Wochenblatt VG Montabaur __
§ 1 - Gebührenpflicht ...
Für die Benutzung des Friedhofes der Ortsgemeinde Ruppach-GoWhau- sen und seiner Einrichtungen werden Gebühren nach Maßga Satzung erhoben.
§ 2 - Gebührenschuldner Gebührenschuldner sind:
1. Bei Erstbestattungen die Personen, die nach bürgerlichem Recht die Bestattungskosten zu tragen haben, und der Antragsteller,
2. bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.
§ 3 - Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsunabhängigen Leistungen mit der Antragstellung.
(2) Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig
§ 4 - Höhe der Gebühren
1. Bestattungsgebühren
1. Erdbeisetzungen
1.1 In Reihengrabstätten
1.1.1 Verstorbene bis zum
vollendeten 18. Lebensjahr.153 EUR
1.1.2 Verstorbene nach Vollendung des
18. Lebensjahres.378 EUR
2. Urnenbeisetzungen
2.1 In Urnenreihengrabstätten.122 EUR
2.2 In Reihen- oder Wahlgrabstätten, in denen bereits Bestattete ruhen 97 EUR
3. Erdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten
3.1 Leichen oder Körperteile, für die nach polizeilichen Vorschriften kein
besonderes Grab notwendig ist oder personenstandsrechtlich nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehenden Grabstätten beigesetzt werden.97 EUR
II. Gebühren für Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen
1. Ausbettung von Leichen
Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind Von dem Gebührenpflichtigen zu erstatten, soweit sie nicht selbst Auftraggeber gegenüber dem Unternehmen sind.
2. Ausbettung von Urnen
2.1 Ausbettung von Urnen aus Erdgräbern.97 EUR
3. Wiederbeisetzung
Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen oder Urnen werden die Gebühren nach Abschnitt I erhoben.
III. Nutzungsgebühren - Rechte an Grabstätten
1. Erwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten
1.1 Für Verstorbene bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und
anmeldepflichtigen Totgeburten.40 EUR
1.2 für Verstorbene nach Vollendung des
18. Lebensjahres.214 EUR
2. Erwerb einer Urnengrabstätte
2.1 als Urnen-Erdgrabstätte in Urnengrabfeldern.61 EUR
2.2 als Urnen-Erdgrabstätte in bereits belegte Reihengrabstätten für jede
Urne.20 EÜR
2.3 Als Urnen-Erdgrabstätte in bereits belegte Wahlgrabstätten für jede
Urne. 35 EUR
3. Verlängerung des Nutzungsrechts
Für die Verlängerung des Nutzungsrechts nach den Vorschriften der Satzung Uber das Friedhofs- und Bestattungswesen werden die Gebühren bzw. die Anteiligen Gebühren entsprechend des Abschnittes III erhoben.
IV. Sonstige Gebühren
1 . Einsegnungshalle / Benutzung der Unterkirche als Leichenhalle ... 30 EUR
§ 5 - In-Kraft-Treten
(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2002 in Kraft.
( 2 ) Gleichzeitig treten die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 15. Mai 1995 und die nachfolgende Änderungssatzung außer Kraft.
56412 Ruppach-Goldhausen, 08.12.2001 (S.) Sprenger
Ortsbürgermeister
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wird auf Folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jshr nsch der Bekanntmachung als von Anfano an oültio zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn M
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh
migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzuna verletzt worden sind, oder u
2 . vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach- Verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht
^fn^Ä ', ne ^ erletZun9 nach , Satz 2 Nr ' 2 9 eltend gemacht, so kann a uch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen. a
56412 Ruppach-Goldhausen, 08.12.2001 (S.) Sprenger,
Ortsbürgermeister
Nr.
5 1/52/2 0
Jahrgang 1965/1966
Am Freitag, 11.01.2002, um 20.00 Uhr wollen wir uns winH Stätte Ruhberg-Schänke in Ruppach-Goldhausen treffpn u- in der Ga
über die Wanderung im März 2001 nlanHom , , nrt tV H, erwo|| en v
über die Wanderung im März 2001 plaudern und vieiiowJ 1 " ten fürs Jahr 2002 planen. ■ eicht neue Aktivr"
Über eine rege Teilnahme wie im letzten Jahr würden wir u
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Turn- und Sportverein 1921 Ahrbach e v
HANDBALL Samstag, 05.01.2002 I. Mannschaft
19.30 Uhr TV Moselweiß III - TuS Ahrbach, Spielorf Bemfchiu len in Koblenz-Moselweiß, Treffpunkt: Mitfahrerparkplatz in hT^jI
h?ef I. JorK
um 18.00 Uhr
Sonntag, 06.01.2002 Alte Herren
1 0.30 Uhr: 3. Turniertag beim TuS Bannberscheid Söielnrt- Th« ^ ,
ss-Schule in Wirges, Treffpunkt: Theodor-Heuss-Schule
10.00 Uhr
Trainingszeiten:
Herren (ab 17 Jahre): donnerstags 20.00 Uhr bis 21.30 Uhr I Sporthalle in Montabaur ’ eue ™ei
Alte Herren (ab 32 Jahre): donnerstags 20.00 Uhr bis 21 30 Uhr Damen (ab 16 Jahre): montags 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr Neimirr i
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Sporthalle in Montabaur
mB-Jugend (bis 1985): mittwochs 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr Schulturnhalle in Ruppach-Goldhausen montags 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr Neue Kreissporthalle in Montabaur wC-Jugend (bis 1987): mittwochs 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr Schulturnhalle in Ruppach-Goldhausen mD-Jugend (bis 1989): freitags 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr Schulturnhalle in Ruppach-Goldhausen Minis (ab 5 Jahre): Schulturnhalle in Ruppach-Goldhausen Interessenten sind natürlich recht herzlich willkommen, da wir immer not bemüht sind, die Abteilung weiter auszubauen. Weitere Informationenb Oliver Köllig, Mittelweg 4, 56244 Leuterod, Tel. 02602/8950 pri V L_ 02623/600494 dienstlich oder unverbindlich bei einem Trainingsterm mal vorbeischauen.
Hinweis:
Wir kooperieren bei unserem Angebot mit der Grundschule am Ahrbat in Ruppach-Goldhausen. Dort werden zur Zeit zwei Gruppen von Jungt und Mädchen trainiert.
Freitags von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr trainieren Kinder im Alter von 5 bis 8 Jahren unter der Leitung von Beatrix Linden, Tel. 02602/69091, uni Annelie Born, Tel. 02602/81195, sowie von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr ir Alter von 9 bis 12 Jahren unter der Leitung von Oliver Köllig, Te 02602/8950 und Franz Backes, Tel. 02602/69812. Wer Interesse hat, unverbindlich einmal vorbeischnuppern.
FUSSBALL
Fußball am Wochenende
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Hieben.
Sonntag, 23.12.2001:13.45 Uhr in Siershahn, A-Jugend Hallenkreisme sterschaft Vorrunde Staffel 4. Mit der JSG Ahrbach-H.-G. Kreissparkasse Westerwald Cup 2002 17. Ahrbacher Hallen-Fußball-Turnier:
Freitag, 28.12.2001, 19.00 Uhr: letztes Vorbereitungstreffen im Sporf gendheim in Ruppach-Goldhausen
Donnerstag, 03.01.2002, 18.00 Uhr: Aufbauarbeiten (Rundumbande)ii der Kreissporthalle 1 in Montabaur Freitag, 04.01.2002: Kreissporthallen in Montabaur: 13.30 bis 19.00 Ul
Vor- und Finalrunde C-Junioren; 17.45 bis 22.00 Uhr Vor- und Finalni®..
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Samstag, 05.01.2002, Kreissporthallen in Montabaur: 9.00 bis 13
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Vorrunde B-Junioren; 13.20 bis 17.30 Uhr Vorrunde A-Junioren; H.lObis 19.40 Uhr Vorrunde Senioren j
Sonntag, 06.01.2002, Kreissporthallen in Montabaur: 9.30 bis 13.30 Ul Zwischenrunde A- und B-Junioren sowie Senioren; 13.30 bis 17.30 ui Finalrunde A- und B-Junioren sowie Senioren; 17.30 Uhr Abbau- und au[ räumarbeiten
Wer noch helfen möchte, kann sich gerne bei R. Bauch,Teleoi 02602/80644, melden. Meldungen für Kuchenspenden koordinien i Kaden, Telefon 02602/8597. Der TuS Ahrbach freut sich auch über in™ Besuch in Montabaur.
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Sprechstunde des Schiedsmanns
Termin nach telefonischer Vereinbarung Telefon 02620/2273 ' „
Reinhard Labonte, Schiedst 1
Verein der Freunde und Förderer des Goethe-Gymnasiums Bad Ems e.V. des veri
Herzliche Einladung zur diesjährigen Jahreshauptversammlung . L eins der Freunde und Förderer des Goethe-Gymnasiums 1
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