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Wochenblatt VG Montabaur

Pflegedienste,

Häusliche Alten- und Krankenpflege

ie Airen- unu i\ianRc.^..v 3 .

Grundpflege, Behandlungspflege, Hauswirtschaft. Telefon 02620/505. Funktelefon 0171/4945275

de Angehörige. Aarstraße 15, 56368 06486/7006 oder 7007. Fax 06486/6321.

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HauskrankenpflegedienstANNE

Krankenpflege. Altenpflege. Kinderkrankenpflege, hauswirtschaftliche ®rso rgung. Mahlzeitendienst - zugelassen bei allen Krankenkassen 4-bfunden-Bereifschaffsdienst auch an Sonn- und Feiertagen Annemarie

. 02623/807241

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Selbstständiges Wohnen in Mietwohnungen Wohnen« schädlicher Versorgung im Einzelappartement. Pflege Kurzzeitpf'ege. mobiler Mittagstisch, Telefon 06486/9180,F; 1

e-mail: into@semorenstift.fliedner.de Internet: http: www.seniorenstift.flieciner.de

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laufend

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PFLEGE-MOBIL Birgit Koch

ambulante Krankenpflege, erreichbar auch an Sonn- und Feiertagen rund .02623/3681

um die Uhr.

Caritas-Sozialstationen (AHZ)

Wir leisten:

Kompetente Beratung, qualifizierte Kranken- und Altenpflege, hauswirt­schaftliche Versorgung und ergänzende Dienste.

Sozialstation (AHZ) Montabaur Philipp-Gehling-Straße 4. 56410 Montabaur

Telefon:.02602/1606-21

Mobilfunk:.0171/9723348

E-Mail:. SSt_MT@caritas-westerwald.de

Sozialstation (AHZ) Wallmerod für die Ortsgemeinden:

Heiligenroth. Ruppach-Goldhausen, Großholbach. Nomborn. Nenters­hausen. Heilberscheid. Görgeshausen, Niedererbach, Girod (Kleinhol­bach), Boden

Molsberger Straße 3 a, 56414 Wallmerod

Telefon:.06435/961255

Mobilfunk:.0171/9723349

E-Mail:.SSt. Wd@ caritas-westerwald.de

Alten- und Pflegeheim des Hospitalfonds Montabaur ,

Alten- und Pflegeheim des Hospitalfonds Montabaur IH nullifizierte Hilfe und Beratung zu Fragen pflegender kd Softener im häuslichen, ambulanten und stationären bI So lechstunde findet mittwochs von 18.00 bis 19.00 Uhr du«

Fachkraft <ur Pflegeuberle.tung statt.

Auskunft und Terminabsprache unter Telefon 02602/1304-Oofil

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Ambulante Dienste am Marienkrankenhausl

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Wir bieten qualifizierte Kranken- und Altenpflege, kostenlose!^, n au < pflegende Angehörige. Ambulante Dienste 02604/706243,SWöi schaftliche Versorgung und ergänzende Dienste 02604/70ti Su n g ; Zeiten. Montag bis Freitag. 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Abend-ur: jteronri enddienst 02604/706245. 2 30]Uh

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Öffentl. Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung

der Verbandsgemeinde Montabaur

für das Haushaltsjahr 2002 vom 21.01.2002

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeord­nung von Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Aufsichtsbehörde vom 15.01.2001 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2002 wird im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf .13.715.000

in der Ausgabe auf .13.715.000

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf .4.062.000

in der Ausgabe auf .4.062.000

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.1.567.000

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf.348.000

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf.3.000.000

c o

§3

Für die Verbandsgemeindewerke werden in den Wirtschaftsplänen fest­gesetzt:

A) Wasserversorgung

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.800.000

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf.. q

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf.250.000

B) Abwasserbeseitigung

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.2.500.000

2. der Gesamtbetrag der

C) Hallen-Freibad Mons Tabor 1. der Höchstbetrag der Kassenkredite §4

1. Die Verbandsgemeindeumlage, die die Verbandsgemeinde GemO in Verbindung mit den §§ 4,25 und 26 Abs. 1 LFAGe+e: 32 v.H. der Umlagegrundlagen.

2 LFA f^ll'g^'t d er Verbandsgemeindeumlage richtet sichnac/l

3. Nachrichtlich:

Umlagegrundlagen 2001 .23A

Höhe des Umlagesolls 2001. 7.491

Umlagegrundlagen 2002 . , 22 C?f

Höhe des Umlagesolls 2002

§ 5

Die Personalkostenansätze des Sammelnachweises 1 schiel h a ^ r voraussichtlichen aufzuwendenden aitstahigen Zuschläge für die Bewilligung von Altersteilzeit./ innen und Beamten ein. Zahl der bewilligbaren Fälle: 1 §6

Die Entgelte für Einrichtungen der Abwasserbeseitigung v/d "d den Bestimmungen des Kommunalabgabenges?:

J U « n ^ ^ er "Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Vei: memde Montabaur in der jeweils geltenden Fassung wie folgt a) einmalige Beiträge 1

1 für die Schmutzwasserbeseitiqunq ie qm gewichtete Grundstücksfläche io rim ' e ^beirflächenwasserbeseitigung je qm gewichtete Grundstücksfläche

wiederkehrende Beiträge und Benutzungsgebühren

1-wiederkehrender

i^om nl« r ^'f^rachlagswasserbeseitigung.

2 Grundstücksfläche wiederkehrender Beitrag für

Schmutzwasserbeseitigunq .

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ff'ff?!: Abwasse rabgabe)

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.-' JUU UUU * je cbm gewichtete Schmutzwassermenge

aer Gesamtbetrag der § 7

Verpflichtungsermächtigungen auf.0

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf. 250.000

1214,

Gemäß den Bestimmungen den § 7 Abs. 4 Kommunalabgabe (KAG) i. V. m. § 12 Abs. 10 Landesstraßengesetz (LStrG)

nor.