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Hprlteuerermäßigung wird nur gewährt, wenn Irfreihe't oae benen Verwendungszweck geeignet sind; inde fürd f"?aaeeines entsprechenden Nachweises abhängig jüpvon der
^werden. den | etzten fünf Jahren nicht wegen eines Ver- rderHun hiitzrechtliche Bestimmungen belangt wurde.
der Anzeigepflicht
erW acnu a ejne Hundest euermarke ausgegeben werden, den Hun .^hnunq oder des befriedeten Grundbesitzes sichtbar feibderwo Apdere gegenstände, die der Steuermarke ähn- Kd zu tragen _ d pjcht ange | e g t werden. Bei Verlust der Steuer dürfe , n A a ntraa eine Ersatzmarke ausgehändigt. Bei der Abmel- ^ewirdauf 9 steuermar k e der Verbandsgemeindeverwaltung
If 5 Üriickzuqeben.
K 111 nde kann in Abständen von mindestens einem Jahr im rartsgemein^n d ebes tandsa ufnahm e n durchführen. Dabei können
Men 6 erhoben werden: ßnnscn« des Hundehalters Koaliere» Hunde iiin‘: und Anschaffungstag
[tsdatum
■i.wrinunpswidrigkeiten
1 Ligswidrig im Sinne des § 16 KAG handelt, wer vorsätzlich oder
Behälter entgegen § 3 Abs. 1 einen Hund nicht oder nicht recht-
[ndehalter entgegen § 3 Abs. 2 einen Hund nicht oder nicht recht-
iundehalter entgegen § 3 Abs. 3 den Wegfall der Voraussetzun- Jüreine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung nicht rechtzeitig
ELdehalter entgegen § 12 Abs. 1 einen Hund außerhalb seiner ir; oder seines umfriedeten Grundbesitzes ohne sichtbar befestigte t,KSteuermarke umherlaufen lässt oder dem Hund andere Gegen- fc die der Steuermarke ähnlich sind, anlegt, luskunftspflicht verletzt, die im Zusammenhang mit der Hundebe- JLahme gemäß § 12 Abs. 2 gegeben ist.
[SeOrdnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend feahndet werden.
Inkrafttreten
Satzung tritt am 01.01.2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung (eiteErhebung der Hundesteuer vom 01.03.1988 außer Kraft, fe Nomborn, 22.01.2002 (S.) Brach, Ortsbürgermeister
bis
|aß §24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) IFassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert pGesetz vom 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wird auf folgenlagewiesen:
fugen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften s Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen i ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig Ence gekommen. Dies gilt nicht, wenn
[die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- , die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung Netzt worden sind, oder
»or Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor- Khriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- wenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach- phaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht, pmand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann ^nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung p machen.
^2Nomborn, 22.01.2002 (S.) Brach, Ortsbürgermeister
piche Bekanntmachung der Haushaltstag des Kindergartenzweckverbandes Ijerscheid/Nomborn für das Jahr 2002
■ n 1 . 02.2002
tet Ver f mmlun g hat auf Grund der §§ 95 ff - der Gemeinde- SctiGnnoh ,ein ant ^^ z f°l9 end e Haushaltssatzung beschlossen, die durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichts- W vom 29.01 .2002 hiermit bekanntgemacht wird;
läßlgung
olgenden
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kait!l! altS u Plan für das H aus haltsjahr 2002 wird im
Rungshaushalt [Einnahme auf
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I%nshaushalt .
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»fetzt .
.251.000,—€ .251.000,—€
. 8.000 — €
. 8 . 000 ,— €
d, -e werden nicht
veranschlagt.
Nr. 06/2002
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Der Umlagebedarf für die Bewirtschaftung und Unterhaltung des Kindergartens beträgt 76.900,— €.
Die Umlage 2002 ist nach der Zahl der Kinder, die aus den einzelnen Gemeinden den Kindergarten am 31.07. des Vorjahres besuchten (§ 7 Abs. 3 der Satzung) zu ermitteln.
Danach haben zu zahlen:
Kinder
Umlage €
Ortsgemeinde Heilberscheid
11
24.879,41
Ortsgemeinde Nombom
23
52.020,59
34
76.900,00
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Heilberscheid/Nomborn für das Haushaltsjahr 2002 werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 29.01.2002 Im Aufträge
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Diel
Abt. 1 Az. 029/901.10
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 11.02.2002 - 22.02.2002 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Heilberscheid, 01.02.2002 (Siegel)
Kindergartenzweckverband Hübinger
Heilberscheid/Nomborn Verbandsvorsitzender
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).
MGV “Arion 1900” Nomborn e.V.
Chorprobe
Unsere erste Chorprobe nach Fasching findet am Aschermittwoch, 13.02.2002, um 20.00 Uhr im Vereinslokal Kopp, Gaststätte “Zu den Linden” statt.
Wir freuen uns, unseren Chorleiter Hubertus Weimer nach seiner Genesung wieder begrüßen zu können. Auf ein vollzähliges Erscheinen aller Sänger wird auch er sich sehr freuen!
Obst- und Gartenbauverein
Betreuung und Wartung von Nistkästen
Alle Mitglieder und Freunde unseres Vereins, die Nistkästen aufgehängt und damit eine Patenschaft zur Wartung und Betreuung dieser Kästen übernommen haben, werden gebeten, sofern noch nicht geschehen die Wartung “ihrer Nistkästen” vorzunehmen und über die Belegung im Jahre 2001 Bericht zu erstatten und zwar bei unserem Kassierer Alwin Breuer (Tel.-Nr. 243) oder beim Vorstandsmitglied Uli Frink (Tel.-Nr. 1614), möglichst aber in schriftlicher Form, bis zum 16.02.2002.
Da unsere gefiederten Freunde bei diesen frühlingshaften Temperaturen sicher nicht mehr lange auf sich warten lassen, ist Eile geboten.
Alte Herren Heilberscheid
Ausflug am 08 . 06 . / 09 . 06.2002
Nachdem sich zu dem geplanten „großen Ausflug” lediglich 7 Personen angemeldet hatten, mußte dieser ausfallen. Um aber unseren Mitgliedern, natürlich aber auch unseren Frauen/Freundinnen die Möglichkeit zu geben an einem Ausflug teilnehmen zu können, haben wir kurzfristig eine Fahrt nach Bad Sooden - Allendorf organisiert. Unser Sportkamerad Wolfgang Reckeikamm, der aus dieser Region stammt, hat bereits Kontakte hergestellt. So wurde für den 08.06.2002 ein Fußballspiel vereinbart mit anschließendem Grillen mit unseren Gastgebern. Weiterhin sind in einem Hotel Reservierungen für 45 Personen vorgenommen worden. Die Kosten für das Doppelzimmer inklusive Frühstück betragen ca. 65 € und sind von den Teilnehmern selbst zu finanzieren. Die Kosten für den Bus werden vom Verein übernommen. Nach derzeitigen Überlegungen wird samstags recht früh abgefahren, um ggf. eine Besichtigung der Wartburg vornehmen zu können. Die Abfahrt wird sonntags gegen ca. 15.00 Uhr erfolgen. Da wir bis zum März dem Hotel die genaue Personenzahl durchgeben

