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ELBERTGEMEINDEN

rtÖneudo^f/H^rbach/Winden Fd um den Sparkassen Cup; Sparkasse Neuwied Kreis-

^lJff^Beginn, 9-30 Uhr in der Sporthalle Siershahn Staffel 9' Beginn! 13.45 Uhr in der Sporthalle Siershahn.

^ , 2002 finden folgende Spiele statt: SG Elbert I gegen

^ s!a9 ' hach um 15 00 Uhr in Oberelbert. SG Elbert II - Dreikir- rS'Uhr in Welschneudorf.

lasse

Niederelbert

,Munden des Ortsbürgermeisters

icnö1 .18.00 Uhr bis 20.00 Uhr

..18.00 Uhr bis 20.00 Uhr

«von.

g 'S.: 02602/3482 felbert@t-Online.de

Fax: 02602/950482, E-Mail: Gemein-

i Niederelbert

Landerung/Jahreshauptversammlung

Mbtenan unsere Wanderung am 02.03.2002 erinnern. Wir treffen feOOUhram Rathaus. Im Anschluß, um 17.00 Uhr, findet unse- Kshauptversammlung mit folgenden Tagesordnungspunkten statt: KÜßung 2. Totenehrung, 3. Berichte des Vorstandes, 4. Kassen- jl 5. Entlastung des Vorstandes, 6. Anträge, 7. Verschiedenes. [Wäge müssen bis zum 23.02.2002 beim Vorsitzenden schriftlich leicht werden.

las leibliche Wohl ist wie immer bestens gesorgt. Alle Vereinsmit- fbsind mit ihren Partnern recht herzlich eingeladen, klungen, zwecks Vorbestellung, bitte bei A. Kurth, Telefon 3905.

findet am Dil

rbandsgemel

ishaitsiahr «^stunde des Ortsbürgermeisters

2000 und üHgßtags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

sindeverwaltung, Tel.02608/595

/lons&Tabo».02608/9449805

das Tierhe^Bail: gemeinde@ Oberelbert .de

Jägermeister, Tel.: .02608/1499

«tag der Stelzenbachhalle:

m Mans, Stelzebach-Stubb.;.944603

Westerwälder Kabarettnacht i »I115./16.03.2002 in der Stelzenbachhaile

ohnerinnen i® Vorverkauf für die 9. Westerwälder Kabarettnacht hat am 18.02.2002 wn. Alle, die sich diesen kulturellen Höhepunkt nicht entgehen las- rfsburgerme^ymöchten, können in Oberelbert Karten im Vorverkauf bei der Naspa igstelle oder bei der Gemeindeverwaltung, Tel.: 1499 erwerben.

«tsind in diesem Jahr Norbert Alich aliasHermann Schwaderlappen nd um iWKi i h® Mel °dians". Auf Grund der großen Nachfrage in den ver- "Wn Jahren ist es sicherlich anzuraten, sich baldmöglichst Eintritts- m Vorverkauf zu sichern. Der Eintritt kostet im Vorverkauf 13,00.

Karl Jung, Ortsbürgermeister

aus termrt^Pfarrgemeinderat informiert:

ie Ve 2K: Serviettentechnik

3n e sS« Dienstag, 05.03.2002, 19.30 Uhr bis 21.00 Uhr

)er neue Teim». Laurentiusstuben Oberelbert

s Hochtal®L Gab y Cegla, Eitelborn

jffach.Wirtm« .. ^ 3,00 + Materialkosten

lekanntenA» JUI, 9 D| s: 28.02.2002 bei Brigitte Kettel, Tel.: 02608/621

zu entrichte ^...

feilen 2002

N Ge 9 e Körn für Jugendliche auf dem Ijsselmeer in

, am 22.02»S ca - 190 Euro 1 pa NeuwaÄiei m S auf ^®- 20 °2: Kinder- und Jugendfreizeit im Jugend- und Frei- u innen r nsel Wangerooge; Kosten: ca. 220 Euro

Ie 9en in unseren Kirchen und in den Pfarrämtern aus.

__ Nr. 08/2002

Bibelkreis an 7 Tagen

Betrifft den letzen Bibelkreis vom 29.01.2002

Der allgemeine Wunsch der Teilnehmer war, dass das Thema beim näch­sten Treffen dieGottesfrage im Alten Testament sein soll.

Unser Gastreferent, der Alttestamentler Pater Prof. Dr. Heinen, wird während des nächsten Bibelkreises am 05.03.2002 um 19.30 Uhr im Jugendraum Welschneudorf auf dieses Thema eingehen.

Nach neuesten Forschungen/Ausgrabungen in Palästina kommt man zur Erkenntnis, dass das Monotheismus, der Glaube an Jahwe, den Gott Isra­els, sich erst spät entwickelte. Neben Jahwe gab es lange Zeit eine Göt­tin, die gleichermaßen verehrt wurde. Der Referent wird natürlich auch die gestellten Fragen berücksichtigen.

Obst- und Gartenbauverein Oberelbert

Der Obst- und Gartenbauverein Oberelbert beabsichtigt, im Februar 2002 eine Streuobstwiese in der Gemarkung Oberelbert anzulegen. Entspre­chende Anträge wurden bereits an die Gemeindeverwaltung Oberelbert und an die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Montabaur gestellt. Da es sich hierbei um eine größere und vor allem langfristige Maßnahme handelt, wird ein Informationsabend am Dienstag, 26.02.2002, ab 19.30 Uhr, in der Laurenziusstube angeboten.

Es wäre sehr erfreulich, möglichst viele Mitglieder an diesem Abend begrüßen zu dürfen, da wir nur gemeinsam dieses Projekt verwirklichen können.

JL, JL. --

TT T

Welschneudorf

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags..von 18.30 bis 20.30 Uhr

Gemeindeverwaltung, Tel. und Fax.02608/204

Vermietung Grillplatz, Wilhelm Eberth.02608/202

Vermietung Kurfürstenhalle, Helmut Rotter.06439/7710

Öffnungszeiten Gemeindebücherei

montags.von 15.00 bis 16.00 Uhr

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung der Ortsgemeinde Welschneudorf

über die Erhebung von Hundesteuer vom 13.02.2002

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO), des § 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Ermächtigung der Gemeinden zur Erhebung von Vergnügungssteuer und Hundesteuer und den §§ 2 und 5 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG), in den jeweils gültigen Fassungen, die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1 - Steuergegenstand Entstehung der Steuer

(1) Steuergegenstand ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet.

(2) Die Steuer entsteht mit Beginn des Jahres, für das die Steuer festzu­setzen ist.

§ 2 - Steuerschuldner, Haftung

(1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer einen Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat.

(2) Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer Gemeinde der Bundesrepublik bereits steuerlich erfasst ist. Die Steuerpflicht tritt in den Fällen des Sat­zes 1 erst ein, sobald die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Pro­be oder zum Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.

(3) Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hun­de, so sind sie Gesamtschuldner.

§3 - Anzeigepflicht

(1) Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Hal­tung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur anzumelden. Neu­geborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft. Bei der Anmeldung sind

- Rasse

- Geburtsdatum

- Herkunft und Anschaffungstag glaubhaft nachzuweisen.

(2) Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund, der abgeschafft wur­de abhanden gekommen oder eingegangen ist oder mit dem er wegzieht, innerhalb von 14 Tagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur abzumelden. Im Falle der Abgabe des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben. Falls der Erwerber in einer anderen Gemeinde wohnt oder der Halter in eine andere Gemeinde umzieht, wird diese unterrichtet.

(3) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuer­befreiung fort oder ergeben sich sonstige Änderungen in der Hundehal­tung, so hat der Hundehalter dies binnen 14 Tagen bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur anzuzeigen.