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Nr. 07/2002

|attVG Montabaur_ . _

Öffentliche Bekanntmachung

IV. Änderung des BebauungsplanesChristches Weiher der Stadt Montabaur:

hier: Veröffentlichung des Anderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuch (BauGB)

jMtvon Montabaur hat in seiner itzung am 31L01.2002 den Beschluss gefaßt, ein Verfahren zur IV. Änderung des Bebauungsplanes

lg,Stadtrat von Christches Weiher einzuleiten.

Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

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m$7.02.2002 i.V. PeterHäußler, 1. Beigeordneter

g des BebauungsplanesChristches Weiher der Stadt Montabaur; hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung s. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

iratvon Montabaur hat in seiner Sitzung am 31.01.2002 die IV. Änderung des BebauungsplanesChristches Weiher beschlossen (siehe vor- JrtdeVeröffentlichung).

(§3Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten, ihnen ist Gelegenheit zur Äuße- pnd Erörterung zu geben. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.

Teseni Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 12002-28.03.2002 (einschließlich)

|et Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, wahrend der Dienststunden pags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr peitagsvon 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

' L '% 07.02.2002 i.V. Peter Häußler, 1. Beigeordneter

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tone«/ Rheinland-Pfalz & Saarland

VERLAG

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