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Wochenblatt VG Montabaur

gemeindeverwaltung Montabaur, ßauamt. Zimmer 221, Konrad-Adenau- er-Platz 8. 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 1 8.00 Uhr und treitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Boden. 09.11.2001 Rudolf Eulberg. Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesUnter dem Dorf der Ortsgemein­de Boden;

hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Boden hat in seiner Sitzung am 30. 10.2001 den Beschluss gefasst, den o.a. Bebauungsplan zu ändern.

Der Anderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

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Auszug aus dem liep enschaf klratofljr Y ' Mcnnbsir. 20.06.2001 IjegenscMtskartc u^dähra Mafeab

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Gemeinde Boden (jani/tuaj Boden

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Vennessungs- und Katasterverwaltung

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Hiermit wird amtlich mit dem Vermessung!- Im Auftrag

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Boden, 09.11.2001

Rudolf Eulberg , Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des BebauungsplanesObergarten der Ortsgemeinde Boden

hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Boden hat in der Sitzung am 30.10.2001 den

Beschluß gefaßt, den Entwurf des BebauungsplanesObergarten öffent­lich auszulegen.

Die Planunterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 26.11.2001 bis 28.12.2001 (einschließlich) bei der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

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Boden, 08.11.2001

Rudolf Eulberg, Ortst

Öffentliche Bekanntmachung Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungs-Satzung) in der Ortsgemeinde Bode 08.11.2001

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der § 24 der Geir (GemO) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt j wird: *

Artikel 1

Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Boden überdieüa öffentlicher Straßen vom 14.12.1989 § 11 (Geldbuße und Zwangsmittel) wird wie folgt geändert:Ir Satz 2 wird die Angabe1.000,- DM durch die Angabe5.0« ersetzt.

Artikel 2

Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Boden überdasfl und Bestattungswesen vom 19.01.1987 § 31 (Ordnungswidrigkeiten) wird wie folgt geändert: Inf 1 wird die Angabe2.000,-DM durch die Angabe5.000,-ElTi Artikel 3

Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Boden über den! des Ortsbildes vom 10.03.1981 § 2 (Ordnungswidrigkeiten) wird wie folgt geändert:

In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe1.000, DM durchciel 5.000,- EUR ersetzt.

Artikel 4 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01 .Januar 2002 in Kraft.

56412 Boden, 08.11.2001 (S.) Eulberg, Ortst

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-W in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletztg durch Gesetz vom 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wirdauf» hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Fornw dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustarwes sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anw zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn ,

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, gung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der bau « worden sind, oder

2- vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Bes«» standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder - j® n 9 e 9 en über der Verbandsgemeindeverwaltung, Kon Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sac die Verletzung begründen soll, geltend macht. ^

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann o geltend machen.

56412 Boden, 08.11.2001 (S.) Eulberg, OrtsW