9
Nr. 03/2002
irban d$vteJ
äVo rsteh eri
>r steher s
!|| vertr e i
'9 Un 9ssi A
6rt)andy,".
jnbl.i»
VG Montabaur
-reich T(.-‘ tun 9 von
lernotwa
haben,... *02 bei cfe- 'Technik luranzuft )edesV; 'de Moni Sparkasse
■wird auf 4i n ein Daten B-Keniu
P' anteil wird für das Jahr 2002 wie folgt festgesetzt:
* v/orhandsqemeinde Bad Ems ..bei 848.368 cbm = 76,8 Pro- | ür die VerDa. .y.1.443.436,80 EUR
wf n 1 Q \/prba ndsqemeinde Montabaurbei 256.879 cbm = 23,2 Pro- I[ ur< j lie . .436.038,20 EUR.
FS 07 01 2002 ( s ) '■ V. Edmund Schaaf
geerzweckverband Bad Ems Stellvertretender
65 Verbandsvorsteher
'•rtsrhaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2002 liegt zur Einsichtnahme derzeit vom 21 . 01.2002 bis 01.02.2002 während der Öffnungszeiten lieh aus:
m Rathaus der Verbandsgemeinde Bad Ems (Nebengebäude),
' leichstr. 1 a, 56130 Bad Ems, Zimmer 14
lim Rathaus der Verbandsgemeinde Montabaur, Konrad-Adenauer- Platz 8, 56410 Montabaur, Zimmer 226 ,2. Stock. r 8 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die [Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes huf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach Sekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelles gilt nicht, wenn
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung [verletzt worden sind, oder
or Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Jeschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- Oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung [begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. imand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet- eltend machen.
ms. 07.01 2002 (S.) Josef Oster
ndsgemeindeverwaltung Bürgermeister
nforder^r,
Bekanntmachung zur Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis g, i2 03i(^ihörungsverfahren)
11 .
Die Verbandsgemeindewerke Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, " J " 56410 Montabaur haben bei der Struktur-und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, 56410 Montabaur die gehobene Erlaubnis beantragt, entsprechend den
B “legten und geprüften Antrags- und Planunterlagen aus dem Brun- Niedererbach”, in der Gemarkung Niedererbach, Flur 12, Flurstück ^'^'^Grundwasser zu Tage zu fördern und zu verbrauchen.
Hiffür ist gemäß §§ 2, 3 und 7 des Gesetzes zur Ordnung des Wasser- häfchalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG -) vom 12.11.1996 (BGBl. I S. 1695) und den §§ 26, 27 und 114 Abs. 2 des Wassergesetzes für das Sir. 8undt! Land Rheinland-Pfalz (Landwassergesetz - LWG -) vom 04.03.1983 ! (GVBI.S. (GVBI. S. 31) in der Fassung vom 14.12.1990 (GVBI. 1991 S. 11), zuletzt :meindeo , jitt' c)ert durch Gesetz vom 19.11.1999 (Artikel Nr. 7, GVBI. S. 407 ff.) nd den?:[®« urc hführung eines Verfahrens nach § 114 Abs. 1 LWG erforderlich.
kt bei de; ;rke -.Z’j nzureid? statt.
/erband
vom 05.1; ng bestte ustungs* nt gen«
29.550. K
29.550, K
n
n .800,00
7.000, Oi
Darlehen 3!
Die^uständigkeit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regio- _(teile Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, 56410 Montabaurergibt sich aus den §§ 34 Abs. 1 Nr. 2 a LWG i.V.m. § 105 Abs. 2 LWG. Es*urden folgende Höchstentnahmemengen beantragt:
2,78 I / Sekunde 10,0 cbm / Stunde 120 cbm / Tag 44.000 cbm / Jahr
2 .
Nttfieres über Art und Umfang der beantragten Maßnahme kann den ■ags- und Planunterlagen (Zeichnungen, Pläne und Erläuterungen), A^j33-GE 1/164, entnommen werden, die wie folgt zu jedermanns Ein- ^Jitnahme ausgelegt werden.
DiejPianunterlagen liegen aus vom 21.01.2002 bis 15.02.2002 einschließlich, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, - Fachbereich Technik -, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, Dienstzimmer Nr.: 214
Obstzeiten:
mo | la 9s bis mittwochs.8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
[nerstags .8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr :a 9 s . 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
ibs. 1 ® 'waTu dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei rverbrai/ <, r ?: if( e c. nach Ab| auf der v.g. Auslegungsfrist schriftlich oder zur Nieder- , Entsotf ft &nwend ungen erheben.
Aga"®»! Beendungen müssen also bis spätestens 01.03.2002 einaben lcb entweder bei der unter 2. genannten Behörde oder bei der
reinig te,, W )a , t ur ' unb Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirt- weiJ^ baL o h u w ’ rtsc haft, Bodenschutz, Bahnhofstraße 49, 56410 Monta- Daur > erhoben werden.
Das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden ist maßgebend. Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
4.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, in einem Termin erörtert. Dieser Erörterungstermin wird mindestens 1 Woche vorher ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn im Erörterungstermin verhandelt werden. .
5.
Bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellung können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden,
kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen auch durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
6 .
Die Einwendungen werden dem Antragsteller und den beteiligten Behörden, die in ihrem Aufgabenbereich berührt werden, bekanntgegeben. Der Einwendungsführer kann verlangen, dass Name und Anschrift vor der v.g. Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Zulassungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Montabaur, 10.01.2002 J. Klaeser
Techn. Werkleiter
“Die Verwaltung informiert”
Öffnungszeiten der Verwaltung
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur oder Postfach 1262, 56402 Montabaur
Montag bis Freitag.08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag auch.16.00 bis 18.00 Uhr
Zentrale Tel.-Nr.02602/126-0
des Bürgerbüros
Montag bis Mittwoch.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend
Donnerstag.8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend
Freitag.8.00 bis 12.00 Uhr
Tel.-Nr.02602/126-123
für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)
Montag bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr
und .14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr
Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr
Zimmer 220, Tel.-Nr.02602/126-192
Zimmer 221, Tel.-Nr.02602/126-191
Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten
Montag bis Freitag.8.00 bis 11.30 Uhr
Tel.-Nr.02602/126-332
oder nach Vereinbarung
E-Mail-Adresse: Info@ Montabaur.de Internetadresse: http://www.montabaur.de
Geschwindigkeitsüberwachung in der Verbandsgemeinde Montabaur
ln der kommenden Woche ist in folgenden Bereichen der Verbandsgemeinde Montabaur mit Geschwindigkeitskontrollen innerhalb geschlossener Ortschaften zu rechnen:
• Montabaur (einschließlich der Stadtteile)
• Ahrbachgemeinden (Boden, Heiligenroth, Ruppach-Goldhausen)
• Augst (Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel, Simmern)
• Buchfinkenland (Gackenbach, Horbach, Hübingen)
• Eisbachgemeinden (Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Nentershausen, Niedererbach, Nomborn)
• Elbertgemeinden (Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf)
• Gelbachhöhen (Daubach, Holler, Stahlhofen, Untershausen)
Die Geschwindigkeitsüberwachung soll zur Verhütung von Unfällen, der Minderung von Unfallfolgen und zu einem verkehrsgerechten und rücksichtsvollen Verhalten der Verkehrsteilnehmer beitragen. Kontrollen sind insbesondere in den Ortsdurchfahrten, aber auch an sonstigen Gefahrenstellen in Gemeinde- und Stadtstraßen vorgesehen, und zwar tagsüber, abends, nachts sowie am Wochenende und an Feiertagen.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um eine den Vorschriften und den örtlichen Verhältnissen angepaßten Fahrweise, denn überhöhte Geschwindigkeit ist die Unfallursache Nr. 1.
Verbandsgemeinde Montabaur Ordnungsamt

