Wochenblatt VG Montabaur
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Bekanntmachung gemäß § 209 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986
in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBl. I. S. 2141) Baulandumlegung “Meisenstraße”, Gemarkung Horressen Vorbereitende Maßnahmen
In der Umlegung “Meisenstraße” wird voraussichtlich Ende März mit den örtlichen Vermessungsarbeiten begonnen. Die Arbeiten werden durch das Vermessungsbüro Stefan Neuroth Montabaur durchgefuhrt, sie erstrecken sich zunächst auf die Grenzfeststellung entlang der Verfahrensgrenze, während die Absteckung und Abmarkung der neuen Straßen und bau- grundstücke zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Den Beauftragten der zuständigen Stellen ist gemäß § 209 BauGB zur Vorbereitung der von ihnen nach diesem Gesetz zu treffenden Maßnahmen das Recht eingeräumt, alle dem Verfahren unterworfenen Grundstücke zu betreten, um Vermessungen, Abmarkungen, Bewertungen oder ähnliche Arbeiten auszuführen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorbereitenden Maßnahmen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Vermessungs- und Katasteramt Westerburg, Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei dem vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, 07.03.2002 (S.) Wonneberger
Stellvertretende Vorsitzende des Umlegungsausschusses
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Boden
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Boden für das Jahr 2002
vom 07.03.2002
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Freiwillige Feuerwehr Horressen
Am 28.03.2002 findet der traditionelle Preisskat h 0 wehr Horressen um 19.30 Uhr im Gasthaus “Büroerct k^' 11 '^ statt. Hierzu laden wir unsere Mitbürger recht herz^h • in Hoi den zwei Runden ä 36 Spiele. Auf die Teilnehmer wa* Ges Pi ve Preise. drTen "
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Samstag, 16.03.2002
F-Jugend: 4. Runde Hallenkreismeisterschaft in Montag, , I halle 2 nat| aur, Kreß
E-Jugend: 13.00 Uhr JK Horressen I - Haiderbach/n c u Stahlhofen II, Niederahr I - JK Holler III ” tls ° ac hta
D7-Jugend: 14.00 Uhr JK Horressen I - Steinefrenz II Damh, u hofenll '.uemDach-jKj
C7-Jugend: 15.15 Uhr FSV Stahlhofen - Dernbach II B-Jugend: 16.30 Uhr JSG Herschbach - SV Horressen Mittwoch, 20.03.2002
B-Jugend: 19.30 Uhr SV Horressen - FC Unkel
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SG Horressen/Elgendorf
Nach der Schlappe vom vergangenen Wochenende muss unser«, i! schaff bemüht sein, verlorenen Boden wiedergutzumachen 6 ' Gelegenheit dazu ist am Samstag, 16.03.2002 um unnnk • i spiel gegen TuS Nassau. ’ rim ®
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Mannschaft spielt zum selben Zeitpunkt im Nachbar eil bei der SG Elbert/Welschneudorf. sc
Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsicht de vom 01.03.2002 hiermit bekanntgemacht wird 1 ^
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2002 wird im
Verwaltungshaushalt
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Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf .1.260.(
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festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
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Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushai wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A).2ifciniGast
v.H. " "
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).
2. Gewerbesteuer.330'
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeijif. bietes gehalten werden:
für den ersten Hund.25,0(1
für den zweiten Hund.38,0(flidieBekar
für jeden weiteren Hund.51,1
3.1. Die Hundesteuer beträgt für Kampfhunde, die innerhalb des Gei degebietes gehalten werden:
für jeden Hund.511,00
II. Genehmigung der Haushaltssatzung
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfal; derliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzufl Ortsgemeinde Boden für das Haushaltsjahr 2002 wird hiermit erteilt,
I. Zu dem Gesamtbetrag der VerpflichtungsermächtigungemnHöhe^
II. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von.
56410 Montabaur, 01.03.2002 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901.10 ,
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Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 18.03.2002 bis27J bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzab!teiiu mer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, wahrenaoen narbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30tun 1
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.3 „ g 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.3U lieh aus.
^Verschieden 'öffentlichen ' Jladen.
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Montabaur, 07.03.2002 (Siegel)
Ortsgemeindeverwaltung Boden
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Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- °d er a° e kora dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zus a ? fal : aa n'’ 11 sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von a y zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
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