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vG Montabaur^

Nr. 46/2001

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während der allgemeinen Dienstzeit bei der Ver- ^Cwerden.

K^verwaltung Montabaur

in Buchfinkenland/Gelbachhöhen

flrt svere nturhe Ortsvereinssitzung findet am Mittwoch, ^Jnijhr im GasthausZum Grünen Baum in Horbach «i.utf 1 ,,^nrnprinnen und Mitbürger sind wie immer herzlich ?aSS We^e lnformati° nen; Jörg Harle, Telefon 02602/947759

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jaterverein Hübingen

, . ieder soweit, dieHiwinger Kliepänz wollen Sie

ju! Es ist mai {spie | erfreuen. Dazu laden wir Sie recht herz- ^nSenlandhalle Hübingen ein. Die Aufführungen fin- ^ Buch S jT 2001, und Samstag, 01.12.2001, um 19.30 Uhr jmFreitag .^ 2 ooi um ie.30 Uhr statt. Der Eintrittspreis -Erwachsene 8,00 DM und für Jugendliche bis zum 16. *>5,00 DM.

*dt P n Sie ab dem 09.11.2001 bei Margarete Wilhelm, f^TPl 06439/6764, Edith Schulte, Hauptstr. 9, Tel. 11732 und Peter Pehl, Ober dem Dorf 5, Tel. 06439/6102.

lBesuc h freut sich das Team der Hiwinger Kliepänz

aßen«

Weitung des Weltgebetstages

niorhe Arbeitskreis zur Vorbereitung des Weltgebetstages lädt fernem ersten Treffen am 15.11.2001 um 20.00 Uhr im Feriendorf

Dienstordnung zum 01.03.2002 kommt aus Rumänien und steht o MottoZur Versöhnung herausgefordert.

»nen bei Marianne Kober, Horbach, Telefon 06439/7748.

ndspielgemeinschaft Velschneudorf/Horbach/Winden

e Spiele tragen unsere Jugendmannschaften in der kommenden eaus:

er; Freitag, 16.11.2001,19.30 Uhr gegen SG Haiderbach - Dee- | Deesen

Freitag, 23.11.2001, 19.00 Uhr gegen JSG Steinefrenz in

jen

^d: Samstag, 17.11.2001,16.00 Uhr gegen Neuwied in Winden jend: Samstag, 17.11.2001, 16.30 Uhr gegen JSG Ellingen/Dau- bHorbach

jend: Samstag, 17.11.2001, 15.15 Uhr gegen EGC Wirges II in

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jend: Samstag, 17.11.2001,15.15 Uhr gegen JSG Thalhausen in

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jend:Samstag, 17.11.2001,14.00 Uhr gegen Eisbachtal II in Heil­lern): Samstag, 17.11.2001, 14.00 Uhr gegen Daufenbach II in jend: Samstag, 10.11.2001,14.00 Uhr gegen Maischeid in Groß-

d:Samstag, 17.11.2001,13.00 Uhr gegen JSG Staudt in Staudt id:Samstag, 10.11.2001,13.00 Uhr gegen SV Maischeid in Horbach N: Samstag, 10.11.2001, 13.00 Uhr gegen JK Horressen I in

k^end:Samstag, 17.11.2001,13.00 Uhr gegen Steinefrenz II in Nie-

1920 Horbach e.V.

nung

steJSG-Sitzung findet am Dienstag, 20.11.2001, um 20.00 Uhr eim m Niederelbert statt.

mvollzähliges Erscheinen gebeten, da Trainingsplätze für die Mdeangemeldet werden müssen.

«enfussball

Woche tragen unsere Mannschaften folgende Spiele aus: &L h ' q 2001, 15,30 ^ hr AH Höhr-Grenzhausen - AH Horbach in

^Winden' 39 18 ' 11 2001 14,30 UhrSG Horbach/Winden VfR

und Breitensport

mnastik

l^ed der Damen 9ymnastikgruppen,

1 und damit* 9 ehen mit großen Schritten Weihnachten

litsmarkt n natu l! ich au ch unserem traditionellen Ausflug zum ^Wirfahrorf- erm n steht schon fest; es ist Samstag, tönen Weih dl ? ses Jahr nach Oberhausen. Dort gibt es einen ,( ^Busfah naCh,Smarl<t rund um das Centr0- Da wir dieses ^üqe mit rtl en-! st das ® anze natürlich teurer als unsere son- ^ bekommt fh* Zu9 ' Der Fahr P r eis beträgt DM 38, pro Per- aDer ) ed er garantiert einen Sitzplatz. Wer Lust hat

mitzufahren, meldet sich so schnell wie möglich bei Inqrid Janz (Tel.: 06439/1548).

Termine 2002:

Backesfest: 21. + 22.09.2002 Dorfturnier: 29. + 30.06.2002 Jahreshauptversammlung: 31.05.2002

Gackenbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

freitags ..von 19.00 bis 20.00 Uhr

im Gemeindehaus, Im Wiesengrund 1

Telefon Gemeindehaus.06439/1764

Telefon Ortsbürgermeister (privat).06439/900990

Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Gackenbach

vom 07.11.2001

Der Ortsgemeinderat von Gackenbach hat in seiner Sitzung am 25.10.2001 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 104) sowie der §§ 2 Abs. 1,7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:

§ 1 - Gebührenpflicht

Für die Benutzung des Friedhofes der Ortsgemeinde Gackenbach und seiner Einrichtungen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben.

§ 2 - Gebührenschuldner

Gebührenschuldner sind:

1. Bei Erstbestattungen die Personen, die nach bürgerlichem Recht die Bestattungskosten zu tragen haben, und der Antragsteller,

2. bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.

§ 3 - Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit

(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistun­gen nach der Friedhofssatzung, bei antragsunabhängigen Leistungen mit der Antragstellung.

(2) Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

§ 4 - Höhe der Gebühren I. Bestattungsgebühren 1. Erdbeisetzungen

1.1 In Reihengrabstätten

1.1.1 Verstorbene bis zum

vollendeten 5. Lebensjahr.153 EUR

1.1.2 Verstorbene nach

Vollendung 5. Lebensjahr.378 EUR

1. 2 In Wahlgrabstätten

1.2.1 Verstorbene nach

Vollendung des 5. Lebensjahres ..378 EUR

1.3 Urnenbeisetzungen

1.3.1 In Urnenreihen-oder wahlgrabstätten.122 EUR

1.3.2 In Reihengrabstätten, in denen bereits

Erdbestattete ruhen.97 EUR

1.4 Erdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten

1.4.1 Leichen oder Körperteile, für die

nach polizeilichen Vorschriften.86 EUR

kein besonderes Grab notwendig ist oder personenstandsrechtlich nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehenden Grabstätten beigesetzt werden

II. Gebühren für Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen

1. Ausbettung von Leichen

Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von dem Gebührenpflichtigen zu erstatten, soweit sie nicht selbst Auftraggeber gegenüber dem Unternehmen sind.

2. Ausbettung von Urnen

2.1 Ausbettung von Urnen aus Erdgräbern.76 EUR

3. Wiederbeisetzung

Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen oder Urnen werden die Gebühren nach Abschnitt I erhoben.

III. Nutzungsgebühren - Rechte an Grabstätten

1.

Erwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten

1.1

Für Verstorbene bis zum

vollendeten 5. Lebensjahr.

und anmeldepflichtigen Totgeburten

.61 EUR

1.2

für Verstorbene nach

Vollendung des 5. Lebensjahres.

...306 EUR

1.3

als Urnen-Erdgrabstätte

in Urnengrabfeldern.

.81 EUR

1.4

als Urnen-Erdgrabstätte in bereits

belegten Grabstätten für jede Urne.

.30 EUR