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Nr. 01/02/2002
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^chenblatt VG Montabaur
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9 Baußn : Die erste Chorprobe im Jahr 2002 findet am Donnerstag, 10.01.2002 um denMa£ 19-30 Uhr im Bürgerhaus von Großholbach statt. Wir würden uns d’arü- fenen Gr? ber freuen, neue Sänger in unserer Mitte begrüßen zu können.
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., das von der Glaubenswoche weg verschoben werden musste wird am Monats r, 11 01.2002 um 20.00 Uhr und am 13.01.2002 um 18.00 Uhr inHeiliqen- [istbeijS roth in der Vogelsanghalle aufgeführt. Kurzer Inhalt: Zwei Engel werden ; M°ntatil-alif die Erde geschickt, um eine Familie, die dem Alkohol und der Falsch- '? d es(j^pfelddruckerei verfallen ist, auf den rechten Weg zurückzubringen - Fino
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Weil der Platz begrenzt ist, werden die Karten schon im Vorfeld verkauft.
stiiche Karten können natürlich auch an der Abendkasse erworben werden Aber Achtung: Risiko. Da die Veranstaltung noch im Rahmen der Blaubenswoche stattfindet, sind die Eintrittspreise geblieben: Erwachsene 6,00 DM, Jugendliche 4,00 DM, Kinder frei (bzw. 3 und 2 €). Alle Inter- fljssenten sind herzlich dazu eingeladen,
freiwillige Feuerwehr Großholbach
Jahreshauptversammlung
Am 19.01.2002 findet um 20.00 Uhr im Gerätehaus unsere diesjährige Jahreshauptversammlung statt. Wir bitten, insbesondere die Inaktiven, um Ihre Anwesenheit.
[ktivenversammlung
fm Freitag, 11 .01.2002, findet um 19.30 Uhr im Gerätehaus eine Akti- »nversammlung statt. Wir bitten um vollständiges Erscheinen.
ilte Herren Eisbachtal
jtm Samstag, 12.01.2002, machen wir unsere Wanderung mit ansch- Jßendem gemütlichem Abend und Abendessen in unserem Vereinslo- Ral “Holwischer Stubb” in Großholbach. Treffpunkt: 15.00 Uhr Vereinslo- $al- Hierzu sind alle aktiven sowie inaktiven Mitglieder mit ihren “besse- fen Hälften” und Kindern recht herzlich eingeladen.
Heilberscheid
[Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
ontags von.18.00 Uhr bis 19.00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus, Tel.: 06485/4455, Fax: 4455
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Vereinsring Heilberscheid
Veranstaltungskalender 2002 19.01.2002 bunter Abend (Vereinsring)
Frauenfastnacht (Turnverein)
9.02.2002 4.05. - I6.05.2002 8.06. und 9.06.2002 21.06.2002 6.07. - 8.07.2002 16.08. - 19.08.2002 8 . 11.2002 210. und 8.10.2002
100-jähriges Jubiläum Gesangverein
Ausflug Alte Herren Maifest (Thekenmannschaft)
Lindenfest (Bor. Mönchen-Galdbach-Fanclub)
Kirmes
Martinszug (Feuerwehr)
Oktoberfest/Tag der offenen Tür (Feuerwehr)
Semischter Chor Waldeslust . t
Die diesjährige Jahreshauptversammlung des gemischter!
[Freitag, 01.02.2002. Nähere Angaben werden noch erfolgen.
.Verein der Freunde und Förderer 1er Freiwilligen Feuerwehr Heilberscheid
Unsere Jahreshauptversammlung findet am Freitag, :„ t7t
1 Ihr in der “Dorfschänke Heilberscheid” statt. Hierzu laden wirschonjetz
Ile Mitglieder recht herzlich ein und würden uns über eine reg P
che Beteiligung auf. _
ägesordnungspunkte: 1. Begrüßung und Bekanntgabe der ag ungspunkte des 1. Vorsitzenden, 2. Totenehrung, 3. Berichte d • Uzenden, Wehrführers, Jugendwartes, Chronist, Kassierers, • ler Kassenprüfer, 5. Entlastung des Kassierers und des Vorstanaes, - leuwahl der Kassenprüfer, 7. Neuwahl des Chronisten, 8. B 9 löhung, 9. Verschiedenes.
Ute Herren Heilberscheid
Ausflug am 08.06./.09.06.2002 . u . . _
Nachdem sich zu dem geplanten „großen Ausflug" lediglich sieben Sonen angemeldet hatten, musste dieser Ausflug ausfallen. um ab
ren Mitgliedern, natürlich aber auch unseren Frauen/Freundinnen die Möglichkeit zu geben an einem Ausflug teilnehmen zu können, haben wir kurzfristig eine Fahrt nach Bad Soden-Allendorf organisiert. Unser Sportkamerad Wolfgang Reckeikamm, der aus dieser Gegend kommt, hat bereits Kontakte hergestellt. So wurde für den 08.06.2002 ein Fußballspiel vereinbart mit anschließendem Grillen mit unseren Gastgebern aus Bad Soden-Allendorf. Weiterhin sind in einem Hotel Reservierungen für 45 Personen vorgenommen worden. Die Kosten für das Doppelzimmer inklusive Frühstück betragen rd. 65 € und sind von den Teilnehmern selbst zu finanzieren. Die Kosten für den Bus werden vom Verein übernommen. Nach derzeitigen Überlegungen wird samstags recht frühzeitig abgefahren, um ggfls. eine Besichtigung der Wartburg durchzuführen. Die Abfahrt wird sonntags gegen ca. 15.00 Uhr erfolgen. Das genaue Ausflugsprogramm wird noch rechtzeitig bekannt gegeben.
Da wir bis zum März 2002 dem Hotel die genaue Personenzahl durchgeben müssen, sind verbindliche Anmeldungen zu dieser Fahrt ab sofort bei Claus Reusch, Tel. 1403 möglich.
TM Heilberscheid
Wir erinnern nochmals an unsere am Samstag, 12.01.2002, stattfindende Spielerwanderung mit anschließendem Extrem-Kegeling bei Ivan in Ruppach-Goldhausen zwecks Konditions- und Taktikschulung. Zur besseren Planung und Disposition der Marschverpflegung bitten wir alle mitwandernden Aktiven - sofern noch nicht geschehen - um umgehende telefonische oder SMS-mäßige Anmeldung unter 0160/4449980 bei Jürgen Palm.
Nentershausen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
mittwochs von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr, evtl. Änderungen bitte ich dem Aushang am Bürgermeisteramt zu entnehmen. Telefon und Fax: 06485/223.
Satzung der Ortsgemeinde Nentershausen über eine Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes “In den Wolfen - Am hohen Rain”
Aufgrund der §§ 14 Abs. 1,16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 27. August 1997 (BGBl. 2141) in Verbindung mit § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) erläßt der Rat der Ortsgemeinde Nentershausen folgende Satzung:
§ 1 - Zweck der Veränderungssperre
Die Veränderungssperre dient der Sicherung der planerischen Zielsetzung und damit der Sicherung der städtebaulichen Ordnung sowie der weiteren städtebaulichen Entwicklung für das Gebiet des in Änderung befindlichen Bebauungsplanes “In den Wolfen - Am hohen Rain”.
§ 2 - Räumlicher Geltungsbereich
Die Veränderungssperre erstreckt sich auf das gesamte Gebiet des Bebauungsplanes “In den Wolfen - Am hohen Rain” und wird grob dargestellt - wie folgt begrenzt:
Im Norden: durch die Lahnstraße bzw. die Wegeparzelle 5801, im Osten: durch die Wegeparzelle 5658, im Süden: durch die Wegeparzellen 5660 und 5648/2 (tlw.), im Westen: durch die Wegeparzellen 5650/2 und 5805/1 (tlw.).
Der Geltungsbereich ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.
§ 3 - Rechtswirkungen der Veränderungssperre
1. Im Geltungsbereich der Veränderungssperre (§ 2) dürfen
a) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden.
b) erhebliche oder wesentliche, wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
2. Ausnahmen von der Veränderungssperre können nach Maßgabe des §14 Abs. 2 BauGB zugelassen werden.
§ 4 - Inkrafttreten
Die Veränderungssperre tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich (§ 2) ein Bebauungsplan in Kraft tritt, spätestens jedoch nach Ablauf von 2 Jahren seit dem Inkrafttreten der Satzung.
56412 Nentershausen, 08.01.2002 (S) Hans-Jürgen Greiser
Ortsbürgermeister
Hinweis
1. Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 -12.30 und 14.00 -16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 - 12.30 und 14.00 - 18.00 Uhr und freitags von 8.00 -12.30 Uhr) von jedermann eingesehen

