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Wochenblatt VG Montabaur - - -

(6) Die Ortsgemeinde kann eine Kaution bis zur p^®. t v °g t gp 0 z ^ U h in terle- ben. Sie ist beim Ortsbürgermeister oder dem Beai £ ra 9 e ^ Durch . gen. Sofern die geforderte Hinterlegungl nicht erfolg . der Kau­führung der Veranstaltung untersagt werden. . ^ veran-

tion erfolgt nach Abnahme der benutzen Raume, sofern bei der staltung keine Schäden aufgetreten sind.

(1) Die Ortsgemeinde übernimmt keinerlei Haftungi im

mit der Nutzung der Buchfmkenlandhalle^Der Benutz.® r ® ®"J 0

meinde, deren Mitarbeiter. Beauftragte oder sonstige Dritte von jeglicher

(^Die^Ohsgemeinde uberlässt dem Benutzer die Bu ^k e nlandhalle sowie das Inventar und die Gebrauchsgegenstande zur Be , n . u J t zu H n i Zustand, in dem es sich befindet. Der Benutzer ist verphicl h ' eSr» tar jeweils vor der Benutzung auf seine ordnungsgemäße B 5 sch ^f' zu uberprüfen. Er stellt sicher, dass schadhaftes Inventar oder ^ badhaf te Anlagen nicht benutzt werden. Eine Haftung für Unfälle oder Diebstame (Entwendung von Kleidungsstücken usw.) übernimmt die Ortsgemeinde nicht.

(3) Die Ortsgemeinde haftet nicht für das Abhandenkommen oder Scha­den irgendwelcher Art an vom Benutzer eingebrachten Gegenständen. Ein Aufbewahrungsvertrag kommt nicht zustande, auch wenn Gegen­stände dauerhaft in den Räumlichkeiten eingelagert werden. Inhaltsver- Sicherungen gegen Feuer-, Leitungswasser-, Sturm-. Glas- und Ein- bruchsdiebstahlschäden (incl. Vandalismusschäden) sind für die v.g. Gegenstände nicht von der Ortsgemeinde abgeschlossen. Es wird daher empfohlen, entsprechende Versicherungen auf eigene Rechnung abzu- schließen und bei längerfristiger Aufbewahrung regelmäßige Neuordnung der Versicherungen durchzuführen.

(4) Der Benutzer stellt die Ortsgemeinde von etwaigen Haftpflichtan­sprüchen seiner Bediensteten, Mitglieder oder Beauftragten sowie Besu­cher seiner Veranstaltungen und sonstiger Dritten für Schaden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räumen und Gerä­te und der Zugänge zu den Räumen und Anlagen entstehen.

(5) Der Benutzer verzichtet seinerseits auf eigene Haftpflichtansprüche gegen die Ortsgemeinde und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gegen die Ortsge­meinde und deren Bedienstete und Beauftragte.

(6) Der Benutzer ist verpflichtet, eine ausreichende Haftpflichtversiche­rung abzuschließen, durch die Freistellungsansprüche gedeckt werden. Auf Verlangen ist der Abschluss der Versicherung nachzuweisen.

(7) Die Haftung der Ortsgemeinde als Grundstückseigentümer für den sicheren Bauzustand von Gebäuden gemäß § 836 BGB bleibt hiervon unberührt.

(8) Der Benutzer haftet für alle Schäden, die der Ortsgemeinde an den überlassenen Einrichtungen, am Gebäude, den Zugangswegen und dem Inventar durch die Benutzung entstehen.

(9) Mit der Inanspruchnahme der Buchfinkenlandhalle erkennen die benut­zungsberechtigten Personen, Vereine und Gruppierungen diese Benut­zungsordnung und die damit verbundenen Verpflichtungen an.

§ 11 - Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt am 01.01 2002 in Kraft.

Hübingen. 02.11.2001 (Siegel) Wilfried Noll

Ortsgemeinde Hübingen Ortsbürgermeister

Nikolausfeier der Ortsgemeinde und des Gymnastikvereins

Am 09.12.2001, um 15.00 Uhr, findet in der Buchfinkenlandhalle unsere Nikolausfeier statt. Der Nikolaus lädt dazu alle Hübinger Kinder mit Eltern Großeltern und Freunden ein. Es gibt Kaffee und Kuchen und natürlich hat der Nikolaus für die Kinder etwas dabei!

Ein Programm mit Liedern und Gedichten für den Nikolaus wird vorbe­reitet, über zusätzliche Vorträge freuen wir uns sehr. Der Unkostenbei­trag pro Tute beträgt 7,00 DM.

bernagel entgegen Um 2311 2001 nehmen Elke Pehl und Susanne Sil-

Tennisverein Hübingen e.V.

Winterstammtisch

Um in den tennisarmen Wintermonaten sich nicht ganz aus den Auoen zu verlieren, ist es geplant, im Vier-Wochen-Rhyhtmus einen Winter­stammtisch stattfinden zu lassen. Alle interessierten Vereinsmitqlieder treffen sich im ofenbeheizten Vereinshaus am 16.11.2001 um 19 30 Uhr Für das leibliche Wohl ist natürlich wie immer bestens qesorat Informationsabend / Elternabend

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SÄÄÄÄÄ

Alle Eltern und Jugendlichen sind hierzu recht herzlirh oinnoi^ ... lieh sind auch alle die Eltern und Jugendlichen einneiaHa^ w en !^ a ur die Jugendarbeit im Verein informieren!h ( e n ^ aden ' die sich über dem Verein beitreten Än chten 0der In naher Zuk ^ft

Ansprechpartner für eventuelle Fraaen- Lam Rniwh« -r , , 06439/5235; Raimund Roos, Telefon 06439/900727 n ^ e e on

Öffentliche Bekanntmachung

Novellierung des Flächennutzungsplanes der Montabaur; hier: Wirksam werden qemäß 8 ches (BauGB) SbVdesj

Ausführlicher Text und Fortsetzung finden Sie in h- der RubrikÖffentliche Bekanntmachung auf Seite 8 ^

Winterdienst

Wegen der bald einsetzenden kalten Jahreszeit Voraus einige Hinweise geben.

möchten

tos

Die Verkehrs- und vor allem die Fußgängersicherh» gewährleisten, wenn alle Anlieger den notwendiaenwÜ! Istflu, ä Grundstücken ausführen. a vinier öiKis-

Nach den Straßenreinigungssatzungen sind alle Anliene Schneeräum- und Streudienst (hierzu zählen Gehweappf^ sehen, Verbindungswege u.ä.) wahrzunehmen- wenn h-N handen ist gilt als Gehweg ein Streifen von 1 8 m iw. eserri * Grundstücks. öreite *

Zum Streuen sollte möglichst auf Salz verzichtet werden Granulate, Asche und Sägemehl erfüllen oft den qleichen 7 lieh bei Glatteis (Eisregen o.ä.) kann Salz in geringen MenwU werden. Geräumter Schnee sollte auf dem eigenen GriXvi wenn das nicht möglich ist - am Gehweg gelagert werden S Straßenrinne blockiert wird (wegen das Ablaufens von Ta^ Die weitverbreitete Unsitte, den Schnee einfach von Straße zu schaufeln, gefährdet unnötig den Verkehr und führt* zu Ärger, wenn die öffentlichen Räumdienste mit ihrem Scb weiße Pracht wieder auf den Gehweg zurückdrücken. * Nähere Einzelheiten über den Winterdienst nach den jeweilkjen^ Satzungsregelungen können den veröffentlichten Straßenrei zungen entnommen werden.

Die Satzungen können während der allgemeinen Dienstzeitbeid waltung eingesehen werden.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Ordnungsamt

Freiherr-vom-Stein-Hauptschule

Elternsprechtag im Schuljahr 2001/2002

Wie schon in einem Elternrundschreiben angekündigt, bietetifieFi vom-Stein-Hauptschule am Freitag, 23.11.2001, den ElternGeü^ mit den Lehrern den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler^ tern. Die Sprechzeiten von 16.00 bis 19.30 Uhr sind so gewählte berufstätige Eltern die Möglichkeit haben sollten, die Klassen-te lehrer zu sprechen.

Um längere Wartezeiten zu vermeiden, darf ich Sie bitten, überfi der einen festen Termin mit den jeweiligen Lehrern zu vereint«

Vogel ,:

Termine der Eisbachtaler Sportfreunde Donnerstag, 15.11.2001

19.30 Uhr: A-Junioren Eisbachtaler Sportfreunde - TSV Emir- Spiel der Rheinlandliga in Nentershausen. Unser ältester Nach die Tabellenführung verteidigen.

Freitag, 16.11.2001

19.30 Uhr: Eisbachtaler Sportfreunde II - SG Horressen/Elgem der Bezirksliga Ost in Nentershausen.

Samstag, 17.11.2001

13.00 Uhr: JSG Nauort II - E-1-Junioren Eisbachtaler Sportfreund der Kreisklasse in Nauort 13.00 Uhr: E-2-Junioren Eisbachtaler Sportfreunde - JSG Nauo der Kreisklasse auf dem Kleinspielfeld an der Schule in Nenlei 14.00 Uhr: JSG Steinefrenz - D-1-Junioren Eisbachtaler Sp Spiel der Kreisklasse in Steinefrenz. (

14.00 Uhr: D-2-Junioren Eisbachtaler Sportfreunde -JSG Elberl.'

Kreisklasse in Heilberscheid

14.30 Uhr: Eisbachtaler Sportfreunde - VfB FSC Salmrohr Rückrundenspiel der Oberliga Südwest im Eisbachtalstadiom hausen.

15.15 Uhr: C-1-Junioren Eisbachtaler Sportfreunde- JSG Bezirksliga Ost in Heilberscheid. Mit einem Sieg hatsicnunw Schaft für die Verbandsliga qualifiziert.

15.15 Uhr: JSG Siershahn - C-3-Junioren Eisbachtaler Spo der Kreisklasse in Siershahn.

16.00 Uhr: RW Koblenz - B-2-Junioren Eisbachtaler Spo reu der Landesliga Nord in Nentershausen.

Sonntag, 18 . 11.2001 ^

11.00 Uhr: C-2-Junioren Eisbachtaler Sportfreunde - JSG 1 der Leistungsklasse in Nentershausen ^

13.00 Uhr: B-1 -Junioren Eisbachtaler Sportfreunde - SC au der Regionalliga Südwest in Nentershausen.