glatt VG Montabaur
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Nr. 04/2002
ulastträgern zu zahlenden Investitionskostenanteile für die * Herstellung und den Ausbau von Verkehrsanlagen, sowie die Kostenanteile für Verkehrsanlagen wie folgt festgesetzt:
fttion^ostenanteile für die
L Herstellung und den
„Ion Verkehrsanlagen ... 10,75€
Xehrsfläche im Mischsystem »der anfallenden Kosten für Niederschlagswasser im Trennsystem
^ ^ ■--■'«♦rtiio ... 0(35 €
*6/9180 F-'r '
’ ,/irhandsoemeinderat beschließt aufgrund des § 101 Abs. 2
V *ripnrdnunq für Rheinland-Pfalz das Investitionsprogramm fü SKoi bis 2005 mit folgenden Summen:
Investitionen .9.448.000
. 2 der für die
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^ntabaur ?-! nder An-J tionärr ~ 'Uhr durch!
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Entfallen auf d
e Haushaltsjahre 2001 .1.949.000 €
.3.397.000 €
.1.783.000 €
.1.382.000 €
.937.000 €
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mjgung der Haushaltssatzung
s^5 Abs 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz wird die erfor- 9 'Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Verbinde Montabaur für das Haushaltsjahr 2002 und der Wirt- _ Üäne für das Wirtschaftsjahr 2002 erteilt:
Jjjem Gesamtbetrag der Kredite
der Verbandsgemeinde in Höhe von.1.567.000 €
der Verbandsgemeindewerke für
„betrieb Wasser in Höhe von.800.000 €
„betrieb Abwasser in Höhe von.2.500.000 €
iem Gesamtbetrag der
icht mgsermächtigungen der Verbandsgemeinde von 348.000 €, Een voraussichtlich Kredite aufgenommen werden müssen.
wr, 21.01.2002 Weinerl
maltung des Westerwaldkreises Landrat
stenlo$eB;L r Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne liegen vom 28.01.2002 -
•4/706243,«021002 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzab- )2604/7t;:. Zimmer 110, 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Abend- l:.; giend der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 2 . 30 ,l)hrund von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr 1f.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr)
i aur, 21.01.2002 (S.) Edmund Schaaf
dsgemeindeverwaltung Montabaur Bürgermeister
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^igen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen leiten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig ide gekommen. Dies gilt nicht, wenn
lie Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- igung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung 'erletzt worden sind, oder
or Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den eschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrenster Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter ezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, chriftlich geltend gemacht hat.
Hatpfnand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann Tlaucnjiach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet- zungoeltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- PfalzjGemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).
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Öffentliche Ausschreibung
. a ' ie Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Tech- »gu 9 1 - schreibt für die Ortsgemeinde Nentershausen den Ausbau
Hnes Wirtschaftsweges öffentlich aus.
‘istungsumfang:
ca. 2.400 qm bit. Tragschicht mit Unterbau und Erdarbeiten rmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden ^beten, die Unterlagen schriftlich bis zum 01.02.2002 bei der Ver- indsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik Zim- er214, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur anzufordern, ie Schutzgebühr in Höhe von 15,00 EUR ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto der Verbandsgemeinde Mon- .f 7 UIr - «onto-Nr. 500 017 (BLZ 570 510 01) bei der Kreissparkas- fse Montabaur oder mit Scheck zu zahlen. Falls gewünscht, erhal- l. n Sle T 5.00 EUR zusätzlich eine Diskette. Ein Nachweis über , e 9 e *3tigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
^min für die Abgabe des Angebotes ist 21.02.2002,10.00 Uhr. prch’ ^' e m !! t e ' nem entsprechenden Submissionsaufkleber eben sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Ver- 214 »^Verwaltung Montabaur ■ Techn. Werke -, Zimmer hi ’ *° nrad ' Acl eriauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen, e ubmission findet an o. g. Termin im Zimmer 218 statt, i r abaur, 18.01.02 Stein, Erster Beigeordneter
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“Die Verwaltung informiert”
Öffnungszeiten der Verwaltung
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur oder Postfach 1262, 56402 Montabaur
Montag bis Freitag.08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag auch.16.00 bis 18.00 Uhr
Zentrale Tel.-Nr.02602/126-0
des Bürgerbüros
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Tel.-Nr. 02602/126-123
für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)
Montag bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr
und.14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr
Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr
Zimmer 220, Tel.-Nr.02602/126-192
Zimmer 221, Tel.-Nr.02602/126-191
Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten
Montag bis Freitag.8.00 bis 11.30 Uhr
Tel.-Nr. 02602/126-332
oder nach Vereinbarung
E-Mail-Adresse: Info@ Montabaur.de
Internetadresse: http://www.montabaur.de
Geschwindigkeitsüberwachung in der Verbandsgemeinde Montabaur
ln der kommenden Woche ist in folgenden Bereichen der Verbandsgemeinde Montabaur mit Geschwindigkeitskontrollen innerhalb geschlossener Ortschaften zu rechnen:
• Montabaur (einschließlich der Stadtteile)
• Ahrbachgemeinden (Boden, Heiligenroth, Ruppach-Goldhausen)
• Augst (Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel, Simmern)
• Buchfinkenland (Gackenbach, Horbach, Hübingen)
• Eisbachgemeinden (Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Nentershausen, Niedererbach, Nomborn)
• Elbertgemeinden (Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf)
• Gelbachhöhen (Daubach, Holler, Stahlhofen, Untershausen)
Die Geschwindigkeitsüberwachung soll zur Verhütung von Unfällen, der Minderung von Unfallfolgen und zu einem verkehrsgerechten und rücksichtsvollen Verhalten der Verkehrsteilnehmer beitragen. Kontrollen sind insbesondere in den Ortsdurchfahrten, aber auch an sonstigen Gefahrenstellen in Gemeinde- und Stadtstraßen vorgesehen, und zwar tagsüber, abends, nachts sowie am Wochenende und an Feiertagen.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um eine den Vorschriften und den örtlichen Verhältnissen angepaßten Fahrweise, denn überhöhte Geschwindigkeit ist die Unfallursache Nr. 1.
Verbandsgemeinde Montabaur Ordnungsamt
Nachruf
Am 20. Januar 2002 verstarb im Alter von 68 Jahren unser ehemaliger Mitarbeiter und Kollege
Herr Josef Knopp.
Herr Knopp trat am 1. August 1972 als technischer Angestellter in den Dienst der Verbandsgemeinde Montabaur. Bis zu seinem altersbedingten Ausscheiden am 31. März 1994 war er im Bauamt als Bautechniker in den Aufgabenbereichen „Kommunaler Hochbau und Bearbeitung von Bauanträgen” tätig. Herr Knopp erwarb sich durch sein breites Fachwissen sowie sein stets freundliches und hilfsbereites Auftreten größte Wertschätzung bei den Bürgerinnen und Bürgern, den Ortsbürgermeistern sowie innerhalb des Kollegiums.
Rat und Verwaltung danken Herrn Knopp für seine zum Wohle der Allgemeinheit geleisteten treuen Dienste. Wir werden sein Andenken in Ehren halten. Unsere Anteilnahme gilt seiner Familie.
Montabaur, 22.1.2002
Für die Verbandsgemeinde Montabaur
Edmund Schaaf Stefan Heibel
Bürgermeister Personalratsvorsitzender

