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»chenblatt VG Montabaur

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Nr. 01/02/2002

"ii nj n weis für alle landwirtschaftlichen Betriebe j mit Kanalanschluss

<! : ür die Berechnung es abzusetzenden Frischwasservebrauchs bei jjj Jer Tierhaltung in landwirtschaftlichen Betrieben für das Jahr 2001 I st die Abgabe des entsprechenden Erhebungsbogens bis zum cj 31 . 01.2002 erforderlich.

| Da bisher nicht alle Erfassungsbogen bei der Verbandsgemeinde- 0 1 Verwaltung Montabaur eingegangen sind, weisen wir darauf hin, dass S nach o.a. Fristablauf abgegebene Daten bei der Abrechnung nicht « berücksichtigt werden können.

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I/Vir bitten daher nochmals um Rückgabe der Erhebungsbogen.

Für eventuell auftretende Fragen steht Ihnen der Fachbereich 9 der /erbandsgemeindewerke Montabaur unter der Telefonnummer 32602/126-160 oder in einem persönlichen Gespräch (Zimmer 229 ' Rathaus Neubau) gerne zur Verfügung.

Verbandsgemeindewerke Montabaur

Neue Bemessungswerte

in der Rentenversicherung im Jahre 2002

Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer, weist darauf hin, dass in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2002

neue Bemessungswerte gelten: monatlicher Mindestbeitrag

für freiwillig Versicherte.62,08

monatlicher Höchstbeitrag

für freiwillig Versicherte..V.859,50

Regelbeitrag für versicherungspflichtige

Selbstständige und Handwerker.447,90

Der Beitragssatz in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestell­ten beträgt 19,1 %. Die Beitragsbemessungsgrenze ist ab 01.01.2002 auf monatlich 4.500 (jährlich 54.000) angehoben worden.

Sofern bis zum 02.04.2002 noch freiwillige Beiträge für das Jahr 2001 ent­richtet werden, ist eine Zahlung dieser Beiträge nur noch in möglich.

hiedspersonen im Bereich t Verbandsgemeinde Montabaur

lezirk

Name der Schiedsperson bzw. des Vertreters

Telefon

Schiedsperson:

Benno Philippi

02602/5590

I

Lahnstrasse 2, 56410 Montabaur Vertreter:

Gregor Hommrich

Orgelsweg 23, 56412 Großholbach

02602/18410

Schiedsperson:

Reinhard Labonte

02620/2273 (privat)

02603/972286

II

Am Nörrenpfad 6, 56337 Eitelbom

(dienstlich)

Vertreter:

Gerhard Schumann

In den Krautgärten 3,

56412 Untershausen

02602/4761

Schiedsperson:

Gerhard Schumann

02602/4761

III

ln den Krautgärten 3,

56412 Untershausen

02620/2273 (privat)

Vertreter:

02603/972286

Reinhard Labonte

Am Nörrenpfad 6, 56337 Eitelbom

(dienstlich)

Schiedsperson:

Gregor Hommrich

02602/18410

IV

Orgelsweg 23, 56412 Großholbach Vertreter:

Benno Philippi

Lahnstrasse 2, 56410 Montabaur

02602/5590

£ eZü 171 Schiedsamtsbezirk I gehören die Stadt Montabaur einschließlich der s ij®dtteile und die Ortsgemeinde Boden.

> (Zu m Schiedsamtsbezirk II gehören die Gemeinden Eitelborn, Kadenbach, ji jjJS|uhäusel und Simmern.

i/!jZüm Schiedsamtsbezirk III gehören die Gemeinden Gackenbach, Hor- 5 |bach, Tübingen, Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf, Holler, Unters- «gBjjsen, Stahlhofen und Daubach.

Zum Schiedsamtsbezirk IV gehören die Gemeinden Girod, Großholbach, Görgeshausen, Heilberscheid, Niedererbach, Nomborn, Nentershausen, Heiligenroth und Ruppach-Goldhausen.

Energietipp

Kälte Wände - schlechtes Raumklima

[, Einen großen Einfluss auf das Raumklima hat nicht nur die Lufttempera- tur,'sondern auch die Temperatur der inneren Wandoberflächen. Das ij TempBraturempfinden des Menschen hängt nämlich auch vom Strah- saustausch mit diesen Flächen ab. Die sogenannteempfundene peratur ist der Mittelwert aus Lufttemperatur und der inneren Ober-

R S

ihentemperatur der Wände, die bei einer ungenügenden Wärmedäm­mung recht niedrig sein kann. Das hat zur Folge, dass bei kalten Wänden eine höhere Lufttemperatur für ein angenehmes Raumklima nötig ist und damit mehr Heizenergie verbraucht wird. Auch deshalb sollten Sie immer

a . u i eine ausreichende Wärmedämmung der Außenwände und der Fen­ster achten.

* ' ter ®J :ra 9 eri dazu, wie zu allen Bereichen des Energiesparens, beant- jjgtet Ihnen gerne kostenlos und anbieterunabhängig der Energiebera- r '' erbrau cherberatung Rheinland-Pfalz e.V. in einem persönlichen j|r e -T tungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung.

*ljj ser Ener 9 ieberater hat am Mittwoch, 23.01.2002, von 14.00 bis 17.00 Sprechstunde in Montabaur in der Verbandsgemeindeverwaltung, Timer 301, Voranmeldung unter Tel.-Nr. 02602/126-199 oder -0.

Ab 2002: Neue Zeiten für die Rente

Neuregelungen ab Januar 2002 machen es möglich:

Wurde oder wird bis zum Ende dieses Jahres ein Rentenantrag abge­lehnt, weil für die Wartezeit noch Monate mit rentenrechtlichen Zeiten feh­len, so können insbesondere folgende Sachverhalte ab Januar 2002 zu zusätzlichen Wartezeitmonaten verhelfen:

Krankheitszeiten von mindestens einem Kalendermonat sowie Zei­ten der Schwangerschaft und der Arbeitslosigkeit zwischen dem 17. und 25. Lebensjahr können auch berücksichtigt werden, wenn sie keine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit unter­brechen.

Schulausbildungszeiten nach dem 17. Lebensjahr sind künftig bis zu 8 Jahren (bisher 3 Jahre) zu berücksichtigen.

Für Zeiten der gleichzeitigen Erziehung oder Pflege von mindestens zwei Kindern ab 1992 können zusätzliche Beitragszeitmonate gut­geschrieben werden.

Durch eine geänderte Umrechnung der im Rahmen des Versor­gungsausgleichs übertragenen Rentenanwartschaften in Warte­zeitmonate können sich künftig mehr Monate ergeben.

Auch für die Gutschrift von Wartezeitmonaten für geringfügig versi­cherungsfrei Beschäftigte können durch eine geänderte Umrech­nung zusätzliche Monate berücksichtigt werden.

Sollte bisher wegen nicht erfüllter Wartezeit kein Rentenanspruch bestan­den haben und einer der genannten Sachverhalte zutreffen, empfiehlt die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer, die Ansprüche unter Berücksichtigung der Rechtsänderungen ab Januar 2002 überprüfen zu lassen. .

Auskünfte erteilen die LVA Rheinland-Pfalz, ihre Auskunfts- und Bera­tungsstellen und Versichertenältesten, die Versicherungsämter der Kreis- und Stadtverwaltungen sowie die Gemeinde- und Verbandsgemeinde­verwaltungen.

IMPRESSUM:

Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntma­chungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeord­nung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils gel­tenden Fassungen, erscheint wöchentlich.

Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 56195 Höhr- Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911 - 0. Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de

ANZEIGEN-eMail: anzeiaen@wittich-hoehr.de

Redaktions-eMail: montabaur@wittich-hoehr.de

Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, der Bür- germeister.Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter Eudenbach, unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschrift des Verlages.

Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos zugestellt: im Einzelversand durch den Verlag 0,60 Euro zzgl. Versandkosten.

Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die Verbandsgemeinde ein­gereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzei­genveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäfts­bedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

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