^-VGMontabau 1 ' __
müssen nicht Einwohner der Verbandsgemeinde
nur bezuschußt, wenn sie mindestens drei Tage (ein- rfS Abreisetag) betragen.
r rlen nur bezuschußt, wenn die Gruppe geschlossen am &»ernaohtel.
r Her Förderung
Teilnehm er/in und Gruppenleiter/in wird ein Zuschuß von
^■seSen'nur für eine Fahrtdauer von maximal 14 Tagen
.. An. und Abreise ist mitzurechnen.
Cing der Zuschüsse
C h-cce sind spätestens einen Monat nach Ende der Fahrt bei
Gemeindeverwaltung zu beantragen: muß enthalt 011:
i \ n über Fahrtziel und -dauer r'reburtstag und Wohnort der Fahrtteilnehmer/innen föeilnehmer/innen und Gruppenleiter/innen bestätigen ihre F-fü-e durch eigenhändige Unterschrift. Bei Schulklassen wird
[' -4Unterschrift verzichtet.
r.«n ist von der/dem verantwortlichen Fahrtleiter/in zu stellen, h^der Angaben ist von der/vom Vereinsvorsitzenden, Schul- L -kirchlichen Gruppen von der/vom Vorsitzenden des Verwal- hoderörtlichen Kirchengemeinde bzw. des Kirchenvorstandes
r;en.
ieMsanspruch
Anspruch auf Gewährung eines Zuschusses nach diesen Richtet nicht, ßfttreten
k-^ien treten am 01.01.2002 in Kraft.
['07.12.2001
\'c;mndeverwaltung Dr. Possel-Dölken
Bürgermeister
[WAbs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) Lungvom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert teietzvom 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wird auf folgendes isen:Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formates Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande r ;n sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von E-ngültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn ^Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmig, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung Tetztworden sind, oder
lAblauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß bean- ? ist oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor- r “sn gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- srauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach- n'tes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht, rrdeine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann soiAblauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung rachen.
tu, 07.12.2001
tximeindeverwaltung (S.) Dr.
tu Bürgermeister
3 zur Änderung der Satzung über
Stützung des Hallen- und Freibades
s-Tabor-Bad” der Verbandsgemeinde Montabaur
Mid Badeordnung)
[Dezember 2001
fz-dsgemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung Üam 15 . 11 .01 die folgende Satzung beschlossen, die hiermit r "macht wird:
h&yng über die Benutzung des Hallen- und Freibades “Mons- jffderVerbandsgemeinde Montabaur (Haus- und Badeordnung) H1998 wird wie folgt geändert:
^(Haftung) Abs. 4 erhält folgende Fassung:
für Wertsachen und Bargeld setzt die Benutzung der bereit- . ertfächer voraus und ist auf einen Höchstbetrag von Euro '•^grenzt.”
!i (Verhalten im ß ad) Abs. 6 Satz 2 erhält folgende Fassung:
. Schlüssel nicht mehr wiedergefunden, so sind an der Kasse ^ung für die Ersatzbeschaffung Euro 15,00 zu hinterlegen, die sürin nC * eri des Schlüssels zurückerstattet werden.”
*^ en Regelungen der Satzung bleiben unverändert.
01 ■ Januar 2002 in Kraft.
’^baur 07.12.2001 feinde Montabaur
_ Nr. 50/2001
d J e untf h r Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften <;inri rtQ i*f SetZe ^ oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen 71 ictän/H en b' n Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig
zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1 • die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- mi 9 ung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzunq verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß bean- standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
(S.) Dr. Possel-Dölken Bürgermeister
56410 Montabaur 07.12.2001 Verbandsgemeinde Montabaur
Dr. Possel-Dölken Bürgermeister
S '6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) v °m 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert 5rn 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wird auf folgen-
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik
- schreibt für die Verbandsgemeindewerke - Abwasserbeseitigung
- öffentlich aus.
Leistungsumfang:
- 300 Stck Wurzelstöcke, d=30 cm bis d= 80 cm roden
- 2 Stck bzw. 2.000 cbm Erdarbeiten zur Herstellung von Teichen
- 1.200 m bzw. 3.300 cbm Graben als Trapezprofil hersteilen
- 50 m Durchlässe DN 400-500 unter Wirtschaftswegen hersteilen Baubeginn: 11. Februar 2002
Bauzeit: bis 31.03.2001
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 03.01.2002 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik -, Zimmer 214, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur anzufordern. Die Schutzgebühr in Höhe von 20 Euro ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur , Konto-Nr. 500 017 (BLZ 570 510 01) bei der Kreissparkasse Montabaur oder mit Scheck zu zahlen.
Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Termin für die Abgabe des Angebotes ist
28.01.2002,10.30 Uhr
Angebote, die mit einem entsprechenden Submissionsaufkleber versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Techn. Werke -, Zimmer 214, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen.
Die Submission findet an o. g. Termin im Zimmer 218 statt. Montabaur, 10.12.01 E. Schaaf, Erster Beigeordneter
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik
- schreibt für die Verbandsgemeindewerke - Abwasserbeseitigung - öffentlich aus.
Leistungsumfang:
- Herstellung eines Regenüberlaufes in Untershausen unmittelbar an der L 326 als Stahlbetonbauwerk mit den Maßen 7,40 m lang x 3,20 m breit und 3,00 m hoch.
- Verlegung eines Regenauslasskanales, ca. 75 m lang aus HD-PE- Rohren ND 1200, ca. 37 mm stark, nebst Betoneinbindung, Krümmung und Auslaufstück.
- Herstellung der Anschlüsse an den Regenüberlauf aus ca. 20 m Stahlbetonrohren DN 300 bis DN 1000 einschl. Wiederherstellung der Oberflächen.
- Anpassung des Gewässers auf ca. 80 m am Anschlusspunkt. Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 14.01.2002 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik -, Zimmer 214, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur anzufordern. Die Schützgebühr in Höhe von 20,00 Euro ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur , Konto-Nr. 500 017 (BLZ 570 510 01) bei der Kreissparkasse Montabaur oder mit Scheck zu zahlen.
Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen. Termin für die Abgabe des Angebotes ist Montag, 18. Februar 2002,10.00 Uhr.
Anaebote die mit einem entsprechenden Submissionsaufkleber versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbands- aemeindeverwaltung Montabaur - Techn. Werke -, Zimmer 214, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen.
Die Submission findet an o.g. Termin im Zimmer 218 statt. Montabaur, 10.12.2001 E. Schaaf; Erster Beigeordneter

