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Wochenblatt VG Montabaur ___- -- " '

Damen (ab 16 Jahre): montags 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr. neue

moniags ,8.30 Uhr * 20.00 U» neue Kreissporthaüe in Montabaur, mittwochs 17.00 bis 18.30 Uhr Schulturnhalle in Ruppach Goldhausen wC-Jugend (bis 1987): mittwochs 18.30 Uhr bis 2 U.uu Schulturnhalle in Ruppach-Goldhausen mD-Jugend (bis 1989): freitags 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr

Schulturnhalle in Ruppach-Goldhausen Schulturnhalle in Rup-

Minis (ab 5 Jahre): freitags 16.00 bis 17.00 Uhr Scnuuu

pach-Goldhausen H . . da wir immer noch

Interessenten sind natürlich recht herz: je ^ Informationen bei

bemüht sind, die Abteilung weiter auszubaue . O2602/8950 privat.

Oliver Köllig. Mittelweg 4. 56244 L h s "»° h d J*em Trainingstermin 02623/600494 dienstlich oder unverbindlich be

mal vorbeischauen.

wTIoTperieren bei unserem Angebot mil der

in Ruppach-Goldhausen. Dort werden zur Zeit zwei Gruppen von Junge

und Mädchen trainiert. r hjs

Freitags von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr trainieren Kinde<;*m AI er von 5 b 8 Jahren unter der Leitung von Beatrix Ltnd ® n -^^

Annelie Born, Tel. 02602/81195. sowie von 17.00 Uhr & ® 18 -JJ g Alter von 9 bis 12 Jahren unter der Leitung von Oliver Köllig.Jet 02602/8950 und Franz Backes. Tel. 02602/69812. Wer Interesse a. unverbindlich einmal vorbeischnuppern.

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AUGST

Winterdienst

Der Wintereinbruch, der uns nach vielen Jahren wieder einmal "weiße Weihnachten bescherte und seit mehreren Wochen für andauernde win­terliche Verhältnisse sorgt, war für viele Menschen ungewohnt heftig und führte zu einigen Problemen im öffentlichen, aber auch im privaten Win­terdienst.

Dabei wurden an die Mitarbeiter der Räumdienste und der Bauhöfe, aber auch an die Ortsbürgermeisterin und die Ortsbürgermeister sowie an die Verwaltung viele Fragen und Forderungen gestellt.

Wir möchten daher nachfolgend einige klar stellende Hinweise zum Win­terdienst geben:

Die Stadt Montabaur und die Ortsgemeinden haben in ihren Straßen­reinigungssatzungen die Reinigungspflicht und den Winterdienst für die Gehwege auf die Anlieger übertragen. Das bedeutet, dass auf den Geh­wegen die Anlieger den Schnee zu räumen und bei Glätte mit abstump­fenden Stoffen zu streuen haben. Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt eine Straßenfläche von 1,50 m entlang der Grundstücksgrenze als Geh­weg. Wenn ein Grundstück an zwei oder mehrere Straßen angrenzt oder ein öffentlicher Fußweg an dem Grundstück entlang verläuft, gilt die Rei- nigungs- und Streupflicht auch für diese Flächen.

Es macht wenig Sinn, den Schnee von den Gehwegen auf die Fahrbahn zu schaufeln und sich dann darüber zu beklagen, dass die Räumdienste den Schnee wieder zurück schieben. Wo es möglich ist, sollte der Schnee auf dem Grundstück abgelagert werden, ansonsten kann er -entspre­chende Gehwegbreiten vorausgesetzt- auch am Bürgersteigrand so abge­lagert werden, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen nicht eingeschränkt und der Abfluß von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird Die Fußgängersicherheit muß gewährleistet sein.

Die Schneeräum- und Streupflicht gilt während der allgemeinen Ver­kehrszeit (7 - 21 Uhr); soweit erforderlich, ist während dieser Zeit auch mehrfach zu räumen und zu streuen.

Ein ständiges Problem für den Winterdienst sind geparkte Fahrzeuae insbesondere an engen Straßenstellen oder in Gefälle- bzw Steiaunas- bereichen sowie an Kreuzungen und Einmündungen. Verantwortunas- bewußtes Parken (wenn möglich außerhalb der Straße in Garagen oder beitragen^ ZU e ' ner erheblichen Verbesserung des Winterdienstes

RS?hfita in E r 6nSt d a St ^ dt Und der Gdsgemeinden erfolgt durch die Bauhofe, die Gemeindearbeiter oder vertraglich veroflichtetp Untomoh mer A'le Mitarbeiter im Winterdienst sind ÄKÄ um die Uhr im Einsatz, um die Straßen befahrbar zu halten Wpü oc -7 überall gleichzeitig schneit und friert, der Winterdienst^ aber nfcht ntS gleichzeitig im Einsatz sein kann, werden die Räum undK , 'S 311 nach einem speziell auf die Bedürfnisse de meinde abgestimmten Streuplan vorgenommen 9 S d ° 9e "

Im Streuplan sind alle Straßen in verschiedenen Priorität«. ,

ordnet, die sich aus dem Gefährdungspotenzial ergebe

In der Dringlichkeitsstufe I sind verkehrswirhtinonw ,

len wie Gefällstrecken, scharfe Kurven StraßpnLr^ 9e ahr iche Stei­gen, Einmündungen, HauptverK und dSETT 1 Kreuzun ' »r Linien- und Schulbusse, BSeSTÄK- Stecken ST 6 " 1 und Schufen so« zu Gewerbe-'und InSSSSSÄ

sammelstra^rferfaßtJ^derDrir^lichkehsstuMfdieW^h 11 Und ^

übrigen Verkehrsflächen. y eitsstute 111 d| e Wohnstraßen

und Wohn- und

. Be , den starken Schneefällen und -verwehungen derle^^Ü!^ dieser Stelle allerdings um Verständnis dafür gebeten weJjT ßenu

außergewöhnlichen Witterungsbed.ngungen die StraßenÄn(2 keitsstufe I absoluten Vorrang haben. Zudem besteht keinetfsalz' de Kommune, m Straßen zu räumen oder zu streuen, die^rsam re Gefahrenlage aufweisen Hier sind die Anwohner g e f or ^{L rfiC die Herstellung der Wintertauglichkeit ihrer Fahrzeuge (z S S Schneoketlenl lut .hte Mobilität zu sugj Tg?

. Mit em wenig Gelassenheit und Verständnis auch für die auf ÖT Winterdienstes können auch so heftige und anhaltende Wiji/Jremdw wie der letzte bewältigt werden böse

. Dazu gehört auch das Verständnis dafür, dass die ffejrSatzi Schnee von der Fahrbahn zwangsläufig zum FahrbahnrandJn fußl£ Auch wenn dabei geräumte Einfahrten oder Gehwege wjefcjien). w ben werden, ist das keine Absicht oder Bosheit der FahrerH0 iWeict ' dienstfahrzeuge. sondern eine unvermeidliche Folge des$rC§bnger Wenn iede(r) für sich, oh als Anlieger. Fußgänger oder Aut^$W2 li( ;

persönlichen Sorafaltsptlichten nachkommt und mit g,v r ,. r -jnen F ; ul sichtnahme und Verständnis für die Probleme der Anderen mjjp Blt l! tion umgeht, kann es beim nächsten Wintereinbruch nurbe~:

Verbandsgemeinde Montabaur - Ordnungsamt -

Deutsches Rotes Kreuz, OrtsvereinAugst

Blutspendedienst

nach isilre

n die PI fallen,'d; ium pa; enden f

Am Dienstag. 22.01 2002. findet in der Grundschule Augst Ki^lhfacten spendetermin statt in der Zeit von 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Weende wir die Bevölkerung der Augstgemeinden herzlich ein. Für Strui

Bitte Personalausweis mitbringen und mindestens eine 3/4 ftassaue Terminende anwesend sein g gar,s<

Helfen Sie bitte mit Kranken und Verletzten" zu helfen. [fz nicht

Für Ihre Mithilfe danken wir herzlich. ler Straf

fanden |\ REh qef (

Sprechstunde des Schiedsmanns §§|| n h

Termin nach telefonischer Vereinbarung . pfa#Pa

Telefon 02620.2273 [rohtege

Reinhard Labonte, $d

Ein italienischer FilmGestohlene Kinder Filmpreis in Cannes für Jugendliche ab 13 Jahre wann: Dienstag, 22.01 2002, um 19.00 Vhr' , wo: im St.-Anna-Haus Neuhäusel 3 "> -

Spende von 0,50 Euro pro Person für Jugendarbeftferbeten Infos bei: Marianne Per*. Tel. 0262TV15183, Petra Best! 02602/4547 . V-

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TV Jahn Eitelborn Teilnahme beim Karnevalsumzug Alle Mitglieder, die Interesse an der Teilnahme beim tliesjä valsumzug haben (Fußgruppe oder Motivwagen) können sich Bei dies« unter 02620/951134 bei Marco Stein oder unter 02620/2273 te^_ s d j

ka Labonte anmelden. Wir hoffen auf eine rege Teilnahme! ® rirn ,

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Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags. . 18 .00 Uhr bis fU

donnerstags. . 10.30 Uhrbis 2 MF

Telefon: 02620/8610, Fax: 02620/953774

Schnee- und Räumpflicht wahrend der Wintermonate

ie starken Schneefälle der vergangenen Wochen, verbünde^ gen unangenehmen Vorfällen, veranlassen mich, auf Verachte*« zuweisen.

nlnir ver 9 an genen Woche eine Bürgerin auf einer nid 9e j aum ten Fläche derart zu Fall gekommen, da rerhtiir^ c h ? n Behand| ung unterziehen musste. Auf möglic^ se?Sf F ° u 9enfür den betroffenen Räumpflichtigen möchte^ sat 2 unn J llchte ' n 9ehen, jedoch auf den Inhalt der StraUä* 8 *^ Satzung verweisen, die auch unter der RubrikAugst abgedrucWJ

ter odpr unhnK 6 Reini 9 un 9spflichtigen (Eigentümer oder BesiW und Schnoo eb ^ U,er Grundstd cke) verpflichtet, die Gehwege^ und Schneematsch bis zu Beginn der allgemeinen Verkehrsamt