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Nr.
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Wochenblatt VG Montabaur _
werden. Jedermann kann über den Inhalt Bebauungsplanes Aus
Mit dieser Bekanntmachung tritt die besondere Vorkau srec
nach § 25 I Nr. 2 BauGB in Kraft. . K914Abs i
2. Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung d er ''"JL rjften ,j an n
Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Beka nnt-
unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres worden
machung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend g
ist
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorsch ten ist darzulegen. r
3. Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Flheinland-Pfalz (b >
in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt ge , rpc htli- Artikel 1 des zweiten Landesgesetzes zur Änderung ut
eher Vorschriften vom 22.12.1995 (GVBI. S. 521 ff ) wird au folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Fo ^ mvor ^ r '”® dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande ge sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an g g zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Gene migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der batzu g verletzt worden sind oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Nentershausen, 08.01.2002
Hans-Jürgen Greiser Ortsbürgermeister
Streudienst
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
erreich? l,S *" ^ Pr6SSe angekündigte “Salzknappheit” hat jetzt auch uns
ch bitte um noch stärkeres Verständnis, wenn die ansonsten abaestreu- ten Straßenbereiche nicht wie gewohnt verkehrssicher geräumt werden können. An dieser Stelle möchte ich nochmals darauf hinweisen tKS?! Ortsgememde über die normale gesetzlich geforderte Räumpflichfhta
Hans-Jürgen Greiser, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes “L 317 / L 318 - klein „ „ , -meinde Nentershausen l
Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gj
Abs 2 des Baugesetzbuches (BauGB) 3 ^
npr ortsaemeinderat von Nentershausen hat in der Sitzung ( ESL Pi ?2 2001 den Beschluß gefaßt, den Entwurf des Beba
DZW .ul- _ . Ä 9IIC7I ilonan ■ ■
bzw 2 12.2001 den Beschluß ge aßt, den Entwurf des Be&2 S 'l 317 / L 318 - klein -" öffentlich auszulegen. Eine Umwefi hchkeitsprüfung soll nicht durchgefuhrt werden. **
Die Planunterlagen Hegen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in derzÄf
21 01.2002-22.02.2002 (einschließlich) F
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer ^a rn( Konrad-Adenauer-Platz 8. 56410 Montabaur, wahrend derDienfift^ (montaqs dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 UhrS** 19 , K m Uhr donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bi fo KV Uhr freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentiicÄ 50 ' Anreaunqen können während dieser Zeit bei der VerbandsgerJ ln l ei F waltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur IMiederschrittvomSB^e
DerFanbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten SlJ^. W -
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Nentershausen, 08.01.2002
Hans-Jürgen Gn Ortsbürgerm
Bücherei-Info Nentershausen
Die Bücherei hat wieder geöffnet. ^TTTTrm^ Öffnungszeiten:
dienstags 16.00 bis 17.30 Uhr samstags 18.00 bis 18.30 Uhr Die Ausleihe der Medien ist weiterhin dieeis drei Wochen kostenlos. Nach Ablauf dieser^ beträgt die Leihgebühr pro Buch oderKasst — - 0,20 Cent pro abgelaufene Woche.
Wir haben wieder schöne Kinderbücher eingestellt. Außerdem fincH bei uns das Buch “Herr der Ringe”. Ein Besuch lohnt sich also be«“
Das Büchet
Neujahrskonzert i
der Musikalischen Löwen Nentershausen e.V.
MusikSh 9,1 1 3 : 01 - 2002 . ab 17.00 Uhr findet das Neujahrskonzert Musikalischen Löwen in der Alten Turnhalle zu Nentershausen statt
MusikPr°Hin en,r ' erte s,ch unser Verein auf eine fundierte Ausbildung und Vpränlt ?t S Uns in den ver gangenen Jahren ermöglichte, allen und Veranstaltungen im Jahresreigen zu begleiten.

