Wochenblatt VG Montabaur
Pflegedienste
Häusliche Alten- und Krankenpflege Gudrun Wolf
Grundpflege, Behandlungspflege. Hauswirtschaft, Telefon 02620/505, Funktelefon 0171/4945275
Hauskrankenpflegedienst “ANNE“
Krankenpflege, Altenpflege, Kinderkrankenpflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Mahlzeitendienst - zugelassen bei allen Krankenkassen 24-Stunden-Bereitschaftsdienst auch an Sonn- und Feiertagen Annemarie Debus,
56235 Ransbach-Baumbach. 02623/807241
PFLEGE-MOBIL Birgit Koch
ambulante Krankenpflege, erreichbar auch an Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr.02623/3681
Caritas-Sozialstationen (AHZ)
Wir leisten:
Kompetente Beratung, qualifizierte Kranken- und Altenpflege, hauswirtschaftliche Versorgung und ergänzende Dienste.
Sozialstation (AHZ) Montabaur Philipp-Gehling-Straße 4, 56410 Montabaur
Telefon:.02602/1606-21
Mobilfunk:.0171/9723348
E-Mail:. SSt_MT@caritas-westerwald.de
Sozialstation (AHZ) Wallmerod für die Ortsgemeinden:
Heiligenroth, Ruppach-Goldhausen, Großholbach, Nomborn, Nentershausen, Heilberscheid, Görgeshausen, Niedererbach, Girod (Kleinholbach), Boden
Molsberger Straße 3 a, 56414 Wallmerod
Telefon:.06435/961255
Mobilfunk:.0171/9723349
E-Mail:.SSt_Wd@caritas-westerwald .de
SENIOREN-CENTRUM KATZENELNBOGEN
Langzeit- und Kurzzeitpflege, Probewohnen, Mobilisation nach einem Krankenhausaufenthalt. Beratungs- und Betreuungszentrum für pflegen-
“Öffentl. Bekanntmachungen”
Öffentliche Bekanntmachung
Ermittlung der Wasserzählerstände
Im Auftrag der Verbandsgemeindewerke Montabaur erfolgt die Ablesung der Wasserzählerstände aller Abnehmer zur Erstellung der Jahresendabrechnung 2001
ab Samstag, 15.12.2001, bis Dienstag, 15.01.2002.
Wir bitten alle Kunden, den Beauftragten der Verbandsgemeindewerke, die mit einem Ausweis ausgestattet sind, an diesen Tagen ungehinderten Zutritt zu den Messeinrichtungen zu ermöglichen.
Sollten Sie während des Ablesezeitraumes nicht anwesend sein, bitten wir um rechtzeitige Benachrichtigung.
Werden Kunden nicht angetroffen oder sollte die Messeinrichtung nicht zugänglich sein, so hinterlassen unsere Ableser vorgedruckte Formulare.
Wir bitten in diesem Fall unsere Kunden, die Wasseruhren selbst abzulesen, die Formulare möglichst schnell mit den aktuellen Zählerständen sowie dem Datum der Ablesung zu versehen und umgehend an uns abzusenden oder uns telefonisch, Telefon 02602/126166 zu verständigen.
Zählerstände, die uns bis zum 15.01.2002 nicht vorliegen, werden geschätzt.
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.
Verbandsgemeindewerke Montabaur Wirnseer
kaufm. Werkleiterin
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung
über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Montabaur vom 6, Dezember 2001
Der Verbandsgemeinderat von Montabaur hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.1.1994, der §§ 34 und 37 des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) vom 2. November 1981 sowie des § 2 Absatz 1, § 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.6.1995 - in den jeweils gültigen Fassungen - folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
§1 - Grundsatz
(1) Bei Gefahr im Verzüge sind Anforderungen von Hilfeleistungen der Feuerwehr über den Notruf oder an die Feuerwehr direkt zu richten. Andere Hilfe- und Dienstleistungen sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, dem Wehrleiter oder dem Wehrführer anzufordern.
de Angehörige, Aarstraße 15, 56368 06486/7006 oder 7007, Fax 06486/6321.
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Internet: http://www.seniorenstift.fliedner.de
Arten- und Pflegeheim des Hospitalfonds Montabaur us
Das Alten-
und Pflegeheim des Hospitalfonds Montabaur GmbHh qualifizierte Hilfe und Beratung zu Fragen pflegender Angehörk
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Betroffener im häuslichen, ambulanten und stationären Bered Sprechstunde f indet mittwochs von 18.00 bis 19.00 Uhr durch Fra^fl Fachkraft für Pflegeüberleitung statt.
Auskunft und Terminabsprache unter Telefon 02602/1304-0 oder
Praxis für Ernährungsberatung
ERNÄHRUNG - BEWEGUNG - VERHALTEN Petra Malm-Hannappel,
Staatlich geprüfte Diätassistentin - EB/DGE ErnährungsberaterinderD sehen Gesellschaft für Ernährung
www.mh-ernaehrungsberatung.de .06435/5!
Anteilige Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse!
Ambulante Dienste am Marienkrankenhaus Na$
“Unsere Zeit gehört Ihnen“ I
Wir bieten qualifizierte Kranken- und Altenpflege, kostenlose Berat« pflegende Angehörige. Ambulante Dienste 02604/706243, hai( schaftliche Versorgung und ergänzende Dienste 02 604/706245. [ Zeiten: Montag bis Freitag, 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Abend-undWoi enddienst 02604/706245.
§ 2 - Unentgeltliche Leistungen [
Vorbehaltlich des § 3 sind alle Maßnahmen der Feuerwehr zur von Brandgefahren, anderen Gefahren (Allgemeine Hilfe) oder im men des Katastrophenschutzes (§1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, § 8 Abs. % Abs. 1 LBKG) sowie die gegenseitigen Hilfeleistungen der Gemi^ nach § 3 Abs. 2 LBKG unentgeltlich.
§ 3 - Entgeltliche Leistungen
(1) Für die in § 37 Ab. 1 und 2 LBKG aufgeführten Leistungen soll die] bandsgemeinde Montabaur Kostenersatz erheben.
(2) Sie erhebt Kostenersatz für die in § 34 LBKG aufgeführten Leist
(3) Darüber hinaus sollen Gebühren erhoben werden für alle Leist der Feuerwehr, die nicht im Rahmen der § 3 Abs. 2 und § 8 Abs.2 erbracht werden und auf die kein Rechtsanspruch besteht, insbet
1 .
ziell Arbeiten an 1 rior V p ten [ nteresse durchgeführte Leistungi Gefahr das Öffnen Eins ^ stelle nach Beseitigung derafigei
den Fällen He??? n AK° n 7 Uren ’ Fenstern und Aufzügen o r 1 des § 1 Abs. 1 Nr. 1 - 3 LBKG)
3 die Drimhr h ehende b,ber,assun 9 v on Geräten zum Gebrai
4.Z p rt U Z UhrUn9 7° n Arbeiten an fremde " G^ten oder bpi cnnJt° n Unterri cht z.B. in Kaufhäusern, Krankenai oaer bei sonstigen Institutionen, aifßprheth ^H 9Uf1 A ^Stellung von Brandsicherheits- und Sanität § 4 - Schuldner Anwendun 9 sber e'ches des § 34 LBKG.
die in 0 137 Ahc tZ i PfllC o ti9 im Sinne des § 3 Abs. 1 u. 2 dieser Saizui Unternehmen 1 U ' 2 SOwie § 34 Satz 2 LBKG genannten Person^
a?s ZnZZ n S C uif er in ? Sinne des § 3 Abs ' 3 dieser Sam
nimmt nrior e J"^ 6 ’ oder Dienstleistung der Feuerwehr in Am Mieter 1 7 ^' rd die Feuerwehr im Interesse eines Dritte
Gebührp nc^h, w er ^ in Anspruch genommen, so haftet dieser mutmaßliche »A/?i Ur ’ wenn die lr >anspruchnahme seinem wirkliche^
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s chuldneZ ^ os * enersa * z " und Gebührenpflichtige haften als &
ft f n Be ^ ecbnun 9 des Kostenersatzes und der Gebühren
und nL7f er l ersatz und d ' e Gebühren werden nach den beiden sen s eis tungen entstehenden Personal- und Sachkosten tu
er^dpf im 6b t nc * d ’ e Personalkosten sind die Zahl und die Binsat
er ailt Hio ^^Hdigen Umfang eingesetzten Personen. Als Binsat derüThonr e ' * VOm Ver,a ssen des Feuerwehrhauses, indem die cnen Gerate stationiert sind, bis zur Rückkehr dorthin. GehfdÄ
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