Wochenblatt VG Montabaur
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tragen möchten, dann melden Sie diese bitte telefonisch bei Yvonne Schloss er unter Tel. 6811 oder bei der Tütenabgabe an.
Wer singt ein paar Nikloauslieder mit?
Alle Kinder (ab drei Jahren), die Lust haben, gemeinsam ein paar Lieder
für die Nikolausfeier einzuüben, sind zu einer Probe herzlich eingeladen.
-- --- ic om ihr im “Rur.hfinken-Zen-
trurrf stattfindet.
So ist der Programmablauf:
• gemütliches Beisammensein mit Kaffee und Kuchen
• Theateraufführung der Theater AG der Grundschule Horbach, Leitung: Frau Nagel
• gemeinsames Singen von Nikolausliedern
• Begrüßung des Sankt Nikolaus
• Verteilen der Nikolaustüten
Wir alle. Ortsgememden und Organisationsteam, würden uns herzlich freuen. wenn wir Sie'Euch auf der Nikolausfeier begrüßen könnten.
Hans-Ulrich Weidenfeiler. Ortsbürgermeister
Horbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Gemeindeverwaltung.Telefon: 06439/7435
Ortsburgermeister privat.Telefon: 06439/7404
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt gegeben
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des gemeinsamen Hallenausschusses
Die nächste Sitzung des gemeinsamen Hallenausschusses der Ortsgemeinden Horbach und Gackenbach findet am Montag, 26.11.2001, um 19.30 Uhr im Buchfinkenzentrum statt.
Tagesordnung Öffentliche Sitzung:
1. Reinigung der Halle in den Schulferien
2. Renovierung - Vorraum zum Jugendraum -
3. Hallennutzungsgebühren
4. Weitere Nutzung des Clubraumes nach Schließung der dritten Kindergartengruppe
5. Verschiedenes
Zu der Sitzung sind alle interessierten Einwohner/innen herzlich einqela- den.
56412 Horbach. 19.11.2001 Wilhelmi, Vorsitzender
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an den EURO (EURO-Anpassungs-Satzung) in der Ortsgemeinde Horbach
vom 12. November 2001
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
Artikel 1 - Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Horbach über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 15.02.1983 § 12 (Geldbuße und Zwangsmittel) wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe “1.000,- DM" durch die Angabe “5.000,— EUR" ersetzt.
Artikel 2 - Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Horbach über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 03.05.1988 § 30 (Ordnungswidrigkeiten) wird wie folgt geändert:
In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe “2.000,— DM” durch die Angabe “5.000,— EUR" ersetzt.
Artikel 3 - Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Horbach über den Schutz des Ortsbildes vom 01.06.1981
§ 2 (Ordnungswidrigkeiten) wird wie folgt geändert:
In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe “1.000,— DM" durch die Angabe “5.000,— EUR" ersetzt.
Artikel 4 - Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2002 in Kraft.
56412 Horbach, 12.11.2001 (S.) Wilhelmi, Ortsbürgermeister
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
? vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den t
standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens schritten gegenüber der VerbandsgemeindeveiÄ
Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter BezeidZ^ Verhaltes, der die Verletzung begründen soll, g e | te 2 Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann^
aeltend machen.
56412 Horbach, 12.11.2001 (S.) Wilhelmi, Ortsbürgerm^
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses
der Verbandsversammlung
wnm 15 11.2001 des Kindergartenzweckverbandes Gacki
bach für das Haushaltsjahr 2000
I.
Haushaltsrechnung
Verwaltungs
haushalt/DM
Vermögens
haushalt/DM
2.738.7(1
Feststellung des Ergebnisses
Soll-Einnahmen
424.155,07
Abgang alter Kasseneinnahmereste
523,10
0,00
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
423.631,97
2.738.76
Soll-Ausgaben
423.631,97
2.738.76
-
Summe bereinigte
Soll-Ausgaben
423.631,97
2.738,76
Überschuß/Fehlbetrag
0,00
0,00
b
Festgestellt:
Montabaur, 02.02.2001
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur 1 .1
II.
Entlastungsbeschluss
Die Verbandsversammlung beschließt die von der Verband Verwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 2000 aufgestelitejj rechnung gemäß § 114 GemO.
Gleichzeitig wird beschlossen, dem Verbandsvorsitzenden,d meister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für daslj haltsjahr 2000 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechne lege wird verzichtet. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen HausN len bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die GeneH nach § 100 GemO erteilt.
Öffentliche Auslegung
nähme vom''O??? pnm T? ^ Recherf schaftsbericht liegtzwEnj Wartung Montahlu r b ' S 12 - 12 ' 2001 bei der Verband^
Platz 8%641 n a Mnnföh Finan2a j bteilung ’ Zimmer 109, Konrad-Ade 1 wochs von 8 nn °^ a ^ aur ’^ährend der Kernarbeitszeit (montags» nerstLs ln 8 nn l b ' S ^ 2 - 20 o Uhrun d von 14.00 Uhr bis Al sowie Sitan, ln « n h n 12 ’ 30 Uhr und von 14 00 Öhr bis )S.£?
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Nikolausfeier 2001
ken-ZenS’an w 2 '^? 01 ’ nachm 'ttags ab 15.00 Uhr, findetirB. lausfeipr r-T , er Grundschule Horbach wieder die gemeinsame* beiden Ortcr? aC ^ er L^ ac ^ er und Horbacher Kinder statt. Hierzu la» onsteam St me J nden ' ^besondere aber das gesamte Orsat Großeltern n=. Klr L der aus den Gemeinden mit ihren Elfem
jaroueitern ganz herzlich ein.
Nikoteustnt o'c 6 biS s P ätestens Sonntag, 25.11.2001, für jedes
folgenden HelSrinnen^^ 6 ^^ 9 in Höhe von6 ’ 00DM
bacd ' Heike Roßkothen, Westerwaldsfraße l3ode*
G ark , ne Stendebach, Wiesenstraße 3
nDach: Bärbel Müller, Kirchstraße 10 oder Yvonnes
D a «. „ ser . Ober dem Kirchweg 8.
S ? ,e Uns eine " Kuchen?
zusammp h n e ^« Unachst mit allen Kindern, den Eltern und Gro& tragen mörhtolf' e i rinken - Wenn Sie mit einer KuchenspendeW® Schlosser nntf n T d i ann me,den Sie diese bitte telefonisch be ter Tel. 6811 oder bei der Tütenabgabe an.

