Wochenblatt VG Montabaur
Nr. 01/02/2002
Rubenheim, B 3 sno am wird
9, der Stadt Koblenz mit einer Verkaufsfläche von bis zu 3 500 qm wira die Abweichung von dem im LEP III enthaltenen Ziel des Städtebaulichen Integrationsgebotes zugelassen.
aßgaben:
1 Bei dem geplanten Bau- und Heimwerkerfachmarkt - einschl. Gartenenter - ist c^e Verkaufsfläche der betriebsorientierten zentrenrelevanten andsortimente auf den Grenzwert der Großflächigkeit, auf max. 1.000
qm, zu begrenzen.
2 Die unter den Zielabweichungen II und III sowie der Maßgabe 1. enannten Rahmenbedingungen sind auf der Grundlage eines Sonder- ebietes (gern. § 11 Abs.3 BauNVO) “großflächiger Einzelhandel / IKEA-
Jöbeleinrichtungshaus mit Bau- und Heimwerkerfachmarkt (einschl. Gar- «ncenter)/ Elektrofachmarkt” über die städtebauliche Entwicklungssat- l|ung und den Flächennutzungsplan als Festsetzungen in den erfordernden Bebauungsplan umzusetzen.
eitere Maßgaben - vorrangig an die Stadt Koblenz gerichtet
3 Die verkehrliche Erschließung des unter Maßgabe 2. genannten Son- ' ergebietes ist mit einer dem Zielverkehr gerecht werdenden Anbindung
berden Bubenheimer Kreisel an die B 9 zu gewährleisten. Dabei ist mit- ■elfristig auf eine Verknüpfung über die sog. Nordtangente (L 52 neu) hin- uwirken, nicht zuletzt auch mit Blick auf die Entlastung der Ortsdurch- hrten der benachbarten Stadtteile Bubenheim und Metternich.
ie Leistungsfähigkeit und die Sicherheit der Verkehrsabwicklung sind in en erforderlichen Bauleitplanverfahren nachzuweisen.
as Sondergebiet ist attraktiv in den ÖPNV der Stadt Koblenz einzube- iehen und dabei insbesondere mit dem großflächigen Einzelhandel im ißewerbegebiet Koblenz-Nord/B 9 zu verbinden.
. Die vorliegend tangierten landwirtschaftlichen Belange sind im Zusamenhang mit der vorgenannten städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme u berücksichtigen. Hierbei ist auch die potenzielle Existenzgefährdung ler betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe zu prüfen.
uf der Grundlage der landwirtschaftlichen Maßnahmenstrategie der Stadt oblenz und der Maßnahmenvorschläge seitens der Landwirtschaft sind einvernehmliche Lösungen herbeizuführen.
5. Die vorliegenden Bausteine für eine Einzelhandelskonzeption für das * berzentrum Koblenz (Einzelhandelskonzept 2000 + Die Innenstadt Koblenz als Einzelhandelsstandort) sind seitens der Stadt Koblenz in einer init den Erfordernissen der Raumordnung abgestimmten Form als verbindliches Einzelhandelskonzept zusammenzuführen.
Hinweise:
a) Im Raumordnungsverfahren wurde die Umwelt-Relevanz abgeschätzt; die formelle UVP hat im nachgeordneten Bauleitplanverfahren zu erfolgen.
Durch das geplante Vorhaben werden weder die FFH- noch die EU- Vogelschutz-Richtlinie tangiert; die Ergebnisse des Klima- und lufthygienischen Gutachtens der Stadt Koblenz zum Planbereich (Dezember 2000) und die hieraus resultierenden Maßnahmenvorschläge sind in der Bauleitplanung zu berücksichtigen; c) bei der weiteren Planung ist eine frühzeitige Abstimmung mit folgenden Stellen vorzunehmen:
- Straßen- und Verkehrsamt Koblenz,
- RWE Net AG,
- Deutsche Telekom AG;
d) die unter B - 3. und in C - 4. dieses Entscheides weiter aufgeführten Hinweise und Anregungen sind bei der weiteren Planung zu berücksichtigen.
Der Vorhabenbereich ist dem beigefügten Standortplan (D - Anhang) im Jlaßstab 1 : 30 000 zu entnehmen.
IDie Entscheidung über die Abweichung von Zielen des LEP III und des Regionalen Raumordnungsplanes Mittelrhein-Westerwald ist mit Schreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 29.11.2001 (E - Anlage) ebenfalls beigefügt.
Bas nach § 18 Abs. 6 Satz 4 Landesplanungsgesetz (LPIG) notwendige penehmen mit der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald wurde am 11.12.2001 hergestellt.
Durch den raumordnerischen Entscheid werden erforderliche Genehmigungen, Erlaubnisse und Bewilligungen nach anderen Rechtsvorschriften nicht ersetzt.
Der raumordnerische Entscheid ist nach einem Zeitraum von 5 Jahren von der zuständigen Landesplanungsbehörde zu überprüfen, wenn bis 4 ah in die geplante Maßnahme nicht umgesetzt worden ist.
Das Raumordnungsverfahren für das vorliegende großflächige Einzel- qpndelsprojekt ist damit abgeschlossen.
N. Dieser raumordnerische Entscheid wird gemäß § 18 Abs. 7 Landes- l|lanungsgesetz in der Zeit vom 21.01.2002 bis 22.02.2002 bei der Ver- ■pndsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad- ■denauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freies von 8.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus und kann Wahrend dieses Zeitraums von den Einwohnern und den ihnen nach § 14 A»bs. 3 und 4 der Gemeindeordnung gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen eingesehen werden.
Montabaur, 02.01.2002 Edmund Schaaf, Bürgermeister
“Die Verwaltung informiert”
Beraten und Beschlossen
Informatives aus der öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Montabaur vom 6. Dezember 2001
Letztmals im Jahre 2001 tagte der Rat unter dem Vorsitz des Ersten Beigeordneten Edmund Schaaf. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken konnte wegen eines anderen wichtigen Termins erst am Schluss der letzten Verbandsgemeinderatssitzung seiner Amtszeit teilnehmen. Wichtigster Tagesordnungspunkt war die Beratung des Haushalts 2002, aber auch andere Angelegenheiten waren zu beraten und zu beschließen: Nachwahl von Ausschussmitgliedern
Paul Heinz Schweizer (FWG), langjähriges Ratsmitglied im Verbandsgemeinderat, hat sein Mandat im Verbandsgemeinderat, als Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses und des Schulträgerausschusses im Oktober 2001 niedergelegt.
Nachdem Heinz Vietze (FWG) bereits zum Mitglied des Verbandsgemeinderates berufen worden war, hatte der Verbandsgemeinderat nun einen Nachfolger für die Ausschüsse zu wählen. Auf Vorschlag der FWG- Fraktion wurde Heinz Vietze auch für diese Ämter einstimmig gewählt. Auswirkungen der neuen Bauabzugssteuer
Die Verwaltung informierte den Verbandsgemeinderat über die zu erwartenden Auswirkungen der neuen Bauabzugssteuer, auch “Bauquellensteuer” genannt. Das ab dem 1.1.2002 geltende Gesetz vom 30.08.2001 soll die illegale Beschäftigung im Baugewerbe eindämmen.
Durch die Bauabzugssteuer ist auch auf Seiten der kommunalen Arbeitge- ' ber mit einem großen Verwaltungsaufwand zu rechnen, zumal noch keine Durchführungsanweisungen vorliegen, so dass es bei der praktischen Umsetzung ab 1.1.2002 Probleme geben könnte. Die Verwaltung will aber versuchen, ohne zusätzliches Personal diese neue Aufgabe zu bewältigen. Änderungen von Richtlinien, Gebührenordnungen und Satzungen wegen EURO-Umstellung zum 1.1.2002
Zum 1. Januar 2002 wurde der EURO (€) alleiniges Zahlungsmittel im Bereich der EU. Aus diesem Grunde mussten verschiedene Richtlinien, Gebührenordnungen und Satzung auf €-Beträge umgestellt werden. Bei der Neufestsetzung sollte angestrebt werden, die DM-Geldbeträge auf einen glatten Betrag umzurechnen, wobei eine Abrundung zugunsten der Bürger erfolgen sollte. Diese Vorgabe wurde bei allen Änderungen berücksichtigt, so dass der Rat den Änderungen in allen Fällen einstimmig zustimmte.
Die geänderten Satzungen, über die teilweise auch schon in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 15.11.2001 abgestimmt worden war, wurden bereits in den Wochenblättern Nr. 50/2001 und 51/52/2001 öffentlich bekannt gemacht.
Neufassung der “Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung” (kurz: ZVB-Wasser) der Verbandsgemeinde Montabaur
Der Erste Beigeordnete, Edmund Schaaf, erläuterte die Notwendigkeit zur Erhöhung des Wasserpreises. Ab 1.1.2002 soll der Preis von bisher 0,95 €/cbm auf 1,05 €/cbm zzgl. MWSt, (in DM: von 1,85 DM/cbm auf 2,05 DM cbm) erhöht werden. Gleichzeitig ist eine Erhöhung der Grundgebühr von bisher jährlich 30,68 € auf 36,00 € (in DM: von 60,00 DM auf 72,00 DM) für einen Zahler mit einer Nennweite von 3 - 5 cbm (Wohnhaus) vorgesehen. Die Erhöhung werde notwendig, weil im Bereich der Wasserversorgung in den 7 Jahren seit der letzten Preiserhöhung (1995) erheblich investiert worden ist. So ist das Anlagevermögen der Wasserwerke von 29.638.638,00 DM im Jahre 1995 auf 36.043.938,00 DM im Jahre 2001 gestiegen, was zur Folge hatte, dass im Jahre 2001 eine Summe von 1.751.02,00 DM für Abschreibungen zu erwirtschaften war.
Ein weiterer wesentlicher Faktor für die Notwendigkeit einer Preisanpassung ist der Wegfall der Einnahmen von den Arbeitsgemeinschaften (ARGEN) für den Wasserbezug zum Bau der ICE-Trasse. Für den Beton zum Bau der Tunnel und der “Festen Fahrbahn” wurde sehr viel Wasser verbraucht, für das die ARGEN als Sonderabnehmer deutlich höhere Preise als die sonstigen Abnehmer gezahlt haben. Von den ARGEN wurden so 383.000,00 DM im Jahre 1999 und 298.000,00 DM im Jahre 2000 gezahlt. Diese Einnahmen fallen im Jahr 2002 komplett weg. Edmund Schaaf führte weiter aus, dass er angesichts der hohen Fixkostenanteile in der Wasserversorgung und den weiterhin anstehenden Investitionen eine entsprechende Anpassung des Wasserpreises für unumgänglich hält und verband damit die Hoffnung, dass diese Erhöhung ausreicht, um den Abnehmern wieder für mehrere Jahre das Wasser zum konstanten Preis anbieten zu können.
Der Verbandsgemeinderat beschloss die Neufassung der “ZVB” mit der einhergehenden Preisanpassung einstimmig.
Jahresrechnung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Jahr 2000 sowie des Wirtschaftsjahres 2000 der Verbandsgemeindewerke Montabaur, Betriebszweige Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung und Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten
Ratsmitglied Rolf-Dieter Frantz (SPD) übernahm als ältestes Ratsmitglied für diesen Tagesordnungspunkt den Ratsvorsitz.
Der Bürgermeister, der hauptamtliche Erste Beigeordnete Schaaf sowie die ehrenamtlichen Beigeordneten nahmen an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Dr. Wolfgang Neutz (CDU), berichtete über die Prüfung.

