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^ifllaesetzbuch), das seit dem 01.07.2001 in Kraft ist, hpstehenden Forderung nach, das Recht auf Rehabili- ^'^hon mit Behinderung weiter zu entwickeln. Dieses Gesetz Je" 6 ® 1 !' n Zugang und die Erbringung von Leistungen des W® ^die Leistungen der Rehabilitation und der Eingliede- ^mpnarbeit zwischen Leistungsträgern, Leistungserbrin- ^ n<Tempfängern wird strukturiert, und es soll eine besse- ^für den Menschen mit Behinderung ermöglichen, r^nn Rechten, die z.B. auch im BSHG (Bundessozialhil- k'" i ntsind soll Menschen mit Beeinträchtigungen befähigen, ^bedarfsgerecht einzufordern, ihnen also eineMarktmacht

Leben oft so ist, müssen diese Rechte zum einen aus- anderen muss man sie kennen und auch in Anspruch

^nll eine bedarfsgerechte passgenaue Hilfe vor Ort sein, -Sich, ambulant abgedeckt werden kann, nach dem Slogan:

juflr stationär.

' i tpnration e V., eine Selbsthilfegruppe, die sich zum größten 1 rhen mit Behinderung zusammensetzt, hat es sich zur Auf­kauf Wunsch individuell und passgenau andere Menschen Eng zu beraten.

ihnen auch bei der Vermittlung von qualifiziertem Fachperso- iik!rh der offenen Hilfen:Durch unsere Kooperation mit der Isuii FE Kreisvereinigung Westerwald e.V., mit deren Hilfe wir fäch­erte Integrationshelfer in Kindergärten und in Schulen stellen, «der Lage auch kurzfristig benötigte Hilfen im Alltag zu reali- *iTa/beiten auch mit vielen anderen Stellen der Behindertenhilfe 1 n Rpi Interesse melden Sie sich bitte bei dem 1. Vorsitzenden £s Björn Weyer, Tel.: 02664/90422.

irnnen Sie sich aber auch an die Servicestelle der Lebenshilfe e.V. Gunter der Tel.-Nr. 02661/980680 wenden.

Wälder Kontakt- und Informationsstelle Selbsthilfe (WeKISS)

Ladung der Westerwälder Kontakt- und Informationsstelle für ® (WeKISS) trafen sich kürzlich Teilnehmer aus den verschie- jpWesterwälder Selbsthilfegruppen im Kreishaus in Montabaur zum föäi Gesamttreffen.

UInformationsteil stellte WeKISS-Mitarbeiterin Vera Apel-Jösch jstdasneue Redaktionsteam der Selbsthilfe-Zeitung vor und erbat sederGruppen für die nächste Ausgabe im Frühjahr 2002. Danach ade Möglichkeit von Selbsthilfegruppenförderung durch die Kran- ienerörtert und auf die Antragsfrist für 2002 hingewiesen, die am Ml abläuft. Schließlich konnte die WeKISS erfreut mitteilen, dass

t isofortalle Selbsthilfegruppen dank einer großzügigen Dauerleih- drtSanitätshauses Groß in Hachenburg eine Teleskop-Rollstuhl- im Ausmaß von maximal zwei Metern Länge) bei der WeKISS, ^Tisches Zentrum, Neustr. 34 in Westerburg ausleihen können, dilußan diesen informationsteil durch die WeKISS referierten Rolf -eiiervom Sozialverband VdK und Fachanwalt Harald Klein zum Kf.nktthemaArbeits- und Sozialrecht für chronisch Kranke und feie - .

Bürden Alltag

«Geld verschenken

^wissen, zahlt sich am Jahresende in barem Geld aus. Schon in Phase unterstützt der Staat Bau- aber auch Fondssparer mit Auf was man achten muss? Die HUK-COBURG-Bausparkasse

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sArbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber Vermögenswirk- iLeistungen, maximal 78 Mark (40 Euro) pro Monat oder 936 Mark |Euro) pro Jahr. Dieses Geld kann man auf einem Bausparvertrag Auf die in einem Jahr angesammelten Leistungen gibt es vom ^ezehnprozentige Arbeitnehmersparzulage. Verheiratete Arbeit­erinnen diesen Vorteil sogar zweimal nutzen. Voraussetzung: Das feuernde Einkommen beträgt bei Ledigen nicht mehr als 35.000 fM)0 Euro) und bei Verheirateten nicht mehr als 70.000 Mark PEuro) pro Jahr. Beantragt wird die Prämie übrigens mit der jähr- PWuererklärung direkt beim Finanzamt.

l^mern, die innerhalb dieser Einkommensgrenzen liegen, greift x®jauch noch beim Fondssparen unter die Arme. Wer als Allein- fW/erheirateter bis zu 800/1.600 Mark (408/816 Euro) pro Jahr PJonds anlegt, dem zahlt der Staat eine 20 prozentige Prämie pro lu!? a |ten und eine 25prozentige Prämie in den neuen Bundes- .Obdie Anteile am Aktienfonds einmal pro Jahr oder in monatli- , J® e n gekauft werden, spielt dabei keine Rolle. Es ist also durch- jyllh ,sich Prämien noch durch eine Einmalzahlung im Dezem- 2 ern u Wichtig ist nur, dass das Geld für das Fondssparen direkt jJrWeran die Fondsgesellschaft überwiesen wird. Auch hier gilt, ewir d mittels Steuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht. \ r bsitnehmersparzulage belohnt der Staat das Bausparen ^ Wohnungsbau-Prämie. Konkret: Wer einen Bauspar- k H? e , schlossen hat, erhält auf den von ihm eingezahlten Betrag ' nt staatliche Förderung pro Jahr. Allerdings gibt es für die gefor-

Nr. 49/2001

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derten Beiträge eine Obergrenze von 1.000 Mark (512 Euro) bei Allein­stehenden und 2.000 Mark (1.024 Euro) bei Verheirateten.

Dem Staat ist es egal, wie das Geld auf den Bausparvertrag eingezahlt wird: Einmalzahlungen sind ebenso möglich wie kontinuierliches Anspa­ren. Wer mit seinen Beiträgen unterhalb der maximal geförderten Bei­tragsgrenzen liegt, kann sein Bausparkonto also bis zum Jahresende jederzeit aufstocken, um die Höchstförderung zu bekommen. Gefördert werden Alleinstehende/Verheiratete, deren zu versteuerndes Einkommen nicht mehr als 50.000 Mark/100.000 Mark (25.600/51.200 Euro) pro Jahr beträgt.

Wissen sollte man: Wer seine Vermögenswirksamen Leistungen in einem Bausparvertrag angelegt hat, kann auch dafür Wohnungsbauprämie bekommen. Möglich ist das, wenn das zu versteuernde Jahreseinkom­men des Bausparers über der für die Arbeitnehmersparzulage zulässigen Höchstgrenze liegt. Das für die Genehmigung der Wohnungsbauprämie nötige Antragsformular schickt einem die Bausparkasse in der Regel mit dem alljährlichen Kontoauszug zu.

Fazit: Ein Ehepaar, das die staatliche Förderung in vollem Umfang nut­zen kann, erhält jedes Jahr noch einmal 707,20 Mark (361,60 Euro) in den alten bzw. 787,20 Mark (402,40 Euro) in den neuen Bundesländern zusätzlich. Bei einem Alleinstehenden legt der Staat immerhin noch 353,60 Mark (180,80 Euro) in den alten und 393,60 (201,20 Euro) in den neuen Bundesländern dazu.

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