Einzelbild herunterladen

N M1ü

v6 M°n ,abaur

inHonaj; jes PieP

Mimwungen über die Öffentlichkeit der

oder ***"£&£££

^ ufder,n Satz 1 genannten Frist die a * 9

asssssar derdie

Deine Verletzung nach Satz 2 Nr 2 aeltenn

tjiAblauf der in Satz 1 genannten Frist 9em acht, so k* n

!^ndmachen (§ 24 Abs. 6 der Gemeinde ordn 3 "" die se VeSt

M in der Fassun9 vom 31 ^nuarmtfoXis Isf' 3

0

Nr. 11/2002

r . Kreisel J achta[i ch-JKgJ

finale)]

Lstunde

jjiobarung

des Ortsbürgermeisters

.02602/8425

sereli Jhr im|

>arsch!

fsichtg

39.

^stunden des Ortsbürgermeisters

® .von 17.00 bis 19.30 Uhr

f 3 . .nach Vereinbarung

[ 1 ( 016606 , Fax: 02602/917396

gefunden

-Adebereich wurden gefunden:

; j[jng mit Brillant

-jAiitoschlüssel (Alfa Romeo)

/«rer können o. a. Gegenstände während der Dienststunden im (-steramt abholen.

Zerfas, Ortsbürgermeister

I iorenkreis Heiligenroth

42002 um 15.00 Uhr treffen wir uns im Pfarrheim zu einem Vor- iPfarrer Lixenfeld, Thema:Versöhnung mit Ruanda.

60.000,oi , .

60 . 000 , peovereinHeiterkeit

132002 findet im GasthausZur Linde um 19.30 Uhr unsere Jah- :.;,ersammlung statt, zu der wir alle Möhnen recht herzlich einla- ivmöchten noch einmal daran erinnern, daß wir den Jahresmit- r/rag(12,00) in Zukunft per Bankeinzug erheben möchten. Ent­arte Formulare hierzu sind bei der Versammlung erhältlich. Die '/len Ermächtigungen können ebenfalls an diesem Abend unse- sererin, Frau Lenz, übergeben werden.

laushaMl

tyikverein Heiligenroth e.V.

saiirige Jahreshauptversammlung findet am Freitag, 22.03.2002, uer A).25$A, im GasthausZur Linde statt. Hierzu sind alle Mitglieder herz- sladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Totenehrung, 3. Bericht Vorsitzender, 4. Bericht Kassierer, 5. Bericht Kassenprüfer, 6. ^Schriftführer, 7. Entlastung des Vorstandes, 8. Neuwahl des Vor- I eines Festausschusses, 10. Verschiedenes.

^zahlreiches Erscheinen würden wir uns freuen.

58.

.290vi

.330 rf

3emei

.25,q

.38,00

.51,00

des Geim

,.511,00|

d-Pfal; asatzuni nit erteütj 1 in Höhe]

1 1 . 000,001

«Bekanntmachung _ _

1mg des Ortsgemeinderates Heiligenroth

i: k ste Sitzung des Ortsgemeinderates von Heiligenroth findet am 23 ,19.03.2002, um 19.30 Uhr im Gemeindezentrum statt.

rdnung:

Niche Sitzung

tetag über den Bau eines naturnahen Kinderspielplatzes

Ewhnerfragestunde

Verschiedenes

''öffentliche Sitzung

Angelegenheit

.^Angelegenheit

Nstücksangelegenheit

taonalangelegenheit

Angelegenheit Wiiedenes

is 27.6®

iteilun^ _ ; . ar)ßn cjnwohner/innen herz-

rend deutlichen Sitzung sind alle interessiert Uhrundkäeiaden. zerfas Bürgermeister

».30 UMJ Heiligenroth, 13 . 03.2002

OUhr»; nion _ taa 19.03.2002,

j'V itonsstauna der CDU-Fraktion findet am

Uhr im Bürgermeisteramt statt. c itaa 15.03.2002, um

jrgerm^onssnzung der SPD-Fraktion findet a^ r ' rir agen - statt.

JA-Ort bitte bei Helmut Burkey, Tel. 5724, 03 2002, um 20.00

nvor ^Jl^toung der FBG findet am Montag, g . sta tt 5 gekohlte bei Claudia Bellessem, Tel. 17804, ertrag .

Ttafcnssitzungsraum statt.

i^ssitzung der FWG findetamDienstag, 19.03.2002, um 19.00

Verein der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Heiligenroth

Im Zuge der EURO-Umstellung haben die anwesenden Mitglieder auf der Jahreshauptversammlung 2000 am 27.01.2001 beschlossen, den Jah­resmitgliedsbeitrag auf EUR 12,00 und für die Jugendfeuerwehr auf EUR 6,00 zu erhöhen. Wir möchten Sie auf diesem Weg noch einmal infor­mieren, dass der neue Mitgliedsbeitrag ab dem Jahr 2002 fällig wird. Dies bedeutet, der o.g. Betrag wird bis Anfang Dezember 2002 von Ihrem Kon­to abgebucht bzw. in bar erhoben.

Falls Sie noch nicht die Vorteile des Bankeinzugsverfahrens nutzen, kön­nen Sie das entsprechende Formular von F.-J. Noll oder einem Vor­standsmitglied erhalten.

Sportverein Heiligenroth e.V.

FUSSBALL

Sonntag, 17.03.2002, 14.30 Uhr SV Weidenhahn - SG Girod/Heiligen- roth/Ahrbach I

Sonntag, 17.03.2002, 14.30 Uhr SG Girod/Heiligenroth/Ahrbach II - SC Dreikirchen in Heiligenroth

JUGENDFUSSBALL

Samstag, 16.03.2002, 13.00 Uhr E-Jugend 1 in Ruppach gegen Siers­hahn; 13.00 Uhr E-Jugend2 in Girod gegen Elbert IV; 14.30 UhrC-Jugend in Ruppach gegen Wirges II; 16.30 Uhr A-Jugend in Ruppach gegen SV Windhagen

Liebe Kinder des SV Heiligenroth und des Kinderturnclubs!

Endlich ist es soweit. Am 22.03. treffen wir uns zum ersten Mal im Kin­derturnclub. Alle Kinder von 4 bis 10 Jahren können dann verschiedene neue Spiele mit und ohne Geräte ausprobieren. Lasst euch überraschen. Es geht um 15.00 Uhr in der Vogelsanghalle los. Vergesst eure Sportta­schen nicht und bringt auch etwas zum Trinken mit. Um 17.00 Uhr ist der Spielnachmittag zu Ende. Anmelden könnt ihr euch bei Ute Frink (Tel. 18345) oder bei Tamara Heibel (18189).

Aerobicgruppe Tamara Heibel

Die Trainingszeit wurde geändert. Wir treffen uns nun nicht mehr mon­tags um 20.00 Uhr in der Vogelsanghalle, sondern ab sofort findet der Aerobic-Kurs dienstags von 20.00 Uhr bis 21.00 Uhr in der Vogelsang­halle (Eingang 2) statt.

Gymnastikgruppe Netti Schmidt

Auch die Damengymnastikgruppe hat eine veränderte Trainingszeit: und zwar dienstags von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr.

Alte Herren

Samstag, 16.03.2002,16.00 Uhr, AH Heiligenroth - AH Laurenburg Platzaufbau: Schlosser, Stendebach, Kohlhaas

Ruppach-Goldhausen

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags von.18.00 bis 19.30 Uhr

donnerstags von .18.00 bis 19.30 Uhr

Tel.: 02602/998080, Fax: 02602/998081

Gemeindeverwaltung Ruppach-Goldhausen - Umlegungsausschuss -

Bekanntmachung

Der Umlegungsplan für das UmlegungsgebietFlurzaun - Teil II der Orts­gemeinde Ruppach-Goldhausen ist am 06.03.2002 für die Ordnungs­nummern 14 und 72 unanfechtbar geworden. Somit ist der Umlegungs­plan abschließend für alle Ordnungsnummern unanfechtbar geworden. Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8 . Dezember 1986 in der Fas­sung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I. S. 2141)wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekannt gegeben.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.

Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.

Auf die Erläuterungen zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Vermessungs- und Katasteramt Westerburg, Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umle­gungsausschusses der Gemeinde Ruppach-Goldhausen schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Vermessungs- und Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, 08.03.2002 (Siegel) Wonneberger

Die Stell. Vorsitzende des Umlegungsausschusses