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Nr. 51/52/2001

Pflegedienste

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Alten* und Krankenpflege Gudrun Wolf

Behandlungspflege, Hauswirtschaft, Telefon 02620/505, ^171/4945275

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ö Altenpflege, Kinderkrankenpflege, hauswirtschaftliche 'Mahlzeitendienst - zugelassen bei allen Krankenkassen - itschaftsdienst auch an Sonn- und Feiertagen Annemarie

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02623/807241

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ksbach-Baumbach.

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'Krankenpflege, erreichbar auch an Sonn- und Feiertagen rund

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is-Sozialstationen (AHZ)

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0260 Ä-'» Beratung, qualifizierte Kranken- und Altenpflege, hauswirt- |Js Versorgung und ergänzende Dienste.

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en,Parii*: ;ill|jng . stra ße4, 56410 Montabaur

.02602/1606-21

MB:..0171/9723348

. SSt_MT@caritas-westerwald.de

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, 8678 Ruppach-Goldhausen, Großholbach, Nomborn, Nenters-

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.06435/961255 .0171/9723349 .SSt_Wd@caritas-westerwald.de

enstag und«f|EN*CENTRUM KATZENELNBOGEN

n 14.30bis Kurzzeitpflege, Probewohnen, Mobilisation nach einem rsusaufenthalt, Beratungs- und Betreuungszentrum für pflegen-

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Öffentl. Bekanntmachungen

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I Panik

Gerne gogin

ng der Verbandsgemeinde Montabaur über [ntwässerung und den Anschluss von dstücken an öffentliche Abwasseranlagen

«ine Entwässerungssatzung (AES) -

1112.2001

pidsgemeinderat Montabaur hat auf Grund der §§ 24 und 26 der pieordnung Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der §§ 52 und 53 des passergesetzes Rheinland-Pfalz (LWG) in der derzeit geltenden billigende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird: ^ÜBERSICHT gemeines

teffsbestimmungen

rschluss- und Benutzungsrecht

Insschluss und Beschränkung des Anschlussrechtes

«Nuss und Beschränkung des Benutzungsrechtes

I -'rasseruntersuchungen

riclilusszwang

Ijatzungszwang

Ifereiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

r^stiicksanschlüsse

rfdstücksentwässerungsanlagen

panlagen und Pumpen

passergruben

If^anlagen im Außenbereich IJscheideanlagen

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Eg' i0nS ' Und Meldepflichten pafttreten ^ ers1 ° 6en Zwangsmaßnahmen

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m - n dsgemeinde Montabaur betreibt in ihrem Gebiet die Abwas- als öffentliche Einrichtung. Sie ist verpflichtet, zu diesem hot 1 Abwas seranlagen im Sinne dieser Satzung zu errich- »eiben. Diese Aufgabe beinhaltet insbesondere:

de Angehörige, Aarstraße 15, 56368 06486/7006 oder 7007, Fax 06486/6321.

Katzenelnbogen, Telefon

Theodor-Fliedner-Stiftung

Seniorenstift Katzenelnbogen, Wohnen im Alter

Selbstständiges Wohnen in Mietwohnungen, Wohnen mit hauswirt­schaftlicher Versorgung im Einzelappartement, Pflege rund um die Uhr, Kurzzeitpflege, mobiler Mittagstisch, Telefon 06486/9180, Fax: 918-123. e-mail: info@seniorenstift.fliedner.de Internet: http://www.seniorenstift.fliedner.de

Alten- und Pflegeheim des Hospitalfonds Montabaur

Das Alten- und Pflegeheim des Hospitalfonds Montabaur GmbH bietet qualifizierte Hilfe und Beratung zu Fragen pflegender Angehöriger und Betroffener im häuslichen, ambulanten und stationären Bereich. Die Sprechstunde findet mittwochs von 18.00 bis 19.00 Uhr durch Frau Roos, Fachkraft für Pflegeüberleitung statt.

Auskunft und Terminabsprache unter Telefon 02602/1304-0 oder 1304- 204

Praxis für Ernährungsberatung

ERNÄHRUNG - BEWEGUNG - VERHALTEN Petra Malm-Hannappel,

Staatlich geprüfte Diätassistentin - EB/DGE Ernährungsberaterin der Deut­schen Gesellschaft für Ernährung

www.mh-ernaehrungsberatung.de .06435/548503

Anteilige Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse!

Ambulante Dienste am Marienkrankenhaus Nassau

"Unsere Zeit gehört Ihnen

Wir bieten qualifizierte Kranken- und Altenpflege, kostenlose Beratung für pflegende Angehörige. Ambulante Dienste 02604/706243, hauswirt­schaftliche Versorgung und ergänzende Dienste 02604/706245. Büro­zeiten: Montag bis Freitag, 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Abend- und Wochen­enddienst 02604/706245.

1. das Sammeln, Fortleiten, Behandeln und Einleiten von Abwasser in öffentlichen Abwasseranlagen,

2. das Einsammeln und Abfahren des in zugelassenen geschlossenen Gruben anfallenden Abwassers sowie dessen ordnungsgemäße Verwertung und/oder Beseitigung in öffentlichen Abwasseranlagen und

3. das Einsammeln und Abfahren des in zugelassenen Kleinkläranla­gen anfallenden Abwassers und dessen ordnungsgemäße Verwer­tung und/oder Beseitigung in öffentlichen Abwasseranlagen.

(2) Art und Umfang der öffentlichen Abwasseranlagen sowie den Zeit­punkt ihrer Herstellung, ihres Ausbaus (Erweiterung, Erneuerung, Ver­besserung und Umbau) und ihrer Beseitigung bzw. Stillegung bestimmt die Verbandsgemeinde Montabaur im Rahmen der hierfür geltenden recht­lichen und technischen Bestimmungen unter Berücksichtigung ihrer wirt­schaftlichen Leistungsfähigkeit. Ein Rechtsanspruch auf Herstellung neu­er sowie den Ausbau oder die Beseitigung bestehender öffentlicher Abwasseranlagen besteht nicht.

(3) Für die nach § 53 Absatz 3 und 4 LWG von der öffentlichen Abwas­serbeseitigung freigestellten Grundstücke gelten die anwendbaren Vor­schriften dieser Satzung sinngemäß.

§ 2 - Begriffsbestimmungen

1. Öffentliche Abwasseranlagen:

Öffentliche Abwasseranlagen im Sinne dieser Satzung sind

a) Kläranlagen, Verbindungssammler, Hauptsammler, Regenrückhalte­becken, Regenentlastungsanlagen, Pumpwerke, gemeinschaftlich genutz­te Anlagen- und Anlagenteile (insbesondere bei Zweckverbänden), die Flächenkanalisation und die Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Ver­kehrsraum,

b) Anlagen Dritter, die die Verbandsgemeinde Montabaur als Zweckver­bandsmitglied, auf Grund einer Zweckvereinbarung oder eines pri­vatrechtlichen Vertrages in Anspruch nimmt,

c) Anlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung (z. B. Versickerungsan­lagen, Mulden, Rigolen, offene und geschlossene Gräben), soweit diese keine natürlichen Gewässer im Sinne des LWG darstellen und der öffent­lichen Abwasserbeseitigung dienen.

2. Abwasser:

Abwasser im Sinne dieser Satzung ist

a) das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonsti­gen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser (Schmutz­wasser) und

b) das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befe­stigten Flächen abfließende und zum Fortleiten gesammelte Wasser (Nie­derschlagswasser), soweit es nach den Vorgaben des § 51 Absatz 2 Nr.