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Nr. 03/2002

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P' anteil wird für das Jahr 2002 wie folgt festgesetzt:

* v/orhandsqemeinde Bad Ems ..bei 848.368 cbm = 76,8 Pro- | ür die VerDa. .y.1.443.436,80 EUR

wf n 1 Q \/prba ndsqemeinde Montabaurbei 256.879 cbm = 23,2 Pro- I[ ur< j lie . .436.038,20 EUR.

FS 07 01 2002 ( s ) ' V. Edmund Schaaf

geerzweckverband Bad Ems Stellvertretender

65 Verbandsvorsteher

'rtsrhaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2002 liegt zur Einsichtnahme derzeit vom 21 . 01.2002 bis 01.02.2002 während der Öffnungszeiten lieh aus:

m Rathaus der Verbandsgemeinde Bad Ems (Nebengebäude),

' leichstr. 1 a, 56130 Bad Ems, Zimmer 14

lim Rathaus der Verbandsgemeinde Montabaur, Konrad-Adenauer- Platz 8, 56410 Montabaur, Zimmer 226 ,2. Stock. r 8 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die [Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes huf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach Sekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gel­les gilt nicht, wenn

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung [verletzt worden sind, oder

or Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Jeschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- Oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwal­tung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung [begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. imand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet- eltend machen.

ms. 07.01 2002 (S.) Josef Oster

ndsgemeindeverwaltung Bürgermeister

nforder^r,

Bekanntmachung zur Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis g, i2 03i(^ihörungsverfahren)

11 .

Die Verbandsgemeindewerke Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, " J " 56410 Montabaur haben bei der Struktur-und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, 56410 Montabaur die gehobene Erlaubnis beantragt, entsprechend den

Blegten und geprüften Antrags- und Planunterlagen aus dem Brun- Niedererbach, in der Gemarkung Niedererbach, Flur 12, Flurstück ^'^'^Grundwasser zu Tage zu fördern und zu verbrauchen.

Hiffür ist gemäß §§ 2, 3 und 7 des Gesetzes zur Ordnung des Wasser- häfchalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG -) vom 12.11.1996 (BGBl. I S. 1695) und den §§ 26, 27 und 114 Abs. 2 des Wassergesetzes für das Sir. 8undt! Land Rheinland-Pfalz (Landwassergesetz - LWG -) vom 04.03.1983 ! (GVBI.S. (GVBI. S. 31) in der Fassung vom 14.12.1990 (GVBI. 1991 S. 11), zuletzt :meindeo , jitt' c)ert durch Gesetz vom 19.11.1999 (Artikel Nr. 7, GVBI. S. 407 ff.) nd den?:[®« urc hführung eines Verfahrens nach § 114 Abs. 1 LWG erforderlich.

kt bei de; ;rke -.Zj nzureid? statt.

/erband

vom 05.1; ng bestte ustungs* nt gen«

29.550. K

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n .800,00

7.000, Oi

Darlehen 3!

Die^uständigkeit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regio- _(teile Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, 56410 Monta­baurergibt sich aus den §§ 34 Abs. 1 Nr. 2 a LWG i.V.m. § 105 Abs. 2 LWG. Es*urden folgende Höchstentnahmemengen beantragt:

2,78 I / Sekunde 10,0 cbm / Stunde 120 cbm / Tag 44.000 cbm / Jahr

2 .

Nttfieres über Art und Umfang der beantragten Maßnahme kann den ags- und Planunterlagen (Zeichnungen, Pläne und Erläuterungen), A^j33-GE 1/164, entnommen werden, die wie folgt zu jedermanns Ein- ^Jitnahme ausgelegt werden.

DiejPianunterlagen liegen aus vom 21.01.2002 bis 15.02.2002 ein­schließlich, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, - Fachbe­reich Technik -, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, Dienstzim­mer Nr.: 214

Obstzeiten:

mo | la 9s bis mittwochs.8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

[nerstags .8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

14.00 Uhr bis 18.00 Uhr :a 9 s . 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

ibs. 1 ® 'waTu dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei rverbrai/ <, r ?: if( e c. nach Ab| auf der v.g. Auslegungsfrist schriftlich oder zur Nieder- , Entsotf ft &nwend ungen erheben.

Aga"®»! Beendungen müssen also bis spätestens 01.03.2002 ein­aben lcb entweder bei der unter 2. genannten Behörde oder bei der

reinig te,, W )a , t ur ' unb Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirt- weiJ^ baL o h u w rtsc haft, Bodenschutz, Bahnhofstraße 49, 56410 Monta- Daur > erhoben werden.

Das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden ist maßgebend. Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausge­schlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

4.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Ein­wendungen und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden und den Personen, die Einwendungen erho­ben haben, in einem Termin erörtert. Dieser Erörterungstermin wird min­destens 1 Woche vorher ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn im Erörterungster­min verhandelt werden. .

5.

Bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellung können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrich­tigt werden,

kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen auch durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

6 .

Die Einwendungen werden dem Antragsteller und den beteiligten Behör­den, die in ihrem Aufgabenbereich berührt werden, bekanntgegeben. Der Einwendungsführer kann verlangen, dass Name und Anschrift vor der v.g. Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Zulassungsverfahrens nicht erfor­derlich sind.

Montabaur, 10.01.2002 J. Klaeser

Techn. Werkleiter

Die Verwaltung informiert

Öffnungszeiten der Verwaltung

Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur oder Post­fach 1262, 56402 Montabaur

Montag bis Freitag.08.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag auch.16.00 bis 18.00 Uhr

Zentrale Tel.-Nr.02602/126-0

des Bürgerbüros

Montag bis Mittwoch.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Donnerstag.8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend

Freitag.8.00 bis 12.00 Uhr

Tel.-Nr.02602/126-123

für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)

Montag bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr

und .14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr

Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr

Zimmer 220, Tel.-Nr.02602/126-192

Zimmer 221, Tel.-Nr.02602/126-191

Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten

Montag bis Freitag.8.00 bis 11.30 Uhr

Tel.-Nr.02602/126-332

oder nach Vereinbarung

E-Mail-Adresse: Info@ Montabaur.de Internetadresse: http://www.montabaur.de

Geschwindigkeitsüberwachung in der Verbandsgemeinde Montabaur

ln der kommenden Woche ist in folgenden Bereichen der Verbandsge­meinde Montabaur mit Geschwindigkeitskontrollen innerhalb geschlos­sener Ortschaften zu rechnen:

Montabaur (einschließlich der Stadtteile)

Ahrbachgemeinden (Boden, Heiligenroth, Ruppach-Goldhausen)

Augst (Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel, Simmern)

Buchfinkenland (Gackenbach, Horbach, Hübingen)

Eisbachgemeinden (Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilber­scheid, Nentershausen, Niedererbach, Nomborn)

Elbertgemeinden (Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf)

Gelbachhöhen (Daubach, Holler, Stahlhofen, Untershausen)

Die Geschwindigkeitsüberwachung soll zur Verhütung von Unfällen, der Minderung von Unfallfolgen und zu einem verkehrsgerechten und rück­sichtsvollen Verhalten der Verkehrsteilnehmer beitragen. Kontrollen sind insbesondere in den Ortsdurchfahrten, aber auch an sonstigen Gefah­renstellen in Gemeinde- und Stadtstraßen vorgesehen, und zwar tagsü­ber, abends, nachts sowie am Wochenende und an Feiertagen.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um eine den Vorschriften und den ört­lichen Verhältnissen angepaßten Fahrweise, denn überhöhte Geschwin­digkeit ist die Unfallursache Nr. 1.

Verbandsgemeinde Montabaur Ordnungsamt