Wochenblatt VG Montabaur
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DIENSTAG, 19.02.2002, 9.30 Uhr bis 11.00 Uhr, Pfarrheim, H Krekel, 180509/Bertram 120438
Kath. öff. Bücherei: „ , n . „u Q ; m Wnllpr
DIENSTAG, 19.02.2002, 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Pfarrhei ,
Jugendsprecher u. Gruppenleitertreff:
DIENSTAG, 19.02.2002, 20.00 Uhr, Pfarrhaus, Stahlhofen Neumessdiener:
DONNERSTAG, 21.02.2002, 16.00 Uhr
Herzliche Einladung zum ersten gepa-Verkauf im Jahr 2002 an ? Samstag, 16.02.2002 nach der Vorabendmesse. Wir halten für &6> ^as be te Angebot wie Kaffee, Tee, Kakao, Honig, div. SachenzumFa-Naschen und vieles mehr beriet. Mit dem Kauf der fair gehandelten Produkte unter stützen Sie die Produzenten in den armen Landern^Wir freuen uns aut Ihren Besuch. Gepa-Artikel sind auch während der Burozeiten im Ptar amt erhältlich.
Wortgottesdienst für die Kinder im Pfarrheim
Herzliche Einladung an alle Kinder zum Wortgottesdienst im Pfarrheim am Samstag, 16.02.2002, um 18.00 Uhr. Nach den turbulenten Fastnachtstagen wollen wir uns dann mit dem Thema “Fastenzeit beschäftigen. Bringt bitte euer Gebetsheft mit! Wir freuen uns auf euer Kommen. Übrigens, neuen Gesichter sind uns auch herzlich willkommen!
Kath. öffentliche Bücherei
Holler/Untershausen
Erstkommunion-Ausstellung
Die kath. öffent. Bücherei präsentiert Ihnen am 16.02.2002 nach dem Gottesdienst um 18.00 Uhr in der Kirche eine Buch- und Medienauswahl zum Thema Erstkommunion.
Diese Ausstellung wird zusammen mit dem Borromäusverein Bonn durchgeführt. Alle ausgestellten Medien können direkt bestellt werden, und werden Ihnen
wie gewohnt einige Tage später persönlich zugestellt.
Musikverein Holler e.V.
Konzertreise 2002
Der Musikverein Holler veranstaltet vom 04. bis 07.10.2002 eine Konzertreise nach Berlin. Interessierte Mitglieder können an dieser Konzertreise gerne teilnehmen.
Wir bitten um verbindliche Anmeldung bis 19.02.2002, damit die Unterkunft rechtzeitig reserviert werden kann.
Nähere Informationen und Anmeldungen bei Theo Ferdinand, Tel.: 02602/90765.
SV Fortuna Holler
Frauengymnastikgruppe
Das wöchentlichen Turnen fällt für den kompletten Monat Februar aus. Wir treffen uns wieder am 04.03.2002.
Stahlhofen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
donnerstags. . 18.00 bis 19.00 Uhr
im Bürgermeisterzimmer im Lindensaal Telefon Lindensaal
(nur während der Sprechstunde).02602/917163
sonst Telefon.02602/5650
Frieda Merzig wird 95
Am Dienstag 19.02.2002, feiert Frieda Merzig ihren 95. Geburtstaq Im Namen der Ortsgemeinde gratuliere ich ihr ganz herzlich zu diesem Geburtstag. Sie ist die älteste Bürgerin in unserer Gemeinde, geht noch regelmäßig zur Kirche und ist immer für einen Spaß bereit.
Ich wünsche ihr noch viele gesunde Jahre und Freude im Kreise ihrer Familie und in der Gemeinschaft unseres Ortes.
Hubert Diel, Ortsbürgermeister
KÖB - Katholische Öffentliche Bücherei
Die Katholische öffentliche Bücherei Stahlhofen lädt herzlich zur diesiäh-
K^ e ?^on t ^?i? 1rnuni0nausste ' lun 9 am Sonntag, 24.02 2002 von 10 00 Uhr bis 10.30 Uhr und nach dem Familiengottesdienst bis 12 00 Uhr ein £ werden viele interessante Bücher und reliaiöse Gehr»nrhcnonI’ 6 [ n ' präsentiert, die sich nicht nu, für dfe EtÄtÄÄÄ
hS eda H e,gr r- f? kann .auch das Gotteslob bei dieser Geleaenhti bestellt werden. Die Bücherei ist während riip^pr 7 oit no/vf# * kP ^ können Sie auch einfach auf ein Zur Zeit präsentieren wir Ihnen viele npup KinHorhr^h n
Z.B. “Sofies Welt”, “Der Pferdeflüsterer” usw) 2u<sä , i'"' bereit. Ein Besuch lohnt sich bestimmt. Die Ausleihe kt 2 los. Selbstverständlich verlängern wir die Ausleihfrist ik 6 '^ auch weiterhin während der Öffnungszeiten mittwnrh» hrer B üöy 18.00 Uhr unter Tel. 3614. cnsv oniM
Chorgemeinschaft Daubach/Stahlhofen
Die nächste Chorprobe findet am 15.02.2002 um 19.30 Uhr in^
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Öffentliche Bekanntmachung Mgesf
Satzung der Ortsgemeinde UntershausenütaBS Erhebung von Hundesteuer vom 11.O2.20Q2
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeind *»® 1v (GemO), des § 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die ErmäctfcÄl Te ' Gemeinden zur Erhebung von Vergnügungssteuer und Hundest« den §§ 2 und 5 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes IK den jeweils gültigen Fassungen, die folgende Satzunq beschul* u ,.nrii hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1 - Steuergegenstand, Entstehung der Steuer » Ij,
(1) Steuergegenstand ist das Halten von Hunden im GemeindegeÄlder
(2) Die Steuer entsteht mit Beginn des Jahres, für das die Steuer)! setzen ist.
§ 2 - Steuerschuldner, Haftung
(1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer^Blerner
Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat. '
(2) Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder VerrtSL de genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenneii nachweisen kann, dass der Hund in einer Gemeinde der Bundes« bereits steuerlich erfasst ist. Die Steuerpflicht tritt in den Fällendes! zes 1 erst ein, sobald die Pflege, Verwahrung oder die Haltungaifi be oder zum Anlemen den Zeitraum von zwei Monaten überschrei
(3) Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als gerne®!! 1 ® au( gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder metaBsden de, so sind sie Gesamtschuldner.
§ 3 - Anzeigepflicht BSteue
(1) Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach
tung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur anzumeten* M geborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach derGi als angeschafft. Bei der Anmeldung sind HiiieH
- Rasse
-Geburtsdatum BdieH
- Herkunft und Anschaffungstag glaubhaft nachzuweisen.
(2) Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund, de, abhanden gekommen odereingegangen ist oder mit dem erwej innerhalb von 14 Tagen bei der VerbandsgemeindeverwaltungMoP*' äuss abzumelden. Im Falle der Abgabe des Hundes sind bei der Abi Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben. Falls der Erwerber in anderen Gemeinde wohnt oder der Halter in eine andere Gew umzieht, wird diese unterrichtet.
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(3). Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oderSt^ ^
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Befreiung fort oder ergeben sich sonstige Änderungen in der Hurrt tung, so hat der Hundehalter dies binnen 14 Tagen bei der Verband meindeverwaltung Montabaur anzuzeigen. H
§ 4 - Beginn und Ende der Steuerpflicht m,; . ! ! !*
(1) Die Steuerpflicht beginnt mit Anfang des auf die Aufnahme eines*
des in einen Haushalt folgenden Monats, frühestens mit dem!»* dem er drei Monate alt wird. , <,
(2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in 6 ■ 1 Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt. Kann aeig Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflichtig des Monats der Abmeldung.
(3) Bei Wohnortwechsel eines Hundehalters beginnt die Steuerp m sprechend Absatz 1 und endet entsprechend Absatz 2 Satz i.
§ 5 - Steuersatz
(1) Die Hundesteuersätze werden jährlich in der Haushaltssa
Ortsgemeinde festgesetzt. so isl®0ieS
(2) Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe eines Jahres, 5 *^
Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechende * betrag festzusetzen. ■
§ 6 - Fälligkeit teuei« 6
(1) Die Steuerschuld wird durch Abgabenbescheid als Jahress gesetzt. . ^
Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die desteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, kann die Hun

