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Wochenblatt VG Montabaur
Kinder/Jugendliche
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6 bis 9 10 bis 19 20 bis 29 30 bis 39 usw.
(6) Gruppenleiter/innen müssen nicht Einwohner der Verbandsgemeinde Montabaur sein.
(7) Fahrten werden nur bezuschußt, wenn sie mindestens drei Tage (einschließlich An- und Abreisetag) betragen.
(8) Fahrten werden nur bezuschußt, wenn die Gruppe geschlossen am jeweiligen Fahrtziel übernachtet.
§ 2 - Umfang der Förderung
(1) Für jede/n Teilnehmer/in und Gruppenleiter/in wird ein Zuschuß von 3,00 EURO pro Tag gewährt.
(2) Zuschüsse werden nur für eine Fahrtdauer von maximal 14 Tagen gewährt.
(3) Der Tag der An- und Abreise ist mitzurechnen.
§ 3 • Beantragung der Zuschüsse
(1) Die Zuschüsse sind spätestens einen Monat nach Ende der Fahrt bei der Verbandsgemeindeverwaltung zu beantragen:
Der Antrag muß enthalten:
1. Angaben über Fahrtziel und -dauer 2 Name, Geburtstag und Wohnort der Fahrtteilnehmer/innen
Die Fahrteilnehmer/innen und Gruppenleiter/innen bestätigen ihre Teilnahme durch eigenhändige Unterschrift. Bei Schulklassen wird auf die Unterschrift verzichtet.
(2) Der Antrag ist von der/dem verantwortlichen Fahrtleiter/in zu stellen. Die Richtigkeit der Angaben ist von der/vom Vereinsvorsitzenden, Schulleiter/in. bei kirchlichen Gruppen von der/vom Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder örtlichen Kirchengemeinde bzw. des Kirchenvorstandes zu bestätigen.
§ 4 - Rechtsanspruch
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Zuschusses nach diesen Richtlinien besteht nicht.
§ 5 - Inkrafttreten
Diese Richtlinien treten am 01.01.2002 in Kraft.
Montabaur, 07.12.2001
Verbandsgemeindeverwaltung Dr. Possel-Dölken
Montabaur Bürgermeister
Gruppenleiter/innen
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“Die Verwaltung informiert”
Öffnungszeiten der Verwaltung
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur oder Postfach 1262, 56402 Montabaur
Montag bis Freitag.08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag auch.16.00 bis 18.00 Uhr
Zentrale Tel.-Nr.02602/126-0
des Bürgerbüros
Montag bis Mittwoch.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend
Donnerstag.8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend
Freitag.8.00 bis 12.00 Uhr
Tel.-Nr.02602/126-123
für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)
Montag bis Mittwoch.,08.00 bis 12.30 Uhr
und.14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr
Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr
Zimmer 220, Tel.-Nr.02602/126-192
Zimmer 221, Tel.-Nr.02602/126-191
Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten
Montag bis Freitag.8.00 bis 11.30 Uhr
Tel.-Nr. 02602/126-332
oder nach Vereinbarung
E-Mail-Adresse: lnfo@Montabaur.de Internetadresse: http://www.montabaur.de
Wertkarten für Schrankenanlage
Hinweis an alle Besitzer der aufladbaren Wertkarten zur Benutzung der Schrankenanlagen in den Tiefgaragen der Stadt Montabaur
Ab 02.01.2002 sind die Kassenautomaten in den Tiefgaragen auf Euro umgestellt. Dies geschieht über eine Computersoftware. Aus diesem Grunde müssen auch die Wertkarten auf die neue Software umcodiert werden. Ihr Guthabenbetrag wird beim umcodieren in Euro umgerechnet, so dass Ihnen durch die Euroumstellung keine Verluste entstehen.
Alle Wertkartenbesitzer werden hiermit gebeten ihre Wertkarten auf Euro umstellen zu lassen. Dies können Sie ab dem 31.12.2001 bereits vornehmen lassen. Melden Sie sich hierzu bitte über den Hilfeknopf am Kassenautomaten Tiefgarage Nord oben.
Dort ist unser Tiefgaragenbüro, wo die Umstellung in ca. zwei Minuten durchgeführt wird.
Schiedspersonen im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur
Nr -51/52J# 1
Bezirk
i
Name der Schiedsperson bzw! ~ des Vertreters
TeiefÖn~
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Schiedsperson: "
Benno Philippi
Lahnstrasse 2,56410 Montabaur Vertreter:
02602/5590
Gregor Hommrich
Orgelsweg 23,56412 Großholbach
02602/18410
ii
Schiedsperson:
Reinhard Labonte
Am Nörrenpfad 6,56337 Eitelbom
Vertreter:
ÖÄ273ÖP 02603/972286 Mj (dienstlich) f
1 ■*
Gerhard Schumann
In den Krautgärten 3,
56412 Untershausen
02602/4761
Schiedsperson:
Gerhard Schumann
02602/4761 1
ui
In den Krautgärten 3,
56412 Untershausen
Vertreter:
Reinhard Labonte
Am Nörrenpfad 6,56337 Eitelbom
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02620/2273 (privat
02603/972286
(dienstlich)
IV
Schiedsperson:
Gregor Hommrich
Orgelsweg 23,56412 Großholbach Vertreter:
02602/18410
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Benno Philippi
Lahnstrasse 2,56410 Montabaur
02602/5590
Zum Schiedsamtsbezirk I gehören die Stadt Montabaur einschließlicfider| Stadtteile und die Ortsgemeinde Boden.
Zum Schiedsamtsbezirk II gehören die Gemeinden Eitelbom, Kadenbij Neuhäusel und Simmern. Zum Schiedsamtsbezirk III gehören)die] Gemeinden Gackenbach, Horbach, Hübingen, Niederelbert, Oberelb Welschneudorf, Holler, Untershausen, Stahlhofen und Daubach.
Zum Schiedsamtsbezirk IV gehören die Gemeinden Girod, Großholbä Görgeshausen, Heilberscheid, Niedererbach, Nomborn, Nentershau| Heiligenroth und Ruppach-Goldhausen.
in e l Ch w ln u dlgkejtsüberw achung n der Verbandsgemeinde Montabaur
m e i n d eMontabaur mir’r' 6 ' S i! ’ n fol 9 enden Bereichen der Verbands sener Ortschaften zu r g° h ® s e c f J’ w,nd, 9 keitskon trollen innerhalb geschj
Montabaur (einschließlich der Stadtteile)
• hr öachgemeinden (Boden, Heiligenroth, Ruppach-Goldhause Augst (Eitelbom, Kadenbach, Neuhäusel, Simmern) ßuchfinkenland (Gackenbach, Horbach, Hübingen)
schp?d h |\w ein i! en ^ Girod ’ Görgeshausen, Großholbach, Heilbj . r’ 610 ’ Nentersh ausen, Niedererbach, Nomborn) 5
• r ^ rt ^ eme ' nden (Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf)
Die r B acbbdben (Daubach, Holler, Stahlhofen, Untershausen) ]
MinderunnTnn l ’?.nf t » f Ül ? erwachun 9 so11 zur Verhütung von Unfällen, der
sichtsvollen Varh ^ f ^ en und 2U einem verkehrsgerechten und rück-, insbesonderplrfa 6n der Verkehrsteilnehmer beitragen. Kontrollen sind renstellen in Grtsdurchfahr ten, aber auch an sonstigen Gefaßd
ber abend«? nfj!h? inde ’ und Stadts traßen vorgesehen, und zwar tagsö/J y,. ’ ’ achts sowie am Wochenende und an Feiertagen.
licherfvplhärt Y erke ^ rs teifnehmer um eine den Vorschriften und den oft
digkeit ist die uSlurTacK 6 '1 Fahrweise ’ denn übe < höhte GeSCh " Verbandsgemeinde Montabaur Ordnungsamt

