Nr. 47/2001
, vG Montag
r ^nderat von Gackenbach am 25.10.2001 als Satzunq lO'Wf^ng des Bebauungsplanes “Halfterweg” wurde aus Bse ne ^T nasp ian der Verbandsgemeinde Montabaur entwickelt F^Phmiqung durch die Kreisverwaltung des Westerwald- KSSgB nicht erforderlich ist.
cnianunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Mon- ^alttinq, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mitt- P' '!t 1230 und 14.00 - 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 - 18 00 Uhr und freitags von 8.00 -12.30 Uhr) von jeder- ö eiTen werden. Jedermann kann über den Inhalt Bebauungs-
Slintmachung tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft. El hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 Kezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbe- R wpnnsie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntma- £icH gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innersten Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der „schriftlich geltend gemacht worden sind.
«erhalt der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif- ?den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen. Lrvorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Verteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre- /Entschädigungsansprüche wird hingewiesen, s 3 BauGB (Auszug):
adigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die r «39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind ”die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die 3 der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichti-
iitragt.
is, 4 BauGB:
jädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah- r Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich- mwgensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs
.führt wird.
i 6Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):
jen die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften iGesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen (Elten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig se gekommen. Dies gilt nicht, wenn
8 Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- , g, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung irietzl worden sind oder
ir Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den ichluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrenster Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter »Zeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll Mich geltend gemacht hat.
landeine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann n Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzend machen.
ach , 1911 - 20 01 Ulrich Weidenfeiler
Ortsbürgermeister
liehe Bekanntmachung
kellung des Bebauungsplanes “Eschenauer der Ortsgemeinde Gackenbach
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Der Ortsgemeinderat von Gackenbach hat in seiner Sitzung am 16.08.2001 die Aufstellung des u. a. Bebauungsplanes beschlossen (siehe vorstehende Planskizze).
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. *
Zu diesem Zweck liegt die Aufstellungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 03.12.2001 bis 04.01.2002 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Gackenbach, 14.11.2001 Ulrich Weidenfeller
Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses der Verbandsversammlung
vom 15.11.2001 des Kindergartenzweckverbandes Gackenbach/Horbach für das Haushaltsjahr 2000 I.
Haushaitsrechnung
Verwaltungs
haushalt/DM
Vermögens
haushalt/DM
Gesamt
DM
Feststellune des Ergebnisses
Soll-Einnahmen
424.155,07
2.738,76
426.893,83
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste
523,10
0,00
523,10
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
423.631,97
2.738,76
426.370,73
Soll-Ausgaben
423.631,97
2.738,76
426.370,73
Summe bereinigte Soll-Ausgaben
423.631,97
2.738,76
426.370,73
Überschuß/Fehlbetrag
0,00
0,00
0,00
Festgestellt:
Montabaur, 02.02.2001 Schaaf
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur I. Beigeordneter
II.
Entlastungsbeschluss
Die Verbandsversammlung beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 2000 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Verbandsvorsitzenden, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 2000 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
III.
Öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 03.12.2001 bis 12.12.2001 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer- Platz 8,56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Montabaur, 20.11.2001 (S.) Weidenfeller
Kindergartenzweckverband Verbandsvorsitzender
Gackenbach/Horbach
Nikolausfeier 2001
Am Sonntag, 02.12.2001, nachmittags ab 15.00 Uhr, findet im “Buchfin- ken-Zentrum” an der Grundschule Horbach wieder die gemeinsame Nikolausfeier der Gackenbacher und Horbacher Kinder statt. Hierzu laden die beiden Ortsgemeinden, insbesondere aber das gesamte Organisationsteam alle Kinder aus den beiden Gemeinden mit ihren Eltern und Großeltern ganz herzlich ein.
Geben Sie bitte bis spätestens Sonntag, 25.11.2001, für jedes Kind eine Nikolaustüte sowie einen Unkostenbeitrag in Höhe von 6,00 DM/Tüte bei folgenden Helferinnen ab:
Horbach: Heike Roßkothen, Westerwaldstraße 13 oder Sabi
ne Stendebach, Wiesgenstraße 3
Gackenbach: Bärbel Müller, Kirchstraße 10 oder Yvonne Schlos
ser, Ober dem Kirchweg 8.
Backen Sie uns einen Kuchen?
Wir möchten zunächst mit allen Kindern, den Eltern und Großeltern zusammen Kaffeetrinken. Wenn Sie mit einer Kuchenspende hierzu bei-

