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glatt VG Montabaur

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Nr. 04/2002

ulastträgern zu zahlenden Investitionskostenanteile für die * Herstellung und den Ausbau von Verkehrsanlagen, sowie die Kostenanteile für Verkehrsanlagen wie folgt festgesetzt:

fttion^ostenanteile für die

L Herstellung und den

Ion Verkehrsanlagen ... 10,75

Xehrsfläche im Mischsystem »der anfallenden Kosten für Niederschlagswasser im Trennsystem

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*6/9180 F-'r '

,/irhandsoemeinderat beschließt aufgrund des § 101 Abs. 2

V *ripnrdnunq für Rheinland-Pfalz das Investitionsprogramm SKoi bis 2005 mit folgenden Summen:

Investitionen .9.448.000

. 2 der für die

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^ntabaur ?-! nder An-J tionärr ~ 'Uhr durch!

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Entfallen auf d

e Haushaltsjahre 2001 .1.949.000

.3.397.000

.1.783.000

.1.382.000

.937.000

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mjgung der Haushaltssatzung

s^5 Abs 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz wird die erfor- 9 'Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ver­binde Montabaur für das Haushaltsjahr 2002 und der Wirt- _ Üäne für das Wirtschaftsjahr 2002 erteilt:

Jjjem Gesamtbetrag der Kredite

der Verbandsgemeinde in Höhe von.1.567.000

der Verbandsgemeindewerke für

betrieb Wasser in Höhe von.800.000

betrieb Abwasser in Höhe von.2.500.000

iem Gesamtbetrag der

icht mgsermächtigungen der Verbandsgemeinde von 348.000, Een voraussichtlich Kredite aufgenommen werden müssen.

wr, 21.01.2002 Weinerl

maltung des Westerwaldkreises Landrat

stenlo$eB;L r Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne liegen vom 28.01.2002 -

4/706243,«021002 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzab- )2604/7t;:. Zimmer 110, 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Abend- l:.; giend der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 2 . 30 ,l)hrund von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr 1f.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr)

i aur, 21.01.2002 (S.) Edmund Schaaf

dsgemeindeverwaltung Montabaur Bürgermeister

is

^igen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen leiten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig ide gekommen. Dies gilt nicht, wenn

lie Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- igung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung 'erletzt worden sind, oder

or Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den eschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens­ter Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter ezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, chriftlich geltend gemacht hat.

Hatpfnand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann Tlaucnjiach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet- zungoeltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- PfalzjGemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).

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Öffentliche Ausschreibung

. a ' ie Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Tech- »gu 9 1 - schreibt für die Ortsgemeinde Nentershausen den Ausbau

Hnes Wirtschaftsweges öffentlich aus.

istungsumfang:

ca. 2.400 qm bit. Tragschicht mit Unterbau und Erdarbeiten rmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden ^beten, die Unterlagen schriftlich bis zum 01.02.2002 bei der Ver- indsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik Zim- er214, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur anzufordern, ie Schutzgebühr in Höhe von 15,00 EUR ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto der Verbandsgemeinde Mon- .f 7 UIr - «onto-Nr. 500 017 (BLZ 570 510 01) bei der Kreissparkas- fse Montabaur oder mit Scheck zu zahlen. Falls gewünscht, erhal- l. n Sle T 5.00 EUR zusätzlich eine Diskette. Ein Nachweis über , e 9 e *3tigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.

^min für die Abgabe des Angebotes ist 21.02.2002,10.00 Uhr. prch ^' e m !! t e ' nem entsprechenden Submissionsaufkleber eben sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Ver- 214 »^Verwaltung Montabaur Techn. Werke -, Zimmer hi *° nrad ' Acl eriauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen, e ubmission findet an o. g. Termin im Zimmer 218 statt, i r abaur, 18.01.02 Stein, Erster Beigeordneter

ihren

jbgabe^

G)viem

Die Verwaltung informiert

Öffnungszeiten der Verwaltung

Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur oder Post­fach 1262, 56402 Montabaur

Montag bis Freitag.08.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag auch.16.00 bis 18.00 Uhr

Zentrale Tel.-Nr.02602/126-0

des Bürgerbüros

Montag bis Mittwoch.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Donnerstag.8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend

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Tel.-Nr. 02602/126-123

für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)

Montag bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr

und.14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr

Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr

Zimmer 220, Tel.-Nr.02602/126-192

Zimmer 221, Tel.-Nr.02602/126-191

Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten

Montag bis Freitag.8.00 bis 11.30 Uhr

Tel.-Nr. 02602/126-332

oder nach Vereinbarung

E-Mail-Adresse: Info@ Montabaur.de

Internetadresse: http://www.montabaur.de

Geschwindigkeitsüberwachung in der Verbandsgemeinde Montabaur

ln der kommenden Woche ist in folgenden Bereichen der Verbandsge­meinde Montabaur mit Geschwindigkeitskontrollen innerhalb geschlos­sener Ortschaften zu rechnen:

Montabaur (einschließlich der Stadtteile)

Ahrbachgemeinden (Boden, Heiligenroth, Ruppach-Goldhausen)

Augst (Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel, Simmern)

Buchfinkenland (Gackenbach, Horbach, Hübingen)

Eisbachgemeinden (Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilber­scheid, Nentershausen, Niedererbach, Nomborn)

Elbertgemeinden (Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf)

Gelbachhöhen (Daubach, Holler, Stahlhofen, Untershausen)

Die Geschwindigkeitsüberwachung soll zur Verhütung von Unfällen, der Minderung von Unfallfolgen und zu einem verkehrsgerechten und rück­sichtsvollen Verhalten der Verkehrsteilnehmer beitragen. Kontrollen sind insbesondere in den Ortsdurchfahrten, aber auch an sonstigen Gefah­renstellen in Gemeinde- und Stadtstraßen vorgesehen, und zwar tagsü­ber, abends, nachts sowie am Wochenende und an Feiertagen.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um eine den Vorschriften und den ört­lichen Verhältnissen angepaßten Fahrweise, denn überhöhte Geschwin­digkeit ist die Unfallursache Nr. 1.

Verbandsgemeinde Montabaur Ordnungsamt

Nachruf

Am 20. Januar 2002 verstarb im Alter von 68 Jahren unser ehemaliger Mitarbeiter und Kollege

Herr Josef Knopp.

Herr Knopp trat am 1. August 1972 als technischer Angestellter in den Dienst der Verbandsgemeinde Montabaur. Bis zu seinem altersbedingten Ausschei­den am 31. März 1994 war er im Bauamt als Bau­techniker in den AufgabenbereichenKommunaler Hochbau und Bearbeitung von Bauanträgen tätig. Herr Knopp erwarb sich durch sein breites Fachwis­sen sowie sein stets freundliches und hilfsbereites Auf­treten größte Wertschätzung bei den Bürgerinnen und Bürgern, den Ortsbürgermeistern sowie innerhalb des Kollegiums.

Rat und Verwaltung danken Herrn Knopp für seine zum Wohle der Allgemeinheit geleisteten treuen Dien­ste. Wir werden sein Andenken in Ehren halten. Unse­re Anteilnahme gilt seiner Familie.

Montabaur, 22.1.2002

Für die Verbandsgemeinde Montabaur

Edmund Schaaf Stefan Heibel

Bürgermeister Personalratsvorsitzender