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Wochenblatt VG Montabaur _
Seniorennachmittag der Gemeinde
am Sonntag, 09.12.2001 (2. Advent)
Guten Tag und Hallo, liebe Seniorinnen und Senioren.
Ein Jahr ist verqanqen. Am zweiten Adventssonntag ist es wieder einmal »ÄS lädt ein zum gemütlichen Sen, orennachm, nag be,
Kaffee und Kuchen sowie einem guten Glas Wein.
Alle Heiligenröther. die sich diesem Personenkreis zugehörig fühlen, sind qanz herzlich eingeladen, bei ihrer Gemeinde zu Gas) zu sei .
Alle Seniorinnen und Senioren, die bisher noch nicht den Mut anden an diesem Adventskaffee teilzunehmen, sind uns besonders willkommene Gäste,
In diesem Jahr werden Kinder des Kindergartens sowie die Sängerinnen des Frauenchores den Nachmittag gestalten und für ein paar unterhaltsame Stunden sorgen.
Also, halten Sie es wie immer, einfach nur rein schauen und sich wohl fühlen.
Schon jetzt bedanke ich mich ganz herzlich bei allen, die ihren Beitrag leisten. um unseren Senioren einen unterhaltsamen zweiten Advent zu bescheren. Mein besonderer Dank gilt also den Kindern unseres Kindergartens, den engagierten Kolleginnen und Kollegen, den vielen helfenden Händen der Frauen des Möhnenvereins und nicht zuletzt den Sängerinnen unseres Frauenchores unter ihrem bewährten Dirigenten, Werner matt Zerfas, Ortsbürqermeister
FWG-Herbst
Die nächste Fraktionssitzung der Freien Wählergruppe Herbst findet am Montag. 10.12.2001. im Fraktionssitzungszimmer der Gemeindeverwaltung um 19.00 Uhr statt.
Thema u.a.: “Jahresabschluss 2001”
Seniorenkreis Heiligenroth
Auch in diesem Jahr wollen die Wirtsleute des Gasthofes “Zur Linde” Farn. Mihajlovic “Unsere Weihnachtsfeier” ausrichten. Wir treffen uns am 19.12.2001 um 14.30 Uhr im Gasthof. Meldung bis zum 15.12.2001 bei Fred Weiler oder Gerhard Frink abzugeben.
Sportverein Heiligenroth e.V.
FUSSBALL
Sonntag, 09.12.2001, 14.30 Uhr, Steinefrenz II - SG Girod/Heiligen- roth, Ahrbach I in Steinefrenz
Sonntag. 09.12.2001, 14.30 Uhr, SG Girod/Heiligenroth/Ahrbach II - Hundsangen II in Heiligenroth
Zu den beiden letzten Meisterschaftsspielen freuen sich beide Seniorenmannschaften über viele Zuschauer.
Bambini-Turnier:
Am Samstag, 08.12.2001, veranstaltet der SV Heiligenroth sein traditionelles Nikolaus-Bambini-Turnier in der Vogelsanghalle Heiligenroth. Insgesamt nehmen 24 Mannschaften teil.
Wer einen Kuchen spenden möchte, setze sich bitte mit dem Organisator des Turniers, Matthais Heinz, Tel. 2391, in Verbindung.
Zuschauer sind natürlich gern gesehene Gäste.
Ruppach-Goldhausen
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags von.von 18.00 bis 19.30 Uhr
donnerstags von .18.00 bis 19.30 Uhr
Tel.: 02602/998080, Fax: 02602/998081
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen vom 26.11.2001
Wirtschafts- und Fällungsplan 2002 einstimmig beschlossen
Einstimmig verabschiedete der Ortsgemeinderat den in der Sitzuna vorgelegten und erläuterten Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2002 Gemäß
?f 7 ? 7 e Ä nungen , d , er Forstverw a'tung wurden Gesamteinnahmen von 21.717 00 Euro und Gesamtausgaben von 38.700,00 Euro veranschlagt
wf^olgfauh ^ ^ WUrde 3Uf ins9esamt 755 ,m festgelegt und teilt sich
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?HtPr U !!L V n«H»” e, S ,iC 5?*. n Verkehr sanlagen Im Gewerbegebiet Unter dem Dorf in der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen
01 U 08T9 d 77 de (G?Bf , S n p 9 7 e m de ? t § , 36 LS j rG in der Fassung vom ui.uö.19/7 (GVBI. Seite 273), zuletzt geändert durch Artikel 259 des
Gesetzes vom 12 10.1999 (GVBI. Seite 325), beschloss dir Ortsqe
meinderat, die nachstehend bezeichneten Verkehrsflächen als Gemein-
ftffenÄlnl^uHh VOn§ ^ Absatz 1 Nummer3 BuchstabeaLStrGdem
de Flurstückl erkehr ZU W ' dmen ' D ' e Widmun 9 dreckt sich auf folgen-
j Bezeichnung
Straße „Südring“, (Flur 11, Flurstück 8)
Straße „Südring“, (Flur 11. Flurstück 9)
Straße „Südring“,
(Flur 11, Flurstück 12)
Straße „Südring“,
(Flur 11. Flurstück 23)
Straße „Südring“, (Flur 7, Flurstück 37)
Nr. i
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von der Kreisstraße (KlSäTbiT
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von der StraßeTsüdrWTCTri _„
Bekanntgabe einer Eilentscheidung bezüoiiNTlr\r L ~ Renovierung der Leichenhalle a n aes ^mba
Ortsbürgermeister Sprenger erläuterte die Gründe für h- c D er Ortsgemeinderat nahm gemäß § 48 GemO 7 ,.!« „ Ellent s der Auftragsvergabe. zustimmendKei
Erlass einer Satzung zur Anpassung örtlicher Sat,,,«- ,
(Euro-Anpassungssatzung) jungen an den?
Der Ortsgemeinderat beschloss den Erlass der Euro Ann in der vorgelegten Form. Die Satzung wird im WorhÄ* bandsgemeinde Montabaur öffentlich bekanntgemacht ° att(
Anpassung der Friedhofsgebührensätze nach dem c sungsgesetz n tur <>-A
Die Friedhofsgebührensatzung wurde in der vorgeleaten Fn sen. Auch diese Satzung wird im Wochenblatt derVerhar Montabaur öffentlich bekanntgemacht. d
Auftragsvergabe zur Abfuhr von Mutterboden im p,
“Flurzaun - In den Appelstücker” m Bauq
Ortsbürgermeister Sprenger erläuterte, dass im Zuqe der Fr^hi«. des Baugebietes “Flurzaun - Abschnitt II” größere MenqenanÖ den angefallen sind, die zur Zeit auf der Auslgleichsfläche enil l Straße nach Dahlen zwischengelagert sind. Die Erfahrunoen »3 Erschließungsmaßnahmen “Gewerbegebiet" und “Flurzaun p ' gezeigt, dass der gelagerte Mutterboden nicht verwertet wurde wurde in Absprache mit der Verbandsgemeindeverwaltung Monta Vergabe zur Abfuhr des Mutterbodens beschränkt ausgeschrie an der Dahlener Straße gelagerte Mutterboden wurde an dieses tende Firma zur Abfuhr bis zum 31.12.2002 verkauft.
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Bekanntmachung zur Erteilung
einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis
(Anhörungsverfahren)
1.
Die Verbandsgemeindewerke Montabaur, Konrad-Adenauer-Pl 56410 Montabaur haben bei der Struktur- und Genehmigungsdir( Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodens 56410 Montabaur die gehobene Erlaubnis beantragt, entsprechen vorgelegten und geprüften Antrags- und Planunterlagen aus dem I nen “Rupberg”, in der Gemarkung Ruppach-Goldhausen, Flur 19,1 stück 2/1927, Grundwasser zu Tage zu fördern und zu verbrauche* Hierfür ist gemäß §§ 2, 3 und 7 des Gesetzes zur Ordnung des Wa haushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG -) vom 12.11.1996 (BGB 1695) und den §§ 26, 27 und 114 Abs. 2 des Wassergesetzes für ! Land Rheinland-Pfalz (Landwassergesetzes - LWG •) vom 04.03.1S (GVBI. S. 31) in der Fassung vom 14.12.1990 (GVBI. 1991 S.11 ),:j geändert durch Gesetz vom 19.11.1999 (Artikel Nr. 7, GVBI. S.407f Durchführung eines Verfahrens nach § 114 Abs. 1 LWG erforderst 1
Die Zuständigkeit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord. Bd nalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, 56410 M baur ergibt sich aus den §§ 34 Abs. 1 Nr. 2 a LWG i.V.m. §105* LWG.
Es wurden folgende Höchstentnahmemengen beantragt:
5,0 I / Sekunde 18,0 cbm / Stunde 430 cbm / Tag 157.000 cbm / Jahr
2 .
Näheres über Art und Umfang der beantragten Maßnahme Antrags- und Planunterlagen (Zeichnungen, Pläne und Erlau Az.: 33-GE 1972, entnommen werden, die wie folgt zu jeder ^ sichtnahme ausgelegt werden.
Die Planunterlagen liegen aus vom 10. Dezember 2001 bis 2002 einschließlich, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Verbandsgemeindewerke - Konrad-Adenauer-Platz 8 56410 Montabaur Dienstzimmer Nr.: 217
Dienstzeiten: 8 0 0 Uitrte'2-®'
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