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“Kuckuckskinder” Welschneudorf
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Nr. 41/2001
rkjgrchor
^ mit MÄ
mit Mädchenchor aus Riga an Allerheiligen
s EndThlHTTrpits mehrfach angekündigt, wird der Mädchenchor der Dom-Chor-
errchen h We Riga für vier Tage in Welschneudorf zu Gast sein -
0 g^ßereljlahmen dieses Aufenthalts wird ein Konzert stattfinden, zu dem alle ? pie|p|ahu|iHliip.inaeladen sind.
1 vie Mafferrnin für dieses besondere musikalische Ereignis ist vorgesehen:
T ßustla Nj*elligen, 01-11-2001,18.00 Uhr in der Kirche zu Welschneudorf. S-^CLar Tagen ist der Vorverkauf angelaufen. Karten zum Preis von na dieKinrtÄr^Q Qq er halten Sie bei Helmut Rosbach (Tel. 02608/391), Fleischerei j. . , imlerjsowie SPAR-Markt Best.
cheGedl Kinder koStet d ' e ermäßigte Karte DM 5 ’ 00 '
ind Sturheit,]
' rha| tensw ei i||o: Kid’s!
3 Jedochnicijj a ^ en a n, für den SCHWERDONNERSTAG 2002 zu proben, e betreffer,] C |' auc |i a unc j Anette, möchten dies wieder gerne mit Euch tun.
arUPlt W.-Montag, 22.10.2001,16.30 Uhr ng, Orts Jim (Gasthaus “zum Hannes”.
> würden uns freuen, wenn alle Kid’s, die in diesem Jahr unseren Lrerdonnerstag bereichert haben, wieder kommen, und freuen uns & auf all die, die neu hinzukommen möchten, um mit uns zu tanzen. £n Ihr Lust und Laune habt und im Alter von 6 bis 12 Jahren seid, laden an winterfe; Euch auf diesem Wege recht herzlich ein.
1.2001, eibt R^kfragen könnt Ihr gerne anrufen: Claudia, Tel.: 922218, Anette: srneutesli;022072. Also bis dann!
“GELBACHHÖHEN”
^D-Ortsverein Buchfinkenland/Gelbachhöhen
sere nächste öffentliche Ortsvereinssitzung findet am Mittwoch, .2001, um 19.30 Uhr im Gasthaus „Zum Grünen Baum” in Horbach
ht’s, wirst so ri chts wiek 1er Stelze
Uhr ii
irdesichhjtt.
n den Üirgesördnungspunkt u.a.: Klausurtagung des SPD-Gemeindeverbandes rntabauram 27.10. in Welschneudorf.
Bressierte Mitbürgerinnen und Mitbürger sind wie immer herzlich will- tkameratfnmen. Weitere Informationen: Jörg Harle, Telefon 02602/947759 oder )erelbert. 77/6|65308.
-.jltur- und Heimatverein Buchfinkenland
Irmitfaden wir alle KHV-Mitglieder zu einer Hauptversammlung am Don- llrffllf^tag, 18.10.2001, um 20.15 Uhr im Gasthaus “Zum Wiesengrund" nach HWVILkeribach ein. Tagesordnungspunkt: Auflösung des Vereins.
-»itere Informationen: Harald Dietz, Tel. 06439/7983 oder Jörg Harle,
J. 0^02/947759.
ath.(öffentliche Bücherei Stahlhofen
olische öffentliche Bücherei lädt wieder zur Ausleihe nach den (Stferien ab Mittwoch, 17.10.2001, von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr in das haus in Stahlhofen ein.
'S
18.30 teil
5,
lorf!
.[diesem Nachmittag werden wir die Bücherei auch während des Seni-
mn^hmittages präsentieren. Vielleicht erhalten wir von den Teilneh- irlnnen Wünsche für die Anschaffung von Medien, Veranstaltungen, irvicetjsw. Wir freuen uns auf das Gespräch mit den Senioren aus den melden Daubach, Stahlhofen und Umgebung. Die Daubacher Künst- SDazie-'t 1 und ^ utorm Christa Braunewell-Soltau wird danach einiges aus ihrer 1102(ffci[ ien ^ eder vo . r tragen. Außerdem stehen zur Zeit viele zusätzliche nd ebe' ; L 6I ^ US dem Büchereiring der Stadtbücherei Montabaur und der Fach- d hei & a katholische Büchereiarbeit zur Ausleihe bereit. Dabei ist ein spe- Jlles Angebot für Senioren, Lesestoff für Kinder und Jugendliche und nie Romane.
irken Sie sich schon einmal folgende Termine der Bücherei im 1001 vor:
jmstag, 27.10.2001
r kannc|j||p[jensaal verwandelt sich, im Rahmen der Bibliothekstage, zwischen germe-100 und 20.00 Uhr zum Spieleparadies für alle großen und kleinen Leu- ßer-ilsiehe auch im Internet unter www.bibliothektstage-rlp.de). Das gedruck- 1. Bif Q®rntprogramm liegt auch in der Bücherei aus.
>nntag, 04.11.2001
.V ist nach dem Gottesdienst zum Buchsonntag (mit Vorstel-
2001,2^^ Kommunionkinder) zusätzlich geöffnet. Es werden wieder Kaf- /ort/fW’ batte und Plätzchen angeboten.
-3 jdttlntag, 18.11.2001
' un irC«k^ui Stel,un 9 im Lindensaal (mit Bastelangeboten, Bilderbuchkino, lSZugTsehohle usw.) , a
es »mstag, 01.12.2001
.. „tan ^^P.!*' en 9ottesdienst ist die Bücherei zusätzlich geöffnet. Wir 1 .y J e zu Glühwein, Tee, Kinderpunsch und Plätzchen ein. Außerdem jntagJ't e vorwe ihnachtliche Geschichte erzählt. ltt tr freuen uns auf Ihren Besuch!
?s Team der Bücherei
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Daubach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
donnerstags .von 19.00 bis 20.00 Uhr
Änderungen werden am Rathaus bekannt gemacht.
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Daubach
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Daubach findet am Montag, 15. Oktober 2001, um 19.30 Uhr im Rathaus statt.
TAGESORDNUNG I. Öffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 20.08.2001
2. Betriebskostenbeiträge für die Bewirtschaftung des Körperschaftswaldes; Neuregelung der Abrechnung nach dem Landeswaldgesetz
3j Neues Landeswaldgesetz (LWaldG); Übertragung des Holzverkaufs auf das Land
4. Wirtschafts- und Fällungsplan 2002
5. Aufstellung einer Erhaltungssatzung nach § 172 I Nr. 1 BauGB für den Ortskern der Gemeinde Daubach
6. Verschiedenes
7. Einwohnerfragestunde II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Finanzangelegenheit
2. Verschiedenes
Zu der öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohner/innen herzlich eingeladen.
56412 Daubach, 08.10.2001 Hahn, Ortsbürgermeister
Benutzungsordnung für das Heimathaus in Daubach § 1 - Allgemeines
Das Heimathaus steht in der Trägerschaft der Ortsgemeinde Daubach. Soweit es nicht für eigene Zwecke der Ortsgemeinde benötigt wird, steht es nach Maßgabe dieser Benutzungsordnung und im Rahmen des Benutzerplanes ausschließlich den Vereinen, Gruppierungen und Einwohnern der Ortsgemeinde Daubach für den Übungsbetrieb sowie für sonstige Veranstaltungen zur Verfügung.
§ 2 - Zweck des Heimathauses
(1) Das Heimathaus dient in erster Linie der Förderung des Vereinslebens und sonstigen kulturellen Veranstaltungen.
(2) Die Ortsgemeinde und die das Heimathaus nutzende Ortsvereine verpflichten sich gemeinsam, für die Einhaltung der Ordnung im Heimathaus zu sorgen, um damit für die Einwohner der Ortsgemeinde Daubach und für Fremde einen erstrebenswerten Anziehungspunkt in Daubach zu erhalten.
(3) Zur Erfüllung des angestrebten Zwecks richtet die Ortsgemeinde u.a. innerhalb des Heimathauses ein Cafe ein.
(4) Über andere Nutzungszwecke wird im Einzelfall von der Ortsgemeinde entschieden.
§ 3 - Art und Umfang der Gestattung
(1) Die Benutzung des Heimathauses ist genehmigungspflichtig. Die Genehmigung ist bei der Ortsgemeinde Daubach zu beantragen. Sie erfolgt durch den Abschluß eines schriftlichen Benutzungsvertrages, in dem Umfang der Nutzung, Nutzungszweck und Nutzungsentgelt festgelegt und diese Benutzungsordnung als Vertragsbestandteil anzuerkennen ist. Eine Unterverpachtung ist unzulässig.
(2) Mit der tatsächlichen Inanspruchnahme des Heimathauses erkennen die Benutzer die Festsetzung dieser Benutzungsordnung und die damit verbundenen Verpflichtungen an.
(3) Aus wichtigen Gründen z.B. bei dringendem Eigenbedarf kann die Genehmigung zurückgenommen oder eingeschränkt werden. Das gilt auch bei nicht ordnungsgemäßer Benutzung des Heimathauses, insbesondere bei einem Verstoß gegen diese Benutzungsordnung.
(4) Benutzer, die wiederholt das Heimathaus unsachgemäß nutzen oder durch Zuwiderhandlungen gegen diese Benutzungsordnung bzw. den Benutzungsvertrag verstoßen, werden von der Nutzung grundsätzlich ausgeschlossen.
(5) Die Ortsgemeinde Daubach hat das Recht, das Heimathaus aus Gründen der Pflege, der Unterhaltung oder sonstigen wichtigen Gründen vorübergehend ganz oder teilweise zu schließen.
(6) Maßnahmen der Ortsgemeinde nach Abs. 3 - 5 lösen keine Entschädigungsverpflichtung aus. Sie haftet auch nicht für einen evtl. Einnahmeausfall.
§ 4 - Hausrecht
Das Hausrecht an dem Heimathaus steht der Ortsgemeinde Daubach sowie deren Beauftragten zu. Den Anordnungen der Berechtigten ist Folge zu leisten.
§ 5 - Umfang der Benutzung
(1) Die Benutzung des Heimathauses durch Vereine und Gruppierungen für den Übungsbetrieb wird von der Ortsgemeinde in einem Benutzungsplan geregelt (§ 6).

