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'Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen

von Leichen

r ahpn und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche Unter- r-^nommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von dem rSffichtigen zu erstatten soweit sie nicht selbst Auftraggeber

Unternehmen sind.

r Ortung von Urnen

HSum von Urnen aus Erdgrabern. . EUR

Kng ^ Urnen aus Urnennischen. . EUR

rfS&setzung von ausgebetteten Leichen oder Urnen werden

Kn nach Abschnitt I erhoben

I wnasgebühren - Rechte an Grabstatten r' b des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten

Icv Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und

I.^pflichtigen Totgeburten . . EUR

[^Verstorbene nach Vollendung

^Lebensjahres 204 EUR

f -llmen-Erdgrabstätte in Urnengrabfeldern.61 EUR

[ümen-Erdgrabstätte in bereits belegten Grabstätten für jede Urne

r .20 EUR

Lymen-Reihengrabstätte in Urnenmauern (einschl. Kosten für 1 rabplatten aus Naturstein zur Schließung der Urnennischen)409

Lrb des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten

Lede Einzel-Wahlgrabstätte und jede weitere Wahlgrabstätte.332

|C

hUmen-Erdgrabstätte

Lürnen-Grabfeldern.99 EUR

[-bereits belegten Grabstätten für jede Urne.33 EUR

fjjUsUrnenwahlgrabnischen in Urnenmauern (einschl. Kosten für ^-Grabplatten aus Naturstein zur Schließung der Urnennischen)

NR

Jngerung des Nutzungsrechts

[^Verlängerung des Nutzungsrechts nach den Vorschriften der Sat- s'iberdas Friedhofs- und Bestattungswesen werden die Gebühren i anteiligen Gebühren entsprechend des Abschnittes III erhoben, listige Gebühren kegnungshalle

Nützung der Einsegnungshalle und Aufbewahrung der Leichen in

fetahrungsräumen.63 EUR

[Bewahrung von Leichen ohne Benutzung der Einsegnungshalle [ifczudrei Tagen 30 EUR

»jeden weiteren angefangenen Tag 10 EUR

|r«ise Überlassung von Urnenblumenhaltern für einen Zeitraum von

:cben.5 EUR

l-lnkrafttreten

fase Satzung tritt am 01.01.2002 in Kraft.

[Mizeitig treten die Satzung über die Erhebung von Friedhofsge- [svom28. Juni 1988 und die nachfolgende Änderungssatzung außer

>'! Neuhäusel, 03.12.2001 (Siegel) Roggenbach

Ortsbürgermeister

BIS

§24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) hrFassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert pGesetz vom 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wird auf Folgen- gewiesen:

'P.die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften NGesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig £iegekommen. Dies gilt nicht, wenn Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- pig, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

rAblauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor- jMten gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Pauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach- altes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

M'-and eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann »eh Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung Aachen.

Zuhause/, 03.12.2001 (S.) Roggenbach

Ortsbürgermeister

gliche Bekanntmachung ^Genossenschaft Eitelborn-Neuhäusel

^[Schrift über die Sitzung der Jagdgenossenschaft Eitelborn- ^ U q .' ,0rn 22.10.2001 und die der Unteren Jagdbehörde angezeig- ^"9 der Jagdgenossenschaft Eitelborn-Neuhäusel liegen ab felri a ^ Vorste ^ er N° r bert Blath, Hunselweg 1,56337 Eitelborn Rtß ton 1nd sgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenau- kih 4 ° Montabaur . im Zimmer Nr. 108 zur Einsichtnahme aus. ^riBn m n 0rtsbür 9 ermeis t er und Jagdvorsteher, Norbert Blath,

Wh lenstzeit ? n und bei der Verbandsgemeindeverwaltung

änrend der Öffnungszeiten eingesehen werden.

3.

4.

-J - Nr. 50/2001

Die Tagesordnung war:

1 Wahl des Jagdvorstandes

^hfic S » Sf .u SSun ^ über eine neue Satzung für die Jagdgenossen- scnatt titelborn-Neuhausel in Anlehnung an die Mustersatzunq für

(MUF) en ° SSenSChaften deS Ministeriums für Umwelt und Forsten

Beschlussfassung über die Aufgabenübertragung hinsichtlich der ^uschlagserteilung bei der Jagdverpachtung auf den Jagdvorstand gern. § 6 Nr. 10 der Mustersatzung Verschiedenes

Die Auslegungsfrist beträgt nach § 5 Absatz 6 der Satzung der Jagdge­nossenschaft Eitelborn-Neuhäusel vom 22.10.2001 zwei Wochen und Deginnt mit Ablauf des Erscheinungstags dieses Amtsblatt.

Norbert Blath, Jagdvorsteher

Total verrückte Alte Herren Neuhäusel

Bunter Fastnachtsball am 19.01.2002 - ausverkauft!

Der traditionelle bunte Fastnachtsball derTotal verrückten Alten Herren Neuhauser mit denOrig. Südtiroler Spitzbuam am 19.01.2002 in der Augst-Halle ist aufverkauft.

Alle zur Verfügung stehenden Eintrittskarten wurden über den Vorverkauf abgesetzt. Auch an der Abendkasse werden keine Eintrittskarten mehr erhältlich sein.

Feuerwehr Neuhäusel

Vier Tage Weltstadt Berlin mit Spreewald Leistungen

- Fahrt im modernen Reisebus mit Klimaanlage

- 3 Übernachtungen im 3-Sterne-Hotel Ku-Damm

- Zimmer mit Bad oder DU/WC, Tel., TV

- 3 Mal riesiges Frühstücksbuffet

- Stadtrundfahrt in Berlin

- Fahrt in den Spreewald

- Kahnfahrt im Spreewald

- 3-Gänge-Menü am letzten Tag Termin und Preis

- 09.05.2002 bis 12.05.2002 (Christie Himmelfahrt)

- 470,00 DM

- EZ-Zuschlag 145,00 DM (74,14 Euro)

- bei Anmeldung 100,00 DM Anzahlung

Anmeldung

- E-Mail an berlin@feuerwehr-neuhaeusel.de -Fax an 01212/5-10595061

- Telefon an 02602/902688

- Postadresse: Thomas Bender, Unter dem Dorf 30 c, Neuhäusel

Sportgemeinschaft Neuhäusel

Walking

Dran denken! Die Walkingruppe trifft sich samstags bereits um 15.00 Uhr, nicht um 15.30 Uhr. Wieso kommen Sie (ja Sie) eigentlich nicht?

SG Neuhäusel

ALTE HERREN

Nicht vergessen: Weihnachtsfeier am 15.12.2001 im Vereinslokal, Beginn 20.00 Uhr.

Um pünktliches Erscheinen wird gebeten.

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr

donnerstags. von 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr

Telefon: 02620/8614.

Weihnachtslieder und Weihnachtsmusik auf dem Dorfplatz

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

zwei Tage vor Hl. Abend wollen wir Sie mit weihnachtlicher Musik und Weihnachtsliedern auf das bevorstehende Fest einstimmen.

Wie schon im vergangenen Jahr, werden Kirchenchor, Männergesang­verein und Musikverein weihnachtliche Weisen zu Gehör bringen.

Für das leibliche Wohl ist ebenfalls bestens gesorgt. Glühwein und Wür­stchen werden angeboten.

Die Veranstaltung beginnt um 19.00 Uhr auf dem Dorfplatz. Alle Ein­wohnerinnen und Einwohner, sowie auch Gäste aus den Nachbarge­meinden sind dazu recht herzlich eingeladen.

Erich Schmidt, Ortsbürgermeister