der genannten Telefonnummer. Ich würde mich freuen, Sie zum einem kurzweiligen und geselligen Seniorennachmittag im Bürgerhaus begrüßen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Winfried Röther, Ortsbürgermeister
Alte Herren Eisbachtal
Am Samstag, 16.03.2002, spielen wir bei unseren Sportkameraden in Her- schbach/Uww.. Spielbeginn: 16.30 Uhr, Abfahrt: 15.40 Uhr, Trikot: Schwarz/Rot
Anmeldung bis Freitag bei Horst, Telefon 02602/3726
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
montags .von 18.00 bis 19.00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus, Telefon und Fax: 06485/4455
Nentershausen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
mittwochs von...17.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
evtl. Änderungen bitte ich, dem Aushang am Bürgermeisteramt zu entnehmen.
Telefon und Fax: .06485/223.
Bekanntmachung gemäß §§ 50 Abs. 1 und 53 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 08.12.1986 in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141)
I. Umlegungsbeschluss
Der Ortsgemeinderat Nentershausen hat am 21.12 2001 folaende Beschlüsse gefasst:
1. Aufgrund des § 46 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 08. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2253) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27
( - BG » BL ' S ' ^ 141) Wird die Umle 9 un 9 für das Baugebiet „L ? 17 A 318 ‘ k em ' an 9 eordnet - Der Umlegung liegt der im Entwurf erstellte Bebauungsplan “L 317/L318 - klein zugrunde.
2. Gemäß § 47 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Ersten Landesverordnung zur Durchführung des BauGB (Landesverordnung über die Umlegungsausschüsse) in der jeweils geltenden Fassunq wird für das gelS' 61 dGS Bebauun 9 s P lanes “L 317/L318 - klein die Umlegung ein-
Das Umlegungsverfahren erhält die Bezeichnung “L 317/L318 - klein
Nr.
11/20
Das Umlegungsgebiet wird wie folgt begrenzt- im final-—
durch die L 318, im Osten durch die L 317, im Norden i-T U ü d Süd Wi Grenze des bauten Flurstücks 3490/3 der Flur 35 der fit* die nfirr und im Westen durch das Grabenflurstück 5785 der F| ebi
tfVGMo
nördlic
Verlängerung.
Die Abgrenzung des Umlegungsgebietes ist zusätzlich ten Kartenauszug dargestellt.
achGmö
, e irichteto
'•csv° rd
und se^
’i unten»*-
lt:
iW<
in dem i
iitiit.
Eine Bestandskarte in der alle von der Umleauna hptm«„
no/'hnou/iooan cinrl \A/irH m _x / _ . .
nachgewiesen sind, wird öffentlich ausqeleqUsVhLAk, en ? n Flur stä Bekanntmachung). a v «ne Abschnitt V di
In das Umlegungsverfahren sind folgende Flurstücke h 7 ,„ le einbezogen: uzw - F| urstüc|
Gemarkung: Nentershausen, Grundbuchbezirk- Nente
Flur: 34 ' rshi
Flurstücke Nr,.: 2544/1
hausei
2544/2, 2544/3, 2545, 2546, 2547
2550, 2551,2552, 2553, 2554, 2555, 2556, 2557 _ 255rLL£ 48 ’ 25 *
rto Bfi/o nnSQ/9 fi.fiQn/4 fifiQ4/1 nnnc
3388/3, 3389/2, 3390/4, 3394/1, 3395, 3396, 3397 33qr noi 3387 « ^ 3401. 3402. 3403, 5729/3, 5730/1, 5730/3, 5731.
' rfstücke d
+äftsste |le ^atästfj .5,56410 M
iiing von [ddskart' l^itn Grundb .jonindbucf
' im Liege " 5
'egungsbe:
5735 Flur: 35
Flurstücke Nrn.: 3447, 3448, 3449, 3450, 3451,3452 345-3 !
3456, 3457, 3458, 3459, 3460,3461,3462,3463,3464 34R5 S 345 ^ in Abte' 3468, 3469, 3470, 3471/1,3471/2, 3472,3473,3474 3475 347S * derZe ', ' 3482, 3483, 3484, 3485, 3486/1, 3490/3 tlw., 3536 3537 Ä 34 ? ff 3540. 3541. 3542, 3543. 3544, 3545, 3546, 3547. 35« sS!'®
5755, 5756 tlw., 5759, 5780, 5781 ' 5453/1 ’ ^ «Bestand®
Flur: 20
Flurstück Nr.: 5480/2
II. Beteiligte am Umlegungsverfahren und Aufforderuno zur in«, SderBe düng von Rechten Leister'
Nach § 48 BauGB sind am Umlegungsverfahren Beteiligte:
1 . die Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen GrundstüJ
2. die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen oder durch Eii gung gesicherten Rechts an einem im Umlegungsgebiet qeleqe Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Rech
3. die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen
- Rechts an dem Grundstück oder an einem das Grundstück!
stenden Recht, *
- Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundsti ®
- persönlichen Rechts, das zum Erwerb, Besitz oder zur Nutzii (Pachtverhältnisse) des Grundstücks berechtigt oder den Verpflk teten in der Nutzung des Grundstücks beschränkt,
4. die Ortsgemeinde Nentershausen
5. die Verbandsgemeinde Montabaur.
Die unter 3. bezeichneten Personen werden zu dem Zeitpunkt Beteilig in dem die Anmeldung ihres Rechts dem Umlegungsausschuss zuge Die Anmeldung kann bis zur Beschlussfassung über den Umlegungs (§ 66 Abs. 1 BauGB) erfolgen.
Bestehen Zweifel an einem angemeldeten Recht, so wird der I gungsausschuss dem Anmeldenden unverzüglich eine Frist zur G haftmachung seines Rechts setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist er bis zur Glaubhaftmachung seines Rechts nicht mehr zu beteilige}
48 Abs. 3 BauGB). Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlichsint aber zur Beteiligung am Umlegungsverfahren berechtigen, sollten binm eines Monats nach der Bekanntmachung des Umlegungsbeschlüsse^bi dem Umlegungsausschuss angemeldet werden. Werden Rechte erst na<
Ablauf eines Monats angemeldet oder nach Ablauf der durch den L gungsausschuss gesetzten Frist glaubhaft gemacht, so muss der Berec
* Umlegt gabeWidei isangs- unc -er Straße' >schusses ispruchsfi «Ablauf die jagen ist.
Gemarkt
tigte die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gegen sich gelte i lassen, wenn der Umlegungsausschuss dies bestimmt. >:
Der Inhaber eines im Grundbuch nicht ersichtlichen Rechts, daszurBetf 1 ligung am Umlegungsverfahren berechtigt, muss die Wirkung eines* ,, p der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich geltenla * v sen, wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch diese Bekam .u machung zuerst in Lauf gesetzt worden ist. Wechselt die Person ein yt Beteiligten während des Umlegungsverfahrens, so tritt sein Rechtsnai . H folger in das Verfahren in dem Zustand ein, in dem es sich im Zeitpuj ,\ des Übergangs des Rechtes befindet (§ 49 BauGB). Eventuell besteher ^ y Pachtverhältnisse sollten von den Verpächtern der jeweiligen GrundstU5r~ zum Ende des laufenden Pachtjahres gekündigt werden; andernfallsm sen die Eigentümer dieser Grundstücke ggfls. Wertminderungen get sich gelten lassen, sofern der Pächter Ansprüche auf Fortsetzung Pachtverhältnisses geltend macht.
III. Verfügungs- und Veränderungssperre Nach § 51 BauGB dürfen von der Bekanntmachung des Umlegung^ Schlusses bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des gungsplanes (§ 71 BauGB) im Umlegungsgebiet nur mit scnrirtn^ji Genehmigung des Umlegungsausschusses
1 .
3.
ein Grundstück geteilt oder Verfügungen über ein Grunds uc über Rechte an einem Grundstück getroffen oder V erei [! • abgeschlossen werden, durch die einem anderen ein ß Erwerb, zur Nutzung oder Bebauung eines Grundstuckso „
Stücksteils eingeräumt wird, oder Baulasten neu begruna , y , /v p dert oder aufgehoben werden; t iirhvvei .://///
erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche ode r we ® steigernde sonstige Veränderungen der Grundstücke v g we rden; . . htiae M
nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzel 9 e . |:) prn H e And( wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertste g rungen solcher Anlagen vorgenommen werden;
04.03

