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Wochenblatt VG Montabaur
5. die Haltung von Hunden, die von wissenschaftlichen innc
schließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten wer ’ , nnten
6. die Haltung von Sanitäts- oder Rettungshunden. d '® V ?.T un einge- Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen gehalten ode
schränkt zur Verfügung gestellt werden, -u-rnohpnd
7. die Hundehaltung, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen erfolgt.
§ 9 - Steuerbefreiung auf Antrag u H .
Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von •
die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser und so Por c nn en sonen unentbehrlich sind. Sonst hilflose Personen sind so c •
die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen d . oder “H” besitzen.
§ 10 - Steuerermäßigung »„•
(1) Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen auf die .
gen für das Halten von Hunden, die zur Bewachung von 1 Gebaud . che von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m ent
gen, erforderlich sind, jedoch höchstens zwei Hunde.
(2) Werden von einem Hundehalter neben Hunden, für welche die Steuer nach Abs. 1 ermäßigt wird, voll zu versteuernde Hunde gehalten so gelten diese für die Bemessung der Steuer als zweite oder weitere Hunoe.
§ 11 - Allgemeine Bestimmungen
für die Steuerbefreiung und Steuerermäßigung
(1) Die Steuerbefreiung nach § 9 oder die Steuerermäßigung nach § 10 wird wirksam mit Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats.
(2) Steuerfreiheit oder Steuerermäßigung wird nur gewährt, wenn
1. die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck geeignet sind, dies kann von der Vorlage eines entsprechenden Nachweises abhängig gemacht werden,
2. der Halter der Hunde in den letzten fünf Jahren nicht wegen eines Vergehens gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen belangt wurde.
§ 12 - Überwachung der Anzeigepflicht
(1) Für jeden Hund kann eine Hundesteuermarke ausgegeben werden, die außerhalb der Wohnung oder des befriedeten Grundbesitzes sichtbar vom Hund zu tragen ist. Andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sehen, dürfen dem Hund nicht angelegt werden. Bei Verlust der Steuermarke wird auf Antrag eine Ersatzmarke ausgehändigt. Bei der Abmeldung des Hundes ist die Steuermarke der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur zurückzugeben.
(2) Die Ortsgemeinde kann in Abständen von mindestens einem Jahr im Gemeindegebiet Hundebestandsaufnahmen durchführen. Dabei können folgende Daten erhoben werden:
- Name und Anschrift des Hundehalters
- Anzahl der gehaltenen Hunde
- Herkunft und Anschaffungstag
- Geburtsdatum
- Rasse
§ 13 - Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 16 KAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig
1. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 1 einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet,
2. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 2 einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig abmeldet,
3. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 3 den Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung nicht rechtzeitig anzeigt,
4. als Hundehalter entgegen § 12 Abs. 1 einen Hund außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes ohne sichtbar befestigte gültige Steuermarke umherlaufen lässt oder dem Hund andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sind, anlegt,
5. die Auskunftspflicht verletzt, die im Zusammenhang mit der Hundebestandsaufnahme gemäß § 12 Abs. 2 gegeben ist.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.
§ 14 - In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am 01.01.2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzunq über die Erhebung der Hundesteuer vom 24.06.1988 außer Kraft 56412 Oberelbert, 20.12.2001 (g) j ung
Hinweis: Obsburgermeister
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2 .
vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann
auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
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56412 Oberelbert2U Vere j n sringeS
Runte Abenae o» Jahre 2002 am “Samstag, 19.01. (1 v
Die Junten Abende bunter Abend), und Samstag, 26 o{
NintenAbend) statt. 2 Q1 20 02, zwischen 14.00 Uhr undn
Aktivenkartenvorverkauf am 12^ Kar1envorve rkauf für alle Verarg ■
Uh in der stelzenbachha ^ ^ 1Q 30 uhr in der stelzenbaeQ
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Die Kürung unseres nz P f ste | ze nbachhalle statt. DieVeranstaS
13.01 2002. * l 6 Sen und Narren sind ganz herzlich emgekjl
ist öffentlich. Alle nwi
Abholung der Weihnad^^^^ hr Oberelbert j
durch die rre ” y den die Weihnachtsbäume durchs Am Samstag. 12-°1 me | t Beginn der Aktion ist um 10.00 Uhr] -
willige Feuerwehr eingesamme ie 9 em Wejhnachtssc h muck (wi J
bitten Sie, die Ba a um ® ^ herei zulegen. Gleichzeitig wird unsere %
Lametta) am Straßf^ n . d p ^e inen guten Zweck sammeln. Dieses;
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perhofes übergeben. Sje al|e d j ese Aktion kräftig unterstütz)
Wir hoffen und wunsc ■ h(n dass keine zusätzliche Abholul * Di
Abschließend weisen wir u Westerwa | dkre j S . A bfallwirtschahli- — der Weihnachtsbaume du *^ nach deren Vorgabe richtet! f Mf
trieb erfolgt und der v.g. ierm I
Verein der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Oberelbert
Jahreshauptversammlung
Unsere diesjährige Jahreshauptversammlung findet am Samst^j 12 01 . 2002 . um 20.00 Uhr in der Laurentiusstube der Stelzenbaclftf statt. Hierzu laden wir alle aktiven und besonders alle inaktiven Mil der recht herzlich ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den 1.Vc| zenden, 2. Feststellung der Anwesenden, 3. Totenehrung, 4. JahreslL. richte- a) Wehrführer, b) Jugendfeuerwehrwart, c) Schriftführer,
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sitzender, e) Kassierer, 5. Bericht der Kassenprüfer/Entlastung desKfl sierers, 6. Wahl der Kassenprüfer. 7. Veranstaltungen 2002,8.ti gen des Vorstandes. 9. Verschiedenes.
Nach der Versammlung gemütliches Beisammensein (es liegen die E§j der von unserer Fahrt in den Thüringer Wald und unserem 40- Jubiläum bereit).
Die Senioren von Oberelbert
treffen sich am Dienstag. 15.01.2002,14.30 Uhr zum Ausklang derWe nachtstage in den Laurentius-Stuben.
Hallo Möhnen! „
Alle Möhnen, die zur Gestaltung des SchwerdonnerstaqsprogrammsimT tragen wollen, treffen sich am Dienstag, 15.01.2002, um 20.00 Uhrin4^ Stelzenbachstube.
Kinderfastnacht ™
Alle Kinder, die gerne an der Kinderfastnachtssitzung mitmachen wofern 1 kommen bitte am Samstag, 12.01.2001, um 16.00 Uhr in die Stete# | bachhalle. Jeder, der Lust hat, kann mitmachen, nur Mut undauir.'pj^ großen Treffen.
SV Oberelbert
AEROBIC
'f e S en ^ er anstehenden Fastnachtszeit treffen wir uns erst wieder^, 3.02.2002 um 20.00 Uhr in der Stelzenbachhalle. Zahlreiches Erscf« nen wäre toll, da wir über das Fortbestehen der Übungszeit reden wolle
so einfach mal kurz reinschauen, damit wir wissen, ob noch Intere" besteht.
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KINDERTANZEN (Samstag)
Uhf?t r L nä ni St t Übun9sstunde findet am Samstag, 12.01.2002, um IM haben^ ^ k ° mmt alle ’ da wir am 13 01 2002 unseren ersten Ar
Welschneudorf
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters dienstags
von 18.30 bis 20.30 Uhr
Gemeindeverwaltung, Tel. und Fax.0260a
Vermietung Grillplatz, Wilhelm Eberth . 026 ^rfl
Vermietung Kurfürstenhalle, Helmut Rotter...06439/77T
Öffnungszeiten Gemeindebücherei nl l
monta 9 s . . 1 5.00 bis 16.00^1

