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, Flur 19 , F rbraucha gdesWa! 396 (BGB" setzesfürd im 04 . 03.18 S. 11 ), 2 ll. S. 407 fl rforderlid n Nord. 56410 Ml . § 105 /
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^Belange durch das Vorhaben berührt werden u '^Ablaut der o g. Auslegungsfrist schriftlich Tn’Jl a " n bis zw ei fandvngen erheben. u,cn oder zur Nieder-
Exjungen müssen also bis spätestens 24 i*
& entweder bei der unter 2. genannten Behfi£' Uar 2002 ein- f-idGenehmigungsdirektion Nord , ReqionaktL,, ° der bei der Ifirtschaft, Bodenschutz, Bahnhofsfraße fo L Wasser wid- werden. De 49 - 56410 Monta-
t-i des Eingangs bei den erwähnten Behörde n • *
der Einwendungsfrist werden alle Einwenf maß 9 et >end p. die nicht auf besonderen privatrechtlichenTitehberuh^ 96 '
Ljder Einwendungsfrist werden die rechtzeitig .
und die Stellungnahmen der Behörden ^ 9 . erh °benen Ein-
■ ■ ■ -- -- dem Träger Se s
Nr. 49/2001
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nie oiciivy"”' ..Myu. uco Behörden und den Personen, die Einwendungen erho- meinem Termin erörtert.
* imastermin wird mindestens 1 Woche vorher ortsüblich •W*'l Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejeni- Swendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungs- r^jchrichtigt- .
•'.^n eines Beteiligten kann auch ohne ihn im Erorterungster-
^-delt werden.
I au so V orzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellung Ln die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem penjngstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrich-
MdieZustellung der Entscheidung über die Einwendungen auch j, öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Zungen werden dem Antragsteller und den beteiligten Behör- ' Aufgabenbereich berührt werden, bekanntgegeben. ■(Hungsführer kann verlangen, dass Name und Anschrift vor der „.'labe unkenntlich gemacht werden, wenn diese Angaben zur jJiäßen Durchführung des Zulassungsverfahrens nicht erfor-
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0 , 03 . 12.2001 Der Bürgermeister
rlqabe gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltver- [flteitsprüfung (UVPG)
y. U nd Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasser-
( AAbfallwirtschaft, Bodenschutz, Montabaur, gibt als zuständige te h ördebekannt, dass im Rahmen des wasserrechtlichen Erlaub- r»ü$ zur Entnahme von Grundwasser aus der Gewinnungs- tBrunnen “Rupberg” in der Gemarkung: Ruppach-Goldhau- 9, Flurstück 2/1927, für folgende Höchstentnahmemen- lillllSekunde, 18,0 cbm / Stunde, 430 cbm / Tag, 157.000 cbm |MeUmweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird (Akten- r:GE 54/1972).
18 §1 Abs. 2 im Rahmen des wasserrechtlichen Erlaubnisver- r'slgte Vorprüfung gemäß § 3e Abs. 1 Nr. 2 UVPG hat ergeben, »Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen Bern.
und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Botschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Montabaur vm,07.11.2001 i.A. Rudolf May
Sehe Bekanntmachung
mgvon öffentlichen Verkehrsanlagen im ich der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen
■'(iderBestimmungen des § 36 Landesstraßengesetz Rheinland- l&G) in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBI. Seite 273), zuletzt *1 durch Artikel 259 des Gesetzes vom 12.10.1999 (GVBI. Seite rtdem Beschluß des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen :'12001, werden die nachstehend bezeichneten Verkehrsflächen ^"destraße im Sinne des § 3 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a f Wirkung vom 27.11.2001 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Verlaufend von-bis
1)
von der Kreisstraße (Kl 53) bis zur Straße „Südring“ (Flur 11, Flurstück 9)
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von der Straße „Südring (Flur 11, Flurstück 8) bis zur Eisenbahn (Flur 11, Flurstück 848/5)
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von der Straße „Südring“ (Flur 11, Flurstück 23) bis zur Straße „Südring“(Flur 7, Flurstück 37)
von der Straße „Südring (Flur 11, Flurstück 8) bis zur Straße „Südring“(Flur 7, Flurstück 37)
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von der Straße „Südring (Flur 11, Flurstück 12) bis zur Straße „Südring“(Flur 11, Flurstück 23)
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Ein Plan, aus dem die genaue Lage und der Umfang der gewidmeten Flächen ersichtlich ist, liegt während der Dienststunden im Rathaus - Neubau, Kon- rad-Adenauer-Platz 8, 2. Stock, Zimmer 230, zur Einsichtnahme aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Ortsgemeinde Sprenger
Ruppach-Goldhausen, 26.11.2001 Ortsbürgermeister
Ergebnis Kriegsgräbersammlung
Bei der Haus- und Straßensammlung zu Gunsten des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. sind in unserer Gemeinde 1.116,00 DM zusammen gekommen. Herzlichen Dank sage ich allen Spendern und dem Sammlerteam der Frauengemeinschaft unter der Leitung von Christa Henkes, dass sie sich die Zeit dafür genommen haben.
Gerold Sprenger, Ortsbürgermeister
Ortsgemeinde verkauft Weihnachtsbäume
Am Samstag, 15.12.2001, verkauft die Ortsgemeinde in der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr Weihnachtsbäume in der Schonung unterhalb des Hochbehälters Rupberg.
Sprenger, Ortsbürgermeister
Pfarrgemeinde Ruppach-Goldhausen
Eine-Welt-Ausschuss
An den Sonntagen, 09. und 16.12.2001, findet wieder vor und nach dem Gottesdienst der Verkauf von “Eine-Welt-Artikeln” statt. Auf Wunsch von Pfarrer Wisser soll diese Aktion nicht wie bisher in der Kirche, sondern im Pfarrhaus durchgeführt werden, weil hier die Räumlichkeiten besser geeignet erscheinen, und den Besuchern auch ein Umtrunk angeboten werden kann. Neben den “Eine-Welt-Artikeln” werden auch Handarbeiten zum Verkauf angeboten. Der Erlös hieraus wird dem Schulprojekt von Pater Ferdinand in Uganda zur Verfügung gestellt. Wir hoffen, dass in der neuen Verkaufsstelle im Pfarrhaus die “Eine-Welt-Artikel” auch weiterhin viele Käufer finden und freuen uns auf ihren Besuch an den Sonntagen, 09. und 16.12.2001, jeweils vor und nach dem Gottesdienst.
Fasching - Fastnacht -'Karneval 2002
Wir laden alle ein, die an Fasching (Schwerdonnerstag) aktiv mitwirken wollen. Treffpunkt ist am 10.12.2001 um 20.00 Uhr in der Ruhbergschänke.
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Turn- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.
HANDBALL Freitag, 07.12.2001:
Alte Herren, I. und II. Mannschaft:
50. Geburtstag von unserem Sportkameraden Manfred Rütten, Treffpunkt: Sonnenhof in Ruppach-Goldhausen um 19.30 Uhr

