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Wochenblatt VG Montabaur __
(2) Eine Abtretung von bereits zugesprochenen Benutzung«^ zujässig
den Benutzer an Dritte ist nur mit Zustimmung de 9 mung des
(3) Zum Cafe dient grundsätzlich das Erdgeschoß. « stock möglich.
Ortsbürgermeisters ist eine Nutzung des Raumes im 1. btocK y Alle anderen Räume werden nicht vermietet. ,
(4) Je nach Witterung kann auch der Au0enb ® rei ^ ! or m ci Andrang auch Heimathaus als Cafefläche genutzt werden, bei g o
die Tenne.
i dem die Nutzung
§ 6 - Belegungsplan
(1) Die Ortsgemeinde erstellt einen Belegungsplan, in '
zeitlich und dem Umfang nach festgelegt wird. ......
(2) Die Benutzer sind zur Einhaltung des Belegungsplanes verpjhcht^ Sie sind ferner verpflichtet, den Ausfall einer nach dem 9 vorgesehenen Veranstaltung der Ortsgemeinde oder ih e
vorher unverzüglich mitzuteilen.
(3) Der Belegungsplan wird jährlich überprüft und ggf- neu festgeeg .
§ 7 - Ordnung des Nutzungsbetriebes
(1) Die Durchführung des Cafebetriebes setzt die Be ste|| ung einer ve - antwortlichen Person durch die Ortsvereine voraus. Diese re Ortsgemeinde namentlich zu benennen.
(2) Während des Cafebetriebes ist der Verkauf und Genuß von alkoholischen Getränken untersagt. Ebenfalls ist der Verkauf von Raue w nicht erlaubt.
(3) Das Inventar des Heimathauses sowie dessen Nebenräume dürfen nur der Bestimmung gemäß genutzt werden.
§ 8 - Umfang und Voraussetzung der kostenfreien Benutzung
(1) Eine kostenfreie Benutzung des Heimathauses steht grundsätzlich den Ortsvereinen für Veranstaltungen ohne Eintrittsgeld zu.
(2) Die Kosten für die Beseitigung außergewöhnlicher Verunreinigungen sind von den Benutzern zu tragen.
(3) Gemeinnützige Veranstaltungen und Versammlungen (z.B. Jahreshauptversammlungen, Weihnachtsfeiern etc.) von ortsansässigen Vereinen, Parteien und ähnlichen Gruppen sind gebührenfrei.
§ 9 - Festsetzung des Nutzungsentgeltes/der Kaution In den Fällen, in denen die Benutzung aufgrund dieser Benutzungsordnung nicht kostenfrei ist, wird für die Benutzung ein Mietzins nach Anlage I „Entgelte für die Nutzung des Heimathauses in der Ortsgemeinde Daubach” zu dieser Benutzungsordnung festgesetzt. Alle Entgelte sind für Nutzungen bis zum 31.12.2001 in DM. ab dem 01.01.2002 in € zu entrichten.
(2) Mit dem Nutzungsentgelt sind auch die Auslagen für Heizung, Beleuchtung und Wasser abgegolten.
(3) Das Nutzungsentgelt kann ermäßigt oder erlassen werden (z.B. für Wohltätigkeitsveranstaltungen, gemeinnützige Veranstaltungen). Die Entscheidung hierüber trifft der Ortsbürgermeister.
(4) Das Nutzungsentgelt ist spätestens eine Woche vor der Veranstaltung zugunsten der Ortsgemeinde Daubach, unter Angabe der HHSt 7630.1300, bei der Verbandsgemeindekasse Montabaur, der Kreissparkasse Westerwald (Kto. 500 017), der Nassauischen Sparkasse Montabaur (Kto. 803 000 212) oder der Volksbank Montabaur (Kto. 108) einzuzahlen.
§ 10 - Haftung
(1) Die Ortsgemeinde Daubach überläßt dem Veranstalter des Heimathaus und die sonstigen Räume sowie das Inventar zur Benutzung in dem Zustand, in dem es sich befindet. Der Veranstalter ist verpflichtet, das Inventar jeweils vor der Benutzung auf seine ordnungsgemäße Beschaffenheit für den gewollten Zweck durch einen Beauftragten zu überprüfen. Durch den verantwortlichen Leiter ist sicherzustellen, daß schadhaftes Inventar oder schadhafte Anlagen nicht benutzt werden. Eine Haftung für Unfälle oder Diebstähle (Entwendung von Kleidungsstücken etc.) übernimmt die Ortsgemeinde nicht. Die Ortsgemeinde Daubach haftet nicht für das Abhandenkommen oder Schäden irgendwelcher Art an dem vom Benutzer eingebrachten Gegenständen. Ein Aufbewahrungsvertrag kommt nicht zustande, auch wenn Gegenstände dauerhaft in den Räumlichkeiten gelagert werden. Inhaltsversicherungen gegen Feuer- Leitungswasser, Sturm-, Glas und Einbruchdiebstahlschäden (incl. Vanda- lismusschäden) sind für v.g. Gegenstände nicht von der Ortsgemeinde Daubach abgeschlossen. Es wird daher empfohlen, entsprechende Versicherungen abzuschließen und bei längerfristiger Aufbewahruna reael- maßige Neuordnungen der Versicherung durchzuführen. Bei dem Abschluß von ED/V Versicherungen sollten Gebäudebeschädigunqen (d'ese werden regelmäßig kostenlos mit angeboten) für den Trager/Eigentumer mit abgeschlossen werden.
(2) Der Veranstalter stellt die Ortsgemeinde von etwaigen Haftpflichtan- spruchen seiner Bediensteten, Mitglieder oder Beauftragten soJe der Hit S im 7 6r S6iner Veranstal,an 9 en ur >d sonstiger Dritter für Schäden frei
äsä
(4) Soweit die Örtsgemeinde für die Nutzung und den Betrieh h oc u a - mathauses keine eigene ausreichende Haftnflinhtv/ore'k 0 des Hei ‘ schlossen hat, verpflichtet sich d^SSÄ5!J22? erunB a ^ e ‘ de Haupflichtversicherung nachzuweisen, durch wetehlauchrife 0 ? 8 "' Stellungsansprüche gedeckt werden. Im Einzelfall kann riifnS d Frei ‘ de von der Vorlage eines Nachweises absehen 0rt sgeme,n
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m Die Haftung der Ortsgemeinde als Grundstücks^
sicheren Bauzustand von Gebäuden gemäß § 836 ßj
fßl^Der Veranstalter haftet für alle Schäden, die der Orts, überlassenen Einrichtungen, am Gebäude, den Zugang! Inventar durch die Benutzung entstehen.
(7) Mit der Inanspruchnahme des Heimathauses erkenn*, zunasberechtigten Personen diese Benutzungsordnun g bundenen Verpflichtungen ausdrücklich an. s 11 -Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt am Tage der Unterzeichi 56412 Daubach, 19.09.2001 (S )
Entgelte für die Benutzung des Heimathauses in deJoJj
Daubach _
(Anlage zu § 9 Absatz 1 der Benutzungsordnung)
Ortsvereine kulturelle Veranstaltungen mit Eintritt Mietzins
Ortsvereine gemeinnützige Veranstaltungen! z.B. Jahreshauptversammlungen. Weihnachtsfeiern)
Bürger und Einwohner der OG Daubach Mietzins
(Kommunion- u. Hochzeits feiern) _
Bürger und Einwohner der OG Daubach Kaution
(Kommunion- u. Hochzeitsfeiern)
Tagungen und Seminaren von Internehmen und Mietzins Firmen
Tagungen und Seminaren von Unternehmen und Firmen
Kaution
Seniorennachmittag
Herzliche Einladung an alle Senioren in Daubach und Seniorennachmittag am Mittwoch, 17.10.2001, ins Pfarrhaus
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Bliebe hnen \ geht’s
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öenigrennauinmidy diu ivimwuL/ii, i /. i u.duu i, 1110 rTarrnsusis ■. hofen. Wir beginnen wie gewohnt mit einer kleinen Andacht«! .
die Lu lader
in unserer Pfarrkirche. Anschließend gemütliches Beisammei fee und Kuchen im Pfarrhaus. Anschließend präsentiert Ant, debach die kath. Pfarrbücherei und die Künstlerin und Aiit«j“ al , tent Braunewell-Soltau aus Daubach trägt Texte aus der eigenenf| mitbrir Träger der Veranstaltung ist das Kath. Bildungswerk. 131.10.
Daubacher Dorfcafe geöffnet
Am Sonntag, 14.10.2001, ist unser Dorfcafe wieder von 14J 17.00 uhr geöffnet. Wir Daubacher Möhnen sind auch and tag wieder bemüht, unsere Gäste mit frischem Kuchen unc einer gemütlichen Kaffeestunde zu bewirten.
Der Holzwerker und Hobbydrechsler, Herr Arzbach aus Selters , .
der seine gedrechselten Unikate aus heimischen und exotisch« öe [l ,, r
sind le. Kla Ablauf •n wir absofe Mt wirt
ausstellen und anbieten.
Auf eine gemütliche Kaffeestunde mit unseren Gästen freust Möhnen und Herr Arzbach.
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von 18.00 bis 1
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Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin
donnerstags. ■—■ |D
Telefon: 02602/3508 .
Aktion „Saubere Landschaft”
Vereine, Gruppen oder “Ein-Mann-Betriebe” die an der Aktion Landschaft” am Samstag, 27.10.2001, teilnehmen möchten,B Anruf unter 3508 oder 5638, damit ich entsprechende Mülw len kann.
Flosdorf, Ortsbürgermeisterin
Überschüssige Kräfte?' i
Nachdem sich unsere Buswartehalle an der Kirche dankemr rinken zu einem “Dreckloch” entwickelt hat, läßt man nunmeW Rnchüv ber * S ?, hüssi9e Krafte ab - Zuerst wurde der Mülleimer*! an Hofcf s ul?«? usder Ver ankerung gerissen, dann musste*! tf J, d ® r Bai ? k n Wolfshecke” dran glauben. Der Müll wurde uiä n d Ür^ U eimer kurz ünd Wein getrampelt. . J B
kSES ?ü’ d,e mit ihren überschüssigen Kräften nicht
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Flosdorf, O/tsM#!

