Nr. 48/2001
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Ortsgemeinderates Eitelborn
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5 Ortsgemeinderates Eitelborn findet am Montag, lS im Sitzungssaal des Gemeindehauses statt.
von
auf den zu erwartenden "für die Willy-Arndt-Straße im Neubaugebiet
r (Flur 9, Flurstück 316), in der Gemarkung Eitelborn
^ngsbeitt 9 ^
... Geländers an der Treppenanlage im Neubauge-
Auttragsvergabe
EH^Vn h eraartens der Kath. Kirchengemeinde auf zeitwei- nwnrdem Kindergarten in der Gartenstraße ^ n ;,,nn über die Haushaltsrechnung 2000 und Entla- 'f SS das Haushaltsjahr 2000 lrt HBeschlussfassung über eine Investitionsliste zum un ° 2002 und zum Investitionsprogramm 2001 - 2005 ialt neuen Satzung über die Erhebung der Hundesteuer einer Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an den
l'u^i^rhüssea^n Vereine durch die Ortsgemeinde Eitelbom; *2 in Euro ab 01.01.2002
SC 1919 Eitelborn e. V. auf Gewährung eines Zuschus- 2? öuf eines Trockenmarkierwagens
“nge ndes0rtSbÜrgerme,SterS
^iedenes ofinerfragestunde
itliche Sitzung
»jeleqenheit/en - vorsorglich - 4'jcksangelegenheit/en - vorsorglich - T'.gen des Ortsbürgermeisters -^denes
S liehen Sitzung sind alle interessierten Einwohner/innen herZ-
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Cv m 26.11.2001 Blath, Ortsbürgermeister
auf Fraktionssitzungen:
Montag, 03.12.2001, 19.00 Uhr, Sitzungssaal Gemeindehaus
Dienstag, 04.12.2001, 19.30 Uhr, Sitzungssaal Gemeindehaus
eoi: Donnerstag, 06.12.2001,19.30 Uhr, kleines Bespre
chungszimmer
tnisder Kriegsgräbersammlung
«us-und Straßensammlung zu Gunsten des Volksbundes Deut- ^■sgräberfürsorge e.V. sind in unserer Gemeinde 1.418,03 DM Ki gekommen.
ten möchte ich mich bei allen Spendern und dem Team des cito der Augst unter der Leitung von Christian Hück.
Norbert Blath, Ortsbürgermeister
Brei-Info der Gemeindebücherei Eitelborn sRathaus, Unterdorfstraße)
selten der Gemeindebücherei Eitelborn (für alle Einwohner der (Gemeinden):
.von 15.00 bis 17.00 Uhr
.von 17.00 bis 19.00 Uhr
i Kirchengemeinde “Mariä Himmelfahrt”
orn
frAdventsfeier
:wien und Senioren aus Eitelborn sind herzlich zur Advents- ten, welche am Mittwoch, 12.12.2001, um 14.30 Uhr im Jehaus “Arche” stattfindet.
ü besinnlichen Programm und Kaffee und Kuchen wollen wir in »chafteinige Stunden verbringen. Es besteht die Möglichkeit zur und auch zur Heimfahrt mit Pkw. Bitte sagen Sie im Pfarrbüro
Gemeinschaft Eitelborn
tnmung auf das Weihnachtsfest laden wir alle Frauen zu einer Jen Adventsfeier recht herzlich ein. Beginn am 03.12.2001 um AEssen ^ e ' m , ^ rcbe " - Anschließend gemütliches Beisammen-
Jottesdienst im Gemeindehaus “Arche” wnßbis 10 Jahren sind herzlich eingeladen zum Kindergottes- s‘aT!^ dienst ) am Donnerstag, 06.12.2001,15.00 Uhr im Gemein- W)e Eitelborn. Wir feiern des Namenstag des hl. Nikolaus.
Gesangverein “Mozart” Eitelborn
fiiihr 6 -' a . h , resh auptversammlung findet am Samstag, 08 . 1 2.2001, c " unr,m Vereinslokal “Zur Krone” statt. itenJaV ^ röffnun 9 un d Begrüßung, 2. Totenehrung, 3. Bericht 5.K3^Ih Shauptversammlun 9- 4 - Jahres- und Tätigkeitsbericht k^nbericht 2001, 6. Bericht der Kassenprüfer, 7. Entlastung Aussprache zur TOP 3, 4, 5, 9. Wahl der Kassenprü-
w r 20 u 2, Festsetzung der Mitgliedsbeiträge, 11. Veranstaltungen und Vorschau 2002, 12. Verschiedenes, 13. Schlusswort des Vorsitzenden. Wir laden alle Mitglieder zu dieser Versammlung ein und hoffen im Rahmen der Tagesordnung auf eine rege Diskussion zum Wohle des Vereins.
Kirchenchor “Cäcilia” Eitelborn
Adventssingen
Der Kirchenchor Cäcilia der Pfarrgemeinde Eitelborn veranstaltet am Samstag, 02.12.2001, ab 14.00 Uhr ein Adventssingen mit kleinem Basar. Lassen Sie sich durch adventliche Lieder des Kirchenchores und bei Einbruch der Dunkelheit mit musikalischen Beiträgen des Posaunenchores Neuhäusel auf die Adventszeit einstimmen.
Sicher werden Sie hier dekorativen Weihnachtsschmuck oder sogar ein Weihnachtsgeschenk entdecken.
Aber auch Weihnachtsgebäck, Kaffee, Glühwein sowie Würstchen und vieles mehr haben wir für Sie vorbereitet.
Vielleicht kommt auch der Nikolaus!
Konnten wir Ihre Neugier wecken?
Wir freuen uns auf einen gemeinsamen besinnlichen Sonntagnachmittag am 1. Advent auf dem weihnachtlich geschmückten Dorfplatz in Eitelborn.
Vorweihnachtliche Feier
Zu unserer vorweihnachtlichen Feier am Samstag, 15.12.2001, um 19.30 Uhr laden wir alle Mitglieder mit ihren Ehepartnern in den Probenraum recht herzlich ein.
Um eine Übersicht zu bekommen, mit wie viel Teilnehmern zu rechnen ist, bitten wir um Anmeldung bei Wilma Vogt, Tel. 8119, bis zum 08.12.2001!
Freiwillige Feuerwehr Eitelborn
Zu unserem Aktivenausflug treffen wir uns am Samstag, 01.12.2001, um 12.30 Uhr am Feuerwehrgerätehaus. Bitte denkt an eure Turnschuhe.
SG Eitelborn/Neuhäusel
1. Mannschaft
Am Sonntag, 02.12.2001, Beginn der Aufstiegsrunde zur Bezirksliga. SG Eitelborn/Neuhäusel - VfL Kesselheim. Spielbeginn ist um 14.30 Uhr auf der Nörr.
2. Mannschaft
Am Sonntag, 02.12.2001, SG E/N/H II - FC Bassenheim II. Spielbeginn ist um 11.00 Uhr in Neuhäusel.
SC Eitelborn
ALTE HERREN
Am Samstag, 15.12.2001, findet die Weihnachtsfeierder AH statt. Anmeldung bis 30.11.2001. Bitte nicht vergessen.
Kadenbach
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr
und...nach Vereinbarung
Gemeindeverwaltung, Telefon und Fax: 02620/633 Ortsbürgermeister, Telefon: 02620/1001 (ab 13.30 Uhr)
Örtliche Regelungen zum Winterdienst
Nachdem bereits vor zwei Wochen von Seiten des Ordnungsamtes auf die allgemeinen Pflichten im Rahmen des Winterdienstes hingewiesen wurde, möchte ich an dieser Stelle nochmals auf Besonderheiten unserer örtlichen Regelungen hinweisen:
Zunächst darf ich Ihnen die Regelungen darstellen, mit deren Hilfe die Ortsgemeinde ihrer Räum- und Streupflicht nachzukommen hat.
1. Winterdienstpflichten der Ortsgemeinde:
1.1 Streuplan
Die Gemeinde hat einen Streuplan zu erstellen, durch den sichergestellt wird, dass überall dort geräumt und gestreut wird, wo das Verkehrsbedürfnis dies erfordert. Oberster Grundsatz muss dabei sein, “so wenig wie möglich, so viel wie nötig”. Hierbei sind die Sicherheitsbelange mit denen der Sparsamkeit und des Umweltschutzes in Einklang zu bringen. Grundsätzlich besteht innerhalb der geschlossenen Ortslage eine Streu- und Räumpflicht der Fahrbahnen nur an verkehrswichtigen und/oder gefährlichen Strecken. Dies bedeutet: Die Ortsgemeinde ist nicht verpflichtet, alle Straßen in ihrem gesamten Verlauf zu räumen und zu streuen!
Ferner ist eine Verpflichtung zum Streuen/Räumen auch nicht gegeben, solange durch das Streuen und Räumen (bei anhaltenden Schneefällen) keine nachhaltige Sicherungswirkung erzielt werden kann. Nach Ende des Schneefalls sind die Winterdienstmaßnahmen schnellstmöglich durchzuführen und erforderlichenfalls zu wiederholen.
1.2 Reihenfolge des Räum- und Streudienstes:
Die Reihenfolge des Räumdienstes ist in 3 Dringlichkeitsstufen festgelegt: Dringlichkeitsstufe I: Alle verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen, wie Gefällstrecken, scharfe Kurven, Straßenverengungen, Kreuzungen, Ein-

