Einzelbild herunterladen

^-VGMontabau 1 ' __

müssen nicht Einwohner der Verbandsgemeinde

nur bezuschußt, wenn sie mindestens drei Tage (ein- rfS Abreisetag) betragen.

r rlen nur bezuschußt, wenn die Gruppe geschlossen am &»ernaohtel.

r Her Förderung

Teilnehm er/in und Gruppenleiter/in wird ein Zuschuß von

^seSen'nur für eine Fahrtdauer von maximal 14 Tagen

.. An. und Abreise ist mitzurechnen.

Cing der Zuschüsse

C h-cce sind spätestens einen Monat nach Ende der Fahrt bei

Gemeindeverwaltung zu beantragen: muß enthalt 011:

i \ n über Fahrtziel und -dauer r'reburtstag und Wohnort der Fahrtteilnehmer/innen föeilnehmer/innen und Gruppenleiter/innen bestätigen ihre F--e durch eigenhändige Unterschrift. Bei Schulklassen wird

[' -4Unterschrift verzichtet.

r.«n ist von der/dem verantwortlichen Fahrtleiter/in zu stellen, h^der Angaben ist von der/vom Vereinsvorsitzenden, Schul- L -kirchlichen Gruppen von der/vom Vorsitzenden des Verwal- hoderörtlichen Kirchengemeinde bzw. des Kirchenvorstandes

r;en.

ieMsanspruch

Anspruch auf Gewährung eines Zuschusses nach diesen Richt­et nicht, ßfttreten

k-^ien treten am 01.01.2002 in Kraft.

['07.12.2001

\'c;mndeverwaltung Dr. Possel-Dölken

Bürgermeister

[WAbs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) Lungvom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert teietzvom 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wird auf folgendes isen:Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­ates Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande r ;n sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von E-ngültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn ^Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­mig, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung Tetztworden sind, oder

lAblauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß bean- ? ist oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor- rsn gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- srauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach- n'tes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht, rrdeine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann soiAblauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung rachen.

tu, 07.12.2001

tximeindeverwaltung (S.) Dr.

tu Bürgermeister

3 zur Änderung der Satzung über

Stützung des Hallen- und Freibades

s-Tabor-Bad der Verbandsgemeinde Montabaur

Mid Badeordnung)

[Dezember 2001

fz-dsgemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung Üam 15 . 11 .01 die folgende Satzung beschlossen, die hiermit r "macht wird:

h&yng über die Benutzung des Hallen- und FreibadesMons- jffderVerbandsgemeinde Montabaur (Haus- und Badeordnung) H1998 wird wie folgt geändert:

^(Haftung) Abs. 4 erhält folgende Fassung:

für Wertsachen und Bargeld setzt die Benutzung der bereit- . ertfächer voraus und ist auf einen Höchstbetrag von Euro '^grenzt.

!i (Verhalten im ß ad) Abs. 6 Satz 2 erhält folgende Fassung:

. Schlüssel nicht mehr wiedergefunden, so sind an der Kasse ^ung für die Ersatzbeschaffung Euro 15,00 zu hinterlegen, die sürin nC * eri des Schlüssels zurückerstattet werden.

*^ en Regelungen der Satzung bleiben unverändert.

01 Januar 2002 in Kraft.

^baur 07.12.2001 feinde Montabaur

_ Nr. 50/2001

d J e untf h r Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften <;inri rtQ i*f SetZe ^ oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen 71 ictän/H en b' n Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig

zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1 die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- mi 9 ung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzunq verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß bean- standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor­schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach­verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

(S.) Dr. Possel-Dölken Bürgermeister

56410 Montabaur 07.12.2001 Verbandsgemeinde Montabaur

Dr. Possel-Dölken Bürgermeister

S '6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) v °m 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert 5rn 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wird auf folgen-

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik

- schreibt für die Verbandsgemeindewerke - Abwasserbeseitigung

- öffentlich aus.

Leistungsumfang:

- 300 Stck Wurzelstöcke, d=30 cm bis d= 80 cm roden

- 2 Stck bzw. 2.000 cbm Erdarbeiten zur Herstellung von Teichen

- 1.200 m bzw. 3.300 cbm Graben als Trapezprofil hersteilen

- 50 m Durchlässe DN 400-500 unter Wirtschaftswegen hersteilen Baubeginn: 11. Februar 2002

Bauzeit: bis 31.03.2001

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 03.01.2002 bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik -, Zim­mer 214, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur anzufordern. Die Schutzgebühr in Höhe von 20 Euro ist unter Angabe des Ver­wendungszweckes auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur , Konto-Nr. 500 017 (BLZ 570 510 01) bei der Kreissparkasse Mon­tabaur oder mit Scheck zu zahlen.

Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung bei­zulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist

28.01.2002,10.30 Uhr

Angebote, die mit einem entsprechenden Submissionsaufkleber versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur - Techn. Werke -, Zimmer 214, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen.

Die Submission findet an o. g. Termin im Zimmer 218 statt. Montabaur, 10.12.01 E. Schaaf, Erster Beigeordneter

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik

- schreibt für die Verbandsgemeindewerke - Abwasserbeseitigung - öffentlich aus.

Leistungsumfang:

- Herstellung eines Regenüberlaufes in Untershausen unmittelbar an der L 326 als Stahlbetonbauwerk mit den Maßen 7,40 m lang x 3,20 m breit und 3,00 m hoch.

- Verlegung eines Regenauslasskanales, ca. 75 m lang aus HD-PE- Rohren ND 1200, ca. 37 mm stark, nebst Betoneinbindung, Krüm­mung und Auslaufstück.

- Herstellung der Anschlüsse an den Regenüberlauf aus ca. 20 m Stahlbetonrohren DN 300 bis DN 1000 einschl. Wiederherstellung der Oberflächen.

- Anpassung des Gewässers auf ca. 80 m am Anschlusspunkt. Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 14.01.2002 bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik -, Zim­mer 214, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur anzufordern. Die Schützgebühr in Höhe von 20,00 Euro ist unter Angabe des Ver­wendungszweckes auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur , Konto-Nr. 500 017 (BLZ 570 510 01) bei der Kreissparkasse Mon­tabaur oder mit Scheck zu zahlen.

Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung bei­zulegen. Termin für die Abgabe des Angebotes ist Montag, 18. Febru­ar 2002,10.00 Uhr.

Anaebote die mit einem entsprechenden Submissionsaufkleber ver­sehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbands- aemeindeverwaltung Montabaur - Techn. Werke -, Zimmer 214, Kon­rad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen.

Die Submission findet an o.g. Termin im Zimmer 218 statt. Montabaur, 10.12.2001 E. Schaaf; Erster Beigeordneter