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rtÖneudo^f/H^rbach/Winden Fd um den Sparkassen Cup; Sparkasse Neuwied • Kreis-
^l’Jff^Beginn, 9-30 Uhr in der Sporthalle Siershahn Staffel 9' Beginn! 13.45 Uhr in der Sporthalle Siershahn.
^ , 2002 finden folgende Spiele statt: SG Elbert I gegen
^ s!a9 ' hach um 15 00 Uhr in Oberelbert. SG Elbert II - Dreikir- rS'Uhr in Welschneudorf.
lasse
Niederelbert
,Munden des Ortsbürgermeisters
icnö1 .18.00 Uhr bis 20.00 Uhr
..18.00 Uhr bis 20.00 Uhr
«von.
g 'S.: 02602/3482 felbert@t-Online.de
Fax: 02602/950482, E-Mail: Gemein-
i Niederelbert
Landerung/Jahreshauptversammlung
Mbtenan unsere Wanderung am 02.03.2002 erinnern. Wir treffen feOOUhram Rathaus. Im Anschluß, um 17.00 Uhr, findet unse- Kshauptversammlung mit folgenden Tagesordnungspunkten statt: KÜßung 2. Totenehrung, 3. Berichte des Vorstandes, 4. Kassen- jl 5. Entlastung des Vorstandes, 6. Anträge, 7. Verschiedenes. [Wäge müssen bis zum 23.02.2002 beim Vorsitzenden schriftlich leicht werden.
las leibliche Wohl ist wie immer bestens gesorgt. Alle Vereinsmit- fbsind mit ihren Partnern recht herzlich eingeladen, klungen, zwecks Vorbestellung, bitte bei A. Kurth, Telefon 3905.
findet am Dil
rbandsgemel
ishaitsiahr «^stunde des Ortsbürgermeisters
2000 und üHgßtags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
sindeverwaltung, Tel.02608/595
/lons&Tabo».02608/9449805
• das Tierhe^Bail: gemeinde@ Oberelbert .de
Jägermeister, Tel.: .02608/1499
«tag der Stelzenbachhalle:
m Mans, Stelzebach-Stubb.;.944603
Westerwälder Kabarettnacht i »I115./16.03.2002 in der Stelzenbachhaile
ohnerinnen i® Vorverkauf für die 9. Westerwälder Kabarettnacht hat am 18.02.2002 wn. Alle, die sich diesen kulturellen Höhepunkt nicht entgehen las- rfsburgerme^ymöchten, können in Oberelbert Karten im Vorverkauf bei der Naspa igstelle oder bei der Gemeindeverwaltung, Tel.: 1499 erwerben.
«tsind in diesem Jahr Norbert Alich alias “Hermann Schwaderlappen” nd um iWKi i h® Mel °dians". Auf Grund der großen Nachfrage in den ver- "Wn Jahren ist es sicherlich anzuraten, sich baldmöglichst Eintritts- m Vorverkauf zu sichern. Der Eintritt kostet im Vorverkauf 13,00 €.
Karl Jung, Ortsbürgermeister
aus termrt^Pfarrgemeinderat informiert:
ie Ve 2K: Serviettentechnik
3n e sS« Dienstag, 05.03.2002, 19.30 Uhr bis 21.00 Uhr
)er neue Teim». Laurentiusstuben Oberelbert
s Hochtal■®L Gab y Cegla, Eitelborn
jffach.Wirtm« .. ^ 3,00 + Materialkosten
lekanntenA» JUI, 9 D| s: 28.02.2002 bei Brigitte Kettel, Tel.: 02608/621
zu entrichte ^...
“feilen 2002
N Ge 9 e Körn für Jugendliche auf dem Ijsselmeer in
, am 22.02»S ca - 190 Euro 1 pa NeuwaÄiei m S auf ^®- 20 °2: Kinder- und Jugendfreizeit im Jugend- und Frei- u innen r nsel Wangerooge; Kosten: ca. 220 Euro
Ie 9en in unseren Kirchen und in den Pfarrämtern aus.
__ Nr. 08/2002
Bibelkreis an 7 Tagen
Betrifft den letzen Bibelkreis vom 29.01.2002
Der allgemeine Wunsch der Teilnehmer war, dass das Thema beim nächsten Treffen die “Gottesfrage im Alten Testament” sein soll.
Unser Gastreferent, der Alttestamentler Pater Prof. Dr. Heinen, wird während des nächsten Bibelkreises am 05.03.2002 um 19.30 Uhr im Jugendraum Welschneudorf auf dieses Thema eingehen.
Nach neuesten Forschungen/Ausgrabungen in Palästina kommt man zur Erkenntnis, dass das Monotheismus, der Glaube an Jahwe, den Gott Israels, sich erst spät entwickelte. Neben Jahwe gab es lange Zeit eine Göttin, die gleichermaßen verehrt wurde. Der Referent wird natürlich auch die gestellten Fragen berücksichtigen.
Obst- und Gartenbauverein Oberelbert
Der Obst- und Gartenbauverein Oberelbert beabsichtigt, im Februar 2002 eine Streuobstwiese in der Gemarkung Oberelbert anzulegen. Entsprechende Anträge wurden bereits an die Gemeindeverwaltung Oberelbert und an die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Montabaur gestellt. Da es sich hierbei um eine größere und vor allem langfristige Maßnahme handelt, wird ein Informationsabend am Dienstag, 26.02.2002, ab 19.30 Uhr, in der Laurenziusstube angeboten.
Es wäre sehr erfreulich, möglichst viele Mitglieder an diesem Abend begrüßen zu dürfen, da wir nur gemeinsam dieses Projekt verwirklichen können.
JL, JL. --
TT T
Welschneudorf
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags..von 18.30 bis 20.30 Uhr
Gemeindeverwaltung, Tel. und Fax.02608/204
Vermietung Grillplatz, Wilhelm Eberth.02608/202
Vermietung Kurfürstenhalle, Helmut Rotter.06439/7710
Öffnungszeiten Gemeindebücherei
montags.von 15.00 bis 16.00 Uhr
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Ortsgemeinde Welschneudorf
über die Erhebung von Hundesteuer vom 13.02.2002
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO), des § 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Ermächtigung der Gemeinden zur Erhebung von Vergnügungssteuer und Hundesteuer und den §§ 2 und 5 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG), in den jeweils gültigen Fassungen, die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1 - Steuergegenstand Entstehung der Steuer
(1) Steuergegenstand ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet.
(2) Die Steuer entsteht mit Beginn des Jahres, für das die Steuer festzusetzen ist.
§ 2 - Steuerschuldner, Haftung
(1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer einen Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat.
(2) Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer Gemeinde der Bundesrepublik bereits steuerlich erfasst ist. Die Steuerpflicht tritt in den Fällen des Satzes 1 erst ein, sobald die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder zum Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.
(3) Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
§3 - Anzeigepflicht
(1) Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft. Bei der Anmeldung sind
- Rasse
- Geburtsdatum
- Herkunft und Anschaffungstag glaubhaft nachzuweisen.
(2) Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund, der abgeschafft wurde abhanden gekommen oder eingegangen ist oder mit dem er wegzieht, innerhalb von 14 Tagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur abzumelden. Im Falle der Abgabe des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben. Falls der Erwerber in einer anderen Gemeinde wohnt oder der Halter in eine andere Gemeinde umzieht, wird diese unterrichtet.
(3) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung fort oder ergeben sich sonstige Änderungen in der Hundehaltung, so hat der Hundehalter dies binnen 14 Tagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur anzuzeigen.

