Wochenblatt VG Montabaur
Pflegedienste,
Häusliche Alten- und Krankenpflege
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Grundpflege, Behandlungspflege, Hauswirtschaft. Telefon 02620/505. Funktelefon 0171/4945275
de Angehörige. Aarstraße 15, 56368 06486/7006 oder 7007. Fax 06486/6321.
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Hauskrankenpflegedienst “ANNE“
Krankenpflege. Altenpflege. Kinderkrankenpflege, hauswirtschaftliche ®rso rgung. Mahlzeitendienst - zugelassen bei allen Krankenkassen 4-bfunden-Bereifschaffsdienst auch an Sonn- und Feiertagen Annemarie
. 02623/807241
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Seniorenstitt Katzenelnbogen, Wohnen im Alter
Selbstständiges Wohnen in Mietwohnungen Wohnen« schädlicher Versorgung im Einzelappartement. Pflege Kurzzeitpf'ege. mobiler Mittagstisch, Telefon 06486/9180,F; 1
e-mail: into@semorenstift.fliedner.de Internet: http: www.seniorenstift.flieciner.de
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laufend
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PFLEGE-MOBIL Birgit Koch
ambulante Krankenpflege, erreichbar auch an Sonn- und Feiertagen rund ■—.02623/3681
um die Uhr.
Caritas-Sozialstationen (AHZ)
Wir leisten:
Kompetente Beratung, qualifizierte Kranken- und Altenpflege, hauswirtschaftliche Versorgung und ergänzende Dienste.
Sozialstation (AHZ) Montabaur Philipp-Gehling-Straße 4. 56410 Montabaur
Telefon:.02602/1606-21
Mobilfunk:.0171/9723348
E-Mail:. SSt_MT@caritas-westerwald.de
Sozialstation (AHZ) Wallmerod für die Ortsgemeinden:
Heiligenroth. Ruppach-Goldhausen, Großholbach. Nomborn. Nentershausen. Heilberscheid. Görgeshausen, Niedererbach, Girod (Kleinholbach), Boden
Molsberger Straße 3 a, 56414 Wallmerod
Telefon:.06435/961255
Mobilfunk:.0171/9723349
E-Mail:.SSt. Wd@ caritas-westerwald.de
Alten- und Pflegeheim des Hospitalfonds Montabaur ,
Alten- und Pflegeheim des Hospitalfonds Montabaur IH nullifizierte Hilfe und Beratung zu Fragen pflegender kd Softener im häuslichen, ambulanten und stationären bI So lechstunde findet mittwochs von 18.00 bis 19.00 Uhr du«
Fachkraft <ur Pflegeuberle.tung statt.
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Ambulante Dienste am Marienkrankenhausl
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Wir bieten qualifizierte Kranken- und Altenpflege, kostenlose!^, n au < pflegende Angehörige. Ambulante Dienste 02604/706243,SWöi schaftliche Versorgung und ergänzende Dienste 02604/70ti Su n g ; Zeiten. Montag bis Freitag. 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Abend-ur: jteronri enddienst 02604/706245. 2 30]Uh
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“Öffentl. Bekanntmachungen”
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung
der Verbandsgemeinde Montabaur
für das Haushaltsjahr 2002 vom 21.01.2002
Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Aufsichtsbehörde vom 15.01.2001 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2002 wird im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf .13.715.000 €
in der Ausgabe auf .13.715.000 €
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf .4.062.000 €
in der Ausgabe auf .4.062.000 €
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.1.567.000 €
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.348.000 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf.3.000.000 €
c o
§3
Für die Verbandsgemeindewerke werden in den Wirtschaftsplänen festgesetzt:
A) Wasserversorgung
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.800.000 €
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.. q
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf.250.000 €
B) Abwasserbeseitigung
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.2.500.000 €
2. der Gesamtbetrag der
C) Hallen-Freibad Mons Tabor 1. der Höchstbetrag der Kassenkredite §4
1. Die Verbandsgemeindeumlage, die die Verbandsgemeinde GemO in Verbindung mit den §§ 4,25 und 26 Abs. 1 LFAGe+e: 32 v.H. der Umlagegrundlagen.
2 LFA f^ll'g^'t d er Verbandsgemeindeumlage richtet sichnac/l
3. Nachrichtlich:
Umlagegrundlagen 2001 .23A
Höhe des Umlagesolls 2001. 7.491
Umlagegrundlagen 2002 . , 22 C?f
Höhe des Umlagesolls 2002
§ 5
Die Personalkostenansätze des Sammelnachweises 1 schiel h a ^ r voraussichtlichen aufzuwendenden aitstahigen Zuschläge für die Bewilligung von Altersteilzeit./ innen und Beamten ein. Zahl der bewilligbaren Fälle: 1 §6
Die Entgelte für Einrichtungen der Abwasserbeseitigung v/d ™"d den Bestimmungen des Kommunalabgabenges?:
J U « n ^ ^ er "Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung” der Vei: memde Montabaur in der jeweils geltenden Fassung wie folgt a) einmalige Beiträge 1
1 • für die Schmutzwasserbeseitiqunq ie qm gewichtete Grundstücksfläche io rim ' e ^beirflächenwasserbeseitigung je qm gewichtete Grundstücksfläche
wiederkehrende Beiträge und Benutzungsgebühren
1-wiederkehrender
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2 Grundstücksfläche wiederkehrender Beitrag für
Schmutzwasserbeseitigunq .
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.-' JUU UUU * je cbm gewichtete Schmutzwassermenge
aer Gesamtbetrag der § 7
Verpflichtungsermächtigungen auf.0 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf. 250.000 €
1214,
Gemäß den Bestimmungen den § 7 Abs. 4 Kommunalabgabe (KAG) i. V. m. § 12 Abs. 10 Landesstraßengesetz (LStrG)
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