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Nr. 51/52/2001
Pflegedienste
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Alten* und Krankenpflege Gudrun Wolf
Behandlungspflege, Hauswirtschaft, Telefon 02620/505, ^171/4945275
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ö Altenpflege, Kinderkrankenpflege, hauswirtschaftliche 'Mahlzeitendienst - zugelassen bei allen Krankenkassen - itschaftsdienst auch an Sonn- und Feiertagen Annemarie
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'Krankenpflege, erreichbar auch an Sonn- und Feiertagen rund
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.02602/1606-21
MB:..0171/9723348
. SSt_MT@caritas-westerwald.de
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n 14.30bis Kurzzeitpflege, Probewohnen, Mobilisation nach einem rsusaufenthalt, Beratungs- und Betreuungszentrum für pflegen-
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Öffentl. Bekanntmachungen”
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I Panik
Gerne gogin
ng der Verbandsgemeinde Montabaur über [ntwässerung und den Anschluss von dstücken an öffentliche Abwasseranlagen
«ine Entwässerungssatzung (AES) -
1112.2001
pidsgemeinderat Montabaur hat auf Grund der §§ 24 und 26 der pieordnung Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der §§ 52 und 53 des passergesetzes Rheinland-Pfalz (LWG) in der derzeit geltenden billigende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird: ^ÜBERSICHT •gemeines
teffsbestimmungen
rschluss- und Benutzungsrecht
Insschluss und Beschränkung des Anschlussrechtes
«Nuss und Beschränkung des Benutzungsrechtes
I -'rasseruntersuchungen
riclilusszwang
Ijatzungszwang
Ifereiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
r^stiicksanschlüsse
rfdstücksentwässerungsanlagen
panlagen und Pumpen
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If^anlagen im Außenbereich IJscheideanlagen
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m - n dsgemeinde Montabaur betreibt in ihrem Gebiet die Abwas- als öffentliche Einrichtung. Sie ist verpflichtet, zu diesem hot 1 Abwas seranlagen im Sinne dieser Satzung zu errich- »eiben. Diese Aufgabe beinhaltet insbesondere:
de Angehörige, Aarstraße 15, 56368 06486/7006 oder 7007, Fax 06486/6321.
Katzenelnbogen, Telefon
Theodor-Fliedner-Stiftung
Seniorenstift Katzenelnbogen, Wohnen im Alter
Selbstständiges Wohnen in Mietwohnungen, Wohnen mit hauswirtschaftlicher Versorgung im Einzelappartement, Pflege rund um die Uhr, Kurzzeitpflege, mobiler Mittagstisch, Telefon 06486/9180, Fax: 918-123. e-mail: info@seniorenstift.fliedner.de Internet: http://www.seniorenstift.fliedner.de
Alten- und Pflegeheim des Hospitalfonds Montabaur
Das Alten- und Pflegeheim des Hospitalfonds Montabaur GmbH bietet qualifizierte Hilfe und Beratung zu Fragen pflegender Angehöriger und Betroffener im häuslichen, ambulanten und stationären Bereich. Die Sprechstunde findet mittwochs von 18.00 bis 19.00 Uhr durch Frau Roos, Fachkraft für Pflegeüberleitung statt.
Auskunft und Terminabsprache unter Telefon 02602/1304-0 oder 1304- 204
Praxis für Ernährungsberatung
ERNÄHRUNG - BEWEGUNG - VERHALTEN Petra Malm-Hannappel,
Staatlich geprüfte Diätassistentin - EB/DGE Ernährungsberaterin der Deutschen Gesellschaft für Ernährung
www.mh-ernaehrungsberatung.de .06435/548503
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Ambulante Dienste am Marienkrankenhaus Nassau
"Unsere Zeit gehört Ihnen“
Wir bieten qualifizierte Kranken- und Altenpflege, kostenlose Beratung für pflegende Angehörige. Ambulante Dienste 02604/706243, hauswirtschaftliche Versorgung und ergänzende Dienste 02604/706245. Bürozeiten: Montag bis Freitag, 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Abend- und Wochenenddienst 02604/706245.
1. das Sammeln, Fortleiten, Behandeln und Einleiten von Abwasser in öffentlichen Abwasseranlagen,
2. das Einsammeln und Abfahren des in zugelassenen geschlossenen Gruben anfallenden Abwassers sowie dessen ordnungsgemäße Verwertung und/oder Beseitigung in öffentlichen Abwasseranlagen und
3. das Einsammeln und Abfahren des in zugelassenen Kleinkläranlagen anfallenden Abwassers und dessen ordnungsgemäße Verwertung und/oder Beseitigung in öffentlichen Abwasseranlagen.
(2) Art und Umfang der öffentlichen Abwasseranlagen sowie den Zeitpunkt ihrer Herstellung, ihres Ausbaus (Erweiterung, Erneuerung, Verbesserung und Umbau) und ihrer Beseitigung bzw. Stillegung bestimmt die Verbandsgemeinde Montabaur im Rahmen der hierfür geltenden rechtlichen und technischen Bestimmungen unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Ein Rechtsanspruch auf Herstellung neuer sowie den Ausbau oder die Beseitigung bestehender öffentlicher Abwasseranlagen besteht nicht.
(3) Für die nach § 53 Absatz 3 und 4 LWG von der öffentlichen Abwasserbeseitigung freigestellten Grundstücke gelten die anwendbaren Vorschriften dieser Satzung sinngemäß.
§ 2 - Begriffsbestimmungen
1. Öffentliche Abwasseranlagen:
Öffentliche Abwasseranlagen im Sinne dieser Satzung sind
a) Kläranlagen, Verbindungssammler, Hauptsammler, Regenrückhaltebecken, Regenentlastungsanlagen, Pumpwerke, gemeinschaftlich genutzte Anlagen- und Anlagenteile (insbesondere bei Zweckverbänden), die Flächenkanalisation und die Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Verkehrsraum,
b) Anlagen Dritter, die die Verbandsgemeinde Montabaur als Zweckverbandsmitglied, auf Grund einer Zweckvereinbarung oder eines privatrechtlichen Vertrages in Anspruch nimmt,
c) Anlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung (z. B. Versickerungsanlagen, Mulden, Rigolen, offene und geschlossene Gräben), soweit diese keine natürlichen Gewässer im Sinne des LWG darstellen und der öffentlichen Abwasserbeseitigung dienen.
2. Abwasser:
Abwasser im Sinne dieser Satzung ist
a) das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser (Schmutzwasser) und
b) das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen abfließende und zum Fortleiten gesammelte Wasser (Niederschlagswasser), soweit es nach den Vorgaben des § 51 Absatz 2 Nr.

