Einzelbild herunterladen

Wochenblatt VG Montabaur

Pflegedienste

Häusliche Alten- und Krankenpflege Gudrun Wolf

Grundpflege, Behandlungspflege. Hauswirtschaft, Telefon 02620/505, Funktelefon 0171/4945275

HauskrankenpflegedienstANNE

Krankenpflege, Altenpflege, Kinderkrankenpflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Mahlzeitendienst - zugelassen bei allen Krankenkassen 24-Stunden-Bereitschaftsdienst auch an Sonn- und Feiertagen Annemarie Debus,

56235 Ransbach-Baumbach. 02623/807241

PFLEGE-MOBIL Birgit Koch

ambulante Krankenpflege, erreichbar auch an Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr.02623/3681

Caritas-Sozialstationen (AHZ)

Wir leisten:

Kompetente Beratung, qualifizierte Kranken- und Altenpflege, hauswirt­schaftliche Versorgung und ergänzende Dienste.

Sozialstation (AHZ) Montabaur Philipp-Gehling-Straße 4, 56410 Montabaur

Telefon:.02602/1606-21

Mobilfunk:.0171/9723348

E-Mail:. SSt_MT@caritas-westerwald.de

Sozialstation (AHZ) Wallmerod für die Ortsgemeinden:

Heiligenroth, Ruppach-Goldhausen, Großholbach, Nomborn, Nenters­hausen, Heilberscheid, Görgeshausen, Niedererbach, Girod (Kleinhol­bach), Boden

Molsberger Straße 3 a, 56414 Wallmerod

Telefon:.06435/961255

Mobilfunk:.0171/9723349

E-Mail:.SSt_Wd@caritas-westerwald .de

SENIOREN-CENTRUM KATZENELNBOGEN

Langzeit- und Kurzzeitpflege, Probewohnen, Mobilisation nach einem Krankenhausaufenthalt. Beratungs- und Betreuungszentrum für pflegen-

Öffentl. Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung

Ermittlung der Wasserzählerstände

Im Auftrag der Verbandsgemeindewerke Montabaur erfolgt die Ablesung der Wasserzählerstände aller Abnehmer zur Erstellung der Jahresend­abrechnung 2001

ab Samstag, 15.12.2001, bis Dienstag, 15.01.2002.

Wir bitten alle Kunden, den Beauftragten der Verbandsgemeindewerke, die mit einem Ausweis ausgestattet sind, an diesen Tagen ungehinder­ten Zutritt zu den Messeinrichtungen zu ermöglichen.

Sollten Sie während des Ablesezeitraumes nicht anwesend sein, bitten wir um rechtzeitige Benachrichtigung.

Werden Kunden nicht angetroffen oder sollte die Messeinrichtung nicht zugänglich sein, so hinterlassen unsere Ableser vorgedruckte Formula­re.

Wir bitten in diesem Fall unsere Kunden, die Wasseruhren selbst abzu­lesen, die Formulare möglichst schnell mit den aktuellen Zählerständen sowie dem Datum der Ablesung zu versehen und umgehend an uns abzu­senden oder uns telefonisch, Telefon 02602/126166 zu verständigen.

Zählerstände, die uns bis zum 15.01.2002 nicht vorliegen, werden geschätzt.

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.

Verbandsgemeindewerke Montabaur Wirnseer

kaufm. Werkleiterin

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung

über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Montabaur vom 6, Dezember 2001

Der Verbandsgemeinderat von Montabaur hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.1.1994, der §§ 34 und 37 des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) vom 2. November 1981 sowie des § 2 Absatz 1, § 7 und 8 des Kommunalabga­bengesetzes (KAG) vom 20.6.1995 - in den jeweils gültigen Fassungen - folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

§1 - Grundsatz

(1) Bei Gefahr im Verzüge sind Anforderungen von Hilfeleistungen der Feuerwehr über den Notruf oder an die Feuerwehr direkt zu richten. Ande­re Hilfe- und Dienstleistungen sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, dem Wehrleiter oder dem Wehrführer anzufordern.

de Angehörige, Aarstraße 15, 56368 06486/7006 oder 7007, Fax 06486/6321.

Katzem

e *nbog en

L.dSO bere< ihtilich

E4 sie ist

ThPodor-Fliedner-Stiftung

1 n t ft Katzenelnbogen, Wohnen im Alter

Sen '° r c e "ri,nes Wohnen in Mietwohnungen, Wohnen mit Se,b Si?K? Versorgung im Einzelappartement, Pflege rund um SCha tnfleoe mobiler Mittagstisch, Telefon 06486/9180, Faxiti

eS-.in^senioteistm.fcclnet.be

L^ndW'

i. Als E

L-$tene rsa1

Ca«*

Internet: http://www.seniorenstift.fliedner.de

Arten- und Pflegeheim des Hospitalfonds Montabaur us

Das Alten-

und Pflegeheim des Hospitalfonds Montabaur GmbHh qualifizierte Hilfe und Beratung zu Fragen pflegender Angehörk

ichen amhulanton nnj

'-'nyeuona

Betroffener im häuslichen, ambulanten und stationären Bered Sprechstunde f indet mittwochs von 18.00 bis 19.00 Uhr durch Fra^fl Fachkraft für Pflegeüberleitung statt.

Auskunft und Terminabsprache unter Telefon 02602/1304-0 oder

Praxis für Ernährungsberatung

ERNÄHRUNG - BEWEGUNG - VERHALTEN Petra Malm-Hannappel,

Staatlich geprüfte Diätassistentin - EB/DGE ErnährungsberaterinderD sehen Gesellschaft für Ernährung

www.mh-ernaehrungsberatung.de .06435/5!

Anteilige Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse!

Ambulante Dienste am Marienkrankenhaus Na$

Unsere Zeit gehört Ihnen I

Wir bieten qualifizierte Kranken- und Altenpflege, kostenlose Berat« pflegende Angehörige. Ambulante Dienste 02604/706243, hai( schaftliche Versorgung und ergänzende Dienste 02 604/706245. [ Zeiten: Montag bis Freitag, 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Abend-undWoi enddienst 02604/706245.

§ 2 - Unentgeltliche Leistungen [

Vorbehaltlich des § 3 sind alle Maßnahmen der Feuerwehr zur von Brandgefahren, anderen Gefahren (Allgemeine Hilfe) oder im men des Katastrophenschutzes (§1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, § 8 Abs. % Abs. 1 LBKG) sowie die gegenseitigen Hilfeleistungen der Gemi^ nach § 3 Abs. 2 LBKG unentgeltlich.

§ 3 - Entgeltliche Leistungen

(1) Für die in § 37 Ab. 1 und 2 LBKG aufgeführten Leistungen soll die] bandsgemeinde Montabaur Kostenersatz erheben.

(2) Sie erhebt Kostenersatz für die in § 34 LBKG aufgeführten Leist

(3) Darüber hinaus sollen Gebühren erhoben werden für alle Leist der Feuerwehr, die nicht im Rahmen der § 3 Abs. 2 und § 8 Abs.2 erbracht werden und auf die kein Rechtsanspruch besteht, insbet

1 .

ziell Arbeiten an 1 rior V p ten [ nteresse durchgeführte Leistungi Gefahr das Öffnen Eins ^ stelle nach Beseitigung derafigei

den Fällen He??? n AK° n 7 Uren Fenstern und Aufzügen o r 1 des § 1 Abs. 1 Nr. 1 - 3 LBKG)

3 die Drimhr h ehende b,ber,assun 9 v on Geräten zum Gebrai

4.Z p rt U Z UhrUn9 7° n Arbeiten an fremde " G^ten oder bpi cnnJt° n Unterri cht z.B. in Kaufhäusern, Krankenai oaer bei sonstigen Institutionen, aifßprheth ^H 9Uf1 A ^Stellung von Brandsicherheits- und Sanität § 4 - Schuldner Anwendun 9 sber e'ches des § 34 LBKG.

die in 0 137 Ahc tZ i PfllC o ti9 im Sinne des § 3 Abs. 1 u. 2 dieser Saizui Unternehmen 1 U ' 2 SOwie § 34 Satz 2 LBKG genannten Person^

a?s ZnZZ n S C uif er in ? Sinne des § 3 Abs ' 3 dieser Sam

nimmt nrior e J"^ 6 oder Dienstleistung der Feuerwehr in Am Mieter 1 7 ^' rd die Feuerwehr im Interesse eines Dritte

Gebührp nc^h, w er ^ in Anspruch genommen, so haftet dieser mutmaßliche »A/?i Ur wenn die lr >anspruchnahme seinem wirkliche^

(31 M h Wl,,en ents P richt -

s chuldneZ ^ os * enersa * z " und Gebührenpflichtige haften als &

ft f n Be ^ ecbnun 9 des Kostenersatzes und der Gebühren

und nL7f er l ersatz und d ' e Gebühren werden nach den beiden sen s eis tungen entstehenden Personal- und Sachkosten tu

er^dpf im 6b t nc * d e Personalkosten sind die Zahl und die Binsat

er ailt Hio ^^Hdigen Umfang eingesetzten Personen. Als Binsat derüThonr e ' * VOm Ver,a ssen des Feuerwehrhauses, indem die cnen Gerate stationiert sind, bis zur Rückkehr dorthin. GehfdÄ

oder endet er nicht dort, so w .

Pauscha r Tarif vervi

"je Benutz

.fanden F '; : pn Taril

^Gebühren

^messer

Tarif

1*1 sich nac iirch den itoffvert sind zu z verbrat . ,;r, Kohle L-Agemein jtsondere r ® bei d Ruchbar *%ngsko uchbarl l^eit bei de

",

!: -jbei der j i'sungsko : iai übermä rallfestzus .^Anlage t iDienstleisti IsäBestandte ptslehung ( Imspruch a ilsteht mit itapnich ai Ir entsteht Äsen \ :u erstatter iciiBekan sMontab; oder Gef; :ungsaus ritten, die t Teiwehrai Hontabaui jesVerhal Abnahme der Klärung afttreten Satzung zeitig tritt !« 06 . 12 ,

fairSatzu e-un I der Vert 'Persona erwehr r.alkoster [fefierechr pftuerwehra ellenlohi Ertrages Pizugrundi

ieits\ f «heitiich ( sgt.B Mite Pai f ^ Person

satz nicht vom Feuerwehrhaus aus»

z von Ta stunde kosten (E Gehend Ifgegeb ^gen v