Einzelbild herunterladen

32

Wochenblatt VG Montabaur

Kinder/Jugendliche

5

6 bis 9 10 bis 19 20 bis 29 30 bis 39 usw.

(6) Gruppenleiter/innen müssen nicht Einwohner der Verbandsgemeinde Montabaur sein.

(7) Fahrten werden nur bezuschußt, wenn sie mindestens drei Tage (ein­schließlich An- und Abreisetag) betragen.

(8) Fahrten werden nur bezuschußt, wenn die Gruppe geschlossen am jeweiligen Fahrtziel übernachtet.

§ 2 - Umfang der Förderung

(1) Für jede/n Teilnehmer/in und Gruppenleiter/in wird ein Zuschuß von 3,00 EURO pro Tag gewährt.

(2) Zuschüsse werden nur für eine Fahrtdauer von maximal 14 Tagen gewährt.

(3) Der Tag der An- und Abreise ist mitzurechnen.

§ 3 Beantragung der Zuschüsse

(1) Die Zuschüsse sind spätestens einen Monat nach Ende der Fahrt bei der Verbandsgemeindeverwaltung zu beantragen:

Der Antrag muß enthalten:

1. Angaben über Fahrtziel und -dauer 2 Name, Geburtstag und Wohnort der Fahrtteilnehmer/innen

Die Fahrteilnehmer/innen und Gruppenleiter/innen bestätigen ihre Teilnahme durch eigenhändige Unterschrift. Bei Schulklassen wird auf die Unterschrift verzichtet.

(2) Der Antrag ist von der/dem verantwortlichen Fahrtleiter/in zu stellen. Die Richtigkeit der Angaben ist von der/vom Vereinsvorsitzenden, Schul­leiter/in. bei kirchlichen Gruppen von der/vom Vorsitzenden des Verwal­tungsrates oder örtlichen Kirchengemeinde bzw. des Kirchenvorstandes zu bestätigen.

§ 4 - Rechtsanspruch

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Zuschusses nach diesen Richt­linien besteht nicht.

§ 5 - Inkrafttreten

Diese Richtlinien treten am 01.01.2002 in Kraft.

Montabaur, 07.12.2001

Verbandsgemeindeverwaltung Dr. Possel-Dölken

Montabaur Bürgermeister

Gruppenleiter/innen

1

2

3

4

5

Die Verwaltung informiert

Öffnungszeiten der Verwaltung

Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur oder Post­fach 1262, 56402 Montabaur

Montag bis Freitag.08.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag auch.16.00 bis 18.00 Uhr

Zentrale Tel.-Nr.02602/126-0

des Bürgerbüros

Montag bis Mittwoch.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Donnerstag.8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend

Freitag.8.00 bis 12.00 Uhr

Tel.-Nr.02602/126-123

für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)

Montag bis Mittwoch.,08.00 bis 12.30 Uhr

und.14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr

Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr

Zimmer 220, Tel.-Nr.02602/126-192

Zimmer 221, Tel.-Nr.02602/126-191

Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten

Montag bis Freitag.8.00 bis 11.30 Uhr

Tel.-Nr. 02602/126-332

oder nach Vereinbarung

E-Mail-Adresse: lnfo@Montabaur.de Internetadresse: http://www.montabaur.de

Wertkarten für Schrankenanlage

Hinweis an alle Besitzer der aufladbaren Wertkarten zur Benutzung der Schrankenanlagen in den Tiefgaragen der Stadt Montabaur

Ab 02.01.2002 sind die Kassenautomaten in den Tiefgaragen auf Euro umgestellt. Dies geschieht über eine Computersoftware. Aus diesem Grunde müssen auch die Wertkarten auf die neue Software umcodiert werden. Ihr Guthabenbetrag wird beim umcodieren in Euro umgerechnet, so dass Ihnen durch die Euroumstellung keine Verluste entstehen.

Alle Wertkartenbesitzer werden hiermit gebeten ihre Wertkarten auf Euro umstellen zu lassen. Dies können Sie ab dem 31.12.2001 bereits vor­nehmen lassen. Melden Sie sich hierzu bitte über den Hilfeknopf am Kas­senautomaten Tiefgarage Nord oben.

Dort ist unser Tiefgaragenbüro, wo die Umstellung in ca. zwei Minuten durchgeführt wird.

Schiedspersonen im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur

Nr -51/52J# 1

Bezirk

i

Name der Schiedsperson bzw! ~ des Vertreters

TeiefÖn~

!

i

i

Schiedsperson: "

Benno Philippi

Lahnstrasse 2,56410 Montabaur Vertreter:

02602/5590

Gregor Hommrich

Orgelsweg 23,56412 Großholbach

02602/18410

ii

Schiedsperson:

Reinhard Labonte

Am Nörrenpfad 6,56337 Eitelbom

Vertreter:

ÖÄ273ÖP 02603/972286 Mj (dienstlich) f

1*

Gerhard Schumann

In den Krautgärten 3,

56412 Untershausen

02602/4761

Schiedsperson:

Gerhard Schumann

02602/4761 1

ui

In den Krautgärten 3,

56412 Untershausen

Vertreter:

Reinhard Labonte

Am Nörrenpfad 6,56337 Eitelbom

i

02620/2273 (privat

02603/972286

(dienstlich)

IV

Schiedsperson:

Gregor Hommrich

Orgelsweg 23,56412 Großholbach Vertreter:

02602/18410

4

Benno Philippi

Lahnstrasse 2,56410 Montabaur

02602/5590

Zum Schiedsamtsbezirk I gehören die Stadt Montabaur einschließlicfider| Stadtteile und die Ortsgemeinde Boden.

Zum Schiedsamtsbezirk II gehören die Gemeinden Eitelbom, Kadenbij Neuhäusel und Simmern. Zum Schiedsamtsbezirk III gehören)die] Gemeinden Gackenbach, Horbach, Hübingen, Niederelbert, Oberelb Welschneudorf, Holler, Untershausen, Stahlhofen und Daubach.

Zum Schiedsamtsbezirk IV gehören die Gemeinden Girod, Großholbä Görgeshausen, Heilberscheid, Niedererbach, Nomborn, Nentershau| Heiligenroth und Ruppach-Goldhausen.

in e l Ch w ln u dlgkejtsüberw achung n der Verbandsgemeinde Montabaur

m e i n d eMontabaur mirr' 6 ' S i! n fol 9 enden Bereichen der Verbands sener Ortschaften zu r g° h ® s e c f J w,nd, 9 keitskon trollen innerhalb geschj

Montabaur (einschließlich der Stadtteile)

hr öachgemeinden (Boden, Heiligenroth, Ruppach-Goldhause Augst (Eitelbom, Kadenbach, Neuhäusel, Simmern) ßuchfinkenland (Gackenbach, Horbach, Hübingen)

schp?d h |\w ein i! en ^ Girod Görgeshausen, Großholbach, Heilbj . r 610 Nentersh ausen, Niedererbach, Nomborn) 5

r ^ rt ^ eme ' nden (Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf)

Die r B acbbdben (Daubach, Holler, Stahlhofen, Untershausen) ]

MinderunnTnn l?.nf t » f Ül ? erwachun 9 so11 zur Verhütung von Unfällen, der

sichtsvollen Varh ^ f ^ en und 2U einem verkehrsgerechten und rück-, insbesonderplrfa 6n der Verkehrsteilnehmer beitragen. Kontrollen sind renstellen in Grtsdurchfahr ten, aber auch an sonstigen Gefaßd

ber abend«? nfj!h? inde und Stadts traßen vorgesehen, und zwar tagsö/J y,. achts sowie am Wochenende und an Feiertagen.

licherfvplhärt Y erke ^ rs teifnehmer um eine den Vorschriften und den oft

digkeit ist die uSlurTacK 6 '1 Fahrweise denn übe < höhte GeSCh " Verbandsgemeinde Montabaur Ordnungsamt