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Wochenblatt VG Montabaur

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tragen möchten, dann melden Sie diese bitte telefonisch bei Yvonne Schloss er unter Tel. 6811 oder bei der Tütenabgabe an.

Wer singt ein paar Nikloauslieder mit?

Alle Kinder (ab drei Jahren), die Lust haben, gemeinsam ein paar Lieder

für die Nikolausfeier einzuüben, sind zu einer Probe herzlich eingeladen.

-- --- ic om ihr imRur.hfinken-Zen-

trurrf stattfindet.

So ist der Programmablauf:

gemütliches Beisammensein mit Kaffee und Kuchen

Theateraufführung der Theater AG der Grundschule Horbach, Leitung: Frau Nagel

gemeinsames Singen von Nikolausliedern

Begrüßung des Sankt Nikolaus

Verteilen der Nikolaustüten

Wir alle. Ortsgememden und Organisationsteam, würden uns herzlich freu­en. wenn wir Sie'Euch auf der Nikolausfeier begrüßen könnten.

Hans-Ulrich Weidenfeiler. Ortsbürgermeister

Horbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Gemeindeverwaltung.Telefon: 06439/7435

Ortsburgermeister privat.Telefon: 06439/7404

Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt gegeben

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des gemeinsamen Hallenausschusses

Die nächste Sitzung des gemeinsamen Hallenausschusses der Ortsge­meinden Horbach und Gackenbach findet am Montag, 26.11.2001, um 19.30 Uhr im Buchfinkenzentrum statt.

Tagesordnung Öffentliche Sitzung:

1. Reinigung der Halle in den Schulferien

2. Renovierung - Vorraum zum Jugendraum -

3. Hallennutzungsgebühren

4. Weitere Nutzung des Clubraumes nach Schließung der dritten Kin­dergartengruppe

5. Verschiedenes

Zu der Sitzung sind alle interessierten Einwohner/innen herzlich einqela- den.

56412 Horbach. 19.11.2001 Wilhelmi, Vorsitzender

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an den EURO (EURO-Anpassungs-Satzung) in der Ortsgemeinde Horbach

vom 12. November 2001

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

Artikel 1 - Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Horbach über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 15.02.1983 § 12 (Geldbuße und Zwangsmittel) wird wie folgt geändert:

In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe1.000,- DM" durch die Angabe 5.000, EUR" ersetzt.

Artikel 2 - Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Horbach über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 03.05.1988 § 30 (Ordnungswidrigkeiten) wird wie folgt geändert:

In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe2.000, DM durch die Angabe 5.000, EUR" ersetzt.

Artikel 3 - Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Horbach über den Schutz des Ortsbildes vom 01.06.1981

§ 2 (Ordnungswidrigkeiten) wird wie folgt geändert:

In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe1.000, DM" durch die Angabe 5.000, EUR" ersetzt.

Artikel 4 - Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2002 in Kraft.

56412 Horbach, 12.11.2001 (S.) Wilhelmi, Ortsbürgermeister

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

? vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den t

standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens schritten gegenüber der VerbandsgemeindeveiÄ

Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter BezeidZ^ Verhaltes, der die Verletzung begründen soll, g e | te 2 Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann^

aeltend machen.

56412 Horbach, 12.11.2001 (S.) Wilhelmi, Ortsbürgerm^

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses

der Verbandsversammlung

wnm 15 11.2001 des Kindergartenzweckverbandes Gacki

bach für das Haushaltsjahr 2000

I.

Haushaltsrechnung

Verwaltungs­

haushalt/DM

Vermögens­

haushalt/DM

2.738.7(1

Feststellung des Ergebnisses

Soll-Einnahmen

424.155,07

Abgang alter Kassenein­nahmereste

523,10

0,00

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

423.631,97

2.738.76

Soll-Ausgaben

423.631,97

2.738.76

-

Summe bereinigte

Soll-Ausgaben

423.631,97

2.738,76

Überschuß/Fehlbetrag

0,00

0,00

b

Festgestellt:

Montabaur, 02.02.2001

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur 1 .1

II.

Entlastungsbeschluss

Die Verbandsversammlung beschließt die von der Verband Verwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 2000 aufgestelitejj rechnung gemäß § 114 GemO.

Gleichzeitig wird beschlossen, dem Verbandsvorsitzenden,d meister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für daslj haltsjahr 2000 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechne lege wird verzichtet. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen HausN len bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die GeneH nach § 100 GemO erteilt.

Öffentliche Auslegung

nähme vom''O??? pnm T? ^ Recherf schaftsbericht liegtzwEnj Wartung Montahlu r b ' S 12 - 12 ' 2001 bei der Verband^

Platz 8%641 n a Mnnföh Finan2a j bteilung Zimmer 109, Konrad-Ade 1 wochs von 8 nn °^ a ^ aur^ährend der Kernarbeitszeit (montags» nerstLs ln 8 nn l b ' S ^ 2 - 20 o Uhrun d von 14.00 Uhr bis Al sowie Sitan, ln « n h n 12 30 Uhr und von 14 00 Öhr bis )S.£?

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Nikolausfeier 2001

ken-ZenSan w 2 '^? 01 nachm 'ttags ab 15.00 Uhr, findetirB. lausfeipr r-T , er Grundschule Horbach wieder die gemeinsame* beiden Ortcr? aC ^ er L^ ac ^ er und Horbacher Kinder statt. Hierzu la» onsteam St me J nden ' ^besondere aber das gesamte Orsat Großeltern n=. Klr L der aus den Gemeinden mit ihren Elfem

jaroueitern ganz herzlich ein.

Nikoteustnt o'c 6 biS s P ätestens Sonntag, 25.11.2001, für jedes

folgenden HelSrinnen^^ 6 ^^ 9 in Höhe von6 00DM

bacd ' Heike Roßkothen, Westerwaldsfraße l3ode*

G ark , ne Stendebach, Wiesenstraße 3

nDach: Bärbel Müller, Kirchstraße 10 oder Yvonnes

D a «. ser . Ober dem Kirchweg 8.

S ? ,e Uns eine " Kuchen?

zusammp h n e ^« Unachst mit allen Kindern, den Eltern und Gro& tragen mörhtolf' e i rinken - Wenn Sie mit einer KuchenspendeW® Schlosser nntf n T d i ann me,den Sie diese bitte telefonisch be ter Tel. 6811 oder bei der Tütenabgabe an.