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Nr. 46/2001
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während der allgemeinen Dienstzeit bei der Ver- ^Cwerden.
K^verwaltung Montabaur
in Buchfinkenland/Gelbachhöhen
flrt svere „ nturhe Ortsvereinssitzung findet am Mittwoch, • ^“Jnijhr im Gasthaus “Zum Grünen Baum” in Horbach «■i.utf 1 ,,^nrnprinnen und Mitbürger sind wie immer herzlich ?aSS We^e lnformati° nen; Jörg Harle, Telefon 02602/947759
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jaterverein Hübingen
, . ieder soweit, die “Hiwinger Kliepänz” wollen Sie
ju! Es ist mai ” {spie | erfreuen. Dazu laden wir Sie recht herz- ^nSenlandhalle Hübingen ein. Die Aufführungen fin- ^ Buch S jT 2001, und Samstag, 01.12.2001, um 19.30 Uhr jmFreitag .^ 2 ooi um ie.30 Uhr statt. Der Eintrittspreis -Erwachsene 8,00 DM und für Jugendliche bis zum 16. *>5,00 DM.
*dt P n Sie ab dem 09.11.2001 bei Margarete Wilhelm, f^TPl 06439/6764, Edith Schulte, Hauptstr. 9, Tel. 11732 und Peter Pehl, Ober dem Dorf 5, Tel. 06439/6102.
lBesuc h freut sich das Team der Hiwinger Kliepänz
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Weitung des Weltgebetstages
niorhe Arbeitskreis zur Vorbereitung des Weltgebetstages lädt fernem ersten Treffen am 15.11.2001 um 20.00 Uhr im Feriendorf
Dienstordnung zum 01.03.2002 kommt aus Rumänien und steht o Motto “Zur Versöhnung herausgefordert”.
»nen bei Marianne Kober, Horbach, Telefon 06439/7748.
ndspielgemeinschaft Velschneudorf/Horbach/Winden
e Spiele tragen unsere Jugendmannschaften in der kommenden eaus:
er; Freitag, 16.11.2001,19.30 Uhr gegen SG Haiderbach - Dee- | Deesen
Freitag, 23.11.2001, 19.00 Uhr gegen JSG Steinefrenz in
jen
^d: Samstag, 17.11.2001,16.00 Uhr gegen Neuwied in Winden jend: Samstag, 17.11.2001, 16.30 Uhr gegen JSG Ellingen/Dau- bHorbach
jend: Samstag, 17.11.2001, 15.15 Uhr gegen EGC Wirges II in
ahn
jend: Samstag, 17.11.2001,15.15 Uhr gegen JSG Thalhausen in
jsen
jend:Samstag, 17.11.2001,14.00 Uhr gegen Eisbachtal II in Heillern): Samstag, 17.11.2001, 14.00 Uhr gegen Daufenbach II in jend: Samstag, 10.11.2001,14.00 Uhr gegen Maischeid in Groß-
d:Samstag, 17.11.2001,13.00 Uhr gegen JSG Staudt in Staudt id:Samstag, 10.11.2001,13.00 Uhr gegen SV Maischeid in Horbach N: Samstag, 10.11.2001, 13.00 Uhr gegen JK Horressen I in
k^end:Samstag, 17.11.2001,13.00 Uhr gegen Steinefrenz II in Nie-
1920 Horbach e.V.
nung
steJSG-Sitzung findet am Dienstag, 20.11.2001, um 20.00 Uhr ™eim m Niederelbert statt.
mvollzähliges Erscheinen gebeten, da Trainingsplätze für die Mdeangemeldet werden müssen.
«enfussball
Woche tragen unsere Mannschaften folgende Spiele aus: &L h ' q 2001, 15,30 ^ hr AH Höhr-Grenzhausen - AH Horbach in
^Winden' 39 ’ 18 ' 11 2001 ’ 14,30 UhrSG Horbach/Winden ’ VfR
und Breitensport
mnastik
l^ed der Damen 9ymnastikgruppen,
1 und damit* 9 ehen mit großen Schritten Weihnachten
litsmarkt n natu l! ich au ch unserem traditionellen Ausflug zum ^•Wirfahrorf- erm ’ n steht schon fest; es ist Samstag, tönen Weih dl ? ses Jahr nach Oberhausen. Dort gibt es einen ,( ^Busfah naCh,Smarl<t rund um das “ Centr0 ”- Da wir dieses ^üqe mit rtl en ’-! st das ® anze natürlich teurer als unsere son- ^ bekommt fh* Zu9 ' Der Fahr P r eis beträgt DM 38,— pro Per- aDer ) ed er garantiert einen Sitzplatz. Wer Lust hat
mitzufahren, meldet sich so schnell wie möglich bei Inqrid Janz (Tel.: 06439/1548).
Termine 2002:
Backesfest: 21. + 22.09.2002 Dorfturnier: 29. + 30.06.2002 Jahreshauptversammlung: 31.05.2002
Gackenbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
freitags ..von 19.00 bis 20.00 Uhr
im Gemeindehaus, Im Wiesengrund 1
Telefon Gemeindehaus.06439/1764
Telefon Ortsbürgermeister (privat).06439/900990
Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Gackenbach
vom 07.11.2001
Der Ortsgemeinderat von Gackenbach hat in seiner Sitzung am 25.10.2001 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 104) sowie der §§ 2 Abs. 1,7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:
§ 1 - Gebührenpflicht
Für die Benutzung des Friedhofes der Ortsgemeinde Gackenbach und seiner Einrichtungen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben.
§ 2 - Gebührenschuldner
Gebührenschuldner sind:
1. Bei Erstbestattungen die Personen, die nach bürgerlichem Recht die Bestattungskosten zu tragen haben, und der Antragsteller,
2. bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.
§ 3 - Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsunabhängigen Leistungen mit der Antragstellung.
(2) Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.
§ 4 - Höhe der Gebühren I. Bestattungsgebühren 1. Erdbeisetzungen
1.1 In Reihengrabstätten
1.1.1 Verstorbene bis zum
vollendeten 5. Lebensjahr.153 EUR
1.1.2 Verstorbene nach
Vollendung 5. Lebensjahr.378 EUR
1. 2 In Wahlgrabstätten
1.2.1 Verstorbene nach
Vollendung des 5. Lebensjahres ..378 EUR
1.3 Urnenbeisetzungen
1.3.1 In Urnenreihen-oder wahlgrabstätten.122 EUR
1.3.2 In Reihengrabstätten, in denen bereits
Erdbestattete ruhen.97 EUR
1.4 Erdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten
1.4.1 Leichen oder Körperteile, für die
nach polizeilichen Vorschriften.86 EUR
kein besonderes Grab notwendig ist oder personenstandsrechtlich nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehenden Grabstätten beigesetzt werden
II. Gebühren für Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen
1. Ausbettung von Leichen
Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von dem Gebührenpflichtigen zu erstatten, soweit sie nicht selbst Auftraggeber gegenüber dem Unternehmen sind.
2. Ausbettung von Urnen
2.1 Ausbettung von Urnen aus Erdgräbern.76 EUR
3. Wiederbeisetzung
Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen oder Urnen werden die Gebühren nach Abschnitt I erhoben.
III. Nutzungsgebühren - Rechte an Grabstätten
1.
Erwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten
1.1
Für Verstorbene bis zum
vollendeten 5. Lebensjahr.
und anmeldepflichtigen Totgeburten
.61 EUR
1.2
für Verstorbene nach
Vollendung des 5. Lebensjahres.
...306 EUR
1.3
als Urnen-Erdgrabstätte
in Urnengrabfeldern.
.81 EUR
1.4
als Urnen-Erdgrabstätte in bereits
belegten Grabstätten für jede Urne.
.30 EUR

