Einzelbild herunterladen

-Ä

1 -1*

m

Wochenblatt VG Montabaur

Rüdesheim, gespendet und organisiert von Peter Kol- ,ma.i wir noch weitere Sachspenden oder Gutscheine zur

Verlosung an, bitte bei Andreas Völkelt, Tel. 1362, melden.

Natürlich brauchen wir auch noch eifrige Helfer, die Lose verkaufen moc ten rnaiHot Fimh hierfür bei Albrecht Fetz, Tel. 622

sonen im schönen las. Gerne nehmen wir

und Durchführung R?«nmortagszu-

Bitte meldet Euch hierfür

Hilfe-Ruf

Für die gesamte Organisation unu - -- ,

ges werden alljährlich viele Helfer benötigt, zum Vertrau ' w zum Verkauf der Bändchen, zum Verteilen des Wurfmateiif^ _ etwas an der guten Tradition unseres Ober die Gr ® nz men Rosenmontagszuges liegt, etwas Zeit und Spaß an de g . Arbeit hat, der ist bei uns genau richtig. Bitte kommen Sie ein ac der nächsten Organisationstreffen, oder melden Sie sich kurz i Labonte, Tel. 892. Franz Billaudelle, Tel. 563. oder Andreas Volkelt. Tel. 1362. Wir brauchen Ihre Hilfe und freuen uns auf Sie. Organisationstreffen

Das nächste Treffen aller Helfer und Freunde des Rosenmontagszuges findet am Sonntag, 20.01.2002. im Gasthaus "Westerwälder Hof. ab 10.30 Uhr statt. Wir bitten um zahlreiches Erscheinen.

Pfarrgemeinderat

Einladung zur nächsten öffentlichen Sitzung am Mittwoch, 23.01.2002, um 20.00 Uhr in der Sakristei

Vorgesehene Tagesordnung: 1. Schriftwort - Regularien, 2. Benutzung Jugendraum, 3. Rückblick 2. Halbjahr 2001,4. Planungen im neuen Jahr. 5. Halbzeit im Pfarrgemeinderat, 6. Verschiedenes.

SV Welschneudorf

Vorstandssitzung

Der Vorstand des SVW trifft sich am Montag. 28.01.2002, um 18.30 Uhr bei Thomas Born zu seiner nächsten Sitzung. Da es um die Vorbereitung der Jahreshauptversammlung (Samstag, 16.02.2002,20.00 Uhr geht, soll­ten möglichst alle Mitglieder des erweiterten Vorstandes kommen.

GELBACHHÖHEN

i ntvprkehrs- und Durchgangsstraßsn l01 M,

Einmündungen. HaupWe hal1eS tellen, Zufahrtsstraßen zu 100*9®

e^nd Schulbusse. G Sha ert5e _ ^ ^^stnegebietenf^frh 5

und Schulen sowie z. G ^ ^ dje verbindungsstrafielj^

, der Onngl'C**® 1 '* 5 <jer Dringlichkeitsstufe III dieWcfe

sammelstraßene;^^

übrigen Verkehrst "^ hnee , ä «en und -Verwehungen derlei^

Bei den starken SJ^ ltsstu f e l regelmäßig te n die Straßen de s0 dass d ie Straßen der SM «j

geräumt und 9 eSlreu der ga r nicht geräumt werden konnte^

K erst Tage od ß e e r n 9 ^ e r die Situation geärgert Anwohner dieser Straß S(e(|e a u er dings um Verständnis^ vollziehbar. es außergewöhnlichen Witterungsfctfr-.

Sn werden, dass beidenauu y gbs0 , uten Vorrang haben. Zui, Straßen der Dringliches in Straßen zu räumen ofcSJtfN

Keine Verpachtung de ° e)ariren)age aufweisen. Hier sind fefftde 5 - en die keine besonde G Herstel | un g der Wintertauglichkart-,

Bedarf Schneeketten) für ihr«

sorgen. cconhp , t und Verständnis auch für die Be!

. m ein wenig a^h ^ heft|ge und anhaltende

wieder letzte bewa '" 9 a "verständnis dafür, dass die Räumfei Dazu gehört auch das v , äu1jg 2U m Fahrbahnrandw

Schnee von der Fahrbahn $ Men 0 9 der Gehwege wieder Auch wenn dabei 9^,^Absicht oder Bosheit der Fahrer Sen werden, .st das g, ne unvermeidliche Folge des Schnee,

dienstfahrzeuge. sondern - -

Wenn jede(r) für sich . ob als Anlieger. Fußgänger oder Autofa

Winterdienst ...

Der Wintereinbruch, der uns nach vielen Jahren wieder einmal weiße Weihnachten bescherte und seit mehreren Wochen für andauernd ^' n , terliche Verhältnisse sorgt, war für viele Menschen ungewohnt heftig und führte zu einigen Problemen im öffentlichen, aber auch im privaten Win­terdienst. _ .... ,

Dabei wurden an die Mitarbeiter der Räumdienste und der Bauhote, aber auch an die Ortsbürgermeisterin und die Ortsbürgermeister sowie an die Verwaltung viele Fragen und Forderungen gestellt.

Wir möchten daher nachfolgend einige klar stellende Hinweise zum Win­terdienst geben:

- Die Stadt Montabaur und die Ortsgemeinden haben in ihren Straßen­reinigungssatzungen die Reinigungspflicht und den Winterdienst für die Gehwege auf die Anlieger übertragen. Das bedeutet, dass auf den Geh­wegen die Anlieger den Schnee zu räumen und bei Glätte mit abstump­fenden Stoffen zu streuen haben. Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt eine Straßenfläche von 1,50 m entlang der Grundstücksgrenze als Geh­weg. Wenn ein Grundstück an zwei oder mehrere Straßen angrenzt oder ein öffentlicher Fußweg an dem Grundstück entlang verläuft, gilt die Rei- nigungs- und Streupflicht auch für diese Flächen.

- Es macht wenig Sinn, den Schnee von den Gehwegen auf die Fahrbahn zu schaufeln und sich dann darüber zu beklagen, dass die Räumdienste den Schnee wieder zurück schieben. Wo es möglich ist, sollte der Schnee auf dem Grundstück abgelagert werden, ansonsten kann er -entspre­chende Gehwegbreiten vorausgesetzt- auch am Bürgersteigrand so abge­lagert werden, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen nicht eingeschränkt und der Abfluß von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird. Die Fußgängersicherheit muß gewährleistet sein.

- Die Schneeräum- und Streupflicht gilt während der allgemeinen Ver­kehrszeit (7.00 Uhr bis 21.00 Uhr); soweit erforderlich, ist während dieser Zeit auch mehrfach zu räumen und zu streuen.

- Ein ständiges Problem für den Winterdienst sind geparkte Fahrzeuge, insbesondere an engen Straßenstellen oder in Gefälle- bzw. Steigungs­bereichen sowie an Kreuzungen und Einmündungen. Verantwortungs­bewußtes Parken (wenn möglich außerhalb der Straße in Garagen oder

Einfahrten) kann zu einer erheblichen Verbesserung des Winterdienstes beitragen.

- Der Winterdienst der Stadt und der Ortsgemeinden erfolgt durch die

Bauhöfe, die Gemeindearbeiter oder vertraglich verpflichtete Unterneh­mer.'Alle Mitarbeiter im Winterdienst sind unermüdlich und nahezu rund um die Uhr im Einsatz, um die Straßen befahrbar zu halten Weil es zwar überall gleichzeitig schneit und friert, der Winterdienst aber nicht überall gleichzeitig im Einsatz säin kann, werden die Räum- und Streufahrten nach einem speziell auf die Bedürfnisse der jeweiligen Stadt / Ortsoe- meinde abgestimmten Streuplan vorgenommen. y

- Im Streuplan sind alle Straßen in verschiedenen Prioritätsstufen einne

ordnet, die sich aus dem Gefährdungspotenzial ergeben y

- In der Dringlichkeitsstufe I sind verkehrswichtige und gefährliche Stelen wie Gefällstrecken, scharfe Kurven, Straßenverengungen' Kreuzungen

l

3Uf

El

rO-A der.Oi rts

-V d:;

[keM irur itlic 31.

12 (Ge ,n®sat

I.000,-

12 rur

es 33(0 llnRM MOOr

Artikel' Ändern jÖrtsbilc

§ 2 (Ord

Kath. Kirchenchor St. Bartholomä Gackenbach Lg^a

Jahreshauptversammlung J5,QOO,-

Unsere diesjährige Jahreshauptversammlung findet am Dienstag, 29M Artikel < nach der Chorprobe statt. Dies beginnt dann bereits um 19.00 Uhr. Injtfaft'i Hierzu sind alle Mitglieder herzlich eingeladenf Diese S

Tagesordnungspunkte: 564121

1. Begrüßung; 2. Totengedenken; 3. Bericht der Schriftführerin;^

Gefäß in der F durch G

iewi zum ^es [sind, ge

gitanf

persönlichen Sorgfaltspflichten nachkommt und mit gegenseVS sichtnahme und Verständnis für die Probleme der Anderen mittel on umgeht, kann es beim nächsten Wintereinbruch nur besser^ Verbandsgememde Montabaur -Ordnungsamt-

Ein guter Grund, lachen und gesund!

Alles schwärmt, man hört s beizeiten, dass man sich verkleidente! bei etwas trüben Zeiten, schmettert man Helau, Alaaf. So eilet q Gelbachhöhen fröhlich die Senionrenschar, lässt sich fastnatt 1 wohnen, ob Single. Witwe. Ehepaar.

Ab 15.11 Uhr wird aufgeschlossen der Lindensaal zu Statt; 1 : 30.01.2002 unverdrossen. Kreppei gereicht, die eingetroffen. gespräch und Büttenreden erfreuen unser aller Herz, manch G's wird zuviel getrunken, verleitet uns zum Schmunzelscherz, undsc-jj beim Heimweg zugewunken. Alles ergänzt sich wunderbar, sowie und immer war.

Sie sagt - Ja - und Er sagt - Amen -.

Herzliche Einladung an die Senioren zur Fastnacht am 30.01.2002. ab 15.00 Uhr, im Lindensaal in Stahlhofen. Damit;: Helfer und Helferinnen entsprechend vorbereiten können, bitten» sich beim Pfarramt in Holler, Tel.: 3495 oder bei Regina Ferdinand,?) 1 hofen, Tel.: 4315. bis 25.01.2002, anzumelden.

des Kassenwartes; 5. Bericht der Kassenprüfer; 6. Wahl der Kasse

fer; 7. Verschiedenes.

DerVed.

H

Daubach

1.

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

donnerstags. - . von 19.00 bis

Änderungen werden am Rathaus bekannt gemacht.

2.

Winterdienst

Bitte beachten Sie unsere ausführlichen Hinweise zum Winterdienst 1 -; auch n der Rubrik: Gelbachhöhen' I @ ltenc

56412

He^iSe^dlnn Cht c jm ünde nsaal, Stahlhofen

Theres siehe bitte untor r e ?w 0ren,astnacht am Mittwoch, 30.01$ e unter Gelbachhöhen!

K^ss^gend

,9. 01.2002, um 20.00 Ufwi^ hen sind herzlich eingeladen. '

($fent

Satzi

Erhe

Der O (Gem(