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Unsere Vereinbarungen werden vertraglich geregelt.

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z/moäessiert? Weitere Informationen unter Telefon

3624) 911-156 (Frau Riekenberg/Frau Stegers)

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8.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.30 Uhr 8.00 - 13.00 Uhr

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eitag, 18.01.2002, findet um 20.00 Uhr im GasthofSonnenhof in ach-Goldhausen unsere diesjährige Mitgliederversammlung statt. Ordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden, 2. Totengedenken, tegennahme der Berichte, 4. Kassenbericht, 5. Bericht der Kassen- *6. Entlastung des Vorstandes, 7. Neuwahl des Vorstandes, 8. Neu- der Kassenprüfer, 9. Beschluss des Haushaltsplanes 2002, 10. tefassung über vorliegende Anträge, 11. Verschiedenes, 12. Schlus­ses Vorsitzenden. Anträge sind gemäß Satzung zwei Wochen vor der Srversammlung schriftlich an den 1. Vorsitzenden zu richten.

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Schuljahr 1944/45

Das Schuljahr 1944/45 trifft sich am 05.01.2002 im Gasthaus zur Linde um 19.30 Uhr. Zugezogene sind herzlich willkommen.

SV Heiligenroth

ALTE HERREN

Am Samstag, 29.12.2001, wandern wir nach Isselbach und treffen uns um 14.00 Uhr bei Herbert.

Ruppach-Goldhausen

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen

dienstags von.18.00 bis 19.30 Uhr

donnerstags von .18.00 bis 19.30 Uhr

Tel.: 02602/998080, Fax: 02602/998081

Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an den EURO (EURO-Anpassungs-Satzung) in der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen vom 08.12.2001

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

Artikel 1

Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 01.03.1983

§ 12 (Geldbuße und Zwangsmittel) wird wie folgt geändert:

In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe1.000,00 DM durch die Angabe 5.000,00 EUR ersetzt.

Artikel 2

Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 15.05.1995

§ 29 (Ordnungswidrigkeiten) wird wie folgt geändert:

In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe10.000,00 DM durch die Angabe 5.000,00 EUR ersetzt.

Artikel 3

Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen über den Schutz des Ortsbildes vom 19.05.1981

§ 2 (Ordnungswidrigkeiten) wird wie folgt geändert:

In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe1.000,00 DM durch die Angabe 5.000,00 EUR ersetzt.

Artikel 4 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2002 in Kraft.

56412 Ruppach-Goldhausen, 08.12.2001 (S.) Sprenger

Ortsbürgermeister

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wird auf folgen­des hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor­schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach­verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56412 Ruppach-Goldhausen, 08.12.2001 (S.) Sprenger

Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Friedhofsgebührensatzung

der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen

vom 08. Dezember 2001

Der Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen hat in seiner Sitzung am 26. November 2001 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rhein­land-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 104) sowie der §§ 2 Abs. 1,7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgen­de Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird: