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Wochenblatt VG Montabaur

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Termine der Eisbachtaler Sportfreunde

Samstag, 16.03.2002

13.00 Uhr: E-1 -Junioren Eisbachtaler Sportfreunde - JK Stahlhofen, Spiel der Endrunde auf dem Kleinspielfeld der Schule in Nentershausen 13.00 Uhr: JSG Niederahr - E : 2-Junioren Eisbachtaler Sportfreunde, Spiel der Überbrückungsrunde in Otzingen

14.00 Uhr: C-3-Junioren Eisbachtaler Sportfreunde - SV Feldkirchen ll, Spiel der Kreisklasse in Nentershausen

14.00 Uhr: DJK Neustadt - D-2-Junioren Eisbachtaler Sportfreunde, Spiel der Kreisklasse in Fernthal .

15.15 Uhr: JSG Ellingen - C-1-Junioren Eisbachtaler Sportfreunde, Spiel der Rheinlandliga in Daufenbach

15.15 Uhr: C-2-Junioren Eisbachtaler Sportfreunde - SV Vettelschoss, Spiel der Leistungsklasse in Nentershausen

15 30 Uhr: SC Haiberg Brebach - Eisbachtaler Sportfreunde, Spiel der Oberliga Südwest in Brebach. Der Mannschaftsbus fährt um 10.45 Uhr am Eisbachtalstadion in Nentershausen ab.

16.30 Uhr: VfR Eintracht Koblenz - B-2-Junioren Eisbachtaler Sport­freunde, Spiel der Landesliga in Koblenz-Karthause

17.30 Uhr: A-Junioren Eisbachtaler Sportfreunde - SG Betzdorf. Spitzenspiel der Rheinlandliga in Nentershausen. Es kann sein, dass die Partie kurzfri­stig auf Freitagabend vorverlegt wird. Bitte die Tagespresse beachten. Sonntag, 17.03.2002

13.00 Uhr: B-1 -Junioren Eisbachtaler Sportfreunde -1. FC Saarbrücken. Spiel der Regionalliga Südwest in Nentershausen

15.30 Uhr: Eisbachtaler Sportfreunde II - SG Altenkirchen/Almers- bach/Fluterschen. Spiel der Bezirksliga Ost in Nentershausen

Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen unser Herr Nink (0177/3406099) gerne zur Verfügung.

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Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

montags.von 19.00 bis 20.00 Uhr

donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Gemeindeverwaltung.Tel. 06485/4696

Ortsbürgermeister.Tel. 06485/793

Sperrung des Bahnübergangs km 14,897 Girod

Wegen dringend notwendigen Gleisbauarbeiten muss der Bahnübergang km 14,897 in Girod in der Zeit von Mittwoch, 20.03.2002, 20.00 Uhr bis Don­nerstag, 21.03.2002,18.00 Uhr für den gesamten Verkehr gesperrt werden. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Ordnungsamt

Tagesausflug des MGVConcordia am 11.05.2002

Für den Ausflug in die Eifel und an die Mosel werden noch Anmeldungen angenommen. Wer also beabsichtigt, mitzufahren, kann sich bis späte­stens 25.03.2002 bei Franz Hommrich anmelden. Bei der Anmeldung wird ein Betrag von 5,- pro Teilnehmer als Anzahlung erhoben.

TuS Girod/Kleinholbach e.V.

Fußball am Wochenende Senioren-Spielgemeinschaft:

1. Mannschaft: Sonntag, 17.03.2002, um 14.30 Uhr in Weidenhahn

2. Mannschaft: Sonntag, 17.03.2002, um 14.30 Uhr in Heiligenroth gegen Dreikirchen

Zu den Spielen sind Zuschauer herzlich eingeladen.

Görgeshausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags. . is.oo bis 19.00 Uhr

Änderungen werden durch Aushang am Rathaus bekannt geqeben Telefon: 06485/222

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung der Ortsgemeinde Görgeshausen über die Erhebung von Hundesteuer vom 28.02.2002

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnunq (GemO) des § 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Ermächtiqunq der Gemeinden zur Erhebung von Vergnügungssteuer und Hundesteuer und den §§ 2 und 5 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in den jeweils gültigen Fassungen, die folgende Satzung beschlossen die hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1 - Steuergegenstand Entstehung der Steuer

(1) Steuergegenstand ist das Halten von Hunden im Ge

(2) Die Steuer entsteht mit Beginn des Jahres, für das die stef ndegel i

§ 2 - Steuerschuldner, Haftung uer ' es tzusea

r^rzustänc

(1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalt Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat. na,er

ist, werl

(2) Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pfien e na genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen nachweisen kann, dass der Hund in einer Gemeinde der R nn er ' bereits steuerlich erfasst ist. Die Steuerpflicht tritt in den f^n desre l zes 1 erst ein, sobald die Pflege, Verwahrung oder die H it endei be oder zum Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten üh Un9 au

(3) Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde qelten a f rSchrei 1

gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder 9 . ernei l de, so sind sie Gesamtschuldner. errne

§ 3 - Anzeigepflicht

(1) Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Rö­tung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur an 7 Mm' n ü de i H 7^ altun9 geborene Hunde_gelten mit Ablauf des dritten Monats nach deS 1

als angeschafft. Bei der Anmeldung sind

- Rasse

- Geburtsdatum

- Herkunft und Anschaffungstag glaubhaft nachzuweisen.

(2) Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund, der abqeschai

de, abhanden gekommen odereingegangen ist oder mit dem er wp innerhalb von 1 4 Tagen bei der Verbandsgemeindeverwaltuna Mon abzumelden. Im Falle der Abgabe des Hundes sind bei der Abmek Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben. Falls der Erwerberinl anderen Gemeinde wohnt oder der Halter in eine andere Gerne! umzieht, wird diese unterrichtet. e

(3) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Sl befreiung fort oder ergeben sich sonstige Änderungen in der Hundei tung, so hat der Hundehalter dies binnen 14 Tagen bei der Verbani meindeverwaltung Montabaur anzuzeigen.

§ 4 - Beginn und Ende der Steuerpflicht (1) Die Steuerpflicht beginnt mit Anfang des auf die Aufnahme eines! des in einen Haushalt folgenden Monats, frühestens mit. dem Monal dem er drei Monate alt wird

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(2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in derb] Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt. Kannderge Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit/ des Monats der Abmeldung.

(3) Bei Wohnortwechsel eines Hundehalters beginnt die Steuerpflicij sprechend Absatz 1 und endet entsprechend Absatz 2 Satz 1.

§ 5 - Steuersatz

(1) Die Hundesteuersätze werden jährlich in der Haushaltssatzur Ortsgemeinde festgesetzt.

(2) Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe eines Jahres, soistj Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Monajl betrag festzusetzen.

§ 6 - Fälligkeit

(1) Die Steuerschuld wird durch Abgabenbescheid als Jahressteue] gesetzt.

Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche^ desteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, kann die Hundesteuer! öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Für die Steuersc ner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleidj Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher^ erbescheid zugegangen wäre.

(2) Die Steuer wird erstmalig einen Monat nach dem Zugehen des $

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benbescheides für die zurückliegende Zeit und dann vierteljährlich

Februar, am 15. Mai, 15. August und 15. November mit jeweils einem] tel des Jahresbetrages fällig. '

(3) Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Hundesteuer abweiol von Abs. 2 am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der All soll spätestens bis zum 30. September des vorangehenden Kalejj jahres gestellt werden.

§ 7 - Gefährliche Hunde

(1) Das Halten von gefährlichen Hunden wird gesondert besteuert, wenn] besondere Hundesteuersätze in der Haushaltssatzung festgesetzt we^

(2) Gefährliche Hunde sind

1. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben, ,

2. Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild o er

hetzen oder reißen, L

3. Hunde, die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Mensj

angesprungen haben, und

4. Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausgehende reitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung tj bare Eigenschaft entwickelt haben

(3) Bei Hunden der Rassen

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- Pit Bull Terrier

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sowie Hunden, die von einer dieser Rassen abstammen, wir , %nungsv\ Schaft als gefährlicher Hund unwiderlegbar vermutet. ],

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