Wochenblatt VG Montabaur
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1. die Hundehaltung durch juristische Personen und Personenvereinigungen,
2. die Hundehaltung durch Personen, die gewerbsmäßig mit Hunden handeln,
3. die Haltung von Diensthunden, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird,
4. die Haltung von Hunden, die zur Berufsarbeit und Einkommenserzielung notwendig sind,
5. die Haltung von Hunden, die von wissenschaftlichen Einrichtungen ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden,
6. die Haltung von Sanitäts- oder Rettungshunden, die von anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen gehalten oder ihnen uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden,
7. die Hundehaltung, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen erfolgt.
§ 9 - Steuerbefreiung auf Antrag
Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von Hunden, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser und sonst hilfloser Personen unentbehrlich sind. Sonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen "B”, “BL”, “aG” oder “H" besitzen.
§ 10 - Steuerermäßigung
(1) Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen auf die Hälfte zu ermäßigen für das Halten von Hunden, die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m entfernt liegen, erforderlich sind, jedoch höchstens zwei Hunde.
(2) Werden von einem Hundehalter neben Hunden, für welche die Steuer nach Abs. 1 ermäßigt wird, voll zu versteuernde Hunde gehalten, so gelten diese für die Bemessung der Steuer als zweite oder weitere Hunde.
§ 11 - Allgemeine Bestimmungen für die Steuerbefreiung und Steuerermäßigung
(1) Die Steuerbefreiung nach § 9 oder die Steuerermäßigung nach § 10 wird wirksam mit Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats.
(2) Steuerfreiheit oder Steuerermäßigung wird nur gewährt, wenn
1. die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck geeignet sind; dies kann von der Vorlage eines entsprechenden Nachweises abhängig gemacht werden,
2. der Halter der Hunde in den letzten fünf Jahren nicht wegen eines Vergehens gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen belangt wurde.
§ 12 - Überwachung der Anzeigepflicht
(1) Für jeden Hund kann eine Hundesteuermarke ausgegeben werden, die außerhalb der Wohnung oder des befriedeten Grundbesitzes sichtbar vom Hund zu tragen ist. Andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sehen, dürfen dem Hund nicht angelegt werden. Bei Verlust der Steuermarke wird auf Antrag eine Ersatzmarke ausgehändigt. Bei der Abmeldung des Hundes ist die Steuermarke der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur zurückzugeben.
(2) Die Ortsgemeinde kann in Abständen von mindestens einem Jahr im Gemeindegebiet Hundebestandsaufnahmen durchführen. Dabei können folgende Daten erhoben werden:
- Name und Anschrift des Hundehalters
- Anzahl der gehaltenen Hunde
- Herkunft und Anschaffungstag
- Geburtsdatum
- Rasse
§ 13 - Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 16 KAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig
1. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 1 einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet,
2. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 2 einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig abmeldet,
3. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 3 den Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung nicht rechtzeitig anzeigt,
4. als Hundehalter entgegen § 12 Abs. 1 einen Hund außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes ohne sichtbar befestigte gültige Steuermarke umherlaufen lässt oder dem Hund andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sind, anlegt,
5. die Auskunftspflicht verletzt, die im Zusammenhang mit der Hundebestandsaufnahme gemäß § 12 Abs. 2 gegeben ist.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.
§ 14 - Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer vom 01.03.1988 außer Kraft.
56412 Daubach, 16.12.2001 (S.) Hahn, Ortsbürgermeister
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Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrifte dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekomme sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gült zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genei migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzur verletzt worden sind, oder
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Nr -51/52/20
, . _ i a hres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beä vor Ablauf eines Ja Verletzung der Verfahrens- oder Fotrnv; standet oder jen a verbandsgemeindeverwaltung, Konrj, schritten 9®P® nu Monta baur, schriftlich unter Bezeichnung des Adenauer-Piatz,' . tzung be gründen soll, geltend macht. '
Verhaltes, de ^ nacb Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so ka Hat iema nd ^ e { der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzui
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56412 Daubach, 16.12.2001
(S.) Hahn, Ortsbürgerme«
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderate
Daubach 2 q 0 o beschlossen und Entlastung erteilt
Haushaltsrechn 9 der Rechnungsprüfungsausschuss der
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Interesse
und Kassengeschäfte zu überzeugen. Nach Einsichtnahme in die Hai halts- und Kassenbelege wurde abschließend vom Rechnungsprüfuni ausschuss festgestellt, dass die Überprüfung zu keinen Beanstandung Anlass gab Daraufhin wurde die Haushaltsrechnung 2000 abgeschli sen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Die Zustimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Sitzung 10 12 2001 erklärt. Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortst Geordneten dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbam gemeinde für das Haushaltsjahr 2000 Entlastung erteilt. t .- ^
Die in der Jahresrechnung zusammengestellten Eckdaten über denWlStb Abschluss des Haushaltsjahres 2000 werden im Rahmen einer gesrjgLsiags •• derten öffentlichen Bekanntmachung in einer der nächsten Ausgabendes^n:0260, Wochenblattes noch zur Kenntnis gegeben. \
Änderung der Festsetzung der jährlichen Zuschüsse in Euro für Ver-. eine durch die Ortsgemeinde Daubach
Der Ortsgemeinderat beschloss die eurogerechte Änderung derZuschfl sbeträge in vorgelegter Fassung.
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Erlass einer Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an den Euro] (Euro-Anpassungssatzung)
Der Erlass der Euro-Anpassungssatzung wurde in der vorgelegten Fomfl beschlossen. Die Satzung wird im Wochenblatt der Verbandsgemeir Montabaur öffentlich bekanntgemacht.
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Erlass einer neuen Satzung über die Erhebung der Hundesteuer"
Der Ortsgemeinderat beschloss die Hundesteuersatzung in dervorg legten Form. Auch diese Satzung wird im Wochenblatt der Verbandst meinde Montabaur öffentlich bekanntgemacht.
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Dreifaltigkeitskapelle zum Klingen gebracht
Unter der Leitung von Birgit Hartenstein brachten 15 Kinder und Jugei liehe und acht Erwachsene mit einer gelungenen Mischung aus schön! Instrumentalstücken, mit Gesang und Gedichten unsere Dreifaltigkej kapelle am Samstagnachmittag zum Klingen.
Rund 90 Zuhörer waren gekommen, um dem fünften AdventskonzertTu lauschen.
In ihrer freundlichen und herzlichen Art führte Birgit Hartenstein durch das fast zweistündige Programm.
Ortsbürgermeister Raimund Hahn bedankte sich im Namen aller Kon-j zertgäste bei den Laienmusiker für einen unterhaltsamen und stim-] mungsvollen Nachmittag.
Zum Schluss spendeten die Zuhörer 475,80 DM für die Aktion HEFT UNS LEBEN. Auch hierfür ein herzliches Dankeschön.
Raimund Hahn, Ortsbürgermeisi
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Treibjagd in Daubach/Horbach
A ^ 2 2001 wir dle diesjährige Treibjagd durchgeführt. Vormittags wird ri a \A/ w ’ nac h m ittags ln Horbach gejagt. Die Bürger werden gebet#)! aen Wala zu diesen Zeiten nach Möglichkeit nicht zu betreten, umjegli- cne Gefährdung zu vermeiden. Die Jagdpächter bedanken sich für das
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ittsreicl i'.utzen, all« [Jibeituntei 1 tauf 2001: larpunkt is [sin komm srstraßeg "Anliegern " cf Keiten ^Arbeiten i "schönen n Wartehalle Tschgarniti ®’, ziert ni isdurch eir 'enden, dir f K:spielplat; |Sie sehen, zweite auf,
“ Fr ohsinn” e.V. 1920 Daubach
Jahreshauptversammlung
dervef^m^!,! 2 '?)'? 002 ' um 13 - 30 Uhr > findet die ordentliche Mitgfie- 1920 ^f hr ® shau P tver sammlung) des MGV “Frohsinn" e.V.'u»
MitaliPdor /ol?!- 1 Im Veremslokal “Zur Eulenstube” in Daubach statt. Alle % Q i|* e ’ herzlich eingeladen nd f0rdernde) sind hiermit zu der Versammlung recht ^4 ass
VomtandeTponn ® e 9 rüßun 9> 2. Totengedenken, 3. Tätigkeitsbericht des lastunn Hoc 200 °; 4 - Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer, 5. Ent-f'rSches W fer für 9 pnnlio V ^ ,a . ndes ’ 6- Neuwal des Vorstandes und der Kassenpffi» 2002 . von dm ,,ic ’ o' Umstellung und Festsetzung des Mitgliedsbeitragm^v , schie^nfJ E a U ?’ 8 - Jahra sprogramm 2002, 8. Anträge, Wünsche, VeT <Siehe imc a r Q ^ zur Beratung und Beschlussfassung sind gemäß
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unserer Satzung spätestens 8 Tage vor der Versammlung beim schriftlich einzureichen.
^ e^sc C hon TrSt?on e, I W r? derUn9 3,1 bester
Silvesterabend wiprW , • adt der Westerwa/d-Verefr) auch an diesem
18.30 Uhr in der Ortcmitt^n^ 1 f acke,w a r >derung ein. Treffpunkt ist um
te Daubach, obere Bushaltestelle, wo es auch
leichten Wanderung durch Flur und
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Fackeln zu kaufen gibt. Nach einer
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