Einzelbild herunterladen

26

Wochenblatt VG Montabaur _

2. Erwerb des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten

2.1 für jede Einzel-Wahlgrabstätte und

jede weitere Wahlgrabstätte .

2.2 als Urnen-Erdgrabstätte 107 pur

2.2.1 in Urnen-Grabfeldern. 14/ tUM

2.2.2 in bereits belegten Grabstätten

für jede Urne. 46 tUH

3. Verlängerung des Nutzungsrechts

Für die Verlängerung des Nutzungsrechts nach den Vorschriften der Sat­zung Uber das Friedhofs- und Bestattungswesen werden die Gebühren bzw. die Anteiligen Gebühren entsprechend des Abschnittes III erhoben.

§ 5 - Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2002 in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten die Satzungen über die Erhebung von Friedhofs­gebühren vom 13.05.1988 und die nachfolgenden Änderungssatzungen

außer Kraft

564 12 Gackenbach. 07.11.2001 (S.) Weidenfeiler

Ortsbürgermeister

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31 Januar 1994 (GVBI. S. 153). zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1 die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor- schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung. Konrad- Adenauer-Platz. Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach­verhaltes. der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56412 Gackenbach. 07.11.2001 (S.) Weidenfeiler

Cirichitrnprmpi'itpr

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des BebauungsplanesEschenauer Weg der Ortsge­meinde Gackenbach;

hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.08.2001 den Beschluss gefasst, den BebauungsplanEschenauer Weg" aufzustellen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehend abge­druckten Skizze ersichtlich.

DerAufsteNungsbescbiuss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffent­

lich bekannt gemacht. Gackenbach, 13.11.2001

Ulrich Weidenfeller Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgente,^

vom 25-10.2001 der Ortsgemeinde Gackenbach für das jahr 2000 I.

Haushaltsrechnung

Verwaltungs­

haushalt/DM

Vermögens.

^Jjaushalt/D^

: Feststellung des Ergebnisses

Soll-Einnahmen

647.128,41

* neue Haushaltseinnahmereste

0,00

-

____d;00

ÖS

. . Abgang alter Haushaltseinnahmereste

0,00

Abgang alter Kasseneinnahmereste

0,00

0,00

_374^133^06

Summe bereinigte

Soll-Einnahmen

647.128,41

Soll-Ausgaben

647.128,41

* neue Haushaltsausgabereste

0,00

. ~~Ü343jiT 0,00

. . Abgang alter

Haushaltsausgabereste

0,00

Abgang alter Kassenausgabereste

0,00

öS

Summe bereinigte

Soll-Ausgaben

647.128,41

374.133.0fi

Überschuß/Fehlbetrag

0,00

öS

Festgestellt: fl

Montabaur, 02.02.2001 y

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur 1 o Pff J

II.

Entlastungsbeschluss I

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der VerbandsgemeiJ tung Montabaur für das Haushaltsjahr 2000 aufqestellte Jahr«M gemäß § 114 GemO.

Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, denOa ordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der V^tai meinde für das Haushaltsjahr 2000 Entlastung zu erteilen.Aulfei ge der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehrausgaben* zelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind,»* mit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

III.

Öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegtzurB nähme vom 19.11.2001 bis 28.11.2001 bei der Verbandst^*# waltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Ada Platz 8,56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit(montags! wochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.0011 nerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18J sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Montabaur, 09.11.2001 (S.)Wtöt

Ortsgemeindeverwaltung Gackenbach Ortsbürgw

Nikolausfeier 2001

Am Sonntag, 02.12.2001, nachmittags ab 15.00 Uhr, findetimf ken-Zentrum an der Grundschule Horbach wieder die gemeinsam lausfeier der Gackenbacher und Horbacher Kinderstatt. Hiera* beiden Ortsgemeinden, insbesondere aber das gesamteOig onsteam alle Kinder aus den beiden Gemeinden mit ihren Eltern» eitern ganz herzlich ein.

Geben Sie bitte bis spätestens Sonntag, 25.11.2001, fürjedesK Nikolaustüte sowie einen Unkostenbeitrag in Höhe von 6,00 Di folgenden Helferinnen ab:

Horbach: Heike Roßkothen, Westerwaldstraße 13»)

ne Stendebach, Wiesgenstraße 3 Gackenbach: Bärbel Müller, Kirchstraße 10 oder Yvonne

ser, Ober dem Kirchweg 8.

Backen Sie uns einen Kuchen?

Wir möchten zunächst mit allen Kindern, den Eltern undGjj zusammen Kaffee trinken. Wenn Sie mit einer Kuchenspende tragen möchten, dann melden Sie diese bitte telefonisch Schlosser unter Tel. 6811 oder bei der Tütenabgabe an.

Wer singt ein paar Nikolauslieder mit? ,

Alle Kinder (ab 3 Jahren), die Lust haben, gemeinsam ein paaf die Nikolausfeier einzuüben, sind zu einer Probe hei zllc jl e jT am Mittwoch, 28.11.2001, von 14.30 bis 15.30 Uhrim Bucro trum stattfindet.

So ist der Programmablauf:

gemütliches Beisammensein mit Kaffee und Kuchen

Theateraufführung der Theater-AG der Grundschule o Frau Nagel

Gemeinsames Singen von Nikolausliedern

Begrüßung des Sankt Nikolaus

Verteilen der Nikolaustüten .. ^

Wir alle, Ortsgemeinden und Organisationsteam, 5"- n ö n(e)l en, wenn wir Sie/Euch auf der Nikolausfeier begrüne

Hans-Ulrich Weidenfellek