»chenblatt VG Montabaur
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Nr. 01/02/2002
"ii nj n weis für alle landwirtschaftlichen Betriebe j mit Kanalanschluss
<■! : ür die Berechnung es abzusetzenden Frischwasservebrauchs bei jjj Jer Tierhaltung in landwirtschaftlichen Betrieben für das Jahr 2001 I st die Abgabe des entsprechenden Erhebungsbogens bis zum cj 31 . 01.2002 erforderlich.
| Da bisher nicht alle Erfassungsbogen bei der Verbandsgemeinde- 0 1 Verwaltung Montabaur eingegangen sind, weisen wir darauf hin, dass S nach o.a. Fristablauf abgegebene Daten bei der Abrechnung nicht « berücksichtigt werden können.
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I/Vir bitten daher nochmals um Rückgabe der Erhebungsbogen.
Für eventuell auftretende Fragen steht Ihnen der Fachbereich 9 der /erbandsgemeindewerke Montabaur unter der Telefonnummer 32602/126-160 oder in einem persönlichen Gespräch (Zimmer 229 ' Rathaus Neubau) gerne zur Verfügung.
Verbandsgemeindewerke Montabaur
Neue Bemessungswerte
in der Rentenversicherung im Jahre 2002
Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer, weist darauf hin, dass in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2002
neue Bemessungswerte gelten: monatlicher Mindestbeitrag
für freiwillig Versicherte.62,08 €
monatlicher Höchstbeitrag
für freiwillig Versicherte..V.859,50 €
Regelbeitrag für versicherungspflichtige
Selbstständige und Handwerker.447,90 €
Der Beitragssatz in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten beträgt 19,1 %. Die Beitragsbemessungsgrenze ist ab 01.01.2002 auf monatlich 4.500 € (jährlich 54.000 €) angehoben worden.
Sofern bis zum 02.04.2002 noch freiwillige Beiträge für das Jahr 2001 entrichtet werden, ist eine Zahlung dieser Beiträge nur noch in € möglich.
hiedspersonen im Bereich t Verbandsgemeinde Montabaur
lezirk
Name der Schiedsperson bzw. des Vertreters
Telefon
Schiedsperson:
Benno Philippi
02602/5590
I
Lahnstrasse 2, 56410 Montabaur Vertreter:
Gregor Hommrich
Orgelsweg 23, 56412 Großholbach
02602/18410
Schiedsperson:
Reinhard Labonte
02620/2273 (privat)
02603/972286
II
Am Nörrenpfad 6, 56337 Eitelbom
(dienstlich)
Vertreter:
Gerhard Schumann
In den Krautgärten 3,
56412 Untershausen
02602/4761
Schiedsperson:
Gerhard Schumann
02602/4761
III
ln den Krautgärten 3,
56412 Untershausen
02620/2273 (privat)
Vertreter:
02603/972286
Reinhard Labonte
Am Nörrenpfad 6, 56337 Eitelbom
(dienstlich)
Schiedsperson:
Gregor Hommrich
02602/18410
IV
Orgelsweg 23, 56412 Großholbach Vertreter:
Benno Philippi
Lahnstrasse 2, 56410 Montabaur
02602/5590
£ eZü 171 Schiedsamtsbezirk I gehören die Stadt Montabaur einschließlich der s ij®dtteile und die Ortsgemeinde Boden.
> (Zu m Schiedsamtsbezirk II gehören die Gemeinden Eitelborn, Kadenbach, ji jjJS|uhäusel und Simmern.
i/!jZüm Schiedsamtsbezirk III gehören die Gemeinden Gackenbach, Hor- 5 |bach, Tübingen, Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf, Holler, Unters- «gBjjsen, Stahlhofen und Daubach.
Zum Schiedsamtsbezirk IV gehören die Gemeinden Girod, Großholbach, Görgeshausen, Heilberscheid, Niedererbach, Nomborn, Nentershausen, Heiligenroth und Ruppach-Goldhausen.
Energietipp
Kälte Wände - schlechtes Raumklima
[, Einen großen Einfluss auf das Raumklima hat nicht nur die Lufttempera- “ tur,'sondern auch die Temperatur der inneren Wandoberflächen. Das ij TempBraturempfinden des Menschen hängt nämlich auch vom Strah- saustausch mit diesen Flächen ab. Die sogenannte “empfundene peratur” ist der Mittelwert aus Lufttemperatur und der inneren Ober-
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ihentemperatur der Wände, die bei einer ungenügenden Wärmedämmung recht niedrig sein kann. Das hat zur Folge, dass bei kalten Wänden eine höhere Lufttemperatur für ein angenehmes Raumklima nötig ist und damit mehr Heizenergie verbraucht wird. Auch deshalb sollten Sie immer
a . u i eine ausreichende Wärmedämmung der Außenwände und der Fenster achten.
* ' ter ®J :ra 9 eri dazu, wie zu allen Bereichen des Energiesparens, beant- jjgtet Ihnen gerne kostenlos und anbieterunabhängig der Energiebera- r '' erbrau cherberatung Rheinland-Pfalz e.V. in einem persönlichen j|r e -T tungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung.
*ljj ser Ener 9 ieberater hat am Mittwoch, 23.01.2002, von 14.00 bis 17.00 Sprechstunde in Montabaur in der Verbandsgemeindeverwaltung, Timer 301, Voranmeldung unter Tel.-Nr. 02602/126-199 oder -0.
Ab 2002: Neue Zeiten für die Rente
Neuregelungen ab Januar 2002 machen es möglich:
Wurde oder wird bis zum Ende dieses Jahres ein Rentenantrag abgelehnt, weil für die Wartezeit noch Monate mit rentenrechtlichen Zeiten fehlen, so können insbesondere folgende Sachverhalte ab Januar 2002 zu zusätzlichen Wartezeitmonaten verhelfen:
Krankheitszeiten von mindestens einem Kalendermonat sowie Zeiten der Schwangerschaft und der Arbeitslosigkeit zwischen dem 17. und 25. Lebensjahr können auch berücksichtigt werden, wenn sie keine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit unterbrechen.
Schulausbildungszeiten nach dem 17. Lebensjahr sind künftig bis zu 8 Jahren (bisher 3 Jahre) zu berücksichtigen.
Für Zeiten der gleichzeitigen Erziehung oder Pflege von mindestens zwei Kindern ab 1992 können zusätzliche Beitragszeitmonate gutgeschrieben werden.
Durch eine geänderte Umrechnung der im Rahmen des Versorgungsausgleichs übertragenen Rentenanwartschaften in Wartezeitmonate können sich künftig mehr Monate ergeben.
Auch für die Gutschrift von Wartezeitmonaten für geringfügig versicherungsfrei Beschäftigte können durch eine geänderte Umrechnung zusätzliche Monate berücksichtigt werden.
Sollte bisher wegen nicht erfüllter Wartezeit kein Rentenanspruch bestanden haben und einer der genannten Sachverhalte zutreffen, empfiehlt die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer, die Ansprüche unter Berücksichtigung der Rechtsänderungen ab Januar 2002 überprüfen zu lassen. .
Auskünfte erteilen die LVA Rheinland-Pfalz, ihre Auskunfts- und Beratungsstellen und Versichertenältesten, die Versicherungsämter der Kreis- und Stadtverwaltungen sowie die Gemeinde- und Verbandsgemeindeverwaltungen.
IMPRESSUM:
Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeordnung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils geltenden Fassungen, erscheint wöchentlich.
Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 56195 Höhr- Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911 - 0. Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de
ANZEIGEN-eMail: anzeiaen@wittich-hoehr.de
Redaktions-eMail: montabaur@wittich-hoehr.de
Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, der Bür- germeister.Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter Eudenbach, unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschrift des Verlages.
Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos zugestellt: im Einzelversand durch den Verlag 0,60 Euro zzgl. Versandkosten.
Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die Verbandsgemeinde eingereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
VERLAG
WITTICH

