R° 99 entj bürgern iej
■Pfalz (Ge, fatzt geam ifdauf'oij
'mvorsdirl )e gekom. •fang an g|
9. die Gen! JderSaa
ischluß t JderForir ung, sichnung Itend mad acht, so« se Verletaj
Roggenbi
ürgermeisl
1 08. Novt sinland-l wie der §§j ndeSatzi'
uselunds
atzungerl|
chem Ra gsteller, > iteller.
der Leiste istungenn
intgabede
..153 EUI] ..383 Eüf
..383 EUlj
....41 EUF jbestatteS ..41 EUF ...41 EUF
iriften ke tlich nid
rabstätte
...41 EUF
,^ at t VG Montabaur_
'Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen
von Leichen
r ahpn und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche Unter- r-^nommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von dem rSffichtigen zu erstatten soweit sie nicht selbst Auftraggeber
Unternehmen sind.
r Ortung von Urnen
HSum von Urnen aus Erdgrabern. . EUR
Kng ^ Urnen aus Urnennischen. . EUR
rfS&setzung von ausgebetteten Leichen oder Urnen werden
Kn nach Abschnitt I erhoben
I wnasgebühren - Rechte an Grabstatten r' b des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten
Icv Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und
I.^pflichtigen Totgeburten . . EUR
[^Verstorbene nach Vollendung
^Lebensjahres 204 EUR
f -llmen-Erdgrabstätte in Urnengrabfeldern.61 EUR
[•ümen-Erdgrabstätte in bereits belegten Grabstätten für jede Urne
r .20 EUR
Lymen-Reihengrabstätte in Urnenmauern (einschl. Kosten für 1 rabplatten aus Naturstein zur Schließung der Urnennischen)409
Lrb des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten
Lede Einzel-Wahlgrabstätte und jede weitere Wahlgrabstätte.332
|C
hUmen-Erdgrabstätte
Lürnen-Grabfeldern.99 EUR
[-bereits belegten Grabstätten für jede Urne.33 EUR
fjjUsUrnenwahlgrabnischen in Urnenmauern (einschl. Kosten für ^-Grabplatten aus Naturstein zur Schließung der Urnennischen)
NR
Jngerung des Nutzungsrechts
[^Verlängerung des Nutzungsrechts nach den Vorschriften der Sat- s'iberdas Friedhofs- und Bestattungswesen werden die Gebühren i anteiligen Gebühren entsprechend des Abschnittes III erhoben, listige Gebühren kegnungshalle
Nützung der Einsegnungshalle und Aufbewahrung der Leichen in
fetahrungsräumen.63 EUR
[Bewahrung von Leichen ohne Benutzung der Einsegnungshalle [ifczudrei Tagen 30 EUR
»jeden weiteren angefangenen Tag 10 EUR
|r«ise Überlassung von Urnenblumenhaltern für einen Zeitraum von
:cben.5 EUR
l-lnkrafttreten
fase Satzung tritt am 01.01.2002 in Kraft.
[Mizeitig treten die Satzung über die Erhebung von Friedhofsge- [svom28. Juni 1988 und die nachfolgende Änderungssatzung außer
>'! Neuhäusel, 03.12.2001 (Siegel) Roggenbach
Ortsbürgermeister
BIS
zä§24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) hrFassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert pGesetz vom 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wird auf Folgen- ■gewiesen:
'P.die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften NGesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig £ ’iegekommen. Dies gilt nicht, wenn Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- ™pig, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
™rAblauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor- jMten gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Pauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach- altes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
M'-and eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann »eh Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung Aachen.
Zuhause/, 03.12.2001 (S.) Roggenbach
Ortsbürgermeister
gliche Bekanntmachung ^Genossenschaft Eitelborn-Neuhäusel
^[Schrift über die Sitzung der Jagdgenossenschaft Eitelborn- ^ U q .' ,0rn 22.10.2001 und die der Unteren Jagdbehörde angezeig- ^"9 der Jagdgenossenschaft Eitelborn-Neuhäusel liegen ab felri a ^ Vorste ^ er N° r bert Blath, Hunselweg 1,56337 Eitelborn Rtß ton 1nd sgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenau- ki’h 4 ° Montabaur . im Zimmer Nr. 108 zur Einsichtnahme aus. ^riBn m n 0rtsbür 9 ermeis t er und Jagdvorsteher, Norbert Blath,
Wh lenstzeit ? n und bei der Verbandsgemeindeverwaltung
änrend der Öffnungszeiten eingesehen werden.
3.
4.
-J - Nr. 50/2001
Die Tagesordnung war:
1 • Wahl des Jagdvorstandes
^hfic S » Sf .u SSun ^ über eine neue Satzung für die Jagdgenossen- scnatt titelborn-Neuhausel in Anlehnung an die Mustersatzunq für
(MUF) en ° SSenSChaften deS Ministeriums für Umwelt und Forsten
Beschlussfassung über die Aufgabenübertragung hinsichtlich der ^uschlagserteilung bei der Jagdverpachtung auf den Jagdvorstand gern. § 6 Nr. 10 der Mustersatzung Verschiedenes
Die Auslegungsfrist beträgt nach § 5 Absatz 6 der Satzung der Jagdgenossenschaft Eitelborn-Neuhäusel vom 22.10.2001 zwei Wochen und Deginnt mit Ablauf des Erscheinungstags dieses Amtsblatt.
Norbert Blath, Jagdvorsteher
“Total verrückte Alte Herren Neuhäusel”
Bunter Fastnachtsball am 19.01.2002 - ausverkauft!
Der traditionelle bunte Fastnachtsball der “Total verrückten Alten Herren Neuhauser’ mit den “Orig. Südtiroler Spitzbuam” am 19.01.2002 in der Augst-Halle ist aufverkauft.
Alle zur Verfügung stehenden Eintrittskarten wurden über den Vorverkauf abgesetzt. Auch an der Abendkasse werden keine Eintrittskarten mehr erhältlich sein.
Feuerwehr Neuhäusel
Vier Tage Weltstadt Berlin mit Spreewald Leistungen
- Fahrt im modernen Reisebus mit Klimaanlage
- 3 Übernachtungen im 3-Sterne-Hotel Ku-Damm
- Zimmer mit Bad oder DU/WC, Tel., TV
- 3 Mal riesiges Frühstücksbuffet
- Stadtrundfahrt in Berlin
- Fahrt in den Spreewald
- Kahnfahrt im Spreewald
- 3-Gänge-Menü am letzten Tag Termin und Preis
- 09.05.2002 bis 12.05.2002 (Christie Himmelfahrt)
- 470,00 DM
- EZ-Zuschlag 145,00 DM (74,14 Euro)
- bei Anmeldung 100,00 DM Anzahlung
Anmeldung
- E-Mail an berlin@feuerwehr-neuhaeusel.de -Fax an 01212/5-10595061
- Telefon an 02602/902688
- Postadresse: Thomas Bender, Unter dem Dorf 30 c, Neuhäusel
Sportgemeinschaft Neuhäusel
Walking
Dran denken! Die Walkingruppe trifft sich samstags bereits um 15.00 Uhr, nicht um 15.30 Uhr. Wieso kommen Sie (ja Sie) eigentlich nicht?
SG Neuhäusel
ALTE HERREN
Nicht vergessen: Weihnachtsfeier am 15.12.2001 im Vereinslokal, Beginn 20.00 Uhr.
Um pünktliches Erscheinen wird gebeten.
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr
donnerstags. von 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr
Telefon: 02620/8614.
Weihnachtslieder und Weihnachtsmusik auf dem Dorfplatz
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
zwei Tage vor Hl. Abend wollen wir Sie mit weihnachtlicher Musik und Weihnachtsliedern auf das bevorstehende Fest einstimmen.
Wie schon im vergangenen Jahr, werden Kirchenchor, Männergesangverein und Musikverein weihnachtliche Weisen zu Gehör bringen.
Für das leibliche Wohl ist ebenfalls bestens gesorgt. Glühwein und Würstchen werden angeboten.
Die Veranstaltung beginnt um 19.00 Uhr auf dem Dorfplatz. Alle Einwohnerinnen und Einwohner, sowie auch Gäste aus den Nachbargemeinden sind dazu recht herzlich eingeladen.
Erich Schmidt, Ortsbürgermeister

